Die Diskussion ist doch eigentlich dieselbe, wie auf der Klassenfahrt. Dort wurden die Lehrkräfte verurteilt, nicht weil sie nicht den Notarzt geholt haben, sondern weil sie nicht schriftlich nach chronischen Erkrankungen gefragt haben.
Dann würde ich, nur um der Fürsorgepflicht genüge zu tun, vorab alle Schüler zum Amts- oder Taucherarzt schicken, um die medizinische Schwimmfähigkeit sicherzustellen. Nachher hat ein Schüler einen angeborenen und bisher unbekannten Herzfehler oder ähnliche Erkrankungen, verstirbt daran im Sportunterricht und die Lehrkraft ist aufgrund der Garantenpflicht dran.
Bei meinem alten Arbeitgeber ist genau wegen so einer Vorerkrankung ein Mitarbeiter beim betriebsinternen Fußballturnier verstorben, weil ein Mitspieler ihm den Ball vor die Brust geschossen hatte. Würde sowas im Schulsport passieren, der Lehrer würde bei der heutigen Auffassung der Gerichte wohl nicht freigesprochen werden.