Niemand zwingt einen Arbeitnehmer dazu, weit von der Dienststelle entfernt zu wohnen.
Falsch!
Deine Ansage gilt nur so lange du damit Single-Haushalte oder Ein-Verdiener-Familien meinst. Arbeiten beide an unterschiedlichen Orten, kommt es zwangsweise zur Pendelei. Oder forderst Du etwa, daß KuK die Scheidung einreichen sollen, um näher an die Schule ziehen zu können?
Ich sehe es ja bei meiner Cousine selber, a13-Doppelverdiener-Haushalt. Sie fährt 60km nach Süden, er 80km nach Norden. Wohin sollen die denn jetzt umziehen?
Klar könntest Du die Residenzpflicht für Pauker wieder einführen, aber dann müßtest Du die Schule auch verpflichten den Ehepartnerin des Paukers mit einzustellen, auch wenn die einen komplett anderen Beruf hat. Bei Hausmeistern gab es so etwas lange bzw. gibt es heute noch. Der Hausmeister hat Residenzpflicht und heiratet er, muß seine Ehefrau in der Verwaltung eingestellt werden. Es gibt den Beruf "Hausmeister-Ehefrau".
--> https://www.focus.de/regional/niede…id_5884435.html
Erinnert mich irgendwie an meine Großeltern. Opa war Lokführer, also damals noch Beamter, mit Residenzpflicht. Oma war Hebamme mit Residenzpflicht. Was meinst, wie da der Amtsschimmel gewiert hat, als die beiden geheiratet haben. Von wegen welche Residenzpflicht denn jetzt schwerer wiegt. ![]()