Das Abnehmen eines Handys in Einklang mit dem - übrigens verwaltungsrechtlich auch haltbarem - Verbot der Handynutzung während des Unterrichts ist mit Sicherheit kein grob fahrlässiges Handeln. Tatsächlich dokumentiere ich aber den Zustand des Gerätes, nachdem der Schüler es mir vorgelegt hat, bevor ich es transportiere. Es gab auch an unserer Schule bereits vereinzelte Fälle von späteren Versuchen, Schäden am Handy auf Lehrkräfte zu schieben und dann Ansprüche geltend zu machen. Diese haben sich aber letztlich immer wieder als haltlos herausgestellt.
Mit Abnehmen verstehe ich das "Aus-der-Hand-Nehmen", also notfalls mit festem Griff. Hat mein ehemaliger Schulleiter mal gemacht, finde ich nach wie vor kritisch.
Dass das Verbot der Handynutzung unkritisch ist, dem stimme ich absolut zu.