Wie lautet denn Deiner Meinung
Das ist eine Frage der Meinung? Meine Meinung dazu lautet, dass man den Konjunktiv II verwenden soll, wenn man den Konjunktiv I nicht vom Indikativ unterscheiden kann.
Wie lautet denn Deiner Meinung
Das ist eine Frage der Meinung? Meine Meinung dazu lautet, dass man den Konjunktiv II verwenden soll, wenn man den Konjunktiv I nicht vom Indikativ unterscheiden kann.
nd die Abweichungsprüfungen jetzt generell vom Tisch?
Ja, zum Glück. Das war nerviger Driss für alle Beteiligten.
Eher eine satirische Übertreibung.
Oder das.
dass sogar Gymnasien in NRW den Begriff "mündliche Nachprüfungen" verwenden (z. B. ein Gymnasium in Hamm auf seiner Homepage
Da müsstest du die Kolleginnen in Hamm fragen, was sie sich dabei „gedacht“ haben. Es gibt allerdings auch Energieversorgungsunternehmen, die den „Stromverbrauch“ in Rechnung stellen.
Das sind auch die KollegInnen, die Gedichte in drei Sprachen analysieren können, aber eben keine Steuererklärung ausfüllen oder einen Mietvertrag verstehen können bzw. wollen...
Jetzt wird's stammtischig.
So lange wir alle wissen, worum es geht, sollte dies jedoch eigentlich keiner Erwähnung bedürfen.
Ich befürchte, viele wissen nicht, worum es geht. Manche Kolleginnen wissen noch nicht mal, wie die Fächer, die sie unterrichten, korrekt heißen und schreiben mal dies mal das ins Klassenbuch. Auf dem Niveau werden dann auch Prüfungsordnungs-Halbwahrheiten und -Gerüchte weitergegeben. So hört man dann schon mal „Frau xy hat gesagt, dass ich das Fachabi bekomme, wenn ich nicht zum Abitur zugelassen werde.“
Da will ich jetzt gar nicht auf dem fehlenden Konjunktiv in der indirekten Rede ’rumreiten.
Meine Schülerinnen lernen, dass begriffliche Genauigkeit eine Hilfe beim Beschreiben und Erklären ist. Schön, dass „wir“ das nicht mehr nötig haben.
Man kann es als Erbsenzählerei auslegen, wenn man fragt, was denn Nachprüfungen im Abitur wären, wenn der Sachverhalt eigentlich klar ist, nur eben der Fachbegriff nicht zutreffend gewählt wurde.
Man kann auch einfach die korrekten Begriffe verwenden, damit wirklich klar ist, worum es geht. In anderen Bildungsgängen gibt es neben mündlichen (Bestehens)-Prüfungen auch noch die Möglichkeit einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres, um eine Note zu ersetzen. Im Abitur gibt es diese zweite Möglichkeit genau nicht.
Was genau sind denn dann bei euch "Nachprüfungen" im Abitur?
Im Abitur gibt es keine Nachprüfungen.
Wenn Menschen mündliche Prüfungen abnehmen, dann ja.
Stimmt. Die schriftlichen Prüfungen werden ja von Roboterinnen bewertet.
Der Rest ist mir zu esoterisch. Aber ihr macht das schon prima.
Warum privat anschaffen, wenn du ihn für dienstliche Zwecke nutzen willst?
So nämlich. Für Sport dürfte es doch einen Etat geben. Und dann kauft man etwas robustes mit Rumms, anstatt dass sich fünfundzwanzigeinhalb Sportkolleginnen jeweils eine scheppernde Blechdose anschaffen.
In einer Klausur kann man eben objektiver als in einer mdl. Prüfung beurteilen, ob eine Leistung 7 oder 8 P wert ist.
Ist das so?
dass jemand am Ende wegen 1 Punkt Differenz durchs Abi fällt.
Wenn fällt nicht wegen eines Punktes durch, sondern auch wegen der 200 anderen von 300 möglichen, die man hat liegen lassen.
Es geht wie hier beschrieben darum, einen Prüfungsverlauf sicherzustellen, der gerade valide aufzeigt, wie die Leistung zu beurteilen ist.
Ja, das ist bei jeder Prüfung so. Was soll denn nun bei der beschriebenen Prüfung anders sein? Die Schülerin kriegt eine Aufgabe, löst diese so gut sie kann. Die Prüferin und die Vorsitzende leiten sie, so gut es geht, da durch. Am Ende gibt's 'ne Punktzahl, die die Leistung widerspiegelt.
Bei einer Prüfung, von der man weiß, dass es knapp werden könnte, ist man vielleicht etwas angespannter. Aber sonst? Was soll da anders sein?
Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen werden auch vom niedersächsischen MK offiziell als "Nachprüfungen" bezeichnet
OK. Hierzulande sind Nachprüfungen etwas anderes.
die gibt es bei euch in NRW auch (siehe §36 APO-GOst).
S. o.
Das wird in einem sinnvollen Prüfungssetting mit hoher Sicherheit nicht passieren, wenn man weiß, dass jemand 8 Punkte benötigt
Oder man spart sich den Aufwand, trinkt eine schwarzen, heißen Kaffee und trägt einfach die acht Punkte ein.
Dafür darf übrigens auch der VPK Fragen stellen.
Diese stellt Fragen, um eine bestimmte Punktzahl zu ermöglichen?
man sich nicht mehr unbedingt darum streiten muss, ob das nun 07 oder 08 Punkte waren.
Streiten muss man sich eh nicht. Wenn aber die Prüfung ernst genommen werden soll, muss man den Unterschied zwischen den Punktzahlen beachten.
dass der Vorsitz übernommen wird.
PS: In der Regel wird dies in knappen Nachprüfungen so gehandhabt. Wenn ein Prüfling z.B. noch eine 8 Punkte Prüfung zum Bestehen des Abiturs benötigt, dann lässt man ihn bei befriedigender Leistung nicht gerade mit 7 Punkten durchfallen.
Verstehe ich nicht. Bei sieben Punkten ist sie doch durchgefallen. Wie will man sie da denn nicht durchfallen lassen?
Und was hat das mit der Zusammensetzung der Prüfungskommission zu tun?
PS: Bei euch gibt es Nachprüfungen im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife?
Jedoch gibt es eine ganze Reihe von Faktoren, die die häusliche Situation von Lehrkräften (und anderen!) beeinflussen können ("wenn man schon umzieht, achtet man darauf, dass... [z.B. man ein Arbeitszimmer hat]") .
Mag sein. Wenn es aber darum geht, z. B. Gas zu verteilen, weil es knapp ist, kann man auf solchen Sonderbedarf keine Rücksicht nehmen.
Tagegeld bei Schulfahrten in der Vergangenheit nur zahlten, wenn man selbst ein Gästezimmer hatte und dieses kostenfrei reisenden Lehrkräften zur Verfügung stellte (Verpflegung natürlich auch)).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens war. Am besten, man fährt nicht. Dann ist man vor derlei Schikane sicher und man muss sich keinen Kopp machen, ob man aufgrund unfairer Erstattungssätze nicht noch draufzahlt.
Na klar, allerdings vermutlich aus der Klassenkasse
Da zahlen die Eltern ein?
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