Beiträge von O. Meier

    aber auch mit jemandem nicht zusammenarbeiten zu wollen ist in meinen Augen legitim, wenn es – wie der Schüler es tut – nicht gegen die potenziellen Partner geht sondern aus eigener Einschränkung erfolgt.

    Inwiefern geht „Ich arbeite nicht mit Mädchen.“ nicht gegen Mädchen? Wäre es also auch legitim nicht mit Menschen einer bestimmte Hautfarbe zusammenarbeiten zu wollen?

    Ich finde es ja schön, dass man sich weitgehend einig ist, dass Religionen hinter anderen gesellschaftlichen Werten zurückzustehen hat. Ich hoffe, dass sich das nicht nur auf den bösen Islam bezieht, sondern auch auf die anderen ausgedachten Sachen. Die christlichen Kirchen genießen hierzulande bekanntermaßen Sonderrechte, die ihnen auch diskriminierende Regeln erlauben. Beispiele?

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    Was denn Sportunterricht anbetrifft, so sollte man Kontakthemnisse wahrnehmen und respektieren. Auf der anderen Seite, kann es aber auch ein Erziehungsziel sein, solche abzubauen. Zu vermitteln, dass bestimmte Berührungen OK sind. Manche sind einfach notwendig aus Sicherheitsgründen. Wenn man konsequent auf Distanz sein will, kann man bestimmte Sportarten nicht ausüben.

    Beim Jugendtraining im Verein haben wir äußerst selten das Problem. Da will ich jetzt nicht mit meinen Erfahrungen poltern, da kann ich genug beitragen. Ich denke aber, dass Sportlehrerinnen dahingehend ausgebildet sind.

    Was die Verweigerung der Gruppenarbeit angeht, so gehe ich davon aus, dass die Schülerin eine entsprechende Bewertung der Leistungsverweigerung aushalten wird, wenn sie ihre Religion ernst nimmt.

    Die beschaffungsrechtlichen Probleme wären mir echt wurscht. Dafür gibt es 'ne Verwaltung, die sich um genau so etwas zu kümmern hat. Es wurde etwas beantragt, es wurde abgelehnt. Man kann jetzt versuchen eltern- und öffentlichkeitswirksam dagegen vorzugehen. Es wäre aber abzuwägen, ob sich das lohnt. Wäre es nicht sinniger, die Zeit in den Unterricht zu investieren?

    Abgelehnt? Dann gibt’s halt nix.

    Die Begründung für die Ablehnung ist aber auch goldig.

    Sei da ein Bisschen stur. Unterricht kannst du auch ohne Schrank halten. Ich wüsste eh nicht, wozu man den dringend bräuchte.

    Bei uns wurde der Unterricht um 11:00 Uhr beendet, nachdem sowohl Lehrerinnen als auch Schülerinnen über Probleme wegen der Hitze klagten.

    Manchmal muss eine Schulleiterin einfach mal eine Entscheidung treffen. Neben den Einzelvorschriften hat sie immer noch ein Fürsorgepflicht für die anvertrauten Personen.

    Ein 14-jähriger Schüler, der sich selbst als Mädchen ansieht, möchte im Rahmen des Sportunterrichts in die Mädchenumkleide.

    Die Sprache zeigt hier einiges. Ist das nicht eher eine „Schülerin“?

    darf dann zu den biologischen Mädchen im die Umkleide, wenn diese das gestatten.

    Ich glaube nicht, dass ihr die jungen Menschen nach ihrem biologischen Geschlecht auf die Umkleidekabinen verteilt. Das kennt ihr nämlich auch nicht. Letztendlich verwaltet ihr eure Schülerinnen auch nach dem Geschlechteintrag, der im Ausweis steht. Es ist abermals unklar, wozu das biologische Geschlecht hier angeführt wird.

    Wenn nun eine Person mit Geschlechtseintrag weiblich zu euch kommt, geht sie dann in die Mädchenumkleide? Oder erhebt ihr tatsächlich das biologische Geschlecht? Wie? Oder überprüft ihr die Genitalien? So etwas kenne ich aus Schulen nicht. Oder wäre es schlicht egal, ob die Mädchen nun Cis- oder Trans-Mädchen sind?

    Wenn nun eine andere Person mit zunächst männlichem Geschlechtseintrag erklärt, dass hierbei ein Irrtum vorliege. Sie sei ein Mädchen, die administrative Anpassung lasse noch auf sich warten, möchte man sie am liebsten wie einen Jungen behandeln. Oder?

    Und was macht ihr mit diversen Personen, wenn ihr nur zwei Umkleiden habt?

    Ich behaupte nicht, das das alles einfach ist. Im Gegenteil, ich stelle fest, wie schwierig uns der Umgang mit solchen Fällen fällt.

    Es ist aber schon sehr lange üblich, dass man sich in der Umkleidekabine nicht ganz nackig macht und es duscht auch fast nie jemand.

    Ja, warum denn? Nach dem Sport auch die Unterhose zu wechseln, finde ich allerdings ganz angenehm. Wenn das nicht geht, weil man dazu lieber einen geschützten Raum hätte, wird's ekelig.


    Dadurch, dass man sich von den anderen absondert, wird man halt auch nicht unbedingt eher ein Teil der Gruppe bzw. Klassen-Gemeinschaft.

    Sich nicht vor anderen ausziehen zu wollen oder zu können ist eine Form der Absonderung? Wovon reden wir hier? Geht es um Schule oder um einen FKK-Club? Ich habe auch kein Problem mit der Nutzung von Sammelumkleiden und -duschen. Nutze ich in den Sportvereinen regelmäßig. Im Schwimmbad, dass wir z. B. nutzen, gibt es extra neben den Sammlduschen abgetrennte Kabinen. Die Hygenie wird doch höher bewertet als das Gruppenfeeling.

    Ich habe einfach in vielen Gruppen immer wieder Menschen erlebt, die mit öffentlicher Nackheit Probleme haben. Womöglich hilft man ihnen dauerhaft mehr, wenn man ihnen ein entspanntes Verhältnis zu solchen Situatioen vermitteln kann. Aber nur zu sagen, man müsse sich hier vor den anderen umziehen, weil man halt keine weitere Kabine habe, finde ich doch etwas schwach. Wenn eine räumliche Trennung nicht geht, muss es eine zeitliche Trennung tun.

    Bei der Schulanmeldung wird das Geschlecht angegeben

    Man kann sich fragen, wozu. Zur Belegung der Umkleideräume wohl nicht. Da werden wohl noch andere Kriterien herangezogen. Sonst behandelte man ein Trans-Mädchen ja nicht anders als ein Cis-Mädchen.

    Aber Obacht, es gab hier den Vorschlag, die Umkleideräume nicht nach Geschlechtern sondern nach Genitalien zu belegen:

    Alle Menschen mit einem Penis gehen bitte in Umkleide A und alle Menschen mit einer Vagina gehen bitte in Umkleide B.

    Habt ihr dafür auch etwas im Einschulungsformular stehen?

    Man sieht ja ganz gut, an welcher Stelle der Diskussion unsere Gesellschaft steht. Wenn es zwei Umkleideräume sind, sind zwei Umkleideräume. Fertig. Da machst du Nix. Umbauen? Wo kämen wir denn da hin? Nein nein, die Ideen von heute müssen schon in die Architektur von gestern passen.

    Und auch sonst. Außer der Einteilung nach Genitalien fällt uns nichts ein. Mal abgesehen davon, dass wir eine solche Gruppenaufteilung im schulischen Kontext nicht kontrollieren könnten, erkenne ich dafür die Rechtfertigung nicht. Soll man tatsächlich verpflichtet sein, sich vor anderen Menschen zu entblößen, nur weil diese ähnliche Genitalien haben? Das wiegt stärker als ein Recht auf Intimsphäre?

    Mit einem Angebot von Einzelumkleiden als Ergänzung zu den Sammelumkleiden könnte man jede Menge Probleme auf einmal lösen. Neben der Geschlechtsidentität gibt es von dermatologisch bis religiös genügend Gründe sich nicht im Beisein anderer nackig machen zu müssen.

    Wenn man es als Erziehungsziel ansieht, junge Menschen davon abzuhalten, ein übertriebenes Schamgefühl zu entwickeln, so muss man auch erzieherisch vorgehen. Einfach eine Gruppe in einen Raum zu stopfen und zu verlangen, dass sie klarkommen, erscheint mir als etwas schlichtes Konzept.

    Letztendlich ist es doch so, dass man es eben bisher so gehandhabt hat, zwei Umkleidekabinen passend zu zwei Geschlechtern anzubieten, weil das eben immer schon so war und so weiter und so weiter. Wenn wir aber mit zwei Geschlechter nicht hinkommen, kommen wir auch mit zwei Umkleidekabinen nicht hin.

    Die selbstverständlichkeit, mit der einem Transmädchen der Zutritt zur Mädchenumkleide verwehrt wird, zeigt dass sie eben gesellschaftlich nicht als Mädchen wahrgenommen wird, obwohl sie sich selbst so sieht. Hier gehen zwei Wahrnehmungen auseinander, dazu müssten wir uns etwas einfallen lassen. Von einer gesellschaftlichen Mehrheit, die aber schon am Gendersternchen scheitert, erwarte ich allerdings nicht viel.

    Ah, ein Remake des „Wer seinen Geschlechtseintrag im Ausweis ändern lässt, möchte auf Toiletten vergewaltigen.“-Beispiels.

    Mal eine Gegenfrage, wie handhabtest du folgendes:

    Eine Schülerin möchte weder die Umkleide für weibliche noch für männliche Schülerinnen benutzen, weil sie keinem der beiden Geschlachter angehört. Wo zieht sie sich dann um?

    Allgemein möchte ich hier nochmals festhalten, dass es biologisch gesehen laut dem Stand der Wissenschaft (den ernstzunehmenden Experten) nur zwei Geschlechter gibt. Personen, die sich weder dem einen noch dem anderen eindeutig zuordnen lassen, bilden höchstens eine Mischform aus den beiden Geschlechtern - ein drittes Geschlecht mit eigenen Geschlechtsmerkmalen (die nicht nur eine Kombination oder Abwandlung der beiden anderen Geschlecht sind) existiert biologisch nicht.

    Soweit. Ich frage mich, wozu das hier nochmal aufgeführt wird. Das biologische Geschlecht hat gesellschaftlich und rechtlich noch nie eine Rolle gespielt. S. o. Aussagen über die gesellschaftlichen Implikationen der Geschlechterrolle, die sich aus der biologischen Geschlechterdefinition ableiten lassen, kenne ich nicht.

    Die Erkenntnis, dass es eben Personen gibt, die nicht ins binäre Schema passen, hat mittlerweile aber eine konkrete rechtliche Auswirkung. Diese Menschen haben nämlich Anspruch auf eine nicht-binäre Identität. Das ändert an der Biologie nichts, Aber daran ändert auch die Biologie nichts. Hier stehen zwei Geschelchtsbegriffe nebeneinander, die trotz der Korrespondenz eben nicht das gleiche beschreiben.

    So hat der Rechtsstatus dann doch Einfluss auf das, was wir als öffentliche Verwaltung tun bzw. tun müssen.

    Was machen wir, wenn eine Schülerin Rechtsmittel gegen ein Zeugnis einlegt, weil die Anrede nicht zu ihrer diversen Geschlechtsidentität passt? Da haben, soweit ich das sehe, weder die Schulen noch die Schulaufsicht eine Idee für.

    Im Zweifelsfall wird die auch nicht mit der generischen Form, die ich ihr hier angedeihen lasse, einverstanden. Aber hier bin ich privat. Dienstlich muss ich mich dann schon an die Regeln halten, dazu gehört auch ein diskriminierungsfreie Anrede.

    Wenn das Geschlecht tatsächlich keine Rolle spielt, dann wären das...

    ... die angemessenen Fragen.

    Das sind auch angemessene Fragen, wenn das Geschlecht eine Rolle spielt. Das eigene Geschlecht kann durchaus eine Bedeutung haben, ohne dass man es veröffentlichen oder angeben möchte. Mir sind jede Menge meiner Eigenschaften wichtig, trotzdem möchte ich von keiner derer, dass sie im Ausweis steht.

    Der Geschlechtseintrag im Ausweis entspringt tatsächlich der veralteten Idee, dass dieses für die öffentliche Verwaltung eine Bedeutung habe. Die Zeiten, in denen verheiratete Frauen nur unter Zustimmung des Ehemannes ein Konto eröffnen oder einen Arbeitsvertrag schließen konnten, sind vorbei. Mittlerweile gilt sogar Vergewaltigung in der Ehe als Straftat.

    Ist nicht das generische Maskulinum, weil eben "generisch", das volle Programm?

    Dann verwenden wir also nur noch die männlichen Pronomina und reden alle als „Herr° an? Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass unsere Dienstherrin das so anweist? Und für wie wahrscheinlich hältst du es, dass die Kolleginnen, Schülerinnen und Eltern damit einverstanden sind?

    Für alles darüber hinaus fehlt mir das Verständnis

    Ja, damit ist das Problem hinreichend genau beschrieben.

    Es steht jedem frei, sich entweder als Frau oder Mann angesprochen zu fühlen. Für alles darüber hinaus fehlt mir das Verständnis, da - wie ich schon sagte - alleine die Tatsache, dass man sich weder Frau noch Mann (oder beidem) zuordnen möchte

    Erstens sagt das Verfassungsgericht etwas anderes. Und zweitens ist die Behauptung, jemand möchte sich nicht in ein Schema einordnen, eine reichlich verkürzte Widergabe der Situation, in der man sich da befinden kann.

    Aber du sagtest ja schon:

    Für alles darüber hinaus fehlt mir das Verständnis

    für mich auf das Vorhandensein sehr stereotyper Geschlechterbilder im eigenen Kopf schließen lässt.

    Kein Wunder nach jahrtausendelanger Reproduktion dieser Bilder. Allerdings ist es doch fraglich, dass du Leuten, die du gar nicht kennst, so tief in den Kopf hast kucken können. Ich beschriebe die Situation eher so: die betreffenden kennen die (immer noch reproduzierten) gesellschaftlichen Geschlechterbilder und stellen fest, dort nicht hineinzupassen. Das impliziert jedoch nicht, dass sie sich mit diesen Geschlechterbildern einverstanden erklären, die gut oder erstrebenswert findet.

    Auch das ist nicht in Stein gemeißelt

    Da habe ich hier schon anderes gelesen. Aber gerne.

    Das generische Maskulinum, übrigens, bedrängt mein sprachästethisches Empfinden doch arg. Die harten Wortenenden, z. B. das häufige „-er“ bei Bezeichnungen, verbunden mit der Kürze der Wörter, klingt irgendwie nicht schön. „Lehrerinnen“ ist doch viel runder und rhythmischer als „Lehrer“. Also, so seh' ich das.

    Leider sind die Nebelkerzen schnell entzündet, aber nur schwer zu löschen.

    Womöglich müssen ein paar Dinge etwas sortiert werden. Einiges lässt doch die Klarheit und Genauigkeit vermissen, die angemessen wären.

    Die Biologie definiert den Geschlechtsbegriff so, dass sich eben zwei Geschlechter ergeben (zumindest für Säugetiere). Das ist innerbiologisch durchaus sinnvoll, weil man mit dieser Begrifflichkeit z. B. Fortpflanzungsvorgänge beschreiben kann. Dabei könnte man diese Geschlechter „A“ und „B“ nennen, „0“und „1“, „up“ und „down“, „rinks“ und „lechts“ oder „strange“ und „beautiful“. Die Beschreibung der biologischen Vorgänge wäre genau so gut möglich.

    Man könnte dann eine sehr weitgehende Korrespondenz zwischen diesen biologischen Geschlechtern und äußeren Geschlechtsmerkmalen, nach denen wir die Geschlechter zuzuweisen pflegen, feststellen.

    Da nun aber für die biologischen Geschlechter die gleichen Begriffe verwendet wurden wie für zwei nach äußeren Merkmalen vergebenen sozialen Geschlechtern, ergibt sich eine Übereinstimmung — zumindest eine begriffliche.

    Inwiefern die Kenntnis über die biologischen Geschlechter dazu beiträgt, die gesellschaftlichen Implikationen der Geschlechtszuordnung besser zu verstehen, wird mir nicht klar.

    Womöglich ist aber die Erkenntnis hilfreich, dass die Korrespondenz nicht zu 100% zutrifft. Es gibt halt Ausnahmen, Sonderfälle, wie man es auch nennen mag, in denen weder die Klassifikation über äußere Merkmale greift noch die über die Gameten definierte biologische. Bzw. Fälle, in denen diese Klassifikationen nicht zusammenfallen.

    Die Betroffenen haben auch deshalb ein Problem, weil diese Fälle so selten sind. Die gesellschaftliche Wahrnehmung ist entsprechend dürftig. Das bessert sich, da wir eine öffentliche Diskussion hierzu haben. An der Stelle zu entgegnen, dass man auf so kleine Gruppen aber keine Rücksicht nehme, finde ich da schon echt übel. Das haben Minderheiten so an sich, dass es oft nur wenige sind. Und auch um die Gesellschaft sich kümmern.

    Und sich dann noch besonders tolerant zu geben, weil man die sprachliche Beachtung von Frauen gerade noch OK fände, das seien ja etwas die Hälfte der Weltbevölkerung, treibt mir das Halbverdaute in die Mundhöhle.

    Es scheint dann doch sehr unterschiedliche Auffassungen von Minderheitenschutz zu geben.

    Die Standesämter jedenfalls fragen die biologischen Geschlechter nicht ab. Die Krankenhäuser stellen keine entsprechenden Bescheinigungen aus. Sie kennen die biologischen Geschlechter nicht. Sie kennen nur die zugewiesenen Geschlechter. Die trägt dann das Standesamt ein. Anderslautende Behauptungen sind jedenfalls falsch. Womöglich war hier die Begriffsbildung des biologischen Geschlechts nicht ganz klar. Geschenkt, kommt vor. Oder sie erschien nicht wichtig. Anstatt zurückzurudern, etwas klarzustellen oder schlicht mal nachzufragen, empfehle ich die Vorneverteidigung durch 'Rumpampen. Ach? Das wurde schon gemacht? Na dann, prima.

    Wo waren wir? Standesämter. Nun können aufgrund der oben erwähnten Korrespondenz die Standesämter (oder jemand, die in den Ausweis schaut) mit hoher Wahrscheinlichkeit das biologische Geschlecht raten. Allerdings kennen sie von niemandem das biologische Geschlecht. Im Einzelfall können sie nicht wissen, ob sie einen Korespondenzfall vor sich haben oder eine der seltenen Ausnahmen.

    Insofern steht auch nicht das biologische Geschlecht im Ausweis. Was hätte es da auch zu suchen? Was hat überhaupt eine Geschlechtsangabe im Ausweis zu suchen? Wozu dient dieser Eintrag?

    Mittlerweile gibt es die Möglichkeit neben den beiden traditionellen Geschlechtern die Klassifikation „divers“ aufzuführen. Das Verfassungsgericht sagt, wenn schon Geschlechter erhoben werden, dann so, dass auch die, die nicht ins binäre Schema passen, eine angemessene Erwähnung finden.

    Und da wären wir beim Threadthema. Wie gehen wir als Schulen denn damit um? Wir müssen als öffentliche Einrichtung z. B. Listen führen können, in denen dem Rechung getragen wird. Und wir müssen — weit jenseits von Gendersternchen und Partizipen — für diversgeschlechtliche Personen eine passende Anrede haben. Weder „Herr“ noch „Frau“ passen. Wir bräuchten passende Pronomina. Das ganze Programm.

    Dass da seitens der Leitung der Exikutive nur ein Schulterzucken kommt, ist schon traurig. So etwas muss mindestens landesweit einheitlich geregelt werden, besser bundesweit.

    Etwa drei Minuten nach dem Verfassungsgerichtsurteil wurden alle Stellenanzeigen von „(m/w)“ auf „(m/w/d)“ umgestellt. Kein linguistisches Seminar, einfach gemacht. An der Schule hängen wir mal wieder hinterher.

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