Den Rest des Geldes müsste man allerdings anlegen, damit man nachhaltig das betreiben kann. Das ist ja wieder nicht erlaubt, man muss ja alles in einem Haushaltsjahr ausgeben.
So gut kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht aus, aber wenn man das Geld nicht spart, weil das ja verboten ist, sondern damit einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder so abschließt, wäre das dann erlaubt?
Die Zahlung müßte natürlich komplett in diesem Jahr erfolgen, auch wenn man damit das Risiko eingeht, daß der Vertragspartner in den nächsten Jahren Pleite geht und damit das Geld dann komplett weg ist.
Und was den Schulträger angeht: Bei uns an der Schule haben wir das Problem, daß die Häuptlingsrunde (=Abteilungsleiterkonferenz) da oben irgendetwas beschließt und es die Indianer unten, die das alles umzusetzen haben, gar nicht mitbekommen. Am Ende bekommen die Indianer dann noch Mecker, weil sie ja nicht so handeln, wie das "da oben" beschlossen wurde.