Religionsfreiheit (Art. 4 GG).
Ich bin sehr für Glaubensfreiheit. Dass die Freiheit der Ausübung von Religionen Grenzen haben muss, ist offensichtlich. Wenn religiöse Riten oder Handlungen mit anderen Rechten oder Freiheiten kollidieren, wird man auch dabei abwägen müssen. So wird man im Rahmen des Infektionsschutzes auch bei religiös motivierten Versammlungen Einschränkungen hinnehmen müssen.