Beiträge von plattyplus

    @CDL:
    Na, bei Tarifverhandlungen ganz klar der Arbeitgeber also die öffentliche Hand.
    Die oben aufgeführten Arbeitnehmer-Vertretungen fahren da alle Kuschelkurs mit der Politik, wohl weil es sich in den Medien gut macht, wenn man sich sofort einigen konnte. Nur vertreten sie mit diesem Kuschelkurs eben nicht die Arbeitnehmer, die sie eigentlich vertreten sollen.

    Ja, schon klar, die GEW empfindest du als besonders böse.

    Die GEW ist nicht böse, der VBE, VLBS oder VLW sind es auch nicht. Sie sind einfach unfähig und politisch so verstrickt, daß sie nicht wissen auf wessen Seite sie stehen und wo der Feind steht.

    Und ja, ich würde sofort einer Gewerkschaft oder einem Verband beitreten, die einen Herrn Weselsky als Verhandlungsführer einsetzen. Von so einer Organisation würde ich mich vertreten fühlen.

    @Mikael:
    Was ich viel erschütternder finde als die Bezahlung ist die Tatsache, daß wir einige Industrie-Aussteiger bei uns im Kollegium haben, die wie ich nicht viel von dem Budenzauber diverser Unterrichtsmethoden halten. Komisch nur, daß das bei den Schülern sogar ankommt. Wenn ich mal Budenzauber mache, kommt gleich: "Erzählen sie uns bzw. zeigen sie uns wie das geht."

    "Bei Kollege y lernt man am meisten, der macht halt wirklich Vorlesung und schreibt die Tafel voll." Das ist die Antwort, die ich bekomme, wenn ich frage was man noch verbessern kann.

    Mein Fazit daraus ist, daß in der Lehrerausbildung, die diesen ganzen Budenzauber fordert, irgendwie gehörig etwas schief läuft. Oder sind die Schüler heute bei einem Kollegen, der Frontalunterricht im Vorlesungsstil macht einfach aufmerksamer, weil das die große Ausnahme im Brei des Methodenmixen in den Lehr/Lern-Arrangements ist?

    Warum sollte man als ABAP-Programmierer in der Berufsschule arbeiten?

    Warum "man" das machen sollte, weiß ich nicht. Warum ich das mache, kann ich dir aber gerne sagen. Klar verdient man in der Branche wesentlich mehr, es ist aber auch ein absoluter Schleudersitz. Ich sage nur: "Projektbezogene Personalplanung" Man wird da also für jedes einzelne Projekt beim Kunden als Freelancer angeheuert. Ist das Projekt fertig, hofft man auch für das nächste bzw. ein anderes Projekt eingestellt zu werden. Da sind dann aber auch 120km Weg zur Arbeit die absolute Kurzstrecke. Da mußt auch mal spontan nach Perth/Australien, wenn das Projekt es erfordert.

    Familienplanung kannst mit sowas vergessen. Aber ich kenne genug Leute, die sowas mögen. Die sagen dann aber auch ganz klar: Ich will mit 40 meinen Privat-Jet haben.

    Ich war damals vor 15 Jahren in dem Bereich nur eine kleine Leuchte, aber selbst damals hat mein Chef für einen Mann-Tag (also 8 Stunden) von mir beim Kunden 1.000,- € verlangt zuzüglich aller Spesen. Wieviel er mir dann davon überwiesen hat, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich denke mal, daß die Digitalisierung und Automatisierung die Arbeitswelt weiter verändern wird. Einfach Arbeiten werden zunehmend wegrationalisiert. Andere Industriezweige werden durch die Digitalisierung komplett umgekrempelt, ich denke z.B. an die Metall-Verarbeitung und den 3D-Sinter-Druck, aber Bedarf wird irgendwo immer da sein.

    Beispiel aus meinem eigenen Umfeld: Früher brauchte man bei den PKW-Herstellern viele angelernte Kräfte, die am Band "den rechten Außenspiegel angeschraubt" haben. Jede der Tätigkeiten war so simpel, daß man die Leute nur einen Tag lang anlernen mußte. Heute machen das Roboter. Aber dafür brauchen wir aktuell viel mehr Leute in der Logisik dank des Internethandels.

    Den größten Umbruch sehe ich allerdings in der Metallverarbeitung mit den vielen aufgesplitterten Berufen. Wer braucht die noch, wenn die Bauteile in Zukunft aus dem 3D-Drucker kommen? Man kann heute ja bereits auch Metallteile drucken und nicht bloß Plastik und aufgrund der Fertigungsverfahren sind die Teile leichter und stabiler als die konventionell gefertigten Teile. Da sehe ich ganze Berufsgruppen wegbrechen.

    Wenn ihr im Sommer in den Urlaub fliegen solltet, denkt daran: Bei Airbus werden die Halterungen für die Klappen heute schon gedruckt und nicht gefräst. Es hängt euer Leben an den Teilen und sie funktionieren. :)
    --> https://www.n-tv.de/wirtschaft/Air…le15722631.html
    --> https://www.heise.de/newsticker/mel…er-2780260.html

    @Thamiel:
    Die Zuordnungsvorschrift bringt dir nicht viel so lange du nicht klar hast wie die Kollegen die einzelnen Aufgaben bepunkten. Ich kann z.B. in einer Mathearbeit für jede Aufgabe gleich viele Punkte geben, so daß bereits die einfachen Aufgaben zu Beginn der Klausur viele Punkte bringen und so der Schüler schnell 50% der Punkte einheimsen kann. Gleichzeitig bedeutet dies, daß die Schüler aber sehr viel mehr Arbeit investieren müssen, um die letzten 10% der Punkte zu bekommen. Bepunkte ich meine Aufgaben so, brauche ich eine logarithmische Skala.

    Ich kann aber auch als Lehrer sagen, daß ich meine Aufgaben nach benötigter Bearbeitungsdauer bepunkte. Die einfachen Aufgaben, die schnell abgearbeitet werden, bringen dann wenige Punkte, die schweren Aufgaben, vor denen die Schüler länger sitzen, bekommen entsprechend mehr Punkte. Bei so einer Bepunktung der Aufgaben arbeitet man dann mit einer linearen Notenskala.

    Ich nehme einfach mal den IHK-Notenschlüssel als Beispiel:

    • 100% - 92%
    • 91% - 81%
    • 80% - 67%
    • 66% - 50%
    • 49% - 30%
    • 29% - 0%

    Linear ist da gar nichts, aber bei einer Bepunktung nach dem ersten Schema, das ich oben vorgestellt habe, also alle Aufgaben gleiche Anzahl der Punkte, paßt der Notenschlüssel erstaulich gut, weil die Schüler schnell in das 50+ Prozent Fahrwasser kommen.

    Es hat ja beispielsweise Gründe, warum vor allem junge Frauen GS-Lehramt studieren und es dort kaum Männer gibt, die sicherlich nicht einfach generell wissenschaftlicher arbeiten wollen würden (gesellschaftliche Stereotype haben eben ihre Konsequenzen..). Die unterschiedlichen Besoldungsstufen und fehlenden Beförderungsstufen machen den GS-Bereich einfach ganz besonders unattraktiv für viele Menschen,

    Also mein persönliches Haupt-Argument gegen das Lehramt Grundschule als Mann ist einfach die gesellschaftliche Stereotype, daß jeder Mann, der so einen Job sucht, daß nur macht, um sich an den Knirpsen zu vergehen. Denn sonst würde sich ja kein Mann so einen Job antun.
    So habe ich es zuvor als Zivi auf einer Kinder-Intensivstation jedenfalls selber erlebt. Dort hatte die Oberschwester genau diese Auffassung ganz öffentlich vertreten und deswegen hatten wir auch nur einen Pfleger. Der wurde nämlich eingestellt, als sie gerade in Kur war. Ich hatte nur deswegen meine Ruhe vor ihr, weil ich als Zivi ja einen Stellungsbefehl hatte und entsprechend nicht freiwillig da war. Damit fiel ich nicht in ihr Schema.

    Eine andere Frage, die ich mir im Grundschulbereich immer wieder stelle: Kann man dort überhaupt vollzeit arbeiten?
    Wenn man da ein Deputat von 28 Stunden hat und die Kinder nur Mo-Fr von der 1. bis zur 6. Stunde in der Schule sind, hat der Stundenplaner ja nur 30 Stunden, in die er meine 28 Stunden einplanen kann. Einen GS-Stundenplaner darauf angesprochen hat er gleich gesagt, daß ihm Teilzeitkräfte lieber sind, weil man die flexibler einsetzen kann. Sie können ja auch gleichzeitig arbeiten und 14 Stundn auf 30 mögliche Stunden zu veteilen ist einfacher als 28 Stunden ins 30 Stunden-Raster zu pressen.

    In BaWü gibt es für Musik und Kunst ebenfalls die Möglichkeit Lehramt als "Einfachlehrer" zu machen. Ich glaube, es gibt an den BKs auch bestimmte Fachlehrer, bei denen das möglich ist als "Fachlehrer" mit lediglich einem Fach kommen. Da diese Fachlehrer schlechter bezahlt werden und noch höhere Deputatsverpflichtungen haben als andere Lehrkräfte (wenn ich das richtig im Kopf habe über 30 Deputatsstunden) ist das ernsthafte Ausbeutung.

    In den BKs sprichst Du von Werkstattlehrern. Diese übernehmen den praktischen Teil der vollschulischen Berufsausbildung. Sie stehen also wirklich mit den einzelnen Schülern an den Maschinen. Sie haben 30 Deputatsstunden, dafür aber keine Klassenarbeiten und werden üblicherweise in der Besoldungsgruppe a10 bezahlt. Aufgrund der besonderen Gafahrenlage an den Maschinen dürfen sie maximal 16 Schüler gleichzeitig unterrichten. Die Klassen müssen also üblicherweise geteilt werden, wenn sie vom Theorie- zum Praxisunterricht wechseln.
    Unser Stundenplaner versucht möglichst immer zwei Werkstattlehrer komplett parallel zu blocken, so daß die Klassen dann parallel in zwei kleinere Gruppen aufgeteilt unterrichtet werden können und die Stundenpläne nicht komplett zerpflückt sind.

    Zugangsvoraussetzungen für den Job ist entweder der Meister-Brief oder der staatlich geprüfte Techniker.

    Wir haben jetzt die Überlegung, ob sie nach der Therapie noch das kommende Schuljahr als Konrektor weiter macht um auf die 2 Jahre A14 zu kommen und dann mit Beginn des Schuljahres 2020/21 vorzeitig in Pension zu gehen.

    Frag bitte vorher nach, ob in Brandenburg die letzten 2 Jahre oder die letzten 3 Jahre für die Pension zählen. In NRW sind es die letzten 3 Jahre, aber das regelt jedes Bundesland für sich. Könnte auch gut sein, daß es in Brandenburg nur 2 Jahre sind.

    Wenn wir über eine Pensionierung zum Sommer 2020 sprechen, dann würde ich jetzt einfach mal abwarten. Jetzt erst einmal die Therapie, die sich über Monate hinziehen kann und dann die Wiedereingliederung, die sich auch zumeist über Monate hinzieht und in der man zuerst mit 6 Wochenstunden anfängt, zumindest ist es in NRW so.

    Was ich damit sagen will: Das zieht sich wahrscheinlich eh bis Ostern 2020 hin, von daher reden wir gar nicht mehr über eine so lange Zeit, selbst wenn sie als Konrektorin weitermacht, nämlich nur noch von Ostern 2020 bis Sommerferien 2020.
    Eine Klassenleitung wird sie in der Zeit wahrscheinlich eh nicht mehr bekommen, weil man es den Knirpsen nicht zumuten will alle 3 Monate einen neuen Klassenlehrer zu bekommen.

    Weil uns nur die Möglichkeit einer "pädagogischen Note" im Zeugnis eröffnet wird, wenn der Schüler zwischen x,40 und x,59 steht.

    Bei uns in NRW ist die Regelung genau andersrum. Im Schulgesetz steht ausdrücklich, daß wir pädagogische Noten finden müssen und nicht einfach den Durchschnitt ausrechnen dürfen.

    Ich mache die Brisanz der Angelegenheit gerne immer am Notenschlüssel deutlich. Es werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben. Ein Schüler schreibt zwei 4er mit jeweils 66% bzw. 66 Punkten. Welche Note würdest Du ihm geben?
    Der andere Schüler schreibt eine 4 mit 50% bzw. 50 Punkten und eine 2 mit 81% bzw. 81 Punkten. Welche Note würdest Du ihm geben?

    Wahrscheinlich würdest Du dem ersten Schüler eine 4 und dem zweiten eine 3 geben? Aber bedenke, daß der erste Schüler in Addition 132 Punkte geholt hat, der zweite hingegen nur 131 Punkte. So, was jetzt? ;)

    Zitat von jorena

    Wird dann bei dieser zweiten Möglichkeit die Pension nicht nach dem wirklich erbrachten Nettogehalt des letzten Jahres berechnet? Also z.B. Hälfte der Stunden= Hälfte des Netto und danach die Pension???

    Nicht so ganz.
    Wie gesagt, ich spreche jetzt für das Bundesland NRW und nicht für Brandenburg.

    Bei uns sieht es so aus, daß man maximal 71,75% Pension bekommen kann. Dies steht einem nach 40 Dienstjahren vollzeit zu. Man erwirbt jedes Jahr, das man vollzeit arbeitet, also 71,75%/40=1,79% Pensionsanspruch.
    Dieser Anspruch bezieht sich auf das durchschnittliche Brutto-Vollzeitgehalt der letzten 3 Dienstjahre vor der Pensionierung.

    Arbeitet jemand jetzt 50% Teilzeit, erwirbt er in jedem Jahr der Teilzeitbeschäftigung nicht 1,79% Pensionsanspruch sondern nur die Hälfte, also 0,895%. Nach 40 Jahren mit 50% Teilzeitarbeit hat er also keinen Pensionsanspruch von 71,75% sondern nur von 35,875%. Diese 35,875% beziehen sich aber wieder auf das durchschnittliche vollzeit Bruttogehalt der letzten 3 Dienstjahre.

    Ergebnis davon: Würde deine Frau nach 24 Jahren aufhören oder auf extreme Teilzeit gehen, so daß keine weiteren Pensionsansprüche hinzukommen, hätte sie sich nach 24 Dienstjahren einen Anspruch von 43% von einem a14 Erfahrungsstufe 12 Gehalt erarbeitet, wenn sie in den letzten 3 Jahren schon a14 und Erfahrungsstufe 12 hatte.
    Würde sie sich auf a12 zurückstufen lassen, um die Konrektoren-Funktion loszuwerden und noch 3 Jahre so arbeiten, würde sie sich zwar weitere Pensionsansprüche erarbeiten und so nach insg. 27 Dienstjahren auf ca. 48,5% kommen, aber das sind dann 48,5% von einem a12 Gehalt und nicht von einem a14 Gehalt.

    Mal eine ganz andere Idee, wenn die Klassenleitung das Problem ist: Wie viele Anrechnungsstunden bekommt deine Frau für die Schulleitertätigkeit? Wie viele Stunden bekommt sie aufgrund ihres Alters ermäßigt? Da würde es nämlich evtl. Sinn machen die a14 Stelle zu behalten und soweit zu reduzieren, daß sie dann nur noch Konrektoren ist und nicht mehr unterrichtet.
    Mein Schulleiter macht es ähnlich. Der müßte eigentlich bei einer Vollzeitstelle noch 3 Stunden wöchentlich unterrichten. Er hat entsprechend teilzeitmäßig verkürzt, so daß er nur noch die Schule leitet und gar nicht mehr unterrichtet.

    Wäre das evtl. auch eine Lösung? Ich lese ja aus Deinen Antworten, daß die Aufgabe der Klassenleitung eher das Problem ist als die Aufgabe der Schulleitung.

    Edit: Was ich auch schon mal erlebt habe ist, dass meine Mathenote schlecht war, so dass der Schüler sitzengeblieben wäre, da kein Ausgleich vorhanden. Da hat einfach die Deutschkollegin ihre Note deutlich angehoben, so dass dann plötzlich ein Ausgleich da war.

    Sowas kenne ich auch aus der Notenkonferenz. Da haben andere Kollegen dann aber in der Konferenz ihre Note auch von 5 auf 6 "korrigiert", als eine Kollegin nur noch die Noten 1-3 vergeben hat, auf das dann die 3 in Deutsch doch nicht mehr als Ausgleich reichte.

    Sie ist jetzt in der A14 und der Stufe 12.


    Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:

    • Deine Frau läßt sich jetzt von der Aufgabe den Konrektorin entbinden und bekommt dann a12 statt a14 für weitere 3 Jahre bis zur Pensionierung mit 67. Dann hat sie am Ende 27 Dienstjahre zusammen und damit einen Pensionsanspruch von 48,43%, wenn sie die 27 Jahre Vollzeit geabeitet hat. Diese Pension bezieht sich auf das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre. Und das ist der Haken. Bei a12 in der letzten Erfahrungsstufe sind das 48,43% * 4586,68€ = 2221,39€ monatlich brutto aus der Pension.
    • Deine Frau reduziert jetzt im Extrem auf nur eine Stunde / Woche. Geht sowas überhaupt? Behält aber ihren Posten. Dann hat sie, wenn sie bisher vollzeit gearbeitet hat, 24 Dienstjahre zusammen, also einen Pensionsanspruch von 24 * 1,79375% = 43,05%. Diese 43% beziehen sich jetzt aber auf das durchschnittliche a14 Einkommen und nicht auf das a12 Einkommen. Also 43,05% * 5631,12€ = 2424,20€ brutto monatlich Pensionsanspruch.

    Und genau da ist der Haken bei der Zurückstufung. Es wird die Pension immer vom theoretischen Durchschnittseinkommen einer Vollzeitstelle der letzten 3 Jahren (in Brandenburg 2 Jahre?) gerechnet. Darum macht es nie Sinn sich in den Besoldungsstufen zurückstufen zu lassen. Eher macht es Sinn unbezahlten Urlaub zur Überbrückung bis zum Pensionseintrittsalter zu beantragen oder so extrem zu reduzieren, wie es nur irgendwie geht.

    Bei Rentnern wird das durchschnittliche Lebenseinkommen der Person genommen, da ist der Effekt nicht so extrem wie bei Beamten. Daher muß es auc hdas Ziel sein irgendwie a14 über die Linie (zur Pensionierung) zu retten, auch wenn dann mit extremster Teilzeit.

    Sich rückstufen lassen ist mit 64 aber doch echt Quatsch. Das würde doch bedeuten, dass man dann auch weniger Pension bekommt, da sich diese nach der Gehaltsstufe in den letzten beiden Dienstjahren richtet. Ich würde mich in dieser Situation dauerhaft krankschreiben lassen.

    Vor allem müßte man mal ausrechnen wie viel Pension man verliert, wenn man ein Jahr eher geht. Das müßten ja eigentlich 1,79% sein. Wenn man sich jetzt zurückstufen läßt, bekommt man ein geringeres Grundgehalt, von dem dann zwar etwas mehr Prozente gezahlt werden, aber im Endeffekt hat man dann als Pensionär weniger in der Tasche, als wenn man einfach ein Jahr vorzeitig, dann eben mit Abschlag, um die Pensionierung bitten würde.

    @jorena:
    Also laßt es Euch konkret durchrechnen. So wie ich das überschlägig sehe, bekommt deine Frau, wenn sie jetzt als Konrektorin ein oder zwei Jahre eher um Pensionierung bittet, am Ende monatlich mehr, als wenn sie sich zurückstufen läßt und ein oder zwei Jahre weitermacht. Ist sie jetzt in Besoldungsstufe a13?

    @Bolzbold:
    Mir ist es in SchiLD selber auch schon passiert, daß ich da aus Versehen fürs falsche Fach eingetragen habe. Als ich es gemerkt habe, wars fürs Rückgängigmachen zu spät. Da habe ich dann in dem Fach alle Noten rausgenommen und den Kollegen angesprochen die Noten doch bitte noch einmal einzugeben. :rotwerd:

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