Doch. Ungerechtfertigterweise eine 6 verteilt.
Eben nicht.
Doch. Ungerechtfertigterweise eine 6 verteilt.
Eben nicht.
In NRW kämst Du damit aber nicht durch.
Ich muss mit gar nichts durchkommen, ich habe ja nichts angestellt.
Die Vorgaben der APO-GOSt sehen wie oben dargelegt nur bei schweren Täuschungshandlungen eine solche Reaktion vor.
Es ist eine schwere Täuschungshandlung. Sogar eine sehr schwere.
Es sei denn, jedwede andere Maßnahme als ein "ungenügend" würde als ein solches Durchgehenlassen erachtet.
Es ist zumindest die einzige Maßnahme, die ein Risiko für die Note darstellt. Da der Täuschungsversuch auf eine bessere Note abzielt, dürfte diese Maßnahme besonders eindrücklich sein und vermutlich auch besonders wirksam sein.
Die überwiegende Mehrheit der SchülerInnen kommt ohne Täuschungs- und Manipulationsversuche durch die Schulzeit. Daran sollte sich meines Erachtens unser Handeln orientieren.
Das meine ich auch. Je mehr wir dieser Minderheit von Täuschenden durchgehen lassen, um so ungerechnter ist das der redlichen Mehrheit gegenüber.
Das dürfte dann zu einer Beschwerde der Eltern über dich an die Schulleitung führen.
Möglich. Und?
Du solltest dir die entsprechenden Regelungen zum Umgang mit Täuschungsversuchen voher einmal ansehen
Sowieso.
Sieh das ruhig so, ist Dir unbenommen. Ich nehme für mich in Anspruch, es anders zu sehen.
Aha.
Also es ist Klasse 10 im G8, also Oberstufe und nicht Kursstufe. Hier zählt nichts ins Abi rein.
Insofern wird die 6 wehtun. Womöglich sogar sehr. Allerdings zieht sie nicht das Abitur runter. Insofern eine gute Gelegenheit, der Schülerin zu zeigen, dass das kein Spaß war und wie die Folgen aussehen können.
das war ohne Betrug ein "gut".
Es fand aber ein Betrug statt. Die Schülerin hat sich außerhalb der Situation „ohne Betrug“ begeben.
Bahnfahren ohne Fahrschein ist verboten. Banküberfälle sind verboten. Wenn jetzt jemand mit Fahrschein zur Bank fährt und dort seinen Überfall durchführt, dann kann man ihn für den Überfall belangen. Aber nicht für Bahnfahren ohne Fahrschein.
Ja, und wenn jemand einen Apfel ist, muss ich deswegen kein gebrochenes Bein bei ihrer Schwiegermutter behandeln. Aber was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?
Die Schülerin hat die Arbeit gefälscht, um deren Bewertung es gibt. Schwere Täuschungshandlung können eben zu einer 6 führen.
Das Verfahren war eigentlich schon beendet. Die Arbeit waren geschriebenn, bewertet und zurückgegeben. Dann hat die dreiste Fälscherin sich in den Strafraum zurückbegeben und dort nachgetreten.
Danke, O.
Ich bitte die Namensverballhornungen zu unterlassen.
es sei denn, man versteht „bei“ nicht als „während“, sondern als „im Zusammenhang mit“, aber würde jemand das so interpretieren?
Ich. Die Schülerin hat die Arbeit gefälscht, um an eine bessere Note zu kommen. Das soll keine Fälschung „bei“ einem Leistungsnachweis sein? Was sit die Mitteilung an die Schülerinnen? Nach dem Gong ist alles erlaubt? Fälschungen werden dann durchgewunken?
Nichtsdestotrotz hat er diesen Täuschunggsversuch erst im Nachhinein begangen
Ja, das ist ja das Schlimme.
Nachträgliche Täuschung, nachträgliche 6. Wer so etwas durchgehen lässt, muss eigentlich keine Arbeiten mehr schreiben lassen.
ICH würde sagen, dass es auch hier um eine Täuschung während der Arbeit geht, nicht aber danach.
Da steht da nicht.
laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.
Ja. Allerdings halte ich das nachträgliche Ändern für eine massive Täuschungshandlung. Zum einen, wegen der Perfidität und der kriminellen Energie, zum anderen wegen des deutlichen Vertrauensmissbrauchs. Auch zum Nachteil derjenigen, bei denen man wirklich mal was übersieht.
Ich mein, da geht jemand kackfrech hin, hält der Lehrerin die Fälschung unter die Nase und verlangt eine bessere Note.
Dieser Passus trifft m. E. nur dann zu, wenn während der Arbeit getäuscht wird, nicht aber danach.
Wo steht das?
Wie begründet ihr die Herabsetzung auf die Note '6'?
Mit der Täuschung.
Ich bin der Meinung, die Ursprungsnote wird nicht geändert, denn der Täuschungsversuch war ja erst im Nachhinein.
Sehr wohl hat die Schülerin eine Täuschung begangen. Bei mir gäbe es ein „ungenügend“.
Oder andersherum: warum sollte das Land die Gegenden attraktiver machen, in denen es die Stellen besetzt kriegt?
Klassenfotos, Jahrbücher und dergleichen braucht’s doch eh nicht. Den Aufwand wollte ich ohne Datenschutz nicht haben.
Nicht machen und man hat keinen Ärger.
Bei uns werden immer fleißig die Abschlussklassen fotografiert und veröffentlicht, ohne dass sich jemand die Mühe machte, nachzuhalten, wer alles der Veröffentlichung zugestimmt hat. Eine Nachfrage ergab, dass man davon ausgehe, dass doch „eh alle“ die entsprechende Erklärung unterschrieben hätten. Das müssten die doch.
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