Beiträge von O. Meier

    Dafür wird lieber geplärrt, dass man ja durch die neun zusätzlichen Tage Zeit zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen geklaut bekäme. Dass man sich in der gesamten Q-Phase bereits darauf vorbereitet und die Osterferien prima wie bisher auch zum individuellen Lernen nutzen kann, das dann durch die neun Tage noch einmal mit Unterstützung der Lehrkräfte und der MitschülerInnen abgerundet werden kann, wird einfach nicht wahrgenommen.

    Also, zunächst mal hat ohnehin jeder Jahrgang unterschiedlich viel Zeit, um sich aufs Abitur vorzubereiten, da in NRW die Termine nach dem Mondstand festgelegt werden. Und ja, dieses Jahr kommen gegenüber der tarditionellen Planung Tage hinzu. Wo das was geklaut wird verstehe ich beim besten Willen nicht. man kann sich ja für diese neun Tage einfrieren lassen, dann ist's wie sonst auch.

    Ich habe den Eindruck, man will meckern und sucht nach gründen.

    "Ich habe den Anspruch, ohne eigene geistige Anstrengung auf das Abitur vorbereitet zu werden."

    Was den Fleiß (oder dessen vollständge Abwesenheit) anbetrifft, waren wir nicht besser. Ich gehörte zur Minimalfraktion. Was, soweit ich das im Rückblick beurteilen kann, besser war, war unsere Einschätzung, wo wir uns mit unserer Faulheit ins Knie geschossen haben. Wir waren da nicht auf andere sauer, sondern (ganz kurz) auf uns selbst. Danach haben wir weiter geschlumpft und waren mit unserem Verhältnis von Aufwand zu Ausbeute zufrieden oder nicht. Uns war der eigene Arsch zu schwer, wir haben aber nicht erwartet, dass ihn uns jemand hinterherträgt. Wir haben ihn einfach liegen lassen, wo er lag.

    Vieles an Lernstrategie und -systematik habe ich dann an der Uni gelernt. Das kam für mich hin. Unterm Strich habe ich etwas in den Kopp gekriegt.

    Bolzbold: Stelle ich auch fest. Etwas wissen oder verstehen zu wollen, scheint kein Wert mehr zu sein. Aber auch das ist nur ein Phänomen, dass nicht durch Corona aufgekommen ist, sondern nur dadruch offenbar wurde.

    Ich stelle übrigens fest, dass es den Schülerinnen im synchronen Distanzunterricht (Video-Konferenzen) besonders leicht fällt, sich kognitiv auszuklingen. Einfach laufen lassen, nix machen. Kriegen sie dagegen Aufgaben, habe ich eine höhere Beteiligung. Am besten geht's dann, wenn der Umfang hoch und die Fristen kurz sind.

    Dafür habe ich nichts Belastabares, das ist nur so 'ne Wischiwaschi-Wahrnehmung.

    Ok, und Du definierst, was rechtzeitig ist? Oder gibt es dafür eine rechtliche Vorgaben?

    Bist du sicher, dass du nicht weißt, was übliche Einladungsfristen sind?

    Neulich bekam ich übrigens eine Einladung zu einer Sitzung, die sich mit einem Ärztintermin überschneiden wird. Ich habe die Sitzungsleiterin informiert, dass ich also früher ginge. Mehr nicht. Niemand hat verlangt, dass ich den Termin verschiebe, oder mich zugetextet, dass man dies oder das oder bla oder blubb erwarten könne.

    Ich weiß nicht, wie man es schaffen kann, dass man immer nach einer Doppelstunde (wir haben nur Doppelstunden, ich hab auch gern 3-4 Stunden am Stück) thematisch genau da ist, dass man die Schüler für die nächste Woche mit so vielen Aufgaben beschäftigen kann, dass sie auch zu tun haben.

    Was wäre mit flipped classroom. Die Schülerinnen erarbeiten im Home-Office ein Thema. Dann lösen sie in Präsenz Aufgaben dazu. Statt Erarbeitung in der Schule, Aufgaben zu Hause.

    Hier kommt gerade der aktuelle Erlass zum Personaleinsatz 'rein. Die Regelungen für Risikantinnen wurde bis zum 21. Mai verlängert. Es ist ein neues Attest erforderlich.

    Meine Vermutung geht dahin, dass wir dann im Mai eine Verlängerung bis Schuljahresende kriegen.

    Im Wortlaut:

    Zitat


    Regelungen zum Einsatz des Personals; Umgang mit der Corona-Pandemie

    Erlasse vom 21. Dezember 2020und 10. Februar 2021 — 212-1.2101 — 155720

    Die Geltungsdauer der zuletzt mit o. g. Runderlassen festgelegten Regelungen zum Einsatz des Personals wird über den 26. März 2021 hinaus verlängert bsi zum Ablauf des 21. Mai 2021 (letzter Unterrichstag vor den Pfingsferien).

    Für die Zeit nach den Osterferien ist für die Befreiung vom Präsenzunterricht die Vorlage eines neuen Attests erforderlich.

    Genau dort. Die Mail ist vom 23. Juni 2020.

    Hm, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, aber ich suche den Erlass von 7. Dezember, der in der gestrigen Mail erwähnt wurde. Warum glaube ich den in einer Mail von Juni nicht zu finden?

    Irgend'ne Online-Übersicht über Erlasse gibt es nicht? Jemand 'was gesehen?

    Okay, da ist nur ein Teil der Mail nummeriert. So richtig gut sucht's sich da nicht. Da habe ich wohl etwas schnell weggeklickt.

    Wenn Du wissen möchtest, warum das bei den BKs anders gehandhabt wird, könntest Du im zuständigen Referat direkt nachfragen.

    Nee, danke. Es klang nur so, als wenn du da was wüsstest.

    Die Parameter sind meiner Wahrnehmung nach doch deutlich anders, so dass hier auch ein anderes Vorgehen gewählt wurde.

    Klingt überzeugen. Um ehrlich zu sein, klingt es schwer nach Geschwurbel. Dass die Abiturientinnen in den verbleibenden Anderthalb Wochen nur noch in der prüfungsfächern unterrichtet weren, erscheint mir total sinnvoll. In den anderen Fächern ist die Leistunsgmotivation ohnehin, räusper, reduziert. Was ist denn nun am BK anders?

    Im Archiv 2020 findest Du die Schulmail problemlos, da die noch mit Zahlen dort stehen (e.g. 24. Schulmail). Wenn Du dann auf die Mail klickst, ist oben rechts die Möglichkeit, auf den Anhang zu klicken.

    Entweder stelle ich mich gerade furrchtbar blöd an, oder wir sprechen von einem anderen Archiv. Hier finde ich zwar jeweils ein Datum der Maio aber keine Nummer.

    Wo kuckst du?

    Bitte nur mit Belegen solche Tips erteilen. Es geht hier immerhin um medizinische Ratschläge und "egal" ist es nie, ob und welche Medikamente man einnimmt.

    Naja, wer sich medizinische Ratschläge aus einem Forum holt, ist eh nicht gut beraten. Wenn sich da auch noch Besserwisserinnen und Klugscheißerinnen 'rumtrieben, wäre zu äußerster Vorsicht geraten. Die Formulierung „mir wurde erklärt“ offenbart zwar keine Quelle, kann aber als Hinweis für das jeweilige Individuum verstanden werden. Insofern ist das gar kein medizinischer Ratschlag sondern eine Ankedote.

    Sorry, aber deine Argumentation ist vollkommen blödsinnig.

    Ah, die Dame bevorzugen den sachlichen Stil. Wohl an.

    Wir hatten vor 4 Jahren einmal den Fall, dass kurzfristig 3 Vollzeitstellen ausgefallen. Damals hatten wir auch nur 7 Klassen. Solche Fälle kannst du nicht mit Personalreserven mal eben ausgleichen. In jedem Beruf gehört eine gewisse Flexibilität dazu. Ein Freund hat das während der Pandemie bei der Bank gehabt. Nach 2 Tagen Urlaub, kam der Anruf, dass er bitte wieder zum Dienst erscheinen sollte. Durch einen Corona-Fall war die komplette Belegschaft seiner Filiale in Quarantäne. Natürlich ist er hingegangen.

    Man kann sich auch auf Extremfälle vorbereiten. Oder man muss damit leben, dass etwas nicht gemacht werden kann, wenn man nicht vorbereitet ist. Das wäre nicht der erste Laden, der wegen „Rohrbruch“ oder „Trauerfall“ ein paar Tage zu bleibt.

    Aber darum geht es hier noch nicht mal.

    Eben. Es wurde niemand gefragt, ob sie mal schnell wo einspringen könne, weil die Engel die Telefonzelle haben. Es ging um die Änderung des Stundenplans mit zu wenig Vorlauf.

    Es geht nur darum, dass die Schule es durchaus erwarten kann, dass sich eine Vollzeitlehrkaft die Zeiten werktags von 8:00 bis 13:00 Uhr frei hält.

    Wenn sie das erwarten, soll sie das so kundtun. Dann schreibt sie eine entsprechende Bereitschaft in den Stundenplan. Aber Obacht: sie kann nicht Verbindlichekeit und Flexibilität erwarten.

    Aber ich muss doch als Vollzeit-Lehrkraft an einer normalen Schule grundsätzlich damit rechnen, dass ich innerhalb der üblichen Unterrichtszeiten eingesetzt werden. Zu mindestens am Vormittag.

    Nö. Ich habe ein Stundenplan. Was da darufsteht, ist verbindlich. Sitzungseinladungen, die rechtzeitig erfolgen, sind verbindlich. Wenn jemand möchte, dass ich zu bestimmten Zeiten in Bereitschaft bin, muss er diese benennen. „Übliche Unterrichtszeiten“ sind zu wischiwaschi, um da etwas Verbindliches draus ableiten zu können. Aber, wie gesagt, je mehr man mich pinnt, um so weniger Zeit bleibt für flexible Antworten auf besndere Anlässe.

    Ich bin grundsätzlich für verbindliche feste Arbeotszeiten für Lehrer zu haben. 07:00 bis 16:00, halbe Stunde fixe Mittagspause. Danach fällt der Hammer und die Stechuhr pingt. Was bis dahin nicht erledigt ist, bleibt liegen. Natürlich arbeiten wir dann in der Schule an ordentlich ausgestatteten Arbeitsplätzen.

    Und wenn das nicht geht, sollten SL und Kollegium eine Lösung finden, die für alle praktikabel ist.

    Schön, dass du das Problem nochmal benennst. Die Schulleitung war nicht für eine einvernehmliche Lösung zu haben, wie wir hören.

    Aber ich muss doch als Vollzeit-Lehrkraft an einer normalen Schule grundsätzlich damit rechnen, dass ich innerhalb der üblichen Unterrichtszeiten eingesetzt werden.

    Muss ich? Nö, muss ich nicht.

    Doch. Oben rechts ist ein Link zur Anlage.

    Oben rechts steht „Mein Konto Service Kontakt“. Aber vielleicht müsste ich erst mal die 24. Schulmail finden. Die NUmmern finde ich im Archiv schon gar nicht.

    Ich suche den Erlass vom 7. Dezember, der in der Schulmail von gestern erwähnt wurde. O. g. Schreiben ist vom Juni. Sind die Erlasse irgendwie online verfügbar?

    Danke.

    Wie im Erlass vom 7. Dezember 2020 angekündigt, beginnt am ersten Tag nach den Osterferien für die Abiturientinnen und Abiturienten der Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs die gezielte Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für diese Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden.

    Soweit sinnvoll. Über die beruflichen Gymnasien steht da mal wieder nichts. Weiß womöglich jemand, wo man diesen Erlass finden kann? Derlei scheint nicht so sauber archiviert zu werden, wie die Schulmails.

    Gern vergessen werden bei dieser Diskussion die Beiträge der Beamten zur PKV, die bei rund 300,- Euro monatlich liegen und mittels Kostendämpfungspauschale und Selbstbehalt gern den Nettolohn um 350,- bis 400,- € monatlich mindern.

    Netto wäre nach Bezahlung der PKV, damit man das sinnvoll vergleichen kann. Bei mir machte dieser Nettovergleich damals (also bei meiner Verbeamtung) soviel aus, dass rund die Hälfte der Immobilie, die ich bewohne, aus dieser Differenz finanziert werden konnte. Also, da kommt etwas zusammen.

    Denn entgegen der Aussage von O.Meier kann auch eine personell unterbesetzte Schule eine gute Schule sein. Das mag ein Hindernis sein - aber es ist kein Ausschluss-Kriterium.

    Nunja. Wenn die Ressourcen nicht reichen, fehlt es ja an irgendetwas. Wenn der Mangel dadurch ausgeglichen wird, dass da vorhandene Personal über Gebühr in Anspruch genommen wird, mag das Ergebnis gut sein. Das Gesamtsystem ist es aber nicht, wenn dieses ergebnis auf unlauterem Weg zu Stande kommt.

    Aber diese Denke, uns am Ergebnis zu orientieren und wen Weg dahin zu ignorieren, ist ein Teil des Problems. Irgendwie sind am Ende alle zufrieden. Nur für die, die dabei auf der Strecke geblieben sind, interessiert sich keine. Aber was sind solche Überlegungen denn dagegen, dass eine Schulleiterin ihre eigene Schule für gut hält. Die muss es ja wissen. „Eigenlob stimmt!“ lautet schließlich das Sprichwort.

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