Beiträge von walter04

    Vielleicht sind nur 15 Kinder im Wasser und die andere Lehrkraft beaufsichtigt die anderen SuS?

    Nein. Es werden zwei Gruppen gemacht und alle Kinder entsprechend aufgeteilt.

    Die eine Gruppe hat die Schwimmlehrerin, die andere wird von der Nicht-Schwimm-Lehrerin und der Mutter mit Rettungsschwimmer betreut.


    Ich fahre auch mit zum schwimmen .. ohne „ irgendwas“ . Meine Kollegin hat die Rettungsfähigkeit. Unsere Klassen haben z.T auch 30 Kinder.

    Wie ist die rechtliche Klärung dabei. Was sagt da euer Schulleiter? Reicht ein Rettunsgschwimmer? Laut den "Sicherheitsmaßnahmen beim Schwimmsport" ist das nicht so.

    Ich hätte einmal eine Frage zur rechtlichen Situation zum Schwimmen in der Grundschule.


    Gruppengröße: 31 Kinder

    Normalerweise gehen zwei Schwimmlehrerinnen mit


    Im Krankheitsfall ist es üblich, dass

    a) eine Schwimmlehrerin sowie

    b) eine Rettungsschwimmerin vom DLRG (eine Mutter)

    c) sowie eine weitere Lehrkraft ohne Rettungsfähigkeit zur reinen Aufsicht

    mitfährt.


    Ist das rechtens?

    Die "Sicherheitsmaßnahmen beim Schwimmsport" betonen, dass

    a) nur Lehrkräfte mit der Erteilung des Schwimmunterrichts beauftragt werden dürfen, die das deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) UND Rettungsfähig sind. Betonung liegt da auch auf "Lehrkräfte". DIe Mutter ist keine Lehrkraft sondern nur eine "weitere Person" im Sinne von Absatz 2.4. des Erlasses.

    b) Gruppengrößen bei Nichtschwimmern in der Regeln auf 15 Personen begrenzt sind.


    Wenn die Mutter keine Lehrkraft im Sinne des Erlasses ist und die weitere begleitende Person ja gar keine Rettungsfähigkeit hat und daher im Grunde nur dafür da ist, um die Kinder hinterher aus der Umkleide zu holen, hieße das, dass nur rechtlich gesehen nur eine Lehrkraft eine Gruppe von 31 Kindern betreut. Und das geht nicht. Oder?


    Wie seht ihr das - speziell die NRW-Grundschul-Sportlehrer. Danke!

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