Beiträge von O. Meier

    In NRW ist es sogar geregelt, dass wir E-Mails nicht öfter anfragen müssen, als wir in ein physisches Postfach kuckten. Im Rahmen der Einführung von Logineo wurde das in einer Dienstvereinbarung geregelt:

    2.2 Nutzung der E-Mail-Komponentea.Mitteilungen können auf elektronischem Weg ohne Zeitverzögerung zugestellt werden. Es ist aber nicht zumutbar, dass Lehrkräfte ständig ihr Mail-Fach kontrollieren. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen und der Versand von Mitteilungen an das Schulpersonaldurch die Schulleitung auf diesem Wege ohne Einfluss auf die Anwesenheitstage der Lehrkräfte im Rahmen der Unterrichtsverteilung sowie des weiteren Schulpersonals bleibt. Insbesondere ergibt sich aus der Einrichtung einer E-Mail-Adresse nicht eine weitergehende Pflicht zur Einsicht bei den dortigen Eingängen gegenüberden herkömmlichen Postfächern. Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail-Eingängen auf der dienstlich eingerichteten Adresse an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.
    Eine Nachricht per E-Mail gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft oder das weitere Schulpersonal nach Versand der E-Mail wieder an der Schule aufhält und somit verpflichtet ist -analog zur Nachricht in Papierform -Informationen aus dem Postfach oder E-Mail-Posteingang zur Kenntnis zu nehme

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus der Nutzung eines anderen Mail-Systems eine andere Rechtsgrundlage ableiten kann.

    Also, ich schaue nach meinen Mails an den Tagen, an denen ich eh zum Unterricht in der Schule bin. Sonntag abend oder in der Nacht zum Montag aber bestimmt nicht.

    Also, lasst euch nichts erzählen.

    sind verpflichtet spätestens Sonntagabend noch mal in die Cloud zu gucken oder Mails zu lesen,

    Wenn ihr's mit euch machen lasst. Viel Spaß.

    Ich schaue gerne freitag, bevor ich fahre noch mal in die Mails. Wenn ein Rechner frei ist. Dann ist Wochenende.

    denn sie könnten ja auch anweisen, dass wir Montag früh um 6UHr das spätestens lesen müssen

    Da ist das Schulgebäude noch nicht mal offen. Pfft.

    aber mails am Sonntag zu lesen

    Naja. In der Regel sind das ja keine Gedichte, die man zu Erbauung liest, sondern ziehen Arbeit nach sich. Wer die am Sonntag erledigen möchte, bitte. Wenn man das nicht vorhat, muss man auch nichts lesen.

    Auf das Antworten bzw. Erledigen am Sonntag sollte man allein deshlab verzichten, um denjenigen, die meinen so etwas „erwarten“ zu können, den Kopf gerade zu rücken. Das beste ist, man ist außerhalb der Schule gar nicht erreichbar. Wenn ich täglich in der Schule meine Mails abrufe, in das Postfach schaue etc. kann ich doch entscheiden, in welcher Reihenfolge und Dringlichkeit ich alles abarbeite. Wirklich dringlich ist eh nur wenig. Und vieles ist es nicht mal wert, dass man es gelesen hat.

    die 41 Stunden unter der Woche in der Schule zu verbringen und alles wegzuarbeiten.

    Du kannst am Arbeitsplatz arbeiten, wenn du am Arbeitsplatz einen Arbeitsplatz hast. So etwas gibt es in den meisten Schulen nicht.

    Was die sog. Minderleisterinnen abtrifft, so sind die mir schlicht egal. Wenn sie allerdings der Grund dafür sind, dass die Arbeitszeit der ordentlich (und meist zu viel arbeitenden) Kolleginnen nicht erfasst werden soll, wird's komisch.

    Die allermeisten von uns arbeiten zu viel, sehr viele, ohne zu murren oder zu meckern. Gesundheitsschutz spielt keine Rolle, aber am Ende wundert man sich über den Krankenstand bei Lehrerinnen. Ich weiß nicht, ob man sich in der Situation wirklich vorrangig Gedanken um Leute machen muss, die „langsam“ korrigieren.

    „Teile und herrsche“ der Dienstherrin funktioniert.

    aber auch mit jemandem nicht zusammenarbeiten zu wollen ist in meinen Augen legitim, wenn es – wie der Schüler es tut – nicht gegen die potenziellen Partner geht sondern aus eigener Einschränkung erfolgt.

    Inwiefern geht „Ich arbeite nicht mit Mädchen.“ nicht gegen Mädchen? Wäre es also auch legitim nicht mit Menschen einer bestimmte Hautfarbe zusammenarbeiten zu wollen?

    Ich finde es ja schön, dass man sich weitgehend einig ist, dass Religionen hinter anderen gesellschaftlichen Werten zurückzustehen hat. Ich hoffe, dass sich das nicht nur auf den bösen Islam bezieht, sondern auch auf die anderen ausgedachten Sachen. Die christlichen Kirchen genießen hierzulande bekanntermaßen Sonderrechte, die ihnen auch diskriminierende Regeln erlauben. Beispiele?

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    Was denn Sportunterricht anbetrifft, so sollte man Kontakthemnisse wahrnehmen und respektieren. Auf der anderen Seite, kann es aber auch ein Erziehungsziel sein, solche abzubauen. Zu vermitteln, dass bestimmte Berührungen OK sind. Manche sind einfach notwendig aus Sicherheitsgründen. Wenn man konsequent auf Distanz sein will, kann man bestimmte Sportarten nicht ausüben.

    Beim Jugendtraining im Verein haben wir äußerst selten das Problem. Da will ich jetzt nicht mit meinen Erfahrungen poltern, da kann ich genug beitragen. Ich denke aber, dass Sportlehrerinnen dahingehend ausgebildet sind.

    Was die Verweigerung der Gruppenarbeit angeht, so gehe ich davon aus, dass die Schülerin eine entsprechende Bewertung der Leistungsverweigerung aushalten wird, wenn sie ihre Religion ernst nimmt.

    Die beschaffungsrechtlichen Probleme wären mir echt wurscht. Dafür gibt es 'ne Verwaltung, die sich um genau so etwas zu kümmern hat. Es wurde etwas beantragt, es wurde abgelehnt. Man kann jetzt versuchen eltern- und öffentlichkeitswirksam dagegen vorzugehen. Es wäre aber abzuwägen, ob sich das lohnt. Wäre es nicht sinniger, die Zeit in den Unterricht zu investieren?

    Abgelehnt? Dann gibt’s halt nix.

    Die Begründung für die Ablehnung ist aber auch goldig.

    Sei da ein Bisschen stur. Unterricht kannst du auch ohne Schrank halten. Ich wüsste eh nicht, wozu man den dringend bräuchte.

    Bei uns wurde der Unterricht um 11:00 Uhr beendet, nachdem sowohl Lehrerinnen als auch Schülerinnen über Probleme wegen der Hitze klagten.

    Manchmal muss eine Schulleiterin einfach mal eine Entscheidung treffen. Neben den Einzelvorschriften hat sie immer noch ein Fürsorgepflicht für die anvertrauten Personen.

    Ein 14-jähriger Schüler, der sich selbst als Mädchen ansieht, möchte im Rahmen des Sportunterrichts in die Mädchenumkleide.

    Die Sprache zeigt hier einiges. Ist das nicht eher eine „Schülerin“?

    darf dann zu den biologischen Mädchen im die Umkleide, wenn diese das gestatten.

    Ich glaube nicht, dass ihr die jungen Menschen nach ihrem biologischen Geschlecht auf die Umkleidekabinen verteilt. Das kennt ihr nämlich auch nicht. Letztendlich verwaltet ihr eure Schülerinnen auch nach dem Geschlechteintrag, der im Ausweis steht. Es ist abermals unklar, wozu das biologische Geschlecht hier angeführt wird.

    Wenn nun eine Person mit Geschlechtseintrag weiblich zu euch kommt, geht sie dann in die Mädchenumkleide? Oder erhebt ihr tatsächlich das biologische Geschlecht? Wie? Oder überprüft ihr die Genitalien? So etwas kenne ich aus Schulen nicht. Oder wäre es schlicht egal, ob die Mädchen nun Cis- oder Trans-Mädchen sind?

    Wenn nun eine andere Person mit zunächst männlichem Geschlechtseintrag erklärt, dass hierbei ein Irrtum vorliege. Sie sei ein Mädchen, die administrative Anpassung lasse noch auf sich warten, möchte man sie am liebsten wie einen Jungen behandeln. Oder?

    Und was macht ihr mit diversen Personen, wenn ihr nur zwei Umkleiden habt?

    Ich behaupte nicht, das das alles einfach ist. Im Gegenteil, ich stelle fest, wie schwierig uns der Umgang mit solchen Fällen fällt.

    Es ist aber schon sehr lange üblich, dass man sich in der Umkleidekabine nicht ganz nackig macht und es duscht auch fast nie jemand.

    Ja, warum denn? Nach dem Sport auch die Unterhose zu wechseln, finde ich allerdings ganz angenehm. Wenn das nicht geht, weil man dazu lieber einen geschützten Raum hätte, wird's ekelig.


    Dadurch, dass man sich von den anderen absondert, wird man halt auch nicht unbedingt eher ein Teil der Gruppe bzw. Klassen-Gemeinschaft.

    Sich nicht vor anderen ausziehen zu wollen oder zu können ist eine Form der Absonderung? Wovon reden wir hier? Geht es um Schule oder um einen FKK-Club? Ich habe auch kein Problem mit der Nutzung von Sammelumkleiden und -duschen. Nutze ich in den Sportvereinen regelmäßig. Im Schwimmbad, dass wir z. B. nutzen, gibt es extra neben den Sammlduschen abgetrennte Kabinen. Die Hygenie wird doch höher bewertet als das Gruppenfeeling.

    Ich habe einfach in vielen Gruppen immer wieder Menschen erlebt, die mit öffentlicher Nackheit Probleme haben. Womöglich hilft man ihnen dauerhaft mehr, wenn man ihnen ein entspanntes Verhältnis zu solchen Situatioen vermitteln kann. Aber nur zu sagen, man müsse sich hier vor den anderen umziehen, weil man halt keine weitere Kabine habe, finde ich doch etwas schwach. Wenn eine räumliche Trennung nicht geht, muss es eine zeitliche Trennung tun.

    Bei der Schulanmeldung wird das Geschlecht angegeben

    Man kann sich fragen, wozu. Zur Belegung der Umkleideräume wohl nicht. Da werden wohl noch andere Kriterien herangezogen. Sonst behandelte man ein Trans-Mädchen ja nicht anders als ein Cis-Mädchen.

    Aber Obacht, es gab hier den Vorschlag, die Umkleideräume nicht nach Geschlechtern sondern nach Genitalien zu belegen:

    Alle Menschen mit einem Penis gehen bitte in Umkleide A und alle Menschen mit einer Vagina gehen bitte in Umkleide B.

    Habt ihr dafür auch etwas im Einschulungsformular stehen?

    Man sieht ja ganz gut, an welcher Stelle der Diskussion unsere Gesellschaft steht. Wenn es zwei Umkleideräume sind, sind zwei Umkleideräume. Fertig. Da machst du Nix. Umbauen? Wo kämen wir denn da hin? Nein nein, die Ideen von heute müssen schon in die Architektur von gestern passen.

    Und auch sonst. Außer der Einteilung nach Genitalien fällt uns nichts ein. Mal abgesehen davon, dass wir eine solche Gruppenaufteilung im schulischen Kontext nicht kontrollieren könnten, erkenne ich dafür die Rechtfertigung nicht. Soll man tatsächlich verpflichtet sein, sich vor anderen Menschen zu entblößen, nur weil diese ähnliche Genitalien haben? Das wiegt stärker als ein Recht auf Intimsphäre?

    Mit einem Angebot von Einzelumkleiden als Ergänzung zu den Sammelumkleiden könnte man jede Menge Probleme auf einmal lösen. Neben der Geschlechtsidentität gibt es von dermatologisch bis religiös genügend Gründe sich nicht im Beisein anderer nackig machen zu müssen.

    Wenn man es als Erziehungsziel ansieht, junge Menschen davon abzuhalten, ein übertriebenes Schamgefühl zu entwickeln, so muss man auch erzieherisch vorgehen. Einfach eine Gruppe in einen Raum zu stopfen und zu verlangen, dass sie klarkommen, erscheint mir als etwas schlichtes Konzept.

    Letztendlich ist es doch so, dass man es eben bisher so gehandhabt hat, zwei Umkleidekabinen passend zu zwei Geschlechtern anzubieten, weil das eben immer schon so war und so weiter und so weiter. Wenn wir aber mit zwei Geschlechter nicht hinkommen, kommen wir auch mit zwei Umkleidekabinen nicht hin.

    Die selbstverständlichkeit, mit der einem Transmädchen der Zutritt zur Mädchenumkleide verwehrt wird, zeigt dass sie eben gesellschaftlich nicht als Mädchen wahrgenommen wird, obwohl sie sich selbst so sieht. Hier gehen zwei Wahrnehmungen auseinander, dazu müssten wir uns etwas einfallen lassen. Von einer gesellschaftlichen Mehrheit, die aber schon am Gendersternchen scheitert, erwarte ich allerdings nicht viel.

    Ah, ein Remake des „Wer seinen Geschlechtseintrag im Ausweis ändern lässt, möchte auf Toiletten vergewaltigen.“-Beispiels.

    Mal eine Gegenfrage, wie handhabtest du folgendes:

    Eine Schülerin möchte weder die Umkleide für weibliche noch für männliche Schülerinnen benutzen, weil sie keinem der beiden Geschlachter angehört. Wo zieht sie sich dann um?

    Allgemein möchte ich hier nochmals festhalten, dass es biologisch gesehen laut dem Stand der Wissenschaft (den ernstzunehmenden Experten) nur zwei Geschlechter gibt. Personen, die sich weder dem einen noch dem anderen eindeutig zuordnen lassen, bilden höchstens eine Mischform aus den beiden Geschlechtern - ein drittes Geschlecht mit eigenen Geschlechtsmerkmalen (die nicht nur eine Kombination oder Abwandlung der beiden anderen Geschlecht sind) existiert biologisch nicht.

    Soweit. Ich frage mich, wozu das hier nochmal aufgeführt wird. Das biologische Geschlecht hat gesellschaftlich und rechtlich noch nie eine Rolle gespielt. S. o. Aussagen über die gesellschaftlichen Implikationen der Geschlechterrolle, die sich aus der biologischen Geschlechterdefinition ableiten lassen, kenne ich nicht.

    Die Erkenntnis, dass es eben Personen gibt, die nicht ins binäre Schema passen, hat mittlerweile aber eine konkrete rechtliche Auswirkung. Diese Menschen haben nämlich Anspruch auf eine nicht-binäre Identität. Das ändert an der Biologie nichts, Aber daran ändert auch die Biologie nichts. Hier stehen zwei Geschelchtsbegriffe nebeneinander, die trotz der Korrespondenz eben nicht das gleiche beschreiben.

    So hat der Rechtsstatus dann doch Einfluss auf das, was wir als öffentliche Verwaltung tun bzw. tun müssen.

    Was machen wir, wenn eine Schülerin Rechtsmittel gegen ein Zeugnis einlegt, weil die Anrede nicht zu ihrer diversen Geschlechtsidentität passt? Da haben, soweit ich das sehe, weder die Schulen noch die Schulaufsicht eine Idee für.

    Im Zweifelsfall wird die auch nicht mit der generischen Form, die ich ihr hier angedeihen lasse, einverstanden. Aber hier bin ich privat. Dienstlich muss ich mich dann schon an die Regeln halten, dazu gehört auch ein diskriminierungsfreie Anrede.

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