Wie Du es aber auch bei dem zweiten Fall schilderst, ist es für die Schulleitung problemlos möglich, den Seiteneinsteiger mal eben abzusägen, indem er ihm eine 5 im Gutachten gibt.
Wir haben ihn klassisch abgemahnt. Wiederholt nicht pünktllich zur Arbeit zu erscheinen (und ich rede jetzt nicht von 2 Minuten sondern von wesentlich mehr) ist ja dem Arbeitnehmer anzulasten. Über irgendwelche Gutachten ging es da gar nicht.
Die Vergütung ist auch nicht vergleichbar, da der Seiteneinsteiger direkt 18...21 Stunden eigenständig unterrichten muss.
Und du meinst, daß ein Referendar wesentlich weniger macht? Nur mal zur Info: Der Referendar wird alles tun, um eine gute Bewertung zu bekommen. Schließlich muß er sich damit nachher noch bewerben und da zählt die Ordnungszahl. Dies schließt freiwillige Mehrarbeit, die natürlich nicht dem Seminar gemeldet wird, ausdrücklich mit ein. So habe ich es jedenfalls kennengelernt, ich hatte damals auch immer zwei Einsatzpläne, einen tatsächlichen und einen fürs Seminar und die dortige Personalakte.
In meiner damaligen Ausbildungsschule war der Grundtenor aber auch: "Die Referendare sollen froh sein, daß wir sie überhaupt ins Lehrerzimmer lassen. Eigentlich müßten wir für sie einen Tisch auf den Flur/neben den Kopierer stellen."