Ich wüsste da auch nicht, wie ich die Frage beantworten könnte. Von so einem massiven und schief gelaufenen Eingriff habe ich auch noch nie gehört.
Ich kann dir nur sagen, wie es bei uns wäre:
Ein freiwilliges Wiederholen ginge bei uns auf Antrag der Eltern nur durch Beschluss der GLK.
Bei uns würde das Schulamt die Maßnahmen wieder zurück an die Schule verweisen.
Der Lehrer würde gehört werden.
Um mehr Infos zu bekommen, wie es in deinem Bundesland vorgesehen ist, würde ich den Fall dem Personalrat schildern. Vielleicht bekommst du da kompetenten Rat. Deine Schulleitung sollte schon aus Eigeninteresse auch tätig werden; ich weiß nicht, ob man sich das bieten lassen kann.
Vielleicht schreibst du dein Bundesland. Heute Nachmittag sind vielleicht eher (Grundschul)lehrer aus deinem Bundesland online.