Beiträge von Caro07

    Ich mache es einmal nach Ausschlussverfahren. So viele Grenzflüsse gibt es ja nicht. Den Rhein, der in Ba-Wü lange Grenzfluss ist, schließe ich aus. Nur am Anfang des Rheins könnte so eine Staustufe sein, dann wird er ja schnell breiter und an ein solches Gefälle kann ich mich nicht erinnern. Es gibt am Rhein in Süddeutschland auch keine Stadt mit einem Münster bzw. Dom direkt am Fluss.

    Dann müsste die Stadt an der Oder- Neiße Linie sein. Aber da kenne ich mich nicht aus. Da müsste ich googeln.

    Weil morgen schmotziger Dunschtig ist und wir früh befreit werden. (Unterricht findet nicht mehr statt.) Unsere beweglichen Ferientage liegen fast alle hier (inkl. nächste Woche).

    Die alemannische Fasnet ist etwas Tolles. Ich habe die Jahre dort sehr genossen und natürlich auch die 5. Jahreszeit. Viel Spaß bei der Befreiung. Hoffentlich kocht ihr auch eine ordentliche Narrensuppe. ;)

    War man früher leichtsinnig? War man sich früher der Gefahren gar nicht so bewusst, oder man hat sich einfach darauf verlassen können, dass sich auch die Kinder verantwortungsvoll verhalten?

    Ich gehe einmal in meine Kindheit zurück. Das Freibad war um die Ecke. Meine Mutter konnte nicht schwimmen, mein Vater nur etwas mit einer "versteckten" Schwimmhilfe. Er war in den 30igern. Dennoch gingen meine Eltern, vor allem mein Vater mit uns, wenn es ihre Zeit erlaubte, ins Schwimmbad. Zuhause machten wir Trockenübungen auf einem Stuhl.

    Im Nichtschwimmerbecken, das tiefer wurde, lernten wir dann die Schwimmbewegungen, indem wir uns am Rand festhielten und uns unsere Eltern mit den Beinbewegungen halfen.

    Wenn wir alleine im Nichtschwimmerbecken spielten, versuchten wir uns immer weiter vorzuwagen an die Stellen, wo wir nicht stehen konnten. Irgendwie war das ein Wettbewerb unter uns Kindern. Allerdings konnten wir schnell tauchen. Irgendwann im Grundschulalter gingen wir alleine ins Schwimmbad, obwohl wir nur ein paar Züge schwimmen konnten. Aber: Wir hatten genau im Gefühl, wie weit wir im Becken noch sicher waren.

    Weiter ging es dann nur unter Gleichaltrigen ins tiefe Becken, Da schwammen wir ein paar Züge am Rand. So erweiterten wir unser Können. Wir fragten den Bademeister, ob er unsere Technik angucken könne, damit wir uns verbessern. Der bzw. die Bademeister war(en) so oder so Dreh- und Angelpunkt beim Schwimmenlernen. Bei ihm meldete man sich für die Schwimmabzeichen an. Auch wenn man mal anfangen wollte, vom Sprungturm zu springen oder den Kopfsprung zu üben. Wir fragten immer den Bademeister.

    Schwimmunterricht in der Schule gab es nicht. Ich konnte irgendwann eine Breite schwimmen, dann eine Länge. Und so brachten wir uns das letztendlich selbst bei. Etwas Schwimmunterricht im Freibad hatte ich irgendwann ab der Mittelstufe Gymnasium. Aber da konnte ich schon schwimmen und hatte auch schon einige Abzeichen.

    Ich weiß von keinem Kind, das im Schwimmbad ertrunken ist. Irgendwie hatten wir das Gefühl.

    Aber die eine Lehrkraft darf dann auch nicht 21 Kinder gleichzeitig in das Wasser schicken. Das scheint mir hier der Kern des Problems zu sein und das finde ich auch als Laie durchaus plausibel.

    Ich finde schon, dass das geht. Und zwar in einem geeigneten Becken, mit geeigneten Hilfsmitteln und in einer gemeinsamen Tätigkeit, also z.B. einem gemeinsamen Spiel, das dem Können aller Kinder angepasst ist.

    Ich kann einmal ein Beispiel auf einer anderen Ebene nennen. Als wir unseren Schulhof neu gestalteten und Spielgeräte angeschafft wurden, hatten wir bei manchen zu Recht (aus Erfahrung) einige Sicherheitsbedenken, doch der Vertreter des Schulaufwandsträgers hatte das nicht und die Geräte wurden so angebracht, wie es die Gemeinde für richtig hielt. Da spielten auch Kosten eine Rolle.

    An den noralgischen Stellen gab es im Lauf der Jahre wie vorausgesagt Unfälle, die bisher glimpflich verliefen. Wenn jetzt etwas Schlimmeres passiert, wer wird dafür zur Rechenschaft gezogen?

    Nicht umsonst gibt es Lehrschwimmbecken mit verstellbaren Böden oder extra Nichtschwimmerbecken (wobei die manchmal auch abfallende Tiefen haben). Da ist der Schulaufwandsträger gefragt.

    Ich halte das Becken, wo der Schwimmunterricht für die Zweitklässler stattfand, um es deutlich zu schreiben, nicht für geeignet. Da würde ich frühestens im 3. Schuljahr mit dem Unterricht anfangen. Der Nichtschwimmerbereich, wo man noch stehen kann, ist viel zu klein. Und dann wäre auch die Frage, bis wohin Zweitklässler noch gefahrlos von der Größe her stehen können.

    P.S.: Habe jetzt gerade erst nachträglich Kris' Beitrag gelesen. Dann kann man nicht mit Zweitklässlern da zum Schwimmen gehen. Ich finde es trotz Schwimmhilfen (Schwimmbretter, Schwimmnudeln usw.) total schwierig, in einem Bad schwimmen zu lernen, wo man von der Größe her kaum stehen kann. Vor allem muss ja irgendwann von den Schwimmärmeln loskommen.

    Ich weiß selbst nicht, ob die Lehrkräfte Sportlehrkräfte waren. Wenn sie den Schwimmunterricht erteilen müssen sie gemäß der Vorgaben des Landes BW für den Schwimmunterricht Grundschulen aber ausnahmslos eine Qualifizierung im Vorfeld durchlaufen haben (Sportstudium, FoBi..), eine Qualifikation über Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen (Studium oder FoBi), sowie die eigene Rettungsfähigkeit nachweisen und aktuell halten. Referendare, die Schwimmunterricht erteilen wollen, können eine freiwillige, vorgezogene Qualifizierungsmaßnahme vor dem Ref an der Außenstelle Ludwigsburg durchlaufen, damit sie die Berechtigung erlangen Schwimmunterricht zu erteilen. Ob es also Sportlehrkräfte waren spielt keine entscheidende Rolle.

    So ähnlich ist es auch in Bayern. Man darf in der Grundschule nur Schwimmen unterrichten, wenn man die entsprechende Qualifikation hat. Zu dem Rettungsschwimmschein gehört eben auch noch die didaktische inklusive sicherheitsrelevante Fortbildung. Die Schulleitungen sind immer froh, wenn welche die Qualifikationen machen, denn so viele finden sich nicht, die die Zusatzqualifikation machen wollen.

    Vielleicht noch etwas zu den Lehrerinnen:

    Mir tun sie sehr leid, dass das Unglück mit diesem Ausgang sie getroffen hat. Vor allem die Referendarin, die erst in der Ausbildung war, die konnte das aus mangelnder Erfahrung doch gar nicht absehen. Und ich denke, dass die Lehrerin auch nicht anders gehandelt hat, wie es üblich und besprochen war. Ich würde ihr jetzt nicht mangelnden Leichtsinn unterstellen - sie hat sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt - sie hat ja sogar eine Referendarin betreut. Außerdem lernt man in der Schwimmausbildung neben den didaktischen Dingen die ganzen Sicherheitsmaßnahmen.

    Brenzlige Situationen gibt es im Schwimmunterricht trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer mal wieder. Eine Kollegin berichtete mir, dass sie einmal ein gerade untergegangenes Kind aus dem Wasser gezogen hat oder beim Wasserspielen einer ein anderes Kind unter Wasser gedrückt hat. Schwimmunterricht - wie auch Sport - hat seine Gefahrenseiten und trotz Absicherung kann immer etwas passieren.

    Am besten ist es, wenn Eltern vor dem Schwimmunterricht in der Schule ihr Kind einen Schwimmkurs besuchen lassen. Dann ist die Gefahr, unterzugehen und nicht zu wissen, wie man sich helfen kann, nicht so groß.

    Wenn man die Berichte genau anschaut, müsste es das Kur- und Hallenbad am Seerhein sein. Hier ein Bild des Beckens. Ich finde Becken, die flach anfangen und dann tief werden, nur durch Seile getrennnt sind, für einen Schwimmunterricht, wie wir ihn in der Grundschule machen, problematisch. Wenn dann noch Badegäste mit im Hallenbad sind, finde ich es auch noch erschwerend.

    Wie ich gelesen habe, stellt jetzt ein Verein dort für den Schwimmunterricht eine 3. Person zur Verfügung. Das beweist doch auch, dass mit 2 Personen der Schwimmunterricht bei solchen örtlichen Gegebenheiten gar nicht hätte stattfinden dürfen. Die Verantwortung, Lehrerinnen unter solchen Bedingungen Schwimmunterricht erteilen zu lassen, liegt in meinem Ermessen beim Schulträger und auch der Schulleitung.

    Warum Schulleitung? In meiner Ausbildung für den Schwimmschein wurde uns massiv ans Herz gelegt aus Sicherheitsgründen- und da ging es noch um eine zweite Person - bei der Schulleitung um mehr Begleitpersonen zu intervenieren. Früher gingen manchmal auch Leute alleine mit Klassen zum Schwimmen.

    Wie viele Personen begleiten bei euch wie viele SuS ins Schwimmbad?

    Wir sind zu zweit. Es ist die ganze Klasse im Schwimmbad. Es ist aber die einzigste Klasse im ganzen Bad.

    Wie viele Kinder lasst ihr zeitgleich ins Wasser (Schwimmer/ Nichtschwimmer)?

    Wir sind in einem kleinen Hallenbad mit einem Lehrschwimmbecken, das nur für uns geöffnet ist, Den Boden können wir verstellen. So haben wir den Vorteil, dass die Kinder stehen können und wir eine gute Übersicht über das ganze rechteckige Becken haben.

    Der Schwimmunterricht beginnt im 3. Schuljahr. Wir lassen am Anfang alle erst einmal vorschwimmen um den Stand zu sehen. Da wir Schwimmbäder in der Nähe haben, können viele schon einigermaßen schwimmen. Die Nichtschwimmer und Wasserängstlichen beschränken sich auf ganz wenige Kinder. Wenn wir jetzt nicht in übersichtlichen Reihen schwimmen lassen, also Spiele machen, dann sind alle Kinder gleichzeitig im Wasser.

    Im Schwimmbad sind einige Hilfsmittel. Die Nichtschwimmer bekommen Schwimmärmel, die verschiedene Auftriebe haben, wenn der Boden mal nicht mehr zum Stehen ist.

    Und wer zum Henker soll eigentlich die ganzen Kinder am Beckenrand beaufsichtigen, damit zwei Lehrkräfte eine kleine Teilgruppe optimal beaufsichtigen können, die sich im Wasser befindet?

    Das kann ich mir jetzt, wenn man zu zweit ist, gar nicht vorstellen. Da ist sogar die Unfallgefahr ziemlich hoch, denn die wartenden Schüler müssen gut beaufsichtigt werden.

    Gibt es erst seit ein paar Jahren, ist aber definitiv so, dass man ohne Masernschutz (zwei Impfungen bzw. Titerbestimmung) die Schule nicht betreten darf, weder als Lehrer, noch als Schüler. Ob es Ausnahmen gibt, wenn jemand z.B. aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, weiß ich nicht.

    Stimmt im Prinzip. Nur fielen andere Kolleginnen und ich aus der Bestimmung heraus, weil diese Bestimmung für ältere Jahrgänge nicht galt. Den Jahrgang genau, ab wann der Nachweis Pflicht wurde, kann ich dir nicht mehr sagen. Wir haben in den 60igern quasi (fast) alle Kinderkrankheiten durchgemacht. Bis auf Röteln hatte ich alles.

    Ich weiß nicht, wie es in Ba-Wü gehandhabt wird, vielleicht ist das bei dir Wolfgang Autenrieth auch so gewesen.

    Immer wieder interessant, wie sich der Gebrauch von Worten im Laufe der Jahrzehnte ändert. Vor ca. 30 Jahren wurde uns in einer Fortbildung gesagt, dass die Fäkalsprache hoffähig wird. So richtig hatte ich es nicht geglaubt. Aber man sieht ja, wohin die Entwicklung gegangen ist. Gerade in dieser Beziehung machen wir Rückschritte.

    Hätte ich das Wort und auch andere, die fast normal geworden sind, in meiner Kindheit benutzt, hätte es massiv Ärger gegeben.

    Sie könnte jedesmal kotzen, wenn sie daheim von dem Fach berichtet und das würde der ganzen Klasse so gehn, dass sie nur kotzen würden.

    Das wird gerne genutzt. Ist manipulativ und stimmt nicht. Es wird benutzt, um seinen eigenen Worten mehr Gewicht zu verleihen und ist reine Taktik. Habe ich auch schon erlebt. Da wird von einem Elternteil behauptet, dass alle so denken würden. Früher bin ich so etwas nachgegangen. Das hat nie gestimmt! Das waren nur ein paar wenige, die sich hochgeschaukelt haben oder sogar einzelne oder nur das eine bewusste Elternteil. Zudem war die Wortwahl noch übertrieben.

    Umgang: Kühlen Kopf bewahren und sachlich damit umgehen. Du machst deinen Unterricht, so wie er zu machen ist und hast dir nichts vorzuwerfen. Du hilfst den Kindern so weit es dir in deinem Rahmen möglich ist und gibst die Infos. Mehr kannst du nicht tun. Wenn einer da nicht folgen kann, ist es nicht dein Problem.

    Lies dir dazu doch auch noch die Ratschläge in diesem Forum durch:

    Carrot
    9. Februar 2025 14:00

    Ich meine, er muss ja meinen Unterricht nicht mögen, aber was veranlasst ihn, so etwas beleidigendes zu schreiben? Vielleicht ist wichtig zu erwähnen, dass ich ihm Gegensatz zur Klassenlehrerin nicht so streng bin und er sich vielleicht mehr Durchsetzungsvermögen meinerseits wünscht? Also so eine Art Grenzen austesten?

    Darüber würde ich mir jetzt keine Gedanken machen und auch nicht nachfragen. Du machst deinen Stil und gut ist. Prinzipiell würde ich eine klare Linie fahren.

    Dem Kind muss klar gemacht werden, wo seine Grenzen sind, wenn es diese nicht von sich aus erkennt. Wie ich schon oben schrieb, Schülern passt öfter mal etwas nicht. Bei mir haben sicher auch Schüler über irgendetwas gestöhnt, mitbekommen habe ich es dann, wenn es um Hausaufgaben ging.

    Ich würde es versuchen nicht persönlich zu nehmen, aber mit dem Kind reden. Bei so etwas meine ich: "Wehret den Anfängen!" Lässt man es durchgehen bzw. ignoriert man es, dann verschwindet so etwas nicht einfach, sondern das geht dann irgendwie weiter. Das ist schlechter Stil, deswegen muss dem Kind bewusst werden, warum es unhöflich ist, so etwas in ein Englischheft zu schreiben, das die betroffene Lehrkraft einsammelt und sieht.

    Dass man mal über Lehrer schimpft, ist normal, geschieht doch oft zuhause, egal ob es gerechtfertigt ist oder nicht.

    Aber dass man so etwas bewusst in ein Heft schreibt, das die Lehrkraft sieht, hat eine andere Qualität und sehe ich auch als versuchte Beleidigung und Wut an der Lehrkraft ablassen. Hier ist eine Grenze überschritten. Und das muss dem Kind klar werden.

    Ähnlich ist doch auch, wenn die Kinder beleidigende Briefchen, Notizen über Mitschüler schreiben. Das kommt in der Grundschule vor. Da greift man ja auch als Lehrkraft ein. Für mich gehört das zur Erziehungsarbeit.

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