Beiträge von Caro07

    Ich denke, den Sandwich Rap gibt es nur auf den Cds zum Buch. Beim Activity book 4 für Schüler ist eine CD dabei, wo der besagte Rap drauf ist. Außerdem ist der Rap im Activity book abgedruckt.

    Blättere hier bis S. 8, dann findest du den sandwich rap.

    Ansonsten findet man ihn noch in den Lehrermaterialien zum Buch.

    Die Sachen, die auf den CDs sind, müssen wohl extra fürs Buch produziert worden sein. Mir ist das in der Version sonst nirgendwo anders begegnet. Vielleicht sind die Hörbeispiele in den neueren Ausgaben digital (nicht frei) mit Zugang verfügbar.

    Soweit ich mittlerweile recherchiert und es Erfahrungsberichten entnommen habe ist es tatsächlich so, dass man dann nicht mal mehr angestellt wird.

    Die Notengrenze zur Einstellung muss natürlich schon eingehalten werden. Nur war es in der Vergangenheit so, dass es bei dem Angebot zur direkten Verbeamtung eine Abstufung je nach erreichtem Notenschnitt gab. Zuerst war man so oder so mindestens zwei Schuljahre lang Beamter auf Probe. Ich bin aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

    Andrea99 :

    Wenn dir niemand Antwort geben kann, versuche doch mit der zuständigen Stelle des KMs Thüringen telefonisch Kontakt aufzunehmen.

    https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/schuldienst

    https://bildung.thueringen.de/ministerium/kontakt

    Vielleicht hast du die Adressen aber auch schon selbst gefunden.

    Vor Jahren hat bei uns jemand aus Sachsen in Bayern studiert und das Referendariat gemacht, allerdings danach in Bayern keine Anstellung bzw. nur einen Zeitvertrag bekommen. Das war aber noch die Zeit, wo man sehr gut sein musste, um sofort eine Anstellung zu bekommen. Sie hatte 2,... In Sachsen nahm man sie mit Kusshand. Sie konnte sich sogar die Schule in ihrer Heimatnähe aussuchen bzw. bekam nicht nur eine angeboten.

    Heutzutage haben wir Grundschullehrermangel. Wenn da schon Seiteneinsteiger unterschiedlicher Couleur genommen werden, müssten die Einstellungsbedingungen viel lockerer sein.

    Ich würde mich direkt an der zuständigen Stelle erkundigen und nicht den Gerüchten vertrauen!

    Das hatte ich für Bayern auch so verstanden, dass dann zwar eingestellt werden kann, aber keine Verbeamtung angeboten wird. Was natürlich völlig inkonsequent ist.

    Ich kenne es so, dass die Verbeamtung dann zeitverzögert stattfindet.

    Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich dachte, man erhält die volle Lehrbefähigung sowieso nur bei einem Schnitt von mindestens 3,5 und alles andere gilt als nicht bestanden. Bin aber nicht auf dem Laufenden, vielleicht antwortet noch jemand aus Bayern.

    Da gibt es eine entsprechende Seite vom KM, die immer wieder aktualisiert wird. Im Augenblick findet man dies vor:

    https://www.lehrer-werden.bayern/bewerbung-und-…ung/grundschule

    Ernährungspyramide? Zuckergehalt von Lebensmitteln?

    Wir hatten an der Schule einmal ein Projekt, da konnte man einen Koffer mit Ernährungsexperimenten und Wissensstationen ausleihen. So weit ich mich erinnern kann, gab es tatsächlich Experimente dazu. Es gab auch Schätzaufgaben zum Zuckergehalt.

    Mir ist noch diese Seite eingefallen - falls du Lina0808 die Seite noch nicht kennst. Da habe ich mir einmal Material bestellt. Wie ich gesehen habe, wird man vielleicht auch auf der Seite fündig.

    https://www.stiftung-kinder-forschen.de/grundschul-lehrkraefte/

    Wie stehen denn die Themen, die du evtl. vorhast, im Lehrplan?

    Über Lunge und Magen habe ich in der Grundschule noch nie unterrichtet, die Steinzeit wurde eher im Zusammenhang mit anderen Themen gestreift, z.B. Feuer machen in der Steinzeit (würde ich als Experiment jetzt nicht empfehlen).

    Schwere Lasten bewegen fände ich interessant, habe da aber keine Erfahrung damit.

    Vom Körper her sind gängige Themen Auge (früher auch noch Ohr). Da kann man gute Experimente machen.

    Zur Ernährung habe ich einmal etwas zum Thema Ei gemacht. Da gab's nur wenige Experimente.

    Ich denke, dass es in allen Bundesländern eine Entschuldigungspflicht gibt. In Bayern muss unverzüglich entschuldigt werden.

    Zitat

    (1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-20

    Man geht davon aus, dass die Eltern das wissen. Daraus folgt im Umkehrschluss: Wenn sich niemand meldet, muss man dem nachgehen. Nicht geklärt ist in diesem Text, wer neben den Erziehungsberechtigten das Kind entschuldigen kann.

    Ähnlich wie bei treasure läuft es bei den Entschuldigungen durch Eltern an meiner alten Schule auch. Wir haben dafür eine Schulapp. Mündliche Entschuldigungen durch andere Kinder geht bei uns nicht. Da muss schon etwas Schriftliches von den Eltern des kranken Kindes vorliegen.

    Bei uns muss in der Schulapp sogar jeder Fehltag eingegeben werden. Was alle allerdings überfordert, ist, wenn man bei unentschuldigtem Fehlen niemanden auf den Notfallliste erreicht. Dann wird ein paar Mal (vom Sekretariat) versucht, auf dem AB eine Nachricht hinterlassen und dann aufgegeben.

    Ich kann mich nicht erinnern, dass einmal die Polizei eingeschaltet wurde. Da kann man nur hoffen, dass kein Entführungsfall vorliegt.

    Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber einmal eine Frage zum Update. (Ich hoffe, das taucht nicht schon vorher auf.)

    Mir steht das Update von Windows 10 auf 11 auch bevor. Mein Computer ist dafür geeignet.

    Ging das bei allen problemlos oder gab es irgendwelche Schwierigkeiten z.B. Datenverluste etc.?

    Bisher habe ich es immer hinausgezögert, obwohl mich Microsoft schon gefühlt x-mal daran erinnert hat, auch u.a., weil ich denke, dass ich alles erstmal wieder absichern muss und ich damit wahrscheinlich wieder einige Zeit verbringe.

    In Epfach, einem kleinen Dorf in Oberbayern in der Nähe von Landsberg, wurde 1996 auf dem Schulweg die siebenjährige Natalie Astner entführt, missbraucht und getötet. Die Mutter merkte es, als ihre Tochter nach der Schule nicht nach Hause kam.

    Zu dieser Zeit waren Benachrichtigungen an Eltern bei unentschuldigtem Fehlen noch nicht üblich, weil keiner an so etwas dachte und in einem kleinen Dorf erst recht nicht. Der Fall hat aufgerüttelt und ich glaube, dieser war der Grund oder mit der Grund, dass die Benachrichtigungen dann eingeführt wurden.

    Mehr über diesen Fall findet man immer noch im Internet.

    Um welche Art von Arbeit geht es überhaupt?

    Texte verfassen, Rechtschreib- oder Grammatikarbeit?

    Wie ist die Bewertung in eurer Schule geregelt?

    Bei uns an der Grundschule haben wir klare Vereinbarungen getroffen. Wenn dieser Fehler in einem Aufsatz vorkommt, dann fallen die Fehler ja nicht so ins Gewicht.

    Eigentlich muss ja zuerst erkannt werden, dass hier ein Hauptsatz und ein Nebensatz vorliegt. Also wird durch Komma getrennt.

    Als Zweites muss erkannt werden, welches "dass" / "das" man nimmt. Also sollte man die Regel kennen, wann man dass bzw. das schreibt. Vom Sprechen her erkennt man es nicht. Deswegen muss man dann die grammatikalische Bestimmung (Relativsatz oder Konjunktion) oder die Eselsbrücke mit "dieses" und "welches" hernehmen.

    Die falsche Schreibweise wäre für mich ein Rechtschreibfehler. Es gibt auch andere Rechtschreibfälle, die man mit Hilfe der Grammatik löst. Z.B. Mehrzahlbildung, Groß- und Kleinschreibung, Endungen bei Verben, die vier Fälle und ihre Endungen usw. Beim Kommafehler kann man sich streiten, aber eigentlich wurde der Satzaufbau nicht erkannt.

    Jetzt schreibe ich auch mal etwas dazu, nachdem ich den Satz gelesen habe, an dem du dich störst.

    Ich bin überzeugt davon, wenn du es vorher gewusst hättest, dass man eine genauso ausführliche methodische Analyse wie die Sachanalyse, die in der Ausführlichkeit sehr erwähnt lobend wurde, und das Aufzeigen von Alternativen von dir erwartet werden, dann hättest du es auch gemacht.

    Mir ist das nämlich schon einmal passiert, nämlich beim Englischkompetenztest, den ich zugegebenermaßen ohne große Vorbereitung "probiert" (und bestanden) habe. Ich wunderte mich, dass ich relativ wenig Punkte in einem Englisch- Lesetest bekam, wo ich mich sehr um die perfekte Aussprache bemüht habe. Dann sagten sie zu mir, ich hätte es "didaktisch" vorlesen sollen, also so, wie ich es Grundschülern vermitteln würde. Habe ich irgendwie vorher nicht mitbekommen bzw. hatte ich keine Information darüber.

    Ähnliches ist mir auch schon passiert, als ein Schulrat bei einer Regelbeurteilung nach dem Bundesländerwechsel anscheinend schon vorher wusste, welche Note er mir gibt und dann mich völlig überrascht, indem er irgendwelche windigen didaktischen Begründungen anbrachte. Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Nachdem ich mich aufgeregt und auch etwas dagegen unternommen habe, weil ich es unfair fand, war ich danach schon eher gerüstet und wusste Dinge bzgl. der Beurteilung besser einzuschätzen.

    Früher haben wir in der Grundschule Freihand- Zeugnisberichte geschrieben. Es ist manchmal schwierig, das auszudrücken, wie man etwas meint, sodass es beim Empfänger richtig ankommt. Dann sollte es auch noch mit den Noten übereinstimmen.

    Ich denke, du weißt nicht, wieso er diesen einen Satz so geschrieben hat. Ist ihm nichts eingefallen, dass er es positiv abgeschwächt formuliert oder wollte er die sachliche Analyse und den super durchgeführten Unterricht besonders hervorheben? Hat er sich überhaupt etwas dabei gedacht? Wollte er die B statt die A begründen?

    Hier fällt mir auch ein Beispiel von mir ein: Als ich A13 war, sagte mein Schulleiter zu mir, dass ich jetzt wieder in den einzelnen Kriterien strenger bewertet werde, weil ich in Konkurrenz zu den anderen in meiner Gehaltsstufe stehe. D.h. ich muss, um die einzelnen Noten bei den Kriterien zu halten, noch mehr "bringen". Verstehe der, der das kann, aber es scheint üblich zu sein... Ganz schlecht wäre es, sich dadurch unter Druck setzen zu lassen (was evtl. beabsichtigt ist).

    DennisCicero, mach dich nicht abhängig von dem, was andere schreiben oder denken (hier der Schulleiter). Die wenigsten Beurteilungen sind hundertprozentig zutreffend. Außerdem sieht man sich selbst oft variiert zur Beurteilung.

    Wenn du an diesem Satz aber merkst, dass hier noch etwas im Unterricht zu optimieren wäre (was ich nach den Aussagen zur Praxis nicht glaube), nimm es als Anregung, aber als mehr nicht. Du schreibst ja jetzt auch keine Unterrichtsentwürfe (mehr). Wenn du andere in deiner neuen Funktion betreust, dann vergisst du halt diesen Punkt nicht, sofern er da wichtig wäre.

    Außerdem würde ich, wenn es mir passieren und es mich beschäftigen würde, die Schulleitung ansprechen und nachfragen, wie das gemeint ist bzw. was z.B. konkret sich die Schulleitung darunter vorgestellt hat. Dann haben die Spekulationen ein Ende und man kann sich darauf einstellen bzw. kann bei einem solchen Gespräch gleich etwas zu diesem Punkt sagen.

    Damit nicht weiter über die jetzt auslaufende Beurteilung zur Beförderung nach A13 gemutmaßt wird, habe ich bei der GEW ein Schreiben dazu gefunden.

    https://www.gew-bayern.de/fileadmin/medi…Beurteilung.pdf


    Die "Superkriterien" zum "Aufstieg" nach A13 sind im ersten Abschnitt des Kapitels "Welche Folgen hat die dienstliche Beurteilung?" aufgeführt:

    Zitat

    Dabei spielt neben dem Gesamtergebnis der (rechnerische) Durchschnitt aus den Unterpunkten »Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung« (2.2.1.1), »Unterrichtserfolg« (2.2.1.2) und »Erzieherisches Wirken« (2.2.1.3) eine wesentliche Rolle.

    Weiteres Schreiben GEW, vermutlich neuer und deutlicher:

    Zitat

    Auch die Beurteilungen in den Teilbereichen zählen: Für funktionslose Beförderungen kommen nur diejenigen Lehrkräfte in Betracht, die in den

    Kriterien „Unterrichtsplanung“, „Unterrichtserfolg“, "Erzieherisches Wirken" und „Zusammenarbeit“ in ihrer Vergleichsgruppe die höchsten Be-

    wertungen erhalten.

    Der Schwerpunkt für eine funktionslose Beförderung nach A13 im Grund- und Mittelschulbereich lag bisher eher im Unterricht und im Umgang mit den Schülern, also bei den Kernaufgaben.

    Bei A13 für alle wird dies nun überflüssig.

    Sagen wir mal so: Es gibt Lehrer bzw. Lehrerinnen, auch Lehrkräfte genannt:

    Berufsschullehrer bzw. lehrerinnen, Hauptschullehrer/innen, Gymnasiallehrer/innen, Förderschullehrer/innen, Grundschullehrer/innen,

    Realschullehrer/innen....

    Die vordere Bezeichnung ist die Schulart, an der sie unterrichten. Auf den Rest kann man verzichten. Der ist antiquiert.

    Oder man führt diese Amtsbezeichnungen für alle Schularten ein und lässt nicht die eine oder andere außen vor.

    Jede Schulart hat ihre spezielle Aufgabe und man ist dafür ausgebildet. Da gibt es nichts nach einer Rangfolge zu werten.

    Ich habe eine Kollegin, die hatte in Bayern A13, weil sie eine Funktion hatte, ich meine Lrs Beauftragte oder so ähnlich. Hier wurde sie auf A 12 zurückgestuft. Sehr gemein für sie. Es gab noch mehr Nachteile, jedenfalls sprach sie mal von einer Gehaltseinbusse von 700 €.

    Verstehe ich und das ist schon schade. Aber so sind nun mal die Gegebenheiten in einem anderen Bundesland.

    Ich kenne keine offiziellen LRS- Beaufftragten aus dem Kollegium. LRS/Legasthenie überprüfen die Beratungslehrkräfte oder auch die Schulpsychologen. Das sind Lehrkräfte aus dem Grund- und Mittelschulbereich, die eine extra Ausbildung (an der Uni) dafür haben. Schulpsychologen haben das studiert - sie studieren dafür länger. Schulpsychologen (und Beratungslehrkräfte?) müssten eigentlich von vorneherein eine höhere Gehaltsstufe haben.

    Zu Beauftragten: Wir haben an der Schule auch "Beauftragte " jedes Schuljahr neu ernannt: Drogenbeauftragte (muss offiziell sein), Medienbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte usw. Das muss gar nichts heißen. Das waren normale Jobs im Kollegium, die mehr oder weniger Arbeit machten. Leider bekam es für die, die arbeitsreicher waren, keine Stundenermäßigung. Und als einziger Grund für eine Beförderung reicht das nicht. Das ist unter dem Punkt "außerunterrichtliches Engagement" zu verbuchen. Da müssen noch andere Kriterien dazukommen.

    Die Beurteilung setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die einzeln benotet werden und ergibt dann die Gesamt"note". Dann hat sie auch noch in den geforderten Kriterien für A13, den sogenannten "Superkritieren" eine hohe Stufe. Denn hiervon wird ein Schnitt errechnet. Sie muss also in anderen Dingen auch eine hohe Stufe erreicht haben.

    Es sei denn, die Voraussetzungen wurden inzwischen wieder geändert.

    Sicher, dass du nicht lieber als Arzt arbeiten und gut verdienen willst (mit ü35)?

    Ich fände es toll, wenn es noch mehr niedergelassene Ärzte gäbe, die ganzheitlich und integrativ arbeiten und sich in Ernährungsmedizin auskennen. (Ich bin ein Fan von den Ernährungsdocs und DocFleck.) In meiner Gegend gibt es ein paar wenige , aber zu wenige, die allerdings nur privat behandeln (da habe ich als Beamtin Glück), aber dafür mehr Zeit haben.

    Also der Gedanke abseits von der Alternative Lehrerberuf: Hat man nicht im Arztberuf viele Möglichkeiten sich zu spezialisieren?

    Aber Grundschullehrerinnen in BY heißen heute schon Studienrätin, wenn sie A13 erhalten. Das passiert, wenn man bestimmte Funktionen hat oder Konrektorin ist ...

    Kleine Korrektur:

    Es stimmt, wenn man A13 erhält, wird man automatisch Studienrat/Studienrätin in der Amtsbezeichnung, Aber es heißt dann entsprechend Studienrat/rätin im Grundschuldienst bzw. Mittelschuldienst bei Grund- und Mittelschulen.

    Die Beförderung nach A 13 geht über A12Z und dann zu A13. A13 ist in der Grund- und Mittelschule eine funktionslose Beförderung. Sie hing, als sie eingeführt wurde, von der Beurteilung und dem Alter ab. Wegen des Alters hatte die GEW geklagt, somit fiel das Alter raus und es wurde nur noch die Beurteilung herangezogen. Also konnten schon junge Lehrkräfte je nach der Beurteilung früh bis A13 kommen. In der Praxis geschah das aber in meinen Augen selten.

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