Es ist nun aber passiert.
Eben.
Davon weiß ich nichts. Woraus schließt du das?
die Person hat ihr Möglichstes getan, um den Schaden abzuwenden.
Nein. Wir wissen nur, dass sie die Schülerin gebeten habe, die Nummer zu löschen. Kann sie sicherstellen, dass die Nummer wirklich gelöscht wurde, dass sie nicht irgendwohin weitergegeben wurde, dass sie nicht in irgendeinem (Cloud)-Backup des Handys oder einer Anrufliste doch noch auftaucht?
Was genau ändert eine Dienstaufsichtsbeschwerde daran, außer schlechte Stimmung im Kollegium??
So gesehen kann man sich Strafen, Ordnungsmaßnahmen und ähnliches komplett sparen. Die Tat ist ja geschehen. Da kann man ganz ernsthaft drüber nachdenken. Dass Strafandrohungen nur bedingt abschrecken, weiß man auch. Insofern.
Ein anderes Beispiel: Es wurde mal ein Lichtbild von einer außerunterrichtlichen Aktivität, das mich zeigte, auf der Web-Präsenz der Schule veröffentlicht. Mein Hinweis an die Verantwortliche, dass ich das nicht möchte, wurde damit gekontert, dass ich dann wohl noch eine Einverständniserklärung unterschreiben müsse. Ich erwiderte, dass ich das so etwas von überhaut nicht müsste, dass ich keine Lust auf völlig dämliche Diskussionen hätte und dass das Veröffentlichen ohne Einwilligung bereits eine Straftat darstelle, deren Verfolgung meinerseits nun nicht mehr ausgeschlossen werde. Ich habe dann eine recht knappe Frist zur Entfernung gesetzt und — Puff — die Sache erledigte sich flux.
Die Stimmung war mir da nicht so wichtig, meine war durch die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte jetzt auch nicht so auf dem höchsten Level.
Ich wurde nicht zum Grillen eingeladen. Dafür habe ich dort (mal wieder) gelernt, dass das Berufen auf die Rechtslage furchtbar einfach und furchtbar wirksam ist. Insofern.