Fairer ist das System in Bayern mit Sicherheit nicht. Fair ist auch nicht, dass man nur ganze Noten vergeben darf. Der Vorteil ist, dass du in diesem Moment beweisbare Noten hast, die mit Datum notiert sind.
In Bayern gibt es im allgemeinen Schulgesetz (BayEU) generelle Ausführungen über Leistungserhebungen, dann in den verschiedenen Schularten nochmals Varianten.
Wir an der Grundschule machen auch keine generellen Eindrucksnoten (außer den Kopfnoten), sondern sind angehalten, ständig Noten über nachweisbar mündliche, schriftliche und praktische Leistungen machen. Viele Kompetenzen, die im Lehrplan stehen, können dokumentiert und auch bewertet werden. Die mündlichen und praktischen Leistungen am besten mit Datum. (Da wird es ohne Zwischennoten oft schwer.) Neuerdings gibt es einige Literatur über alternative Notengebung in der Grundschule. Manche Vorschläge sind eine Erweiterung, andere schlecht durchführbar. Das ist noch ein großes Entwicklungsfeld, wenn man keine Eindrucksnoten geben soll. Eindrucksnoten deshalb nicht, weil sie vor Gericht keinen Bestand haben.