Beiträge von plattyplus

    Habt ihr auch solche "Pflichtveranstaltungen" und sind diese überhaupt rechtmäßig (Zeugnisausgabe, verknüpft mit bezahlten Event)?

    Wenn an dieser Stelle die Zeugnisse ausgegeben werden, handelt es sich um eine Schulveranstaltung und damit gilt zumindest in NRW ein generelles Alkoholverbot egal wie alt die Schüler sind. :pirat:

    Sollten die Schüler von mir 100€ Eintritt für diese Veranstaltung verlangen, würde ich ihnen ihre Zeugnisse draußen vor der Tür übergeben und ohne weiteren Kommentar gehen.

    Also wurde weder form- noch fristgerecht (Einladung zur Bildungsgangkonferenz mindestens 1 Woche vorab) eingeladen. Damit sind sämtliche Beschlüsse aufgrund des Formfehlers hinfällig. Ich würde entsprechend in der nächsten Konferenz das Protokoll nicht akzeptieren und sämtliche Tagesordnungspunkte der unzulässigen Konferenz erneut auf die Tagesordnung setzen.

    Allein schon die Frage, wie denn juristisch korrekt mit dem alten Protokoll zu verfahren ist, dürfte interessant werden. „Interessant“ in der Hinsicht, ob die angehende Schulleitung im Beisein des Dezernenten und entsprechendem Stresslevel diesmal juristisch korrekt handelt.

    Ich habe jetzt mit einer Kollegin gesprochen, die heute bei der "Dienstbesprechung" war. Offenbar lief es plötzlich als Bildungsgangkonferenz und es wurden auch Beschlüsse gefasst.

    Wurde zu dieser Bildungsgangkonferenz form- und fristgerecht eingeladen? Wenn nicht, dürften die Inhalte wahrscheinlich komplett hinfällig sein. Aber das kann man jetzt ja im Rahmen der nächsten (Prüfungs-) Konferenz bei der Genehmigung des Protokolls der letzten Konferenz ja klären.

    Mal gucken wie rechtlich sattelfest die angehende Schulleitung ist. 😉

    Zumindest in NRW gibt es keine expliziten Schulrechtsfortbildungen, die vor der Beförderung stattfinden.

    (das erinnert mich an das billige Erdgas aus Russland, was viele auch in der CDU sich wieder wünschen).

    Ich würde mir wünschen, dass man sich so viele Solarzellen aufs Dach nageln kann wie man möchte so lange man sich bereit erklärt nicht ins Netz einzuspeisen. Bei uns ist es so, dass PV-Anlagen über 15kWp vom Energieversorger genehmigt werden müssen und entsprechend auch abgelehnt werden können. Bei den aktuellen Preisen würde ich mir weitaus mehr Solarzellen aufs Dach legen, um ausreichend Schlechtwetterreserve zu haben, auf das die Stromproduktion auch noch an Regentagen ausreichend ist.

    Also heimische Energieproduktion als Frage der nationalen Souveränität.

    Hab heute Morgen den kfW-Antrag für meine Erdwärme-Pumpe unterschrieben. Allein der Papierkram (Heizlastgutachten etc.) hat 2,5 Monate gedauert.

    Bei dem Gutachten ist herausgekommen, dass meine alte Hütte (Baujahr 1977) mit einem Wärmebedarf von 30W/m² auch noch heutige Neubaustandards erfüllt. :staun:

    Aber hier wurde halt damals schon insoweit in die Wärmedämmung investiert, als das nicht das gemacht wurde, was gesetzlich vorgeschrieben war sondern das, was technisch möglich war. Die Ölkrise in den 1970ern war wohl die Ursache des Umdenkens.

    • PV-Anlage ist auf dem Dach (in Eigenleistung errichtet)
    • Brauchwasser-Wärmepumpe steht im Keller (in Eigenleistung)
    • Heizungswärmepumpe kommt jetzt (wegen Förderung vom Fachbetrieb eingebaut)
    • E-Auto wird gekauft sobald mein aktuelles Auto die Beine reckt

    Ist nicht mehr weit, bis ich mit der Sanierung und der damit verbundenen Energieeinsparung durch bin.

    Mal gucken, wie sich meine Strom-, Gas- und Diesel-Rechnungen entwickeln. :victory:

    13.000 € jährlich für Energie war bisher jedenfalls verdammt viel. Da rechnet sich dann auch die Tiefenbohrung für die Erdwärme-Pumpe. also soweit bin ich von der Situation vor 50 Jahren, als die Hütte geplant wurde vor dem Hintergrund der Ölkrise, gar nicht entfernt.

    Also wenn es festgelegt ist. Sagen wir es sind 6 Nichtschwimmer pro Lehrkraft. Also es sind 6 Kinder im Wasser und es stirbt dann jemand. War alles nach der Norm durchgeführt. Dann ist man auch nicht fein raus. Es hilft nur bedingt und wenn was passiert. Eigentlich hilft es nur der SL hier nicht belangt zu werden.

    Genau anders herum wird ein Schuh draus. Wenn die Festlegung lautet „maximal 6 Schüler pro Lehrkraft“, braucht sich kein Sportlehrer mehr dafür zu rechtfertigen, warum es seiner Meinung nach nicht reicht, wenn die SL nur einen Sportlehrer und einen Referendar für den Schwimmunterricht mit 30 Schülern einplant.

    Vielleicht soll geregelt sein ab welcher Zahl von Nichtschwimmern im Becken man nicht mehr hinreichend sorgfälltig ist? Ziemlich absurd, wird auch niemand regeln wollen/können.

    Denk einfach mal an den Straßenverkehr. Dort hast du stets mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren (vgl. eigene Gefährdungsbeurteilung der Lehrkraft). Trotzdem gibt es Tempolimits, die überall ausgeschildert sind als absolute staatliche Vorgabe ab welcher Geschwindigkeit das Fahren als nicht mehr als „angepasst“ angesehen werden kann (vgl. staatliche Vorgabe für den Betreuungsschlüssel im Schwimmunterricht ).

    Es ist in der Regel auch kein furchtbares Schicksal, kein Abitur zu machen

    Das Problem ist doch nicht die Frage ob Abitur oder nicht. Als Eltern denke ich da eher: "Ich will mein Kind lieber an ein konkretes Gymnasium schicken, weil diese Schule den Sozialindex 1 oder 2 hat, wohingegen die Haupt- oder Gesamtschule einen Sozialindex von 6-9 hat. Die dortige Klientel will ich meinem Kind einfach nicht antun."

    Index 1 = Bullerbü

    Index 9 = Bürgerkrieg

    --> https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…e_2024_2025.pdf

    Und was meine Aufgabe als Lehrer betrifft: Meine Aufgabe besteht darin, die SuS auf ihrem jeweiligen Weg zu begleiten und bestmöglich zu helfen/zu unterstützen. Meine Aufgabe ist es nicht, jedem vorzugaukeln, dass jede/-r alles schaffen kann, wenn man nur genug lernt. Das ist die größte Lüge, die derzeit verbreitet wird.

    Wobei ich da auch immer gucke welchen Ausbildungsgang ich da gerade vor mir habe. Mein Ziel ist es da generell die Schüler/Azubis in Lohn und Brot zu bekommen. Oft habe ich da auch Azubis vor der Nase, die eine 2jährige Berufsausbildung machen. Diese 2jährigen Berufsausbildungen wurden eingeführt als die Schulpflicht um 2 Jahre verlängert wurde (jetzt bis 18, früher bis 16), damit die Schüler ihre Teilzeitschulpflicht damit erfüllen können. Früher gingen diese Schüler nach der 10. Klasse einfach arbeiten als Ungelernte.

    Bei diesen, und wirklich nur bei diesen Klassen, gucken wir darauf, dass die Softskills passen, dass sie sich also nicht komplett danaben benehmen, und sehen ansonsten zu, dass sie ihren Berufsschulabschluss schaffen.

    In den übrigen Klassen wird hingegen schon "abgeschult". Wobei bei den allermeisten meiner Schüler die Fehlzeiten das Problem werden. Die schaffen es erst gar nicht bis zum ersten Versetzungszeugnis im Sommer, in dem dann steht, dass es nicht reicht.

    Die Farben bei Untis umdrehen! Normale Planung grün/Vertretungsplan blau!
    Brüller!

    Wir haben zwar eh schon andere Farben, aber warum soll das ein Brüller werden? Ich mache einfach den Plan der da in Untis steht und fertig. Und ja, ich hatte echt schon Wochen, in denen es mehr Vertretung als regulären Unterricht gab.

    Also dürfen nur Leute aus den Grundschulen dazu eine Meinung haben? Wenn man 4-8 jährige im Anfängerschwimmen betreut hat und weiß wie es geht ohne dass Kinder sterben ist das nicht ausreichend?

    Ich weiß auch wie die Tauchausbildung nach VDST Regularien geht und das dort je nach Übung eine 1:1 oder maximal 1:2 Betreuung vorgesehen ist. Mir ist auch noch niemand ertrunken. Trotzdem würde ich mir nie anmaßen, dass nicht doch jemand umkommen kann, wenn alle blöden Zufälle in Kombination gegen mich sprechen. Womit wir dann wieder beim Schweizer Käse Modell wären.

    So habe ich z.B. erlebt, dass einem 14jährigen Tauchschüler Unterwasser ein Preßluftschlauch geplatzt ist, der gerade 3 Wochen alt war. Im Ergebnis fiel dann in 8m Tiefe sofort das Atemgerät aus und allein durch die Lautstärke des Knalls sind ihm die Trommelfelle geplatzt. Jetzt bring den erst einmal nach oben an die Wasseroberfläche. Ich war mit einem anderen Tauchschüler ca. 10m entfernt.

    Wir haben dann mehrere sehr erfolgreiche Abiparties organisiert und hatten am Ende sogar Geld übrig (auch die Abizeitung hat letztlich ein Plus erwirtschaftet), so dass lediglich die Kosten für das eigene Essen (15€ pro Nase) bei mehr als zwei Gästen selbst gezahlt werden mussten. Eintritt für Abiturient:inn:en und bis zu vier Gäste war frei, Essen für uns selbst und bis zu zwei Gäste ebenfalls.

    War bei uns ähnlich. Zu Beginn der Oberstufe haben wir von jedem 30,-DM (???) eingesammelt, um die ABI-Vorfeten vorfinanzieren zu können und ab da kam dann reichlich Arbeit. Aber alles Weitere, also die Feier am letzten Schultag mit Bierbude und Bühnentechnik für die übrigen Schüler, ABI-Ball… konnte dann für alle damit bezahlt werden, also freier Eintritt beim ABI-Ball wirklich für alle…

    … auch für die Pauker. :flieh:

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