von Privatkonten für dienstliche Zwecke illegal
„[I]llegal“ ist an dieser Stelle einigermaßen unscharf. Ich sagte eher, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Und ohne Rechtsgrundlage sollte man das weder als Lehrerin noch als Schulleiterin tun.
Dass amtliche Stellen dienstliche Zahlungsabwicklung auf privaten Konten betreiben, ist in Tat so absurd, dass es natürlich auch kein explizites Verbot dazu im Gesetz gibt. Dieser Fall taucht weder so noch so im Gesetz auf.
Dass es derartiges Treiben dennoch gibt, wird an Peinlichkeit für den Rechtsstaat nur dadurch überboten, dass dieser es duldet und nicht dagegen vorgeht.
Es mag Einzelfälle geben, in denen Schulleiterinnen neben der privaten Ersatzvornahme darum bemüht sind, die Schulträgerin in die gebotene Pflicht zu nehmen. Dass widerspricht aber dem Mechanismus, dass solche Ersatzvornahmen die Schulträgerin bzw. die Dienstherrin eben genau aus dieser Pflicht entlassen, in etwa so, wie die Anekdote über die Großmutter, die drei Zigarren täglich geraucht hat und 93 Jahre alt geworden ist, die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens widerlegt.