Weil ich die Drittkorrektur einen Tag vor den Pfingstferien erhielt und am 1. Tag nach den Pfingstferien abgeben musste, damit eine Woche später die mündliche Abiturprüfung stattfinden kann.
Dann würde ich jetzt schon einmal beim Schulleiter für die Pfingstferien 2026 Urlaub einreichen. Es heißt bei uns ja: "30 Tage Urlaub, in den Schulferien zu nehmen." ... und dann bin ich in den Pfingstferien weg. Wenn ich dann doch die Klausuren korrigieren soll, breche ich selbstverständlich meinen Familienurlaub ab und wir kommen alle zurück. Die Rechnung über den Schadenersatz (können gerne auch mal 5.000€ oder mehr sein) kommt dann selbstverständlich!