Vielleicht sit dieser Fall die Botin eines neuen Trends. Die Finanzämter haben mitbekommen, dass „wir“ “Dienstgeräte“ haben. Also schließne sie messerscharf, dass man kein privates Gerät mehr braucht.
In gewisser Weise haben Sie ja recht. Warum sllte man sich zusätzlich zm Dienstgerät noch ein weiteres anschaffen?
Eine Variante ist es nun, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass man das Gerät „bräuchte“. Ich frage mich, geht das überhaupt? Kann man nachweisen, dass man ohne dieses Gerät des Beruf nicht ausüben kann?
Als Finanzamt jedenfalls früge ich auch nach, warum es etwas mit der Steuer zu tun habe, wenn man der Dienstherrin etwas schenken möchte.
Andere Sichtweise: deine Schulleiterin hat recht. Du brauchst kein weiteres Gerät. Die Dienstgeräte reichen. Konsequenz: du nutzt den neuen Laptop nicht dienstlich. Du willst ja deine Schulleiterin nicht zur Lügnerin machen, auch nicht implizit.
Generell möchte ich anregen, darüber nachzudenken, ob man sich ein privat ein Gerät zur (überwiegenden) dienstlichen Nutzung anschafft. Derjenige Rechner, den ich zur Unterrichtsvorbereitung nutze, ist Baujahr 2009. Da müssen wir über Absetzen von der Steuer nicht mehr sprechen. Alle neueren Geräte werden rein und ausschließlich privat genutzt. Insbesondere wird keiner meiner Laptops jemals das Schulgebäude von innen sehen.
Ich tippe auf dem Gerät Arbeitsblätter etc. Dienstliche E-Mails z. B. lese und schreibe ich ausschließlich in der Schule an den dortigen Dienstrechnern. Ebenso Zugriffe aufs elektrische Klassenbuch (würg). Viele Kolleginnen machen das mit dem (privaten) Handy und scheißen mal wieder auf den Datenschutz.
Also, ich meine, das Finanzamt hat recht. Die Dienstherrin/Arbeitgeberin ist für die Ausstattung mit Arbeitsmaterial zuständig, gegebenenfalls die Schulträgerin.
Auf jeden Fall sollte man im Hinterkopf haben, dass man den privaten Rechner nicht ohne weiteres von der Steuer absetzen kann.