Die Argumentation der Schulleitung ist im Moment, dass wir ja ein digitales Gerät (Tablet) haben und sonst an den Schulrechnern die Noten verwalten können...
Es klang so, als wenn du das nicht könntest. Insofern musst du deiner Schulleiterin wohl noch etwas erklären.
Der Mathematiker hält sein zahlenbasiertes System für das beste, der reine Pädagoge sein eigenes "pädagogisches" System.
Meine Erfahrung ist, dass man umso stärker an der Zahlenmystik hängt, je weiter man fachlich von der Mathematik weg ist.
Aber egal. Ich möchte doch auf den Anlass des Threads zurückkommen, die Erklärung bezüglich der Kontrollierbarkeit von Datenverarbeitungsendgeräten.
IANAL, aber für sich die das so aus: bezüglich der Einsicht in Dienstgeräte bzw. -accounts wird es doch schon Regelungen geben. Da sind halt dienstliche Daten drauf und da wird es Grümde geben, bei deren Vorliegen, die Dienstherrin bzw. Arbeitgeberin da auch Einblick nehmen darf. Es dürfte auch geregelt sein, nach welchem Verfahren das erfolgt (Anwesenheit des Personalraten o. ä.).
Insofern halte ich eine Erklärung hierzu für nicht nötig.
Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.
Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.
Ich unterschrieb mal nichts.