Planstelle/unbefristet

  • Hallo.


    Ich hätte mal eine doch recht komplizierte Frage.
    Wenn man noch auf eine Planstelle wartet, eigentlich unbefristet ist, muss man "auf Verdacht" kündigen... das ist doch bisschen blöd. Und wenn man jetzt z.B. noch schwanger wäre? D.h. also unbefristet, evtl Chance auf Planstelle und schwanger?!


    Lg 007

  • Ich verstehe deine Frage nicht. Kannst du die eindeutiger formulieren?
    Warum solltest du eine unbefristete Planstelle auf Verdacht kündigen? Wegen welchem Verdacht?
    Du bist doch verbeamtet in Bayern. Das gibt man nicht so schnell auf.

  • Ich vermute du bist irgendwo unbefristet angestellt und wartest gleichzeitig auf eine Planstelle über die Warteliste/freier Bewerber.


    Hier ist erst mal zu prüfen ob du noch auf der Warteliste stehen darfst - hängt vom Vertrag ab. Sonst kannst du dich als freier Bewerber bewerben.


    Falls du eine Planstelle bekommst, musst du in der Lage sein den Dienst rechtzeitig anzutreten. Dies kannst du erreichen durch eine Freistellung deiner jetzigen Schule oder durch Kündigung.
    Da ändert auch eine Schwangerschaft nichts.


    Wenn du es genauer willst, dann musst du die Frage noch mal konkret formulieren.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • auf Verdacht kündigen deshalb:


    Momentan bin ich unbefristet. Damit ich eine Planstelle annehmen könnte bzw. in die Verteilung mit aufgenommen werde, muss ich ja 'frei' sein, also muss ich kündigen. Wenn ich dann allerdings keine Planstelle angeboten bekomme, steh ich ohne Job da...


    Auf der Warteliste war ich bisher nur heuer. Ich stehe auch weiterhin drauf, nur werde ich, aufgrund des unbefristeten Vertrags, nicht eingesetzt. Dafür müsste ich kündigen.


    Klarer?


    Danke schonmal

  • Ja, dann musst du kündigen. Oder deine Schulleitung gibt dir eine Freistellung. Hast du da schon mal nachgefragt?
    Anders läuft es leider nicht.

    ach ja, verbeamtet bin ich nicht.
    Unbefristet an einer Privatschule.

    Hast du dann überhaupt noch ein Anrecht auf die Warteliste? Es kann sein, dass du die mit der unbefristeten Anstellung verloren hast.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ja, also man steht weiterhin drauf, solange man unbefristet ist, wird man aber nicht berücksichtigt (Sinn nicht so ganz einleuchtend). Bin allerdings jetzt die Übernächste auf der WL und mach mir Gedanken.

  • Erkundige dich doch einmal beim zuständigen Sachbearbeiter beim Ministerium, wie groß deine Chancen für dieses Schuljahr sind.


    Sind die Zuteilungen nicht jetzt schon entschieden? Bei den Grund- und Hauptschulen ist es im Großen und Ganzen durch.

  • Ich war auch unbefristet an einer Privatschule (BaWü) und bin dann durch die Warteliste an eine Planstelle in RLP gekommen. Gekündigt hab ich erst, als ich die sichere Zusage hatte.
    Hat man dir denn gesagt, dass du in keinem beruflichen Verhältnis stehen darfst, damit du eine Stelle bekommst? Oder könnte sich das evtl. auch nur darauf beziehen, dass du zum Zeitpunkt der Vereidigung (logischerweise) nicht anderswo angestellt sein darfst?

  • Caro07: es bezieht sich auf nächstes Schuljahr.


    Solange ich unbefristet bin, verwendet mich der Staat nicht. Deshalb müsste ich ja kündigen. Aber das dann schon im April 2019, wenn ich dann aber nicht reinrutsche, stehe ich da.


    Wissen die Sachbearbeiter was über den zusätzlichen Stand der Einstellungen/Einstellungsquoten?


    Liebe Grüße

  • @Juli007


    Fragen kostet ja nichts, dann bekommt man heraus, was die Sacharbeiter wirklich wissen. Versuche einfach zu der entsprechenden Stelle durchzukommen oder schreibe eine Mail. Die Adressen findest du auf den Seiten des Kultusministeriums. Bei der Mail hast du es dann schriftlich und den Ansprechpartner für Rückfragen. Ich habe zwar bisher sehr selten Quelleninfos (nachdem untergeordnete Quellen, die ich versucht habe, nicht kompetent genug waren) gebraucht zu gewissen Dingen, bin dann aber tatsächlich dort richtig gelandet.


    Ich bin mir nicht einmal so sicher, ob du wirklich erst kündigen musst. Für mich klingt es unlogisch. Aber da hast du dich wahrscheinlich schon im Vorfeld erkundigt. Wenn es nur ein Gerücht ist, würde ich auch direkt an der Quelle, die diese Entscheidungen trifft, nämlich im Kultusministerium, nachfragen.

  • Das mit Kündigen und dann da stehen, ist leider so. Alternative wären nur befristete Jobs aber das ist auch nicht toll. Alternativ könntest du deinen Arbeitgeber um eine Freistellung bitten (Bestätigung, dass sie dich gehen lassen, wenn du deine Planstelle bekommst), hast du da schon mal nachgefragt?


    Die Sachbearbeiter mit denen ich bisher zu tun hatte, waren zwar alle nett und konnten auch meine Fragen beantworten aber zur Anzahl der Einstellungen etc. können/wollen/dürfen sie nichts sagen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich bin auch unbefristet angestellt und warte auf eine Planstelle - daher schreibe ich in diesem Thread, weil mein Anliegen auf ähnlichen Hintergründen beruht, wie es bei der Thread-Erstellerin der Fall war:


    Ich habe in einem anderen Forum von 2009 gelesen und darüber hinaus auch in vereinzelter Mundpropaganda gehört, dass man in Bayern lebenslänglich für eine Beamtenstelle "gesperrt" wird, wenn man ein Stellenangebot erhält und dann aber ablehnt bzw. ablehnen muss, weil man keine Freistellung erhält.


    Hat jemand dazu Quellen aus erster Hand bzw. kann das aus eigener Erfahrung bestätigen?


    Eine offizielle Meldung dieser Art habe ich auf den Websites des Kultusministeriums nicht gefunden.


    Würde mich sehr über jede Antwort diesbezüglich freuen.

  • Ist jetzt alles für Realschule aber ich vermute bei Gymnasium ist es ähnlich:



    Was man zur Warteliste finden kann:



    4. Wie erfolgen Einstellungsangebote an Bewerber, die sich in einem Vertragsverhältnis mit anderen Arbeitgebern befinden?



    Es werden nur solche Wartelistenbewerberinnen/-bewerber beim Einstellungsverfahren berücksichtigt, die im Falle der Annahme des staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden müssen. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig. Spricht der bisherige Arbeitgeber für den Fall des staatlichen Angebots eine Freigabeerklärung aus, so ist diese dem Staatsministerium entweder online zusammen mit der Bereitschaftserklärung oder nach Schließung des Online-Portals per Fax (089 – 2168 2805) bis spätestens 30. Juni zuzuleiten.




    Bei den Freien Bewerbern wird es wohl ähnlich sein.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

    Einmal editiert, zuletzt von Milk&Sugar ()

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