Beiträge von Caro07

    @ Nitram

    Ja, der Arbeitgeber weiß davon. Er hat die Schulbegleitung beauftragt mit mir zusammen eine Lösung zu finden, quasi stellt er sich es so vor, dass ich mir überlegen soll, wann am Vormittag in den Unterrichtsstunden (unsinnigerweise auch bei den Fachlehrern) es am geschicktesten ist, die Pause zu machen und man das Kind alleine im Unterricht lassen kann.

    Jetzt habe ich mal §4 nachgelesen.

    Und das mit der Anpassung bei §7 wäre eine Möglichkeit. Das ist also nicht so festgezurrt.

    Vielen Dank für die Info. Das hilft schon einmal weiter und das könnte man mal einbringen.

    Plattenspieler, jeder der sich intensiv mit dem Downsyndrom befasst, weiß, dass es einige Gemeinsamkeiten in auffälligem Verhalten gibt, mit dem man als Betreuungsperson zu tun hat. Das kann man sowohl in der Literatur als auch in einschlägigen Downinfoseiten nachlesen. Außerdem fallen im persönlichen Austausch mit anderen betroffenen Lehrern und auch einer Downtherapeutin, die mir hier viel weiterhilft, Gemeinsamkeiten auf. Die Therapeutin sagt mir oft: Ja, bei Downkindern ist es so, dass....

    Ich meinte das überhaupt nicht stigmatisierend. Es geht da nicht darum, irgendwelche Verhaltensweisen zu beurteilen, sondern einfach festzustellen. Das ist eben das, mit dem man umgehen lernen muss.

    Aber ich kann nachvollziehen, dass es für manche klingt, wie ich generelle Vorurteile hätte.

    Valerianus

    Vom Ansatz her ist das eine gute Idee. Nur muss ich mir überlegen, ob ich das so mache, weil ich dadurch mein gutes Verhältnis zur Schulleitung unnötig belaste.

    Sprich mit ihr, weise sie auf die genannten Probleme und lass dir eine entsprechende Anweisung geben.

    Habe ich schon, aber irgendwie ist die Sache noch unklar. Die Schulleitung meinte bisher nur, dass sich da der Träger in der Absprache mit den Eltern darum kümmern müsste, machte aber erstmal einen überfragten Eindruck. Daraufhin habe ich im Internet recherhiert und nichts Konkretes zu meinem Fall gefunden. Deswegen frage ich hier, vielleicht hatte jemand schon einmal dasselbe Problem. Das würde erstmal weiterhelfen.

    Es wurde nun durch die SL festgelegt, dass ab sofort jede Klassenarbeit, der Erwartungshorizont und die beste und schlechteste Arbeit eingereicht werden müssen.

    Bei uns ist es nicht ganz so schlimm. Wir müssen schon seit Jahrzehnten ein Leerexemplar der Klassenarbeit und die Notenverteilung abgeben. Der (angebliche) Sinn davon ist, dass der Schulleiter darauf achten soll, dass das Niveau der Klassenarbeiten der Schule in den unterschiedlichen Klassen ähnlich ist.

    Kann die Schulbegleitung ihre Pause ggf. im Pausenzeitraum haben?

    In der großen Pause ist die Schulbegleitung mit draußen. Das ist auch unbedingt notwendig, dass das Kind einzeln beaufsichtigt/beobachtet wird. Gerade in der großen Pause gibt es ein großes Gefährdungspotential. (weglaufen, an anderen herumziehen, herumdrücken)

    Nachtrag 1:

    Bundesland Bayern

    Nachtrag 2:

    Es ist schon klar, dass die Lehrkraft die generelle Aufsichtspflicht hat. Aber ohne die Augen und Mithilfe der Schulbegleitung, also alleine, kann sie gar nicht alle gefährlichen Dinge wahrnehmen.

    Folgender Fall:

    Ich habe ein Downkind mit Schulbegleitung. Da die Schulbegleitung etwas länger als 6 Stunden (sie fährt auch mit dem Kind mit dem Bus mit dem Kind mit) unterwegs ist, muss sie nach eigener Aussage aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Pause von einer halben Stunde machen.

    Für mich als Lehrerin mit einer Klassenstärke von 28 Schülern ist es natürlich schwierig, das Kind bei der Nichtanwesenheit der Schulbegleitung konsequent im Auge zu behalten. Downkinder kommen manchmal auf Ideen, die man nicht ahnt.

    Jetzt die Frage, vielleicht kennt jemand sich aus:

    Kann man rechtlich von der Lehrkraft erwarten, dass sie, obwohl das Kind eine Schulbegleitung braucht, komplett die Aufsicht während ihres Unterrichts für die besagte Pause der Schulbegleitung übernimmt? Irgendwie habe ich im Hintergrund die Befürchtung, dass ich, wenn mir etwas entgeht, sprichwörtlich "mit einem Fuß im Gefängnis" stehe.

    Ich hatte auch schon Fälle mit einer Förderung, finanziert durchs Jugendamt.

    Allerdings geht da mindestens eine Diagnose durch einen Kinder- und Jugendpsychiater voraus.

    Hier gibt es sozusagen in Bayern erst eine Untersuchung und Diagnose durch Profis.

    Der Weg in Bayern ist normalerweise so:

    Der Lehrkraft fällt es etwas auf und sie bespricht sich mit den Eltern. Danach überlegt man, welche Experten man zur Diagnose hernimmt: Meistens empfehle ich erst eine Testung durch die Schulberatung (Beratungslehrkraft oder Schulpsychologe)oder durch den MSD (mobiler sonderpädagogischer Dienst), je nach Auffälligkeiten. Dann sieht man weiter. Bei dem erwähnten Paragraphen braucht man allerdings einen Kinderpsychiater. Meistens schickt man da weiter - der Kinderpsychiater ist schulunabhängig.

    Was mich in dem Eingangsbeitrag iriitiert, ist, dass die Schule gleich von diesem Paragraphen spricht. Das wäre bei uns das Ende eines langen Weges. Das muss erstmal solide durch Experten ausgetestet werden.

    kneipentour

    Ich würde dir raten, selbstständig zu einem Kinderpsychiater zu gehen.

    Ich selbst habe einmal als Mutter - lange ist es her - mit der Schule eine negative Erfahrung machen müssen. Da hat man gewisse Auffälligkeiten bei meinem Sohn gesehen. Die Schule hatte sich als Konsequenz überlegt, das Kind wieder auszuschulen. Ich habe dann privat von einer entsprechenden Stelle meinen Sohn testen lassen - das Testergebnis hat der Einschätzung der Schule widersprochen. Allerdings hat die Schule auch eine Testreihe initiiert und selbst gesehen, dass sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hat. Das hat man mir gegenüber als Mutter vom Fach allerdings nur halbwegs zugegeben, weil man sich keine Blöße geben wollte. Mein Sohn war am Anfang des ersten Schuljahrs so ein bisschen neben sich und hatte gewisse Anpassungsprobleme, die die unerfahrene Lehrkraft mit Unterstützung des Schulleiters in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit interpretiert hat. Na ja, nach dem Lehrerwechsel im 3. Schuljahr ist er aufgeblüht, schließlich aufs Gymnasium gegangen und hat studiert.

    Ich habe zwar ein Downkind in meiner Klasse, doch durch den Lockdown fand im letzten Schuljahr kaum Sportunterricht statt, so kann ich deine Fragen nicht beantworten. (Habe mir den Fragebogen angeschaut.)

    Vielleicht sollte ich erwähnen, dass Downkinder nicht über einen Kamm geschert werden können. Das Downkind, das ich habe, hat seine Stärken, was die Behinderung angeht, im sportlichen Bereich. Das ist auch dem geschuldet, dass es hier frühzeitig gefördert wurde und Geschwister hat, mit denen das Mädchen privat weitläufig herumtobt.

    Ich glaube nicht, dass das ein See in Deutschland ist. Ich wohne so, dass ich gut in die Alpen fahren kann, aber so einen See habe ich nicht in Erinnerung mit steil abfallenden Bergen, einer größeren Ansiedlung und Schiffsverkehr in den deutschen Alpen. Beim Tegernsee, Chiemsee, Ammersee usw. sind die Berge zu weit weg.

    Ich denke, dass ist auch eine Frage des Vertrauens gegenüber den Lehrkräften der eigenen Schule.

    So sehe ich das auch. Ich finde es ein Unding, dass Lehrkräfte wie unmündige Schüler im vorausgehenden Misstrauen überwacht werden. Wenn es einmal Probleme gegeben hat, dann kann man als Schulleitung immer noch mit dem betreffenden Kollegen eine Verfahrensweise zur Verhindung weiterer Missgeschicke vereinbaren.

    Spricht ja schon für den bayerischen Kontrollzwang, genauso wie das "Errechnen" der Noten.

    Na ja, ich habe, bevor ich nach Bayern ging, 12 Jahre in Baden-Württemberg unterrichtet. Zu der Zeit war das Errechnen der Noten in Ba-Wü auch noch üblich.

    Es gibt durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern. Für mich war in Ba-Wü prägend, dass ich ja nie die Aufsichtspflicht verletzen darf, alles absichern und alles ins Klassenbuch eintragen muss. Und alles Schülern und Lehrern transparent machen!

    In Bayern nimmt man die Aufsichtspflicht nach meinen Erfahrungen etwas lockerer, lässt mal mehr laufen. Zumindest ist das nicht so im Bewusstsein des Kollegiums verankert. Da komme ich mir manchmal wie ein Exot vor. Die Transparenz ist zwar da, aber nicht so extrem eingefordert wie ich sie von Ba-Wü her kenne. Dafür wird man - wie du schon richtig festgestellt hast - mehr bei seiner Notengebung kontrolliert. Meine letzten beiden Rektoren wollten/wollen sogar die Elternbriefe sehen, bevor sie rausgehen. Also irgendein Kontrollzwang scheint es in Bayern tatsächlich zu geben. Ich kann mir auch erklären, woher das rührt. Man will da schon gewisse Elternproteste im Vorfeld bzw. Schwierigkeiten mit Eltern verhindern. Ich habe bei uns schon öfter erlebt, dass, wenn sich etwas ändert, es ein Gerichtsverfahren vorher gegeben hat. Deswegen sind ja so viele Juristen im Kultusministerium (zumindest in Bayern).

    Allerdings wundert mich dieses genaue Kontrollieren der Schulaufgaben am Gymnasium schon und ich frage mich, auf welchem Hintergrund das entstanden ist. In der Mittelschule ist das nämlich nicht so.

    Caro07 : Wie sieht das denn inzwischen an bayrischen GS aus, gibt es da auch die Respizienz und wenn ja, führt die mangels Fachleiterstellen an den GS dann der SL für alle Lehrkräfte durch

    Nein, eine solche vollumfängliche Überprüfung der Proben an Grund- und Mittelschulen (dafür kann ich auch sprechen) gibt es nicht.

    An der Grundschule geben wir nur ein Leerexemplar der Probe, die Notenverteilung und den Durchschnitt bei der Schulleitung ab. Diese ist verpflichtet, zu überprüfen, ob das Niveau der Proben passt. Meine aktuelle Schule, an der ich schon sehr lange bin, macht das schon immer so. Ob das an anderen Schulen auch so genau gehandhabt wird, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist der Rektor bzw. die Rektorin verantwortlich für die Überprüfung des Niveaus der Proben.

    Das hat bei uns etwas mit dem Übertritt zu tun. Wir geben nur die übertrittsrelevanten Fächer ab - D, M und HSU.

    Zauberwald

    Das parallele Schreiben der Proben ist nicht mehr gefordert und in Rücksicht auf die der Klasse zugeschnittenen Didaktik ziemlich umstritten. Die Diskussionen darum fingen vor 20 Jahren mit dem Lehrplan 2000 an, wo erstmals die Individualisierung mehr in den Vordergrund rückte und jetzt sind wir schon beim nächsten Lehrplan (Lehrplanplus), der die einzelnen Kompetenzen in den Vordergrund rückt.

    Unsere Schule hat sich schon länger davon verabschiedet, wir sind 5 bzw. 6 zügig. Diesen Arbeitsaufwand der gemeinsamen Klärung umstrittener Fragen bei der Korrektur können wir andererseits auch gar nicht mehr leisten, weil wir uns da ständig zu Korrekturen zusammensetzen müssten. Außerdem müssten wir dann haargenau dasselbe im Unterricht machen, denn für die eine Klasse könnte eine Aufgabe nur reproduzierend/reorganisierend sein, für die andere Klasse eine Transfer/ problemlösende Aufgabe. Wir arbeiten meistens in Zweierteams, da schreiben wir meistens - also wo es sich ergibt, parallel, manchmal übernehmen wir auch nur gegenseitig Aufgabenteile.

Werbung