Beiträge von O. Meier
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Schule hat eine Selektionsfunktion. D. h. sie filtert auch, wer was kann. Abschlüsse sind ja auch ein Zugang zu Ausbildung und Arbeit.
Man kann jetzt feststellen, dass diese Funktion heutzutage nicht mehr scharf ist. Man kann den politischen Willen entdekcne, dass jede irgendeinen Zettel bekommen soll. Die Prüfungsordnungen geben da einiges her.
Wenn das so ist, machst du als einzelne sowieso nichts. Wenn immer mehr Leute ohne Leistung an einen Abschluss kommen, werden die Abschlüsse immer weniger wert. Da merken irgendwann auch die Arbeitgeberinnen.
Was soll ich mir da 'nen Stress machen? Wer bei mir etwas lernen will, kann das. In die anderen versuche ich möglichst wenig Mühe zu investieren. Störenfriede 'rausschmeißen, klar. Aber sonst. Wer nicht kommt, bleibt weg. Wenn die dann überall 'ne vier haben, kriegen sie halt 'nen Abschluss. Ich nehme das nicht mehr persönlich.
Überleg dir, wie wichtig dir was ist. Und dann zieh das durch. Aber sachlich. Du scheinst es als Niederlage wahrzunehmen, wenn eine Schlumpfine einen Abschluss bekommt. Mach dir klar, dass sie ich innerhalb der vorgesehenen Pfade des Systems bewegt. Da gibt es eben immer noch eine weitere Chance. Die nimmt sie halt wahr.
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Der besagte Schüler ist aber zum Beispiel nicht leise, wenn ich mich weigere, ihm den Arbeitsauftrag nochmal zu erklären, weil ich dies schon getan habe: Der fängt dann an, rumzustänkern und ein Fass aufzumachen. Bis ich mich gezwungen sehe, ihn rauszuschmeißen...
Und mit der mündlichen Leistung wuppelt sie sich durch? Ich sehe da nichts als ungenügend.
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wie sie das so fluffig hingekriegt hat?
Frag' sie!
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Ja, genauso ist es: Wenn ich den Schüler rausschmeiße für den Rest der Stunde und bis dahin sind es mehr als 20 Minuten, dann bedeutet das eine unentschuldigte Fehlstunde für ihn.
Könnte eine schulinterne Regelung sein. Vielleicht scheitert die vorm Verwaltungsgericht. Da machte ich mir aber keine Sorge. Wenn das Verfahren bei euch so geregelt ist, wendets du das so an.
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Naja, ich finde das könnte man doch ausnahmsweise mal aushalten…
Kann man, muss man aber nicht.
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Wenn man Lesenächte ins Konzept reinschreibt, sollte man sie ja auch durchführen.
Umgekehrt. Wenn man Lesenächet ins Konzept schreiben will, muss man dafür sorgen, dass sie auch durchführbar sind. Z. B., das genügend Personal zur Verfügung steht.
Ändert sich etwas an den Voraussetzungen, fehlen z. B. Vertretungen für den nötigen Ausgleich, kann die Lesenacht entgegen dem Konzept halt doch nicht durchgeführt werden. Wenn die Ressourcen nicht reichen, kann nicht alles angeboten werden.
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Wobei ich mir nicht sicher bin, ob man dazu gezwungen werden kann.
Gezwungen wohl kaum. Ob man aber verpflichtet werden kann, wäre eine spannende Frage.
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GS-Lehrerin ist bzw. GS-Lehrerinnen sind zu wenig auf die eigene Gesundheit und den Erhalt derselben fokussiert.
Und deshlab ist es völlig nutzlos, dass wir hier darüber diskutieren.
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Frage: Was ist eigentlich mit der Schülerinnen, die an einer solchen Lesenacht teilnehmen? Gehen die am nächsten Tag zur Schule.
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Meiner Ansicht nach ist tiefe körperliche Erschöpfung im Anschluss an die Lesenacht ein Grund, sich bei weiterem Unterrichtseinsatz spontan krankzumelden.
Pauschal weiß man das nicht. Aber ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass man nächsten Tag „nicht mehr kann“. Das muss man individuell prüfen. man wird es erst man betreffenden Morgen selbst wissen. Also recht knapp bevor der Unterricht beginnen wird. Das stellt dann eine Schulleitung vor das Problem, spontan eine Vertretung zu organisieren, die sich geplnt nicht sicher stellen konnte.
Aber das sit nicht das Problem der erkrankten Kollegin. Die muss sich um ihre Gesundheit kümmern.
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PS: Konkret hat GS-Lehrerin das von Freitag auf Samstag gemacht, was ich grundsätzlich missbillige.
Wieso? Dann kann sie Samstag doch ausschlafen.
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"Soweit in Ausnahmefällen die Gewährung von gleichwertigen Ausgleichsruhezeiten aus objektiven Gründen nicht möglich ist, ist ein angemessener Schutz der Gesundheit anderweitig zu gewährleisten." Ich fürchte, dass die SL sich auf diesen Ausnahmefall herausreden würde, dass eben einfach keine Vertretung möglich sei.
Dann muss die Schulleiterin benennen, wie sie denn sonst den „angemessenen Schutz der Gesundheit [...] gewährleisten“ wird. Wenn die Lehrerin sich am nächsten Tag krank melden muss, ist ja auch nichts gewonnen.
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Wenn die SL meint, dass nach einer Lesenacht in der Mitte der Woche am nächsten Tag keine Befreiung vom Unterricht gewährt werden kann, weil keine Vertretung an diesem Tag möglich ist, wird die Situation interessant und komplex.
Finde ich nicht. Wenn die Gesundheit der Lehrerinnen dabei nicht gewährleistet ist, gibt es keine Lesenacht. Ich finde das einfach.
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Bögen? Ja, kann man machen, um einen Eindruck zu gewinnen. Allerdings sollte man das Ausfüllen eines solchen als Bitte an die Kollegin formulieren. Die Reaktion auf eine Verpflichtung ist das oft genug, dass irgendetwas angekreuzt wird, damit Ruhe ist. Damit kannst du nichts anfangen.
Alternativ kannst du Kolleginnen auch bitten, ein, zwei Sätze zur Schülerin zu mailen. Da bekommst du vielleicht noch weniger Rücklauf, dafür aber konkretere Informationen.
Im vorliegenden Fall dürftest du aber genug Daten aus eigener Beobachtung haben.
Gegenüber den Eltern hielte ich mich aber mit Interpretationen zurück. „Problem mit Frauen“ eröffnet ein weites Diskussionsfeld, in dem dir vielleicht nicht alle Ecken behagen. Konzentriere dich darauf, die Vorkommnisse genau zu beschreiben. Was für ein Problem die Schülerin in echt hat, kann dir wurscht sein. Ich vermute zumindest, du arbeitest an einer Schule, nicht an eienr psychatrischen Klinik. Da wäre das etwas anderes.
Mache klar, dass bestimmte Verhaltensweisen an der Schule nicht geduldet werden, egal warum diese gezeigt werden. Womöglich möchten dir ja die Eltern erklären, warum der junge Mensch sich so verhält. Oftmals meinen Leute, dass durch eine Erklärung bestimmtes Verhalten auf einmal duldbar wird. Das ergibt aber keinen Sinn. Wenn die Mitschülerinnen am Lernen gehindert werden, hilft es ihnen nicht, warum die Störerin stört. Sie haben ein Recht darauf, nicht gestört zu werden.
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Eben. In BKs gibt es die berufliche Fachrichtung „Gestaltung“. Da unterrichtet man dann nicht nur Mediengestalterinnen, sondern spricht auch mit Bauten- und Objektbeschichterinnen über die Viskosität von Farben oder mit Friseurinnen über die Haarmode der Renaissance. Und vielleicht malt man auch im beruflichen Gymnasium. Das ist ein weites Feld.
Es lohnt sich, mit Schulen Kontakt aufzunehmen. Wenn die jemand brauchen, kümmern die sich auch um Quereinsteigerinnen.
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... das ist ein nicht zu vernachlässigender Effekt. Wir haben Bücher die sind im 9. Jahr und sehen immer noch gut aus. Dagegen ist jede Digitalversion ziemlich teuer.
Die Haltbarkeit spricht aus meiner Sicht auch für Papier. Wenn ich neue Bücher anschaffe und genug Platz im Keller habe, kann ich einen alten Klassensatz aufheben. Kannste immer brauchen. Vertretung. Übungsstunde.
Wenn eine Lizenz ausläuft, ist weg.
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