Beiträge von O. Meier
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Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma.
Häh? Was? Was ist das für eine absurde Sichtweise?
Die Fahrt wäre deinerseits eine dienstliche Tätigkeit. Wenn sie angeordnet oder genehmigt wird, hast du Anspruch darauf, dass das Land die Kosten trägt.
Wenn kein Geld da ist, kann die Fahrt nicht genehmigt werden. Das fällt dann aber in den Verantwortungsbereich derjenigen, die die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stellen.
Und überhaupt. Ja, mei, dann gibt’s halt keine Fahrt.
Wenn dein persönliches Glück von Stattfinden einer Fahrt abhängt, machst du irgendeinen Schmu mit. Da fehlte mir dank das Verständnis, aber sei’s drum. Mit der gleichen Logik kannst du dann auch bei Aldi ’ne Kiste Cola klauen, damit ein Klassenfest stattfinden kann.
Wenn deine Schulleiterin die Umlage ernst meinte, gäbe sie dir das schriftlich. Wird sie aber nicht tun. Geld von den Eltern für die eigenen Fahrtkosten einsammeln könnte als Vorteilannahme gelten. Rechtlich eher dünnes Eis. Ich ließe mich da nicht drauf ein.
Wenn man weiß, dass es kein Geld gibt, braucht man schon keine Fahrt zu planen. Die Zeit kann man sinnvoller nutzen.
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Niemand weiß, wann und ob das passiert. Wenn nichts passiert bin ich angeschmiert.
Was soll passieren? Da kommt keine Fee, streut dir Zauberstaub übern Kopf und setzt dich auf A13. Man darf sich auch selbst kümmern.
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gibt es Dinge, die nett sind.
Ja. Deine Vorrednerin führte an, dass es sich um wichtige Dinge handele.
Außerdem nennst du Dinge, die durchaus staatliche Aufgabe sein könnten oder gar sollten. Gesundes Essen z. B.
Gelegentlich hängt die Rechtslage hinterher.
Projekte hältst du also nicht für wichtig?
Das kommt wohl sehr darauf an, um was für Projekte es sich handelt. Wenn sie wichtig sind, sollten sie durchgeführt werden können, unabhängig davon wie engagiert Dritte Geld dafür sammeln. Da sehe ich dann schon den Staat in der Verpflichtung. Politische Entscheidungen mögen anders aussehen. Die werden den Bedürfnissen der Schülerinnen häufig nicht gerecht.
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Zum anderen würden diese auch stattfinden, wenn der Förderverein sie nicht unterstützen würde;
Also braucht's den Förderverein nicht. Also muss man sich als Lehrerin auch keien Gedanken dazu machen, ob man eintritt. Dann habe ich ja alles richtig gemacht.
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Wer, wenn nicht der Schulträger (in unserem Fall: der Landkreis) ist denn deiner Meinung nach für diese Mittel verantwortlich?
Letztendlich sind das politische Entscheidung. Dass wichtige Aufgaben von privaten Initiativen finanziert werden, zeigt, dass etwas im Argen liegt. Die Erfüllung dieser Aufgaben hängt dann davon ab, wie engagierte Menschen sich finden, nicht von den Bedürfnissen der Schülerinnen. Ist das gerecht?
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rojekte von SuS/Klassen und schulweite Projekte, gibt Zuschüsse zu Abschlussfeiern
Ist das wichtig?
Wenn's wichtig ist, sollte Geld dafür da sein. Schrieb ich etwas von der Schulträgerin? Wenn's nicht wichtig ist, ist auch der Förderverein nicht wichtig.
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sie sind nicht bloße Mängelmilderer.
Meine Wahrnehmung ist da eine andere.
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Was haben aktive Lehrer im Förderverein zu suchen?
Fördervereine sind doch nur ein Sympton dessen, dass es den Schulen an Mitteln mangelt. So etwas sollte es nicht geben. Insofern erübrigt sich auch eine Mitgliedschaft.
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Im Gegensatz zu den Schülerinnen habe ich einen Erziehungsauftrag.
Dazu gehören auch Umgangsformen.
Diese sind natürlich nicht in einem Kanon festgeschrieben.
Okay. Also nur in eine Richtung. Du entscheidest, ob die jungen Menschen z. B. eine Kopfbedeckung tragen. Ja, da können sie einiges über Respekt lernen.
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Das Käppi war auch nur ein Beispiel, weil ich eines brauchte.
Wir wissen halt nicht, worum es geht. Deshalb können wir das nicht einschätzen. Im Falle einer Käppie-Regelung meinte ich, dass doch klar wäre, dass da nicht alle mitziehen. Wer will sich denn daran abarbeiten?
Regeln einzuhalten um ihrer selbst Willen, ist der Stoff aus dem Diktaturen gebacken werden.
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Und? Was ist jetzt dein Plan?
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Zum einen:
Ruhe erwähnte bereits mehrfach, dass die Mütze nur ein frei erfundenes Beispiel war, um das es hier gar nicht ging.
Aber was diskutieren wir dann hier? Der Inhalt der Regel hat durchaus etwas mit deren Durchsetzbarkeit zu tun. Wie wir am Kopfbedeckungsbeispiel erkennen. Wenn die Kolleginnen die Regeln schon nicht einsehen, sind sie bei der Umsetzung vielleicht nicht dabei. Sie werden auch Schwierigkeiten haben, die Regeln gegenüber den Schülerinnen authentisch vertreten zu können.
Darüber muss man dich Gedanken machen, bevor man so etwas beschließt.
Wenn wir wüssten, worum es geht, könnte msn einiges besser einschätzen.
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In der Kirche und auf dem Friedhof, im Restaurant oder wenn die Nationalhymne erklingt, trägt niemand eine Kopfbeckung.
Und wenn es dort gilt, sollte es erst recht für den Lebensraum Schule gelten.
Im Freibad, am Baggersee und am Strand trägt man Badekleidung. Das sollte erst recht für den Lebensraum Schule gelten.
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Strafanzeige wegen Beleidigung
Beleidigung wäre dann ein Antragsdelikt. Also gibt’s keine Anzeige, sondern die Betroffene kann einen Strafantrag stellen. Quasi jede für sich. Das kann sich also jede Kollegin, die auf der Liste vorkommt, selbst überlegen. Ausnahme: wird eine Beamte im Dienst beleidigt, kann auch die Dienstvorgesetzte den Strafantrag stellen.
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Da gibt es keine Etats oder Töpfen oder was auch immer.
Für Klassenfahrten in NRW hat tatsächlich jede Schule einen jährlichen Etat. Außerdem muss die Schulkonferenz ein Fahrtenprogramm beschließen. Darauf muss sich die Entscheidung der Genehmigung einer Klassenfahrt beziehen.
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