Es würde mich wundern, wenn ein Verstoß gegen die Zeitvorgaben bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch einen anderen Verstoß gegen die Prüfungsordnung "geheilt" werden kann.
Geheilt nicht, aber wenn wir als Lehrer die Vorgaben verletzen, kann das nicht zum Nachteil des Schülers gewertet werden.
Ich denke da an folgende Situation:
Jemand steht bei den sonstigen Leistungen 5 und schreibt jetzt in einer langen schriftlichen Arbeit eine 2. Diese 2 kann dann nciht wie eine 2 zu den sonstigen Leistungen gezählt werden, so daß der Schüler bei der SL-Note auf eine 4 kommt sondern muß als Klausur mit entsprechender Gewichtung bewertet werden. Eine 2 in einer Klausur zählt viel mehr als eine 2 als eine Note der sonstigen Leistungen.