Beiträge von O. Meier

    Da wäre ich mir nicht einmal so sicher. Ich habe immer wieder Schüler, die aus vollster Überzeugung ChatGPT benutzt haben und kein Unrechtsbewusstsein zeigten.

    Die Einschätzung der Schülerinnen dürfte für die Rechtslage wenig relevant sein. Allenfalls ist ihre mangelnde Einsichtsfähigkeit bei der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme zu beachten.

    Es gibt schon Gerichtsurteile bzgl. der Mobiltelefonnutzung bei Prüfungen, die besagen, dass das Mitführen eines solchen eines umfangreiche Täuschungshandlung darstellt, weil man damit über die verwendeten Hilfsmittel täusche und die Täuschung somit alle Aufgaben betreffe.

    Ich weiß auch nicht vorher diese Zurückhaltung kommt. Die Schülerinnen setzen völlig unbeeindruckt unlautere Mittel ein und die Lehrerin sind zögerlich und zurückhaltend. Ob man das denn wirklich beweisen könne? Und wenn das vor Gericht keinen Bestand hat, was dann, muss ich dann das Schulgebäude rosa anstreichen und eine „Pur“-T-Shirt tragen?

    No way, Norway. Erst mal sind wir keine Strafverfolgungsbehörden und müssen uns nicht daran messen. Deshalb reicht eben auch der Anscheinsbeweis. Wenn es so aussieht wie ChatGPT, dann gehen wir davon aus. Zum anderen, was wäre denn schlimm daran, wenn eine Entscheidung unsererseits vor Gericht kassiert wird? Dann entscheiden wir etwas anderes, das in den verbleibenden Ermessensspielraum passt. Das sind Verwaltungsverfahren. Verwaltungsgerichte prüfen, ob formal alles OK war. Wenn alles glatt läuft, völlig unemotional. Genau so sollten wir auch unsere Entscheidung treffen.

    Wir müssen auch fair bleiben gegenüber denen, die ihre Leistungen „redlich“ erbringen. Deren Leistung muss sich auch lohnen. Denen sind wir es schuldig anderen, denen, die es sich gar zu einfach machen wollen, einen Riegel vorzuschieben.

    Die Frage, ob und wie der Umgang mit neuronalen Netzen Gegenstand schulischen Unterrichts sein kann, ist davon völlig unabhängig. So lange sie nicht als Hilfsmittel in der Aufgabenstellung zugelassen sind, sind sie eben bei der Aufgabe nicht zugelassen. Selbst wenn man mit den Schülerinnen die Verwendung geübt hat und z. B. die NN-Lösung mit der eigenen verglichen hat, heißt das doch nicht, dass man diese Systeme immer und überall einsetzen darf. Die Hilfsmittel sind doch immer eine Positiv-Liste.

    Wenn wir möchten dass neuronale Netze die Lösungen, die die Schülerinnen haben von neuronalen Netzen haben generieren lassen, korrigieren, sollten wir das machen. Wenn wir das nicht möchten, müssen wir schon klar und bestimmt auftreten.

    Bundesland?

    Ich überlegte im Übrigen, ob ich neben der Bewertung mit 00 Punkten noch weitere Maßnahmen ergriffe. In NRW „Ordnungsmaßnahmen“. So'n schriftlicher Verweis macht wenig Arbeit und hat eigentlich keine Auswirkungen. Es sei denn im Wiederholungsfalle.

    Da hat ja niemand in der Verzweiflung während der Klausur zur Nachbarin 'rübergeschielt und deren Fehler abgepönt, das ist schon systematisches Vorgehen.

    Eigentlich macht ChatGPT ja das gleiche wie die Schülerinnen. Irgendwelche Online-Quellen zusammenschreiben, ohne zu verstehen, was da eigentlich steht.

    Aber ja es geht für mich gar nicht an der neuen Schule/ Umfeld/ Stadt

    Dann sieht es wohl so aus, als wenn du einen Fehler gemacht hast, an dieser Schule anzufangen. Manchmal merkt man so etwas erst hinterher. Die Entscheidung, ob du es zur Versetzung ein paar dort aushältst oder ob du den Beruf wechselst, können wir dir nicht abnehmen.

    Aber ab und zu mal mit Menschen zusammensitzen und was anderes als Schule zu machen

    Mache ich. Aber warum sollte ich das eben. mit den Leuten aus der Schule tun?

    Und man erkennt auf solchen Veranstaltungen auch die Kommunikationskünstler, Netzwerker, Malocher und die sich-gerne-Bedienenlasser

    Wenn man die auf der Arbeit nicht erkennt, ist es sinnlos, sie beim Grillfest zu analysieren.

    Alle am Schulleben Beteiligte

    Ich glaube nicht, dass ich am Schulleben beteiligt bin. Das ist ein Job, den mache ich. Leben? Ist deutlich mehr. Letztendlich ist das auch nur ein Floskel, die Schulgemeinschaft eben auch nicht erklärt, sondern verklärt.

    die das gemeinsame Ziel haben, dass es für alle erträglich ist.

    Gehört das zu meinen dienstlichen Aufgaben? Ich glaube nicht. Falls doch, muss es sich im Rahmen der Dienstzeit erledigen lassen. Und damit wären wir wieder beim Thema dieses Threads. Wer möchte, dass wir in unserem Dienst bestimmte Dinge erledigen, wie die Aufsicht bei der schulischen Danzdeel, soll auch sagen, wo die Zeit dafür herkommt. Also, was wir liegen lassen sollen.

    Das Geschwurbel um Schulgemeinschaft und Schulleben soll doch nur dazu dienen, dass wir statt dessen unsere Freizeit opfern, weil wir uns der Gemeinschaft verpflichtet fühlen, oder so'n Scheiß. Nee, danke, darauf falle ich nicht mehr 'rein.


    SL, AL, Lehrer, Sekretariat, Hausmeister (Grillen :) )

    Also Leute, die da arbeiten. Ist das Grillfest Dienstzeit? Dann komme ich, macht vielleicht mehr Spaß als Korrigieren (wer macht dann eigentlich die Korrekturen?). Oder es ist Freizeit, dann ist eben nicht Teil der Schule, also auch nicht des „Schullebens“. Dann kann man es auch nicht zur Beurteilung von Mitarbeiterinnen heranziehen.

    Die sozialen Fähigkeiten spielen halt bei manchen Beförderungen auch eine Rolle

    Wenn die eine Rolle spielen, muss es objektive Kriterien dafür geben. "Grillfest" ist nicht wirklich eine soziale Fähigkeit.

    Schulgemeinschaft

    Was immer das sein soll. Ich halte das nur für ein Floskel, die man anlassbezogen hervorholt. Womöglich ist das aber nur ein Versuch, es zur Selbstverständlichkeit zu erklären, dass man sich über die dienstlichen Verpflichtungen hinaus "einbringt". Ich sehe mich nicht als Teil einer ominösen Gemeinschaft.

    Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass wenn eine SL für eine Aufgabe mehrere gleich starke (!) Kandidaten hat, dann (und nur dann!) nicht gerade diejenigen zum Zuge kommen werden, die sich bei Teamevents herausziehen.

    Auch unter den Bedingungen ist das Grillen kein sachliches Kriterium. Die Schulleiterin weiß das und schreibt es nicht ins Gutachten. Wie all den anderen Kram, der da nicht reingehört.

    der nahezu alle "Teamevents" - man möge davon halten was man möchte - boykottiert,

    "hm, ja, Irgendwo nicht hinyugehen ist Boykott. Und überhaupt, jemand kann sehr wohl kommunikativ und (meinetwegen) „zwischenmenschlich“ koordinierende oder leitende Aufgaben übernehmen, ohne sich auf dem „Grillfest“ mit den Kolleginnen einen zu brennen. Ganz im Gegentum ist hier eine gewisse professionelle Distanz angesagt. Zu dicke sollte man weder mit Vorgesetzten noch mit Untergebenen sein.

    Wenn man aber die Auswahl zwischen im wesentlichen gleich starken Personen hat, schaut man manchmal doch auch auf das Zwischenmenschliche,

    So'n Quatsch. Es geht doch darum, nicht außerhalb des eigenen Sauf- und Klüngelhaufens zu befördern. Warum stand wohl die Teilnahme an Grillfesten in noch keinem Beförderungsgutachten? Weil das eben kein sachliches Kriterium ist. Eine halbwegs professionelle Schulleiterin muss auch sagen können „Ich mag Sie nicht, aber Sie machen einen guten Job. Den können Sie ab jetzt auf A14 (oder was auch immer) machen, dafür muss ich Sie nicht mögen.“

    Dann sieh das doch als Lob für deine bisherige Arbeit als Klassenlehrer oder -in. Ab damit ins Unterforum:

    Worüber ich mich heute freuen kann...

    Oder sieh es als Ansporn dich zukünftig entbehrlich zu machen. Genau so wie das hier:

    Es hätte auch einen anderen Kollegen gegeben, der hätte vertreten können, aber erstens wäre dem das wohl nicht zuzumuten und zweitens hätte der dann eine MAU gehabt.

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