Beiträge von O. Meier

    "Ich weise darauf hin, dass im Falle unentschuldigter Fehlzeiten keine Attestpflicht auferlegt werden kann."

    Das macht ja auch Sinn. Die Attestpflicht soll ja Zweifel an den vorgebrachten Gründen für das Fehlen ausräumen oder bestätigen. Wenn die Fehlzeiten gar nicht begründet werden und somit unentschuldigt bleiben, stellt sich die Frage, ob der junge Mensch wirklich krank, war nicht. Was soll denn da angezweifelt werden?

    könnte unseren Zweitwagen verkaufen.

    Tust es aber nicht wegen ... der Pendelei? Ich hoffe, ich habe das jetzt falsch verstanden.

    ÖPNV verbindet die 2 Standorte nicht. Busverkehr gibt es schlicht nicht !

    Dann hat die Schulträgerin wohl ungünstige Standorte gewählt.

    von denen ca 30 Pendelfahrten machen, wollen keinen Krieg mit der SL anzetteln indem sie sagen: ich mach das nicht!

    Was stimmt mit euch nicht? Welche Form von Kommunikation verwendet ihr denn an eurer Schule? Was ist denn daran ein Krieg, wenn man mit der Schulleitung ins Gespräch kommt, weil man vernünftige Arbeitsbedingungen haben möchte? Sorry, ich habe da kein Verständnis für. Nochmal: macht, was ihr wollt. Your funeral, you choose the music. Aber meckert nicht, dass die Pendelei eine arge Belastung ist, wenn die Belastung nicht der Anlass ist, etwas zu ändern. Wenn ihr schluckt, schluckt leise.

    Der Stundenplan bei 1300 SuS und 140 Lehrkräften ist nicht so zu basteln, dass man immer genug Zeit zum Pendeln hat.

    Da haben Stundenplanerinnen schon größere Bananen geschält. Es lohnt sich immer, nochmal zu schauen. Was aber nutzt ein Stundenplan, der nicht eingehalten werden kann, weil keine Busse fahren?

    Der Weg über die Schwerbehindertenvertretung scheint der Richtige zu sein.

    Das ist dann kein Krieg? Für die Schulleitung und die Stundenplanerinnen ist es der gleiche Aufwand, ob sie dich wegen Behinderung oder wegen des fehlenden Verkehrsmittels aus der Pendelei ausplanen. Wenn du abweichend von obiger Behauptung meinst, dass das geht, geht es auch, wenn du dein Auto verkaufst und dich schulterzuckend vor die Schulleiterin stellst.

    Wenn du aus gesundheitlichen Gründen, wegen einer Behinderung nicht pendeln kannst, solltest du das durchsetzen. Auf jeden Fall. Ich werde aber da Gefühl nicht los, dass das nicht der eigentliche Grund ist, dass dich die Pendelei ebenso belastet wie deine Kolleginnen, du aber den wahren Grund nicht benennen möchtest, weil du Angst hast bei der Königin Schulleiterin in Ungnade zu fallen. Du kannst das auf dem Weg regeln. Ob das wirklich einfacher ist, als mit der Schulleiterin ins Gespräch zu kommen und einmal anzuregen, die Pendelei einzuschränken und mit genügenden Zeitfenstern auszustatten, wenn man schon ohne rechtliche Verpflichtung die Privat-PKWs zur Verfügung stellt, möchte ich so spontan nicht unterschreiben.

    Für mich bleibt da ein ungutes Gefühl nach, wenn man mit den Gründen 'rumdruckst. Womöglich ist das einfacher, weil eure Schulleiterin eine dergestalte Soziopathin ist (da wäre sie nicht die einzige). Auf der anderen Seite könnte ihre Reaktion unangenehm ausfallen, wenn sie den Eindruck bekommt, der sich mir andeutet, dass es gar nicht um die Behinderung geht.

    Soweit die Sichtweise von außen von jemandem, die sich furchtbar daran stört, dass immer noch so viele Kolleginnen meinen, sie müssten für die Fehler anderer in die Zentrifuge klettern. Das soll dich von deinem Vorhaben nicht abhalten, sondern nur ein Perspektive aufzeigen, dass die Situation bei euch auch ohne Behinderung ein Problem ist und auch ohne Behinderung einer Lösung bedarf. Das ist unabhängig davon, dass das Problem mit Behinderung ein größeres sein kann und deshalb die Behinderung auch Teil der Lösung werden kann.

    Die Frage ist doch nicht, ob das Argument schön ist, sindern ob der Dienstherr Anspruch daruf hat, dass ein Wechsel des Dienstortes mit privatem PKV erfolgt. Nach meinem Verständnis heißt "privater PKV" dass ich über dessen Einsatz entscheide, nicht der Dienstherr. Und wenn ich entscheide, damit früh die ersten Dienststelle zu erreichen und von dort wieder heimzukommen, dann sehe ich nicht, wass der Dienstherr da zu diskutieren hat.

    Eben. Ja, sehe ich auch so. Die TE allerdings nicht. Sie möchte den Umweg über die mangelnde Reisefähigkeit wegen Behinderung gehen. Und dabei geht es nicht die Schönheit des Arguments, sondern darum, ob es überhaupt eines nicht.

    Zu argumentieren, dass die Anreise mit dem PKW trotz Behinderung möglich sei, die Reise mit PKW innerhalb des Dienstes wegen der gleichen Behinderung aber nicht, wirkt zunächst auf mich nicht sonderlich stringent. Es wirkt auf mich auch komplizierter, als einfach nicht mit dem privaten PKW zu fahren.

    Sinniger wäre es, wenn z. B. eine Ärztin feststellt, dass aufgrund der Behinderung Pendeln überhaupt nicht zumutbar sei. Da muss man dann aber auch sehen, ob das sauber zu begründen ist.

    Nö, da sind wir uns einig, einfach den Privat-PKW Privat-PKW sein zu lassen und nicht dienstlich mit diesem zu fahren, erscheint mir besonders einfach und wirkungsvoll.

    Und bevor über das Stöckchen gesprungen wird: mir geht es dabei gerade nicht um die Suggestion abstrakter Gefahren. Ich bleibe auch dabei, dass kein Stundenplaner mit Absicht schlechte Pläne bastelt. Es geht hier einfach um die nüchtern sachliche Feststellung, dass wenn eine Lehrkraft mehr Zeit zum Pendeln beansprucht (zurecht!!!), sie diese natürlich gerne erhalten kann.

    Danke für den Hinweis. Der ist auch nötig, weil bei so etwas oft genug der Beigeschmack der Drohung hängen bleibt.

    Davon abgesehen, bleibt dir Erkenntnis, dass ein vertretbarer Wirkungsgrad nur erreicht wird, wenn man private Ressourcen einbindet (etwas vereinfacht).

    Verschiebungen durch vorgesehene Reisezeiten halte ich übrigens eher für zumutbar, als sich dem Risiko eine Unfalls auszusetzen, wenn man abgehetzt am Straßenverkehr teilnimmt (nicht nur mit dem PKW). Und abgehetzt vor der nächsten Klasse auftauchen möchte ich auch nicht.

    Was die Stundenplanerinnen anbetrifft, so gibt es bessere und schlechtere (wie bei allem). Manchmal hilft es aber, darauf hinzuweisen, dass dieses oder jenes nicht gehe. Oft genug hat man beim zweiten oder dritten Blick eine bessere Lösung gefunden.

    So etwas ist jedenfalls nicht zumutbar:

    2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.

    Und, Super112 : Mir fiele da noch ein, wenn jemand mit dem PKW zur Arbeit kommt, muss sie schon recht genau argumentieren, warum sie mit dem gleichen PKW nicht auch pendeln kann. Da muss man schon sehrt spezifisch das jeweilige Handicap ausloten. Ob „ich kann aber nicht mit dem Bus fahren“ besser zieht, weiß ich nicht. Für mich klingt es so.

    Insofern, ja, Behindertenvertretung. Die haben die meiste Erfahrung. Und vielleicht ist auch eine Rücksprache mit der eigenen Ärztin hilfreich, um die Einschränkungen so genau wie möglich zu formulieren.

    Und noch ein Gedanke: wenn man erreichen möchte, wegen einer Behinderung daselbst nicht pendeln zu müssen (was ich im Übrigen mehr als legitim finde), so kann das ja nur tatsächlich umgesetzt werden, wenn man den Plan entsprechend ändert. D. h., dein Ansinnen impliziert, dass du es für möglich hältst, dass eine Einzelne vom Pendeln ausgenommen werden kann. Es muss also noch Luft im Plan sein, die bisher nicht genutzt wird.

    Genau das ist die Stelle, an der man sich persönlich genau überlegen muss, wie weit man das eskaliert.

    Eben. Wie immer muss man sich um sich selbst kümmern, weil es sonst keine tut. Und man selbst trägt immer das Risiko von den Soziopathinnen und Mobberinnen abgestraft zu werden. Insofern wäre es schöner, wenn man nicht als Einzelkämpferin auftreten müsste, sondern das Kollegium im Interesse aller Vorgaben, wie „maximal zwei Pendeleien pro Woche, maximal einer am Tag“ durchsetzen könnte.

    Aber jetzt sind wir wieder bei Fiktionen.

    Man beantragt einfach regulär die Pendelfahrten als Dienstreisen unter zwingendem dienstlichen Interesse an der Nutzung des Privatkfz. Lehnt die SL diesen Antrag ab, ist sie in Zugzwang, wie der Standortwechsel gelingen kann.

    An der Schule der TE scheint ja die Fahrt mit dem Privatwagen eben genau kein Genehmigungsproblem zu sein. Das scheint tatsächlich die einzige „Idee“ zu sein, die die Schulleitung dort hat.

    Alternativ erklärte ich bei Erhalt des Stundenplanes, dass der Standortwechsel nicht möglich sei, weil ÖPNV und zu Fuß nicht in Frage kämen.

    Du pendelst manchmal nur 1x pro Woche, manchmal 3x, manchmal auch 2x am Tag.

    Wer? Ich? Sicher nicht.

    Man führt da keinen Krieg mit dem Schulleiter.

    Was war auch nicht Gegenstand eines hier aufgeführten Vorschlag. Allerdings halte ich das Einfordern von Rechten, das Sprechen mit der Schulleiterin oder die Suche nach Kompromissen nicht für Kriegsführung. Aber es könnte sein, dass du hiermit viel über das eigentliche Problem an eurer Schule verraten hast.

    Du hast zu Pendeln. Fertig!

    Mag sein. Es gibt aber keine Verpflichtung, das mit dem privaten Fahrzeug zu tun. Das ist mein Punkt. Den benenne ich für alle, die es interessiert.

    Was ihr konkret bei euch macht, ist mir wurscht. Das seid ja ihr, das bin ich ja nicht.

    Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre.

    Ich will es mal anders formulieren. Dienstlichen Interessen soll dienstlich entsprochen werden. Ein privates Interesse am Einsatz eines privaten Fahrzeugs habe ich jedenfalls nicht. Das hätte ich selbst dann nicht, wenn ich ein so unsinniges Gerät wie ein Kraftfahrzeug unterhielte.

    Jo. Schön wäre das.

    Ja, ich finde es auch schön, wenn man die geltende Rechtslage respektiert.

    Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.

    Nö, müssen sie nicht. Sie machen es freiwillig. Können sie ja machen, sollten sie dann nicht drüber meckern.

    Zu der behindertenrechtliche Seite kann ich wenig sagen. Es ergibt sich aber eine andere Möglichkeit, an der Dauerpendelei etwas zu machen. Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen, kann nicht gependelt werden. Dann muss sich die Schulleitung etwas anderes einfallen lassen.

    Natürlich ergibt sich darüber hinaus die Verpflichtung, auf gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht zu nehmen.

    Euer Problem scheint aber tiefer zu liegen und sollte tiefgehend gewürdigt werden.

    Warum aber, frage ich, macht man solchen Unsinn, wenn nicht für die Kinder? Für die Eltern oder die Kolleginnen? Die Kinder immerhin sind die Leidtragenden jeder Fehlentscheidung. Da ausgleichend wirksam sein zu wollen, ist doch ein ehrenwerter Anspruch. Ich halte es nicht für absurd, das zu wollen.

    Für absurd halte ich die Umsetzung. Wenn man z. B. mit zu wenig Aufsichten auf Tour geht, handelt man effektiv gegen die Interessen der Kinder, wenn man sie nicht adäquat beaufsichtigen kann.

    Hier wurde angeführt, man müsse gewisse Dinge so machen, weil es nicht anders ginge. Man könne z. B. sonst keinen Unterricht machen. Das ist natürlich falsch, aber es wird trotzdem vorgebracht. Es geht immer anders. Und wenn es eben so geht, dass nichts geht. Wenn ohne die privaten Ressourcen kein Unterricht möglich wäre, ist die private Anschaffung nicht alternativlos. Die Alternative ist benannt: der Unterricht fällt aus, wird verschoben oder sieht anders aus.

    Mit „es geht nicht anders“ wird ein Problem benannt, ohne es zu sehen. Da fehlt etwas, man braucht etwas. Aber eben nicht die privaten Ressourcen, sondern dienstliche. So lange man nicht versteht, dass man dieses grundsätzliche Problem nicht durch Ersatzvornahmen lösen , sondern nur verschleiern kann, tja, dann wird man es eben auch nicht lösen können.

Werbung