Ich dachte, wenn ein erhöhter Förderbedarf besteht und das Kind über einen Förderplan eigene Ziele erhält (z. B. in Mathe einen kleineren Zahlenraum), wäre dies bereits lernzieldifferenter Unterricht. Was ist da der Unterschied? Tatsächlich nur die Noten? Die gibt es ja in der 1.Klasse eh nicht..
Mir wurde vom MSD und der Schulleitung immer mitgeteilt, dass eine Herausnahme aus der Notengebung bei Kindern mit festgestelltem sonderpäd. Förderbedarf heißt, das Kind lernzieldifferent nach Förderplan zu unterrichten. Ich kann es nur schreiben, wir es mir weitergegeben wurde. Ich unterrichte allerdings in 3/4. In anderen Fällen - außer denjenigen, die neu nach Deutschland kommen und noch nicht Deutsch sprechen, die haben 2 Jahre Notenschutz, wenn sie es brauchen - kann man keine Kinder aus den Noten herausnehmen, es sei denn, sie erfüllen besondere Kriterien, die im Gesetz festgelegt sind. (Stichwort: Inklusion)
Ist das Kind eigentlich in der Schuleinschreibung bzw. schon im Kindergarten aufgefallen?
Das gucken wir auch meistens noch an um ein komplettes Bild zu bekommen.
Die Paragraphen in den Schulgesetzen sind eher notenbezogen - es geht um Notenschutz und Nachteilsausgleich.
So wie ich die Gesetze und das, was so gesagt wurde, verstanden habe, ist das so angelegt, dass die Betroffenen so gefördert werden, dass sie durch ihre Beeinträchtigungen dennoch an der Schule teilnehmen können. Außerdem bekommen sie unter bestimmten Bedingungen Notenschutz oder Nachteilsausgleich. Nämlich: die Herausnahme aus der Notengebung bei sonderpädagogischem Förderbedarf zieht die im Beitrag 2 genannten Konsequenzen mit sich - zumindest so erhielt immer die Auskunft von der Schulleitung und dem MSD, wenn ich nachfragte. (Der andere Fall sind Kinder, die neu in Deutschland sind und kaum Deutsch sprechen, da ist es gesetztlich verankert, dass sei 2 Jahre Zeit haben.)
Da im 1. Schuljahr keine Noten gegeben werden, erübrigt sich da erst der Notenschutz und Nachteilsausgleich. Schwache Kinder machen bei uns, wenn die Eltern damit einverstanden sind, eine Überprüfung zum sonderpäd. Förderbedarf mit. Im Idealfall werden sie zusätzlich (meistens geht das auf eine Stunde in der Woche hinaus, Doppelbesetzung) vom MSD oder auch von einer Förderlehrkraft betreut - das ist sehr wenig.
Spätestens wenn Noten gegeben werden, muss das Kind die Leistungsnachweise mitschreiben, wenn es keinen Notenschutz, keinen Nachteilsausgleich oder keine lernzieldifferente Beschulung hat. Eine lernzieldifferente Beschulung heißt Unterricht nach eigenem Förderplan und in der Regel das nicht Erreichen des Klassenziels (weil das Kind ja die normalen Proben nicht mitschreibt, differenzierte Proben dürfen wir in Bayern nicht schreiben). Durch den Förderplan darf es dennoch vorrücken (siehe oben).
Ich denke, dieser Passus aus der Bayerischen Schulordnung ist noch interessant:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-G5
(vor allem § 32, 33, 34 - da sieht man z.B., wen es betrifft)
Und dieser aus der GO:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVSO-11
Hier sagt Nr. 2 und 3 noch etwas zum sonderpädagogischen Förderbedarf.
In den Leitlinien zum Lehrplanplus (die wurden mir einmal bei einer entsprechenden Veranstaltung bewusst gemacht) ist alles so schön ausgedrückt. Die Unterstützungsmöglichkeiten, die angesprochen sind, sind eher Zukunftsmusik.
https://www.lehrplanplus.bayern.de/leitlinien/textabsatz/39198
Vielleicht klappt es in der ersten Klasse ohne Notendruck noch etwas besser zu differenzieren, auch wenn man alleine in der Klasse ist.
Rede mit deiner Schulleitung. Wenn die Eltern misstrauisch gegenüber dem MSD sind, versuche ich im 3. Schuljahr dann eine Beratung durch die Schulpsychologie oder der Beratungslehrkraft anzuregen. Doch man kann die Ängste gut entkräften, weil der Elternwille beim evtl. Förderschulbesuch zählt.
Wenn du bei dem Kind grundsätzliche Dinge wie Konzentration, mangelnde Merkfähigkeit, mangelnde Strukturfähigkeit feststellst, würde ich immer von vorneherein die Ergotherapie empfehlen. Das ist besser als nichts.