Beiträge von O. Meier

    Die Information der Eltern mag rechtlich korrekt sein, wird vermutlich aber nicht dazu beitragen, dass die Schülerin dir weiterhin vertraut.

    Zu Recht, wenn die Zusage, die Information nicht weiterzugeben, nicht eingehalten werden kann. Das Problem bei dieser Zusage war, dass die TE das Gespräch mit der Schülerin ja nicht als Privatperson geführt hat, sondern m Dienst, sich aber über die rechtlichen Implikationen nicht im Klaren war.

    Ich bin dafür, begangene Fehler zu beheben und sie nicht fortzuführen. Es wurde schon gesagt. Rücksprache mit Schulleitung, Schulsozialarbeiterin etc. Dann gegebenenfalls die Schülerin informieren, dass die Information an die Eltern geht. Also, bevor man mit den Eltern spricht.

    Dann abwarten, wie die Schülerin reagiert.

    Ja, ich kenne das auch, dass das Handeln der anderen einer bei der eigenen Arbeit im Weg steht. Das sollte such benannt werden, damit man den Wirkungsgrad zukünftig erhöhen kann.

    Allerdings sehe ich nicht, warum man derartiges bei der nächstbesten Kollegin abladen sollte. ich finde derlei bei Vorgesetzten koordinierenden Lehrkräften besser aufgehoben. Die können sich grundsätzlich um die Vermeidung von Reibungsverlusten kümmern.

    Wenn man jemanden nicht kennt, kann man keine Aussagen über dessen Persönlichkeit treffen.

    Eben. Also ist man entsprechend vorsichtig.

    Ist es aber. Probleme klärt man im ersten Schritt persönlich und nicht über Dritte. Das erwarte ich von Erwachsenen.

    Ich erwarte von erwachsenen Vorgesetzten, dass sie das Vorbringen von Untergebenen in der Sache Ernst nehmen und nicht die vertrauensvolle Lösung der Probleme von Anfang an unmöglich machen, indem sie erstmal am gewählten und legitimen Weg des Vorbringens herumkritisieren.

    Natürlich ist das eine Eskalation.

    Die Beschwerdeführerin hat diese Eskalationsstufe gewählt. Man darf getrost zunächst davon ausgehen, dass sie diese bewusst gewählt hat. Manche Dinge stellen sich hinterher als Lapalie heraus und beide Seiten lachen darüber. Trotzdem nähme ich zunächst mal an, dass es für die Betroffene wichtig und drängend genug ist, dass sie diesen Weg wählt. Kann man das nicht akzeptieren? Muss man aus der Vorgesetzten-Sicht daran Kritik üben? Das soll der Betroffenen dann nicht überheblich vorkommen?

    Unter Erwachsenen, klärt man Probleme erstmal untereinander. Wenn ich ein Problem mit einem Vorgesetzen habe, dann spreche ich ihn darauf an. Kenne ich ihn (noch) nicht, nehme ich sicherheitshalber einen Kollegen mit.

    Kann man so machen. Muss man nicht. Es gibt vielfältige Gründe, warum Menschen sich nicht trauen, Vorgesetzte zu konfrontieren. Grundsätzlich ist man in einem solchen Gefälle eben nicht auf Augenhöhe unterwegs.

    Das Einschalten des Lehrerinnenrates ist nicht nur formal in Ordnung sondern auch legitim. Und nicht weniger erwachsen als der andere Weg. In beiden Fällen sollte man das vorgebrachte Anliegen ernst nehmen. Selbst wenn man den eingeschlagenen Weg nicht für den optimalen hält, sollte man auf jeden Fall den Eindruck vermeiden, das Anliegen deswegen nicht ernst zu nehmen.

    Wir kennen das doch auch umgekehrt von den Schülerinnen, die Sorgen und Nöte haben. Manche sprechen einen an, manche schicken die Klassensprecherin. Andere gehen über Klassen- oder Vertrauenslehrerin. Das muss alles zum gleichen Ergebnis, nämlich der Klärung der Angelegenheit, führen.

    Jetzt könnte ich mich natürlich darüber echauffieren, dass die anonymen Kritikerinnen mir nicht genug Vertrauen. Das bringt aber nichts. Sie haben das Recht mir zu misstrauen. Immerhin gibt es etwas, dass sie an meinem Handeln stört. Insofern ist da durchaus Misstrauen möglich.

    Dass ich den gewählten Weg für unpassend halte, darf getrost erst mal hinten anstehen. Die Beschwerdeführerin wählt den Weg.

    Von meiner Reaktion hängt es ab, ob sich Vertrauen aufbaut oder erneuert. Das verspiele ich doch nicht damit, dass ich erkläre, wie man sich gefälligst bei mir zu beschweren hat — unter Erwachsenen und Offizierinnen nur mit offenem Visier. Pfft. Niemals.

    Dafür kann ich aus den Postings nicht den geringsten Anhaltspunkt finden.

    Ich kann da finden, dass sie ihre Rolle nicht klar hat. Insbesondere die Hierarachiestufe nicht, auf der sie steht. Insofern ist es sicherlich hilfreich, wenn der Lehrerinnenrat das mal einordnet. Vielleicht ist das Fehlverhalten sogar deshalb eines, weil sie etwas getan hat, dass man als Vorgesetzte nicht tun sollte. Ich kann mir — nach der hier vorgetragenen Selbstwahrnehmung — durchaus vorstellen, dass die Beschwerdeführerin das so empfindet. Insofern wundere ich micht nicht, dass ich im Konflikt mit einer Vorgesetzten Hilfe beim dafür zuständigen Gremium sucht.

    Ein Bisschen scheinst du mir so zu tun, als wenn das Amt und Aufgabe nichts mit dir zu tun hätten. Sie haben aber etwas mit dem Verhältnis der Lehrerinnen an der Schule zu dir zu tun. Das ändert sich nicht durch Ignorieren. Es muss dir diesbezüglich noch niemand etwas „antragen“. Dass du es nicht merkst, ist schlimm genug. Dass du darüber hinweggehst, wenn dir erklärt wird, wie solche Prozesse ablaufen, finde ich schon etwas frech.

    Ich wundere mich nicht mehr, dass man nicht das persönliche Gespräch sucht, sondern über den Lehrerinnenrat geht.

    Kolleginnen aus der übergeordnete Position einfach zu dutzen, ohne explizit zu klären, ob das klar geht, finde ich — übrigens — schon reichlich übergriffig. Bei Vorgesetzten mit derartigen Allüren bin ich extra vorsichtig.

    Äh, nee, von freier Heilfürsorge war nicht die Rede. Hätte jemand das gemeint, hätte sie es wohl geschrieben.

    Verdienst-Vergleiche hatten wir schon einige. Ich sehe nicht, dass die etwas bringen. Die Frage ist doch „Bin ich bereit, den angebotenen Job (Soldatin, Lehrerin) für das aufgerufene Entgelt zu machen?“ Kann jede für sich beantworten. Ob woanders etwas Attraktiveres lauert, kann auch ein Element der Abwägung sein. Genau so wie der Umstand, dass angestellte Lehrerinnen wirtschaftlich schlechter gestellt sind als verbeamtete.

    Das hat aber wenig mit Generationen, Anfängerinnen und schlechten Stundenplänen zu tun. Und insbesondere nichts damit, wie wir als Kolleginnen miteinander umgehen.

    PS: Soldatin wollt' ich nicht machen, egal, was die zahlen.

    MarPhy

    U R right. Wenn jemand trotzdem eine Woche seines Lebens unter solchen Bedingungen verbringen möchte, schüttele ich zwar mit dem Kopf, halte sie aber nicht auf. Im vorliegenden Fall soll jedoch eine rechtschaffene Bürgerin in derlei reingezogen werden.

    Ich habe zuletzt bei einer Klassenfahrt zwei Nächte im Zelt verbracht. Mache ich gerne. Viel frische Luft kannste immer brauchen. Ich käme aber nie auf die Idee, von jemandem zu verlangen, das auch zu tun. Ich weiß, dass bei sich bei vielen beim Gedanken an Camping die Peristaltik invertiert. Da nehme ich doch Rücksicht auf. Wenn wir für eine solche Aktion nicht genug Leute hätten, fiele sie aus.

    Vermutlich hast du da in der Praxis Recht.

    Die Frage die sich dabei natürlich sofort stellt, ist wie eine Schulleitung gemäß dieser Ansicht mit solchen Kollegen umgehen soll, die Teile ihrer Dienstpflichten wegen "Ich will nicht" ablehnen.

    Echt? Das kommt dir in den Kopf? Ich früge mich zunächst, wie wichtig eine solche Fahrt sei und ob ich überhaupt Nerven in deren Stattfinden investieren möchte. Ich halte es für einen Planungsfehler, nicht genug Leute zum Mitfahren zu haben. Darum kümmert man sich bitte rechtzeitig, einschließlich Redundanzen. Als Schulleiterin hätte ich keinen Bock, derartige Mängel auszugleichen. Und auch keinen, Leute, die ich noch für anderes brauche, zu verheizen.

    Es geht übrigens nicht nur um „ich will nicht“ sondern oft genug um „ich kann nicht“. Schau dir nur die implizierten Dienstpläne für solche Aktionen an.

    Ich habe den Eindruck, dass du dich gerne etwas bockig stellst,

    Merkt man das? Gut, das soll man nämlich. Ich möchte, dass man das auch merkte, wenn ich real betroffen wäre. Mich zur Klassenfahrt vorzuschlagen, halte ich weder für eine gute Idee noch für einen freeudlichen Akt. Darf dürfen sowohl Vorschlagende als auch Entscheidungsträgerinnen merken.

    Erstere wären dann auch meine ersten Ansprechpartnerinnen. Ich erklärte ihnen schon, dass ich mich nicht für eine geeignete Kandidatin halte. Das fängt mit dem Doppelzimmer an, in dem ich keine wirklich gute Zimmergenossin wäre. Nicht nur, weil ich furchtbar schnarche, sondern auch wegen der anderen gesundheitlichen Einschränkungen. Ich erklärte weiter, dass ich nur bedingt belastbar sei und dass wir dringend eine verbindliche Regelung bezüglich der Dienstzeiten während der Fahrt bräuchten. Und auch, dass mein Schreibtisch voll wäre und dass ich in der Zeit viel besser ganz andere Sachen machen könnten, anstatt junge Menschen wegen Verstößen gegen das Alkohol- und Rauchverbot während der Fahrt zu maßregeln.

    Und dass die Erinnerung daran, was ich alles machen muss, mich immer vergessen lässt, was man freiwillig noch so machen könnte.

    Ich glaube, die finden jemand besseres.

    Dann ordnet der SL eben die Fahrt entsprechend an (inklusive Unterbringung im Zweibettzimmer) und man schlägt sich dann mit dem Versuch herum, diese Anordnung als rechtswidrig darzustellen...die sie vermutlich nicht ist.

    Weiß ich nicht. Wissen wir letztendlich erst, wenn es jemand durchgezogen hat. Das wird vermutlich so schnell nicht passieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Schulleitung die einigermaßen bei Verstand ist, jemand schickt, die das partout nicht möchte. Jemand, die nicht so richtig Lust hat, sich aber breitschlagen lässt, ist doch die Kandidatin mit weniger Reibungsverlusten.

    Eleganter ist der eigene Antrag (inklusive der Unterbringung im Einzelzimmer), der dann entweder genehmigt oder abgelehnt wird. Im Falle der Ablehnung hat man sogar schriftlich in der Hand, dass man diese Fahrt nicht machen darf und es dürfte für die SL etwas schwerer sein, das argumentativ auf die Unterbringung zurückzuführen.

    In dem vorliegende Fall vermutlich schon. Es sieht mir so aus, als wenn die Fahrt schon geplant ist. Womöglich sogar schon beantragt oder gar genehmigt. Es liegt ein Angebot eines Veranstalters vor und vielleicht ist das sogar schon angenommen/gebucht. Ein alternativer Antrag, der sich genau im Unterbringungszuschnitt unterscheidet, wird natürlich genau deswegen abgelehnt bzw. mit Änderungen/Auslagen genehmigt.

    Anordnen/anweisen kann die Schulleiterin die Teilnahme an der originären Fahrt immer noch. Nur, dass man dann alle persönlichen, gesundheitlichen, dienstlichen und familiären Gründe nicht mehr so gut anbringen kann. Man hat ja bereits erklärt, dass man bereit wäre, zu fahren.

    Keine Ahnung, was da jetzt formal-juristisch die bessere Taktik ist. Es ist aber nicht mein Stil, etwas zu beantragen, dass ich nicht machen möchte. Und nochmal: erstmal das Gespräch suchen, rechtliche Schritte in der Hinterhand behalten.

    Der Personalrat hat mich kurz nach Übernahme meiner Aufgaben aufgefordert, mein Mittagessen nicht mehr mit allen anderen gemeinsam im Lehrerzimmer einzunehmen (eine Begründung war, dass das unappetitlich sei).

    Ja, (warmes) Mittagessen im Lehrerinnenzimmer finde ich auch unappetittlich. Insbesondere im Zusammenspiel mit unterlassenem Lüften. Was aber hat das mit der Besoldungsgruppe zu tun? Dem Personalrat sei hier angeraten, sich um einen entsprechenden Speiseraum zu kümmern. Wenn es ihm wichtig ist, auch um mehrere getrennte.

    Dieses Anfrage des Personalrates zeigt, dass sie entweder einer groben Fehleinschätzung unterliegen oder dass sie schon komische Erfahrungen mit Beförderten gemacht haben. Das „entweder“ im vorhergehenden Satz könnt ihr streichen. Mischformen sind möglich.

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