In NRW ist es sogar geregelt, dass wir E-Mails nicht öfter anfragen müssen, als wir in ein physisches Postfach kuckten. Im Rahmen der Einführung von Logineo wurde das in einer Dienstvereinbarung geregelt:
2.2 Nutzung der E-Mail-Komponentea.Mitteilungen können auf elektronischem Weg ohne Zeitverzögerung zugestellt werden. Es ist aber nicht zumutbar, dass Lehrkräfte ständig ihr Mail-Fach kontrollieren. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen und der Versand von Mitteilungen an das Schulpersonaldurch die Schulleitung auf diesem Wege ohne Einfluss auf die Anwesenheitstage der Lehrkräfte im Rahmen der Unterrichtsverteilung sowie des weiteren Schulpersonals bleibt. Insbesondere ergibt sich aus der Einrichtung einer E-Mail-Adresse nicht eine weitergehende Pflicht zur Einsicht bei den dortigen Eingängen gegenüberden herkömmlichen Postfächern. Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail-Eingängen auf der dienstlich eingerichteten Adresse an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.
Eine Nachricht per E-Mail gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft oder das weitere Schulpersonal nach Versand der E-Mail wieder an der Schule aufhält und somit verpflichtet ist -analog zur Nachricht in Papierform -Informationen aus dem Postfach oder E-Mail-Posteingang zur Kenntnis zu nehme
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus der Nutzung eines anderen Mail-Systems eine andere Rechtsgrundlage ableiten kann.
Also, ich schaue nach meinen Mails an den Tagen, an denen ich eh zum Unterricht in der Schule bin. Sonntag abend oder in der Nacht zum Montag aber bestimmt nicht.
Also, lasst euch nichts erzählen.