Beiträge von plattyplus

    Wenn ich als Lehrerin auch in Turnschuhen, Tanktop und ggf einer abgesäbelten Jeans (aka Daisyduke) rumlaufe - und das tu ich im Sommer durchaus - kann ich das ja meinen SuS nicht verbieten.

    Und wenn ich als Lehrer von der Schulleitung zum Umziehen nach Hause geschickt werde, weil ich eine Leder-Motorradjacke anhabe, dann kann ich von den Schülern auch verlangen, daß sie im Unterricht ihre Mützen abnehmen. ;)

    Zum Glück ist so ein Unsinn in Deutschland nicht zulässig.

    Dem wage ich mal zu widersprechen. Klar können die Schulen Vorgaben zur Bekleidungsordnung erlassen, auf das die Ausschnitte nicht immer tiefer wandern, die Hot-Pants nicht immer kürzer werden ...

    Allerdings darf man da nicht mit dem Hausrecht argumentieren sondern mit der Wahrung des Schulfriedens.

    Oder anders: Ratet mal, warum unsere Schüler (technisches BK) immer Zuschauer beim jährlichen Volleyball-Turnier der Nachbarschule (sozial/erzieherisches BK) sein wollen. ;)

    Mein aktuelles Aha-Erlebnis aus der Techniker-Schule Maschinenbau:

    Thema des Handlungsfelds: Qualitätskontrolle

    Aufgabenstellung:
    Sie sind in der Wareneingangskontrolle der Firma tätig. Es kommt eine große Lieferung Schrauben der Festigkeitsklasse 12.9, eine Mindestzugfestigkeit von 1200N/mm² ist also gefordert. Der Hersteller gibt an, daß seine Schrauben eine Festigkeit von 1200-1300n/mm² aufweisen. Wie viele Schrauben müssen sie testen, um mit 99% Sicherheit sagen zu können, daß die Schrauben der Qualitätsanforderung (1200N/mm² Zugfestigkeit) entsprechen. Da es sich um eine zerstörende Prüfung handelt, die Schrauben werden bei der Prüfung ja über die Dehngrenze hinaus belastet, wollen sie natürlich so wenige Schrauben wie möglich testen.

    Die angehenden Techniker waren am Kotzen. Formelsammlung, Taschenrechner etc., alles erlaubt. :teufel:

    Und dabei ist seit 2012 dank des Bologna-Prozesses der Abschluß des staatlich geprüften Technikers mit dem des Bachelors vergleichbar. Da sollte dann doch wohl auch zumindest ansatzweise ein vergleichbares Niveau erwartet werden können?

    @Wollsocken80:
    Und was machst du mit denen, die dir in Chemie bei der Klausur ein leeres Blatt abgeben, nicht weil sie es nicht könnten, sondern weil sie nicht in der Lage sind die Aufgaben zu lesen? Dabei denke ich jetzt gar nicht an irgendwelche Formeln sondern an formulierte Sätze, die normale deutsche Schriftsprache halt.

    Oder was machst mit denen, die sich morgens telefonisch im Sekretariat abmelden mit der Begründung, daß sie keinen freien Parkplatz finden würden, wir als Schule für die freien Parkplätze zu sorgen hätten und da wir dies eben nicht hinreichend tun würden, denn sonst hätten sie ja einen freien Parkplatz gefunden, sie keinen Anlaß sehen würden in der Schule zu erscheinen?

    "Mittlerer Schulabschluss", entspricht dann wohl unserem SekI/Realschulabschluss (RSA)

    Ja, sollte passen. Fochoberschulreife erlangt man bei uns nach Klasse 10 und berechtigt dazu die Fachoberschule bzw. Sek. II (bzw. Sek IIb = berufsbildent) zu besuchen. Der Q-Vermerk (=Qualifikations-Vermerk) auf dem Zeugnis bescheinigt, daß Deutsch, Mathe und Englsich mit 3 oder besser abgeschlossen wurden udn berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

    Gleiches gilt für die Fachhochschulreife, die wir attestieren. Dieser Abschluß bescheinigt, daß der Schüler in der Lage ist die Fachhochschule zu besuchen. Er ist "reif" dafür. An den Universitäten in der Region werden aber auch studierende mit einschlägiger Fachhochschulreife in den technischen Fächern (Maschinenbau, Informatik, ...) aufgenommen. Die Schüler können also auch mit der Fachhochschulreife an die Universität. Wenn ich dran denke meine Spezis auf die Universität loszulassen... die haben doch nicht den Hauch einer Chance.

    Moin,

    sagt mal, bekommt eigentlich heute jeder Schüler die Fachoberschulreife egel welche Leistungen er abliefert?

    Bei uns an der Berufsschule schlagen jedenfalls immer mehr Schüler mit Fachoberschulreife (mit oder ohne Q-Vermerk) auf, die vom Leistungsstand eigentlich in die 3. Klasse einer Grundschule zurückversetzt werden müßten. Ich rede in diesem Zusammenhang wirklich von Analphabeten und/oder extremer Rechenschwäche, die sich darin äußert, daß die vier Grundrechenarten mit Hilfe des Taschenrechners noch so eben gerade beherrscht werden. Aber bereits beim Addieren von zwei Brüchen (kleinster gemeinsamer Nenner, man kürzt nicht in die Summe) hört es auf. An Prozentrechnung oder Dreisatz ist bei den Schülern gar nicht zu denken.

    Wie haben die es geschafft die Fachoberschulreife attestiert zu bekommen?

    Oder wurden die einfach immer weiter durch das System durchgewunken, weil man an einer Gesamtschule ja praktisch nicht sitzenbleiben kann? Motto in der Zeugniskonferenz: Gib ihm doch noch eine 4, denn wenn du ihm eine 5 gibst und er wiederholt, dann quittiert nächstes Jahr Kollege X mit Burnout den Dienst, weil er den Schüler noch ein Jahr länger ertragen muß.

    Und diesen Schülern soll ich dann die Fachhochschulreife attestieren, mit der sie an Fachhochschulen oder manchen Universitäten sogar Maschinenbau studieren dürfen. Wir sind halt ein technisches Berufskolleg. :autsch:
    Eigentlich traue ich von den beidne Parallelklassen nur insg. 4 Schülern zu, daß sie wirklich studierfähig werden könnten. Die anderen 55 müßte ich eigentlich im ersten Jahr bei uns absägen. :(

    Das mit den Schwerpunktschulen gibt es hier in Hessen so nicht. Hier sind einfach alle Grundschulen gefragt.

    So war das bei uns in NRW auch und die Grundschulern, die sich da besonders reingehängt haben, haben jetzt die Arschkarte gezogen. Sie sind zu Schwerpunktschulen gemacht worden, als man gesehen hat, daß die Inklusion nicht funktioniert. Die, die das Problem ausgesessen haben, sind es los. Sie können ihre Inkludierten an die Schwerpunktschulen weiterreichen.

    Abgesehen vom unprofessionellen und unsensiblen Vorgehen der Schulleitung, ist es für die Schule vermutlich eine Grundsatzfrage. Je mehr Kinder mit Förderbedarfen an der Schule unterrichtet werden, desto mehr Arbeit haben die KollegInnen.

    Und zumindest in NRW kommt noch hinzu: Hat die Schule erstmal mehrere Inklusions-Kinder, wird sie irgendwann zur Schwerpunktschule auserkoren und hat dann noch viel mehr Arbeit, weil sie alle Inkludierten aus dem Umkreis, also von den Schulen, die keine Schwerpunktschulen sind, aufnehmen muß, also quasi selber zu einer Förderschule mit angeschlossener Normalschul-Abteilung wird. :autsch:

    Würden nicht viele Lehrer die Aussage ebenfalls unterschreiben: "Unruhestifter sollten deutlich zu spüren bekommen, dass sie in der Klasse / im Unterricht unerwünscht sind"? (bzw. nicht sie, sondern ihr Verhalten)

    Ich zitiere da im Unterricht manchmal Sergei Pawlowitsch Koroljow:

    "Finden wir eine Kompromisslösung – machen wir es so, wie ich es sage."


    An einer technischen Schule einen Raketenkonstrukteur zu zitieren paßt ja, oder? :pirat:

    Wird denn nach wie vor so ausführlich über den Nationalsozialismus geredet oder wird dieser Epoche lehrplanmäßig weniger Zeit gewidmet?

    Ich kenne zwar nicht die Lehrpläne für Geschichte, aber es kommt noch in epischer Breite im Deutsch, Kunst und Politik-Unterricht.


    Ich erinnere mich dagegen nicht, dass wir großartig etwas zur Wiedervereinigung gemacht hätten, selbst in meinem Atlas war noch die DDR verzeichnet.

    Als ich in den 1990ern Schüler war, kam die Nazi-Zeit auch in epischer Breite. Ich kann mich noch dran erinnern, daß wir selber damals sogar danach gefragt haben, ob wir nicht mal die Gründung der BRD und DDR behandeln könnten und das mit: "Das steht nicht im Lehrplan, der Geschichtsunterricht endet mit der NS-Zeit" abgebügelt wurde.

    Das Niveau wird auf ländlichen Schulen noch eher dem einer eigentlichen Realschule entsprechen, in Ballungsgebieten sieht das inzwischen ganz anders aus.

    Die Diskussion über die Folgen dieses Wahnsinns hatte ich gerade gestern wieder mit einem Kollegen bzgl. der Vollzeitschüler an unserer Berufsschule. Konkret ging es um Mathematik und darum von welchen Voraussetzungen wir bei den Schülern ausgehen können, die mit der Fachoberschulreife (mit oder ohne Q-Vermerk) nach Klasse 10 zu uns kommen, um die Fachhochschulreife zu erlangen, mit der sie dann an die Fachhochschulen oder auch einige Universitäten dürfen.

    Konkret entbrannte unser Streitgespräch an der Frage, wie wir mit Schülern umgehen sollen, die der Prozentrechnung mit Hilfe des Taschenrechners nicht mächtig sind?

    • Seine Meinung: Wir müssen auch die Schwächsten mitnehmen und das Niveau entsprechend runterschrauben.
    • Meine Meinung: Wir sind dazu verpflichtet die guten Schüler soweit zu bringen, daß sie anschließend auch eine Chance haben an einer Universität ein Maschinenbaustudium (wir sind halt ein technisches BK) beginnen zu können, ohne sofort im 1. Semester rauszufliegen.

    In der Folge habe ich die Unterlagen des Mathematik-Vorkurses, an dem ich damals in der Uni teilgenommen habe und in dem der Schulstoff vorab noch einmal komplett wiederholt wurde, herausgeholt. Das ist meine Meßlatte. Und um die Schüler, oder zumindest die Besten der Schüler, auf das Niveau zu bringen, kann ich die Zeit einfach nicht mehr mit Prozentrechnung verplempern. Ansonsten ist die Hochschulzugangsberechtigung, die wir verteilen, nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde. Eine Ausfallquote an der Uni von über 80% allein im ersten Semester spricht ja wohl Bände?

    Motto: Wir sind auch der Differenzierung nach oben verpflichtet, was das Leistungsspektrum angeht, und nicht immer nur nach unten.

    Allerdings ist Religion mögliches Abiturfach und wird auch nicht selten gewählt. Warum hat es dann keine Daseinsberechtigung?

    Da muß ich schmunzeln. Bei uns am Beruskolleg sehe ich das eher andersrum. Unsere Schüler haben genau soviel Religions- wie Matheunterricht. Warum nimmt da Religion einen so großen Raum ein? Die Schüler dürfen, wenn sie bei uns bestehen, ein Fachhochschul- oder Universitätsstudium im Bereich Maschinenbau aufnehmen. Brauchen die dafür keine Methematik?

    Auch wenn das ein Scherz war, frage ich mich schon, inwieweit Powilehrer dazu beigetragen haben.
    In der Praxis scheint es mir, dass auch die subtile Abwertung betroffener Schüler oder parteipolitische Belehrungen von Kollegen teilweise nach hinten losgehen.

    Rückblickend denke ich das über meinen damaligen Politik-Unterricht auch. Außer "die ewige Deutsche Schuld als Folge der NS-Zeit mit all ihren Schrecklichkeiten" gab es praktisch kein anderes Thema. Und leider denke ich, daß sich an dieser Grundhaltung auch heute praktisch nichts geändert hat.

    Wir sehen es ja gerade am heutigen Tag, dem 9. November. Was ist alles am 9. November passiert?

    • Ausrufung der ersten deutschen Republik durch Scheidemann und Beendigung des ersten Weltkriegs 9.11.1918
    • Progromnacht 9.11.1938
    • Fall der Berliner Mauer 9.11.1989

    Und was zeigt das ZDF von 9-12 Uhr?

    • Gedenkstunde des Bundestags zur Progromnacht
    • Doku zum Antisemitismus in Europa
    • Gedenken an Progromnacht aus einer berliner Synagoge

    Wann und wo kommen die anderen Themen denn mal vor? Wo ist die Feierstunde im Bundestag zum 100-jährigen Jubiläum der ersten Republik, zu dieser Sternstunde der Demokratie? Wo ist die Gedenkstunde zum Ende des 1. Weltkriegs mit den ca. 20 Mio. Toten?

    Manchmal geht es bei uns auch nicht anders. Abendschule und dann morgens direkt wieder. Ist aber auch nicht der Normalfall. Bei Lehrermangel aber umso schwieriger manchmal.

    Du hast im Arbeitsrecht aber auch eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen den Schichten. Wobei die Fahrzeit von der Arbeit nach Hause und zurück zur Arbeit Privatvergnügen sind. Von 21 Uhr abends bis zum nächsten Morgen um 7.30 Uhr sind es aber nur 10,5 Stunden. Wären wir Angestellte und am zweiten Tag würde einem Schüler etwas passieren, weil z.B. wegen Übermüdung seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, hätte unser Arbeitgeber ein gehöriges Problem. Dabei denke ich weniger an die Pausenaufsicht als viel mehr an die Aufsicht, wenn die Schüler bei uns an Drehmaschinen oder elektrischen Anlagen (230V) arbeiten.

    Du bist neu in dem Laden und kriegst gleich einen vor den Latz? Mit Anlauf und durchgestrecktem Arm? Typische Stümperschulleitung, die erstmal Leute verheizt und sich dann wundert, dass die Personaldecke nicht reicht.

    Hast du schon den Lehrerrat angesprochen? An manchen Schulen taugt der was.

    War bei mir im 1. Schuljahr aber auch so. Donnerstags 12 Stunden bis abends 21 Uhr und freitags gleich nochmal vormittags 8 Stunden hinten drauf. Die Stunden am Freitag taten richtig weh. Irgendwann bin ich dann am Freitag bei den Elektrikern in der 6. Stunde auch mal auf dem Pult eingepennt.

    Für NRW finde ich Ähnliches:
    recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_a…?v_id=2520031009100936565

    Achtung! Das Gesetz gilt für uns nicht, denn §1, Abs. 2, Satz 3:

    "Diese Verordnung gilt nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichenSchulen."


    Damit kann man nur noch direkt auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgreifen und die ggf. vorm Verwaltungsgericht einklagen.

    Gibt es eine Regelung (offizielle), die besagt, wie viele Stunden (ggf auch wie viel Zeit, da Schulstunden nicht immer 45 Minuten sind) ein Lehrer pro Tag maximal leisten darf? Dann wäre da noch die Fragen bezüglich Pause?

    Bei uns an der Schule gilt, nicht mehr als 8 Stunden. Bei mir wird das gerade leider nicht eingehalten. Daher die Frage, ob es da eine Regelung gibt.

    Für angestellte Lehrer gilt die normale Arbeitszeitregel wie für alle anderen Angestellten auch, also 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag plus 30 Minuten Pause. In Ausnahmen 10 Stunden plus 45 Minuten Pause. Wobei die Pause dann auch wirklich Pause sein muß. An der Nachbarschule werden deswegen auch keine Schülernachfragen in den Pausen mehr bearbeitet in den Pausen und das Telefon läßt man klingeln. Es ist Pause!

    Für verbeamtete Lehrer gibt es in Deutschland keine Regeln. Ich habe donnerstags 12 Unterrichtstunden = 9 Stunden und dazu noch eine 30minütige Aufsicht, also Gesamt-Arbeitszeit 9,5 Stunden. Zumindest in NRW steht in den entsprechenden Regeln im Beamtenrecht, daß sie ausdrücklich nicht für Lehrer gelten. Die denken wohl alle, daß wir Lehrer uns eh frei die Zeit einteilen können. Der Gesetzgeber kommt einfach nicht auf die Idee, daß man 12 Unterrichtsstunden an einem Tag haben könnte.

    Aber auch als Beamter könntest Du dich auf die EU-Arbeitszeitrichtlinien berufen: 2003/88/EG
    Da stehen die gleichen Zahlen drin, die auch in D für Angestellte gelten. Allerdings müßtest Du vorher das Land NRW verklagen, weil die die Richtlinie auch für Beamte schon lange hätten im Landesrecht umsetzen müssen und sämtliche Übergangsfristen seit mindestens 10 Jahren abgelaufen sind.

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