Ich glaube er meint damit die Lehrerlaubnis Sek II für allgemeinbildende Fächer bzw. Sek IIb für berufsbildende Fächer. Ich habe z.B. mit Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftswissenschaften (60) zwei berufsbildende Fakulten, somit die Lehrbefähigung nach Sek IIb und darf damit nicht an einer allgemeinbildenden Schule in der Sek II eingesetzt werden.
Gerade noch einmal auf mein Zeugnis geschaut, da steht kein Unterschied nur für die Fächer Chemie und Elektrotechnik. Vielleicht hat sich das ja geändert?
habe mich aber nie informiert, ob ich Chemie an der Sek II einer allgemeinbildenden Schule unterrichten dürfte, weil ich es gar nicht will ![]()