PS: Die Dokumentenkamera habe ich aus der Schule. Wenn’s da keine gegeben hätte, hätte ich keine. Gekauft hätte ich nix.
Beiträge von O. Meier
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Es gibt Dokumentenkameras- damit könnte ich also meine Unterlagen filmen und Schaubilder usw. entwickeln. Kann man dies dann sofort auf den Computerbildschirm sichtbar machen und für die Schüler übertragen? Ich bin technisch nicht übermäßig begabt.
Ich nutze hier eine Dokumentenkamera, die über USB angeschlossen ist. Wenn Jitsi mich um die Freigabe der Kamera bittet, kann ich die interne oder eben jene auswählen.
Das Bild wird dann am Rechner angezeigt wie sonst das der internen. Keine Ahnung, wie Zoom das macht.
Ich habe eine Schreibtischlampe auf die Schreibfläche gerichtet, die interne Lampe ist zu schwach. Es ist aber auch keine besonders gute Kamera.
Was für eine Kamera hättest du denn?
Ich nutze aber auch Bildschirmfreigaben. Wenn die Bandbreite knapp wird, kriegen die Schülerinnen nur ein grobpixeliges Bild. Die freigegebenen Fenster sind dann besser zu erkennen. Ich nutze dann je nachdem LaTeXit, GeoGebra, OO, Vorschau.
Merksätze schreibe ich meist in den Textchat, wenn ohne Formeln. Das geht am schnellsten. Ich bitte mittlerweile die Schülerinnen abzuschreiben. Sonst hatten die nacher 'ne bunte Stunde und nix im Heft.
Zum iPad kann ich nix sagen.
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Es ist nun einmal nicht planbar. Klar ist das ätzend. Aber in anderthalb Wochen kann auch noch viel in beide Richtungen gehen.
Selbst wenn sich die Zahlen entspannen, können wir nicht aus dem Lockdown. Dann haben wir nur Jojo.
Wenn wir wüssten, dass wir bis zum 14. in Distanz sind, könnten wir besser planen. Noch besser, wenn wir wüssten, was bis zu den Frühjahrsferien ist. Das machte auch den Distanzunterricht effizienter.
Einige meiner Kolleginnen haben den Schülerinnen Aufgaben gegeben, die sie dann im Februar in Präsenz besprechen wollten. Die müssen dann vielleicht doch auch auf Online umschalten. Nur so als Beispiel.
Dann wäre da noch die Frage wann wir wieder Klausuren schreiben lassen können. Dann gibt es je nach dem zwei kurze oder eine lange. Ist auch für die Schülerinnen besser, wenn sie etwas mehr Vorlauf haben.
Mir persönlich kann das Puder sein. Aber wenn Bildung doch soooo wichtig ist, kann man auch mal auf den Wirkungsgrad achten. Und zusehen, dass alle Schülerinnen Zugang zu den Online-Stunden haben.
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Zitat von WDR
Schulen werden als Erste öffnen
Besonders strittig bei den Bund-Länder-Verhandlungen war die Frage der Schulen. Laschet gab das Versprechen ab, sobald die Infektionszahlen es ermöglichen, würden sie als Erstes wieder geöffnet. Kinder hätten eine Sehnsucht nach Bildung und nach ihren Freunden.
Bund und Länder hatten beschlossen, dass Schulen bis zum 14. Februar weitestgehend schließen. Der NRW-Ministerpräsident deutete aber an, dass es je nach Infektionslage auch eine frühere Öffnung in NRW geben könnte. Aber diese Frage stelle sich heute nicht, "die Perspektive ist jetzt erst mal der 14. Februar". Für die Kitas bleibt es beim "eingeschränkten Pandemiebetrieb".
Es bleibt bis 14. wie es ist oder auch nicht.
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Wenn es 1:1 so bliebe, wie es jetzt ist, hätte man es auch direkt unmissverständlich so formulieren können.
Man hätte seit März unmissverständlich formulieren können. Damals sprach die Ministerpräsidentin vom Vorziehen der Osterferien. Womöglich war Distanzunterricht zu schwer auszusprechen.
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Unsere Schulleiterin hat heute ein Paper der Datenschutzbeauftragten für Schule unserer Schulträgerin weitergeleitet. Darin:
ZitatDie Betroffenen müssen eine Einwilligung erteilen. Diese muss freiwillig sein.
● Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Lehrkräfte, Schüler oder Eltern zur Teilnahme an
Videokonferenzen zu verpflichten!
Manche Betroffene, die keine generelle Einwilligung erteilen, willigen jedoch ein, wenn sie an einer Konferenz auch per Audio teilnehmen können.
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Gerade WDR extra: Über Schulen und Kitas werde noch verhandelt.
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Sie sind ja ganz schön unfreundlich.
Was an „NRW“ im Threadtitel ist, bitte, unklar?
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In Niedersachsen
Was an „NRW“ im Threadtitel ist unklar?
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„Schulen sollen ab 15. Februar wieder öffnen:
https://www1.wdr.de/nachrichten/th…us-nrw-100.html
Wobei man sich fragen darf, was das bedeuten mag. Laut Frau Ministerin sind die Schulen ja gar nicht geschlossen.
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Aus den Förderrichtlinien:
Zitat6.3 Der Schulträger stellt den Lehrkräften die digitalen Endgeräte für eine unentgeltliche Nutzung zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen für die digitalen Endgeräte sind durch den Schulträger festzulegen. Die Zustimmung der Lehrkräfte zu den Nutzungsbedingungen ist sicherzustellen.
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Nicht besonders detailiert, aber trotzdem:
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Wichtig ist nur, dass du die Anordnung der Mehrabeit schriftlich hast, also den Beleg, dass du in der Schule warst und deinen Unterricht auch im Distanzlernen gehalten hast.
Da reicht auch ein Vertretungsplan.
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Die Schulträgerin muss einen Verwendungsnachweis führen. Spannend, wenn da drin steht „Geräte verstauben.“
Vielleicht interessiert das aber auch den Landesrechnungshof.
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Im Erlass waren es noch Nutzungsvereinbarungen, jetzt hamma schon Verträge.
„Leihvertrag“ klingt eher nach Kunde und Dienstleister, nicht nach Bereitstellung von Arbeitsgeräten.
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Irgendwie kommt mir das schon komisch vor... im Nachhinein hätte ich ja dann schön Zuhause bleiben können...
Eben.
Beim nächsten Mal klärt man so etwas besser vorher.
Erste Maßnahme: merk‘ dir, wer im Lehrerrat sitzt, bei der nächsten Wahl, für wen anderes stimmen.
Zwotens: Bei der Bezirksregierung gibt‘s Formulare, mit denen man Überstunden abrechnen kann. Ausfüllen, einreichen.
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Leihvertrag, der so nette Dinge wie "Haftung bei Verlust und Beschädigung im vollen Rahmen" sowie "Pflicht zum Vorzeigen des iPads nach Aufforderung innerhalb eines(!) Werktages" beinhaltet.
So etwas unterschreibt ihr doch wohl etwa nicht.
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Wie gesagt, wer Vorschriften aus vorpandemischer Zeit durchzieht, als sei nichts, hat halt immer noch nicht gemerkt, worum es geht.
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Und selbst wenn die APO-GOSt für diese Lage ungeeignet ist, kannst Du sie nicht mal eben außer Kraft setzen.
Wer jetzt immer ncoh meint, Vorschriften, die nicht auf den Fall einer Pandemie hin verfasst worden sind, jetzt ein zu eins durchzuziehen zu müssen, merkt doch echt nicht worum es geht. Der Fall einer Pandemie ist in der APO-GOSt nicht geregelt. Klingt für mich nach einem überegsetzlichen Notstand. Den haben wir aber nicht, weil das Ministerium in seinem Erlass geregelt hat, wie bei Klausuren zu verfahren ist. "Alle GO-Klausuren müssen geschrieben werden" stand da eben nicht. Es ging wohl mehr um eine Abwägung.
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Man kann es eigentlich an dem Forum gut darstellen:
Warum auch immer jetzt das Forum als Beispiel herhalten muss. ich sehe nicht, dass man durch ein Beispiel den Begriff hinreichend genau abgrenzen kann.
"verläuft sich im Sande" = passiv = "natürlich"
"wollen wir nicht mehr" = aktiv = "erzwungen"
Von der missbräuchlichen Verwendung des Gleichzeichens mal abgesehen, aber wer soll denn aus dem Gestammel schlau werden?
Muss ich mir das so vorstellen, dass wenn jemand also sagt, geschlechtergerechte Formulierungen wolle sie nicht mehr, dann ist das also etwas Aktives und damit erzwungen?
Sorry, aber die Gleichsetzungen hier sind doch völlig absurd und willkürlich. Die Komplementarität von "natürlich" zu "erzwungen" halte ich auch für gewagt.
Die Idee, der Entwicklung, die einfach so passiert, ist doch völlig absurd. Menschen agieren miteinander, dabei nehmen sie auch Einfluss aufeinander. Man könnte sich darüber Gedanken machen, wie bewusst ihnen ist, dass sie andere beeinflussen. Immer, bei jeder Handlung. Müssen wir jetzt auf Watzlawick verweisen?
Und wenn es darum geht, die Art der Einflussnahme zu bewerten, dann ist mir doch allemal eine aktive, bewusste und erklärte Einflussnahme lieber, als vermeintlich die Gesellschaft sich einfach irgendwo hinentwicklen zu lassen und so zu tun, als hätte man damit nicts zu tun.
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