auf dem Handy zeigen dürften. Es stellte sich heraus, dass die beiden genau den Text, den sie in der KA geschrieben hatten bereits als Übungstext verfasst und auswendig gelernt hatten. Der stärkere Schüler hatte das dann noch etwas angepasst und ergänzt an die tatsächliche Aufgabenstellung, der schwächere nicht (und viele Fehler eingebaut) und deshalb das Thema deutlicher verfehlt. Beide hatten also in der KA nicht abgeschrieben.
Sie hatten den Text, der beim Üben entstanden sei, auf dem Handy und du bist dir sicher, dass die den auswendig gelernt und nicht abgeschrieben haben?
Wenn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.