Leider
sind die Nebelkerzen schnell entzündet, aber nur schwer zu löschen.
Womöglich
müssen ein paar Dinge etwas sortiert werden. Einiges lässt doch
die Klarheit und Genauigkeit vermissen, die angemessen wären.
Die
Biologie definiert den Geschlechtsbegriff so, dass sich eben zwei
Geschlechter ergeben (zumindest für Säugetiere). Das ist
innerbiologisch durchaus sinnvoll, weil man mit dieser
Begrifflichkeit z. B. Fortpflanzungsvorgänge beschreiben kann. Dabei
könnte man diese Geschlechter „A“ und „B“ nennen, „0“und
„1“, „up“ und „down“, „rinks“ und „lechts“ oder
„strange“ und „beautiful“. Die Beschreibung der biologischen
Vorgänge wäre genau so gut möglich.
Man
könnte dann eine sehr weitgehende Korrespondenz zwischen diesen
biologischen Geschlechtern und äußeren Geschlechtsmerkmalen, nach
denen wir die Geschlechter zuzuweisen pflegen, feststellen.
Da
nun aber für die biologischen Geschlechter die gleichen Begriffe
verwendet wurden wie für zwei nach äußeren Merkmalen vergebenen
sozialen Geschlechtern, ergibt sich eine Übereinstimmung — zumindest
eine begriffliche.
Inwiefern
die Kenntnis über die biologischen Geschlechter dazu beiträgt, die
gesellschaftlichen Implikationen der Geschlechtszuordnung besser zu
verstehen, wird mir nicht klar.
Womöglich
ist aber die Erkenntnis hilfreich, dass die Korrespondenz nicht zu
100% zutrifft. Es gibt halt Ausnahmen, Sonderfälle, wie man es auch
nennen mag, in denen weder die Klassifikation über äußere Merkmale
greift noch die über die Gameten definierte biologische. Bzw. Fälle,
in denen diese Klassifikationen nicht zusammenfallen.
Die Betroffenen haben auch deshalb ein Problem, weil diese Fälle so
selten sind. Die gesellschaftliche Wahrnehmung ist entsprechend
dürftig. Das bessert sich, da wir eine öffentliche Diskussion
hierzu haben. An der Stelle zu entgegnen, dass man auf so kleine
Gruppen aber keine Rücksicht nehme, finde ich da schon echt übel.
Das haben Minderheiten so an sich, dass es oft nur wenige sind. Und
auch um die Gesellschaft sich kümmern.
Und
sich dann noch besonders tolerant zu geben, weil man die sprachliche
Beachtung von Frauen gerade noch OK fände, das seien ja etwas die
Hälfte der Weltbevölkerung, treibt mir das Halbverdaute in die
Mundhöhle.
Es
scheint dann doch sehr unterschiedliche Auffassungen von
Minderheitenschutz zu geben.
Die
Standesämter jedenfalls fragen die biologischen Geschlechter nicht
ab. Die Krankenhäuser stellen keine entsprechenden Bescheinigungen
aus. Sie kennen die biologischen Geschlechter nicht. Sie kennen nur
die zugewiesenen Geschlechter. Die trägt dann das Standesamt ein.
Anderslautende Behauptungen sind jedenfalls falsch. Womöglich war
hier die Begriffsbildung des biologischen Geschlechts nicht ganz
klar. Geschenkt, kommt vor. Oder sie erschien nicht wichtig. Anstatt
zurückzurudern, etwas klarzustellen oder schlicht mal nachzufragen,
empfehle ich die Vorneverteidigung durch 'Rumpampen. Ach? Das wurde
schon gemacht? Na dann, prima.
Wo
waren wir? Standesämter. Nun können aufgrund der oben erwähnten
Korrespondenz die Standesämter (oder jemand, die in den Ausweis
schaut) mit hoher Wahrscheinlichkeit das biologische Geschlecht
raten.
Allerdings kennen
sie von niemandem das biologische Geschlecht. Im Einzelfall können
sie nicht wissen, ob sie einen Korespondenzfall vor sich haben oder
eine der seltenen Ausnahmen.
Insofern
steht auch nicht das biologische Geschlecht im Ausweis. Was hätte es
da auch zu suchen? Was hat überhaupt eine Geschlechtsangabe im
Ausweis zu suchen? Wozu dient dieser Eintrag?
Mittlerweile
gibt es die Möglichkeit neben den beiden traditionellen
Geschlechtern die Klassifikation „divers“ aufzuführen. Das
Verfassungsgericht sagt, wenn schon Geschlechter erhoben werden, dann
so, dass auch die, die nicht ins binäre Schema passen, eine
angemessene Erwähnung finden.
Und
da wären wir beim Threadthema. Wie gehen wir als Schulen denn damit um? Wir müssen als öffentliche
Einrichtung z. B. Listen führen können, in denen dem Rechung
getragen wird. Und wir müssen — weit jenseits von Gendersternchen
und Partizipen — für diversgeschlechtliche Personen eine passende
Anrede haben. Weder „Herr“ noch „Frau“ passen. Wir bräuchten
passende Pronomina. Das ganze Programm.
Dass
da seitens der Leitung der Exikutive nur ein Schulterzucken kommt,
ist schon traurig. So etwas muss mindestens landesweit einheitlich
geregelt werden, besser bundesweit.
Etwa
drei Minuten nach dem Verfassungsgerichtsurteil wurden alle
Stellenanzeigen von „(m/w)“ auf „(m/w/d)“ umgestellt. Kein
linguistisches Seminar, einfach gemacht. An der Schule hängen wir
mal wieder hinterher.