Richtig. Deshalb meine ich ja, dass sich jede zunächst um sich selbst kümmern muss. Dazu gehört es auch, „nein“ zu sagen, wenn man Aufgaben bekommen soll.
Beiträge von O. Meier
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Ich weiß, was podcasts sind. Allerdings geht mir das Gequassele der meisten am Allerwertesten vorbei und auf die Nerven.
Die Erkenntnis bringt diesen Thread erheblich voran.
Danke.
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- Wischmeyers Stundenhotel
- Bosettis Woche: https://www.ardaudiothek.de/sendung/extra-…woche/10358817/
- The Atheist Experience: https://podcasts.apple.com/us/podcast/the…nce/id118720919
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LK auf Kosten von Klassenfahrten sitzen blieben
Das muss den Förderverein ja nicht interessieren. Lehrerinnen haben einen Anspruch darauf, die Kosten für Klassenfahrten erstattet zu bekommen. Wenn sie darauf verzichten — selbst schuld. Soll der Förderverein das dann ausgleichen?
LK schulische Kopien auf FV-Kopierern selbst zahlen etc.
Auch selbst schuld.
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Steuerlich optimal wäre es natürlich, wenn ich dem Förderverein 12,99€ spende, dieser für 12,99€ Stifte kauft (ok, ich besorge die) und mir dann eine Spendenquittung über den Betrag ausstellt. Aber der Aufwand...
Optimal in jeder Hinsicht wäre es, wenn das benötigte Material in der Schule vorhanden wäre. Ich kaufe mir doch lieber für 12,99 'nen Kasten Bier.
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Seph: OK. Trotzdem ein Zeichen dafür, dass Geld fehlt. Und trotzdem kein Grund dafür, in den FV einzutreten.
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Fördervereine haben aus schulischer Perspektive den kleinen Vorteil, dass darüber auch schulbezogene Gelder laufen können, die nicht über das normale Schulkonto abwickelbar sind. Insofern ist es schon sinnvoll, wenn zumindest die SL im Förderverein tätig ist.
Das klingt ein Bisschen schräg, so aus rechtlicher Sicht.
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Ist denn für die PKV das Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum bezüglich Beitragsrückerstattungen relevant?
Wenn ich im Dezember behandelt wurde und die Rechnung im Januar kommt, welches Jahr zählt dann?
Keine Ahnung.
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Danke für die schönen Beispiele. Daran sollte man sich abarbeiten. Über immer noch vorhandene, geschlechterdiskriminierende Strukturen muss man sich dann keinen Kopp mehr machen.
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undichbinweg … und zwar am 31. 12. des Jahres, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, also des Jahres, in dem die Behandlung begonnen wurde.
Das ist nicht unbedingt das Jahr, in dem die Rechnung geschrieben wurde.
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AFAIK tritt der Versicherungsfall bei Beginn der Behandlung ein und nicht erst bei der Rechnungsstellung.
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Ich finde es - unpersönliche Meinung - völlig unsinnig, als Lehrerin Mitglied des Fördervereins zu sein.
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Diese werden dann wiederum in einem arithmetischem Mittel verwurstelt und bilden so den Abi-Schnitt.
Interessante Prüfungsordnung. Bundesland?
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Wenn ich das Ausgangsposting richtig verstanden habe, möchte die Datenschutzbeauftragte eine Unterschrift von allen Lehrerinnen. Von der Beantragung einer Ausnahme für die Nutzung privater Geräte war nicht die Rede.
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Die Argumentation der Schulleitung ist im Moment, dass wir ja ein digitales Gerät (Tablet) haben und sonst an den Schulrechnern die Noten verwalten können...
Es klang so, als wenn du das nicht könntest. Insofern musst du deiner Schulleiterin wohl noch etwas erklären.
Der Mathematiker hält sein zahlenbasiertes System für das beste, der reine Pädagoge sein eigenes "pädagogisches" System.
Meine Erfahrung ist, dass man umso stärker an der Zahlenmystik hängt, je weiter man fachlich von der Mathematik weg ist.
Aber egal. Ich möchte doch auf den Anlass des Threads zurückkommen, die Erklärung bezüglich der Kontrollierbarkeit von Datenverarbeitungsendgeräten.
IANAL, aber für sich die das so aus: bezüglich der Einsicht in Dienstgeräte bzw. -accounts wird es doch schon Regelungen geben. Da sind halt dienstliche Daten drauf und da wird es Grümde geben, bei deren Vorliegen, die Dienstherrin bzw. Arbeitgeberin da auch Einblick nehmen darf. Es dürfte auch geregelt sein, nach welchem Verfahren das erfolgt (Anwesenheit des Personalraten o. ä.).
Insofern halte ich eine Erklärung hierzu für nicht nötig.
Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.
Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.
Ich unterschrieb mal nichts.
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Die Existenz von Fördervereinen zeigt doch nur, dass mit der Finanzierung der Schulen etwas nicht stimmt. Hätten die Schulen, was sie brauchen, bräuchte es eine solche Querfinanzierung.
Ich bin kein Mitglied eines solchen Vereines. Die „neuen“ an der Schule werden bei uns meist angesprochen. Ich antwortete damit, dass ich kein Interesse hätte, und damit war auch schon gut.
Wenn Kolleginnen einander ansprechen, mag das ja sein. Wenn womöglich die Schulleiterin an eine herantritt, wird’s schräg. Ebenso, wenn eine Ausbildungslehrerin eine Referendarin fragt. Oder ähnliches.
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@O.Meier: Ich kann auf den Schulgeräten die Notenberechnung und Verwaltung durchführen. Zu Hause dann aber offiziell nicht.
Also brauchst du ein Dienstgerät zu Hause. Das musst du mit der Schulleiterin klären.
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Die Diskussion um die Details der Zahlenmystik spricht mich nicht so an. Aber trotzdem eine kurze Bemerkung: Man kann schön mit Punkten und Prozenten rechnen. Das finde ich intuitiver als das Interpretieren von Nachkommastellen.
Generell stelle ich aber fest, dass ich oft nicht rechnen muss, um die Teilleistungen zu einer Gesamtleistung zusammenzufassen. Das, was ich rechnen muss, rechne ich meist im Kopf oder halbschriftlich. Manchmal nehme ich den TR.
Aber, Markmeister , ich fasse mal zusammen: Du kannst ohne Computer keine Noten bilden. Dienstlich habt ihr aber keine passenden Geräte, daher möchtest du das auf einem Privatrechner machen. Und schon steckst du datenschutzrechtlich in der Klemme.
Du musst nicht uns von der Notwendigkeit eines Noten-Computers überzeugen, sondern deine Schulleiterin. Die muss sich dann im entsprechende Geräte kümmern.
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Statt eines VerantwortungsGEFÜHLs empfehle ich, Verantwortung zu übernehmen. Z. B. dadurch, dass man für eine schnelle und nachhaltige Gesundung sorgt, so dass man sich DANN um die Schülerinnen kümmern kann.
Für unsere Schülerinnen verantwortlich zu sein (zumindest für bestimmte Aspekte) ist Teil unserer Arbeit. Wenn man z. B. krankheitsbedingt nicht arbeitet, ruht eben auch diese Verantwortung. Es kümmern sich dann andere. Während der Krankheit können wir also ungestört Verantwortung für uns selbst übernehmen.
Wie da „Moral“ ’reinspielen soll, ist mir trotzdem nicht klar.
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