Unter Erwachsenen, klärt man Probleme erstmal untereinander. Wenn ich ein Problem mit einem Vorgesetzen habe, dann spreche ich ihn darauf an. Kenne ich ihn (noch) nicht, nehme ich sicherheitshalber einen Kollegen mit.
Kann man so machen. Muss man nicht. Es gibt vielfältige Gründe, warum Menschen sich nicht trauen, Vorgesetzte zu konfrontieren. Grundsätzlich ist man in einem solchen Gefälle eben nicht auf Augenhöhe unterwegs.
Das Einschalten des Lehrerinnenrates ist nicht nur formal in Ordnung sondern auch legitim. Und nicht weniger erwachsen als der andere Weg. In beiden Fällen sollte man das vorgebrachte Anliegen ernst nehmen. Selbst wenn man den eingeschlagenen Weg nicht für den optimalen hält, sollte man auf jeden Fall den Eindruck vermeiden, das Anliegen deswegen nicht ernst zu nehmen.
Wir kennen das doch auch umgekehrt von den Schülerinnen, die Sorgen und Nöte haben. Manche sprechen einen an, manche schicken die Klassensprecherin. Andere gehen über Klassen- oder Vertrauenslehrerin. Das muss alles zum gleichen Ergebnis, nämlich der Klärung der Angelegenheit, führen.
Jetzt könnte ich mich natürlich darüber echauffieren, dass die anonymen Kritikerinnen mir nicht genug Vertrauen. Das bringt aber nichts. Sie haben das Recht mir zu misstrauen. Immerhin gibt es etwas, dass sie an meinem Handeln stört. Insofern ist da durchaus Misstrauen möglich.
Dass ich den gewählten Weg für unpassend halte, darf getrost erst mal hinten anstehen. Die Beschwerdeführerin wählt den Weg.
Von meiner Reaktion hängt es ab, ob sich Vertrauen aufbaut oder erneuert. Das verspiele ich doch nicht damit, dass ich erkläre, wie man sich gefälligst bei mir zu beschweren hat — unter Erwachsenen und Offizierinnen nur mit offenem Visier. Pfft. Niemals.