Beiträge von O. Meier

    Kenn ich, meine schreiben sehr sehr gerne ab 21 Uhr, Hausaufgaben werden gerne mal noch um 23 Uhr eingeschickt, damit man am nächsten Tag sagen kann, man habe ja etwas geschickt (nur halt zu spät, um das noch korrigieren zu können rechtzeitig...). Ich habe das deshalb bei mir abgeschaltet, dass mir ab 19Uhr noch auf dem Handy die Pushnachrichten angezeigt werden dürfen.

    Was immer das für Nachrichten sind. Von Schülerinnen ließ ich mir schon gerade nix aufs Handy schicken, wen ich eines hätte. E-mail lese ich um so eine Zeit nicht mehr. Für verbindliche Abgaben setzt amn am besten Zeiten fest. 23 Uhr finde ich jedenfalls zu spät. Und wenn ds nicht selbstverständlich ist, muss man es explizieren.

    Pädophilie!

    Ja, genau. Darum geht's. Den Begriff hat die TE schon mehrfach unmotiviert eingeworfen. Keine Ahnung, was die da umtreibt.

    Der Rest ist mir zu wirr und zu verbohrt. Wie in ihren anderen Threads geht es im Wesentlichen darum, dass die Welt böse und alles ganz schlimm ist, man aber nichts machen kann.

    Was soll ich denn mit jemandem diskutieren, der den Unterschied zwischen einer Verpflichtung und Zwang nicht kennt? Nee, das bringt nichts. Außerdem muss ich ernsthafte Zweifel an der Authentizität der Person als Lehrerin erwägen.

    Also o0Julia0o: PLONK

    Was wäre denn (rein theotisch, coronabedingt nicht möglich), wenn du während deiner EZ irgendwo eine Auslandsreise unternehmen würdest oder die Zeit nutzen würdest, um deine Großnichte (oder wen anders in deiner Verwandtschaft) zu besuchen (geht auch in Corona-Zeiten). In beiden Fällen hast du dann entweder kein Internet (v.a. Auslandsreise) oder zumindest keine Unterlagen zur Hand. (Ich kenne Lehrkräfte, die während ihrer EZ nicht an ihrer Wohnanschrift zugegen waren, zumindest längere Zeit nicht).

    So 'was diskutierte ich schon gar nicht. Nicht im Dienst, keine Arbeit, fertig. Man muss keine Szenarien konstruieren. Man kann sich während der Elternzeit auch vor der Schule hinstellen und den Kollegen zuwinken, die zur Arbeit gehen. Deswegen muss man selbst noch lange nichts arbeiten.

    In welcher Form haben die sich denn an dich gewandt?


    Wie sage ich da jetzt höflich, aber bestimmt, dass sie sich das abschminken können?

    Genau so, höflich aber bestimmt.

    "Sehr geehrte Frau Schulleiterin,

    liebe Marianne,

    ich bin derzeit nicht im Dienst. Ich möchte Sie daher bitten, weitere Anfragen zu dienstlichen Verrichtungen zu unterlassen.

    Vielen Dank, liebe Grüße"

    Ich bevorzugte es, gar nicht zu antworten. Falls aber, dann richtig. Schriftlich, Kopie nachrichtlich an den Personalrat.

    Viel Spaß.

    Bei meinem Großen läuft Teams gerade auch. Dessen Schule hat das Verbot schlauerweise nämlich ignoriert. Leider zeigt meine SL nicht so viel Zivilcourage.

    Verstoß gegen den Datenschutz ist also Zivilcourage?

    Okay, das war jetzt etwas arch zugespitzt. Aber worum es mir geht, ist, dass wir nciht immer meinen sollten, jede Lücke schließen, jeden Fehler beheben zu können. Das Land hätte die Möglichkeit gehabt und mit Arbeitsmaterial auszustatten. Hat es nicht getan.

    Der Beitrag der LDI ist, dass sie sagt, welche Tools nicht gehen, aber nicht, was wir nehmen sollen. Das dürfen dann die Schulleiterinnen entscheiden. Ich wollt' mich da aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen, da etwas zu wählen, das nun mal ausscheidet.

    Die "Zivilcourage" dankt der Schulleiterin nämlich niemand. Treten ihr die Eltern zur Seite, wenn sie dienstrechtlich Probleme bekommt?

    Hierzu ncoh ein Nachtrag:

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Das mag die Haltung vieler Schulleiterinnen sein. Schön dienstlich etwas anordnen, und wenn etwas chief geht, dann soll amn privat zusehen, wie man klar kommt.

    Nee, wenn Schülerinnen sich nicht an Regeln halten, womöglich sogar im Unterricht Straftataen begehen, dann ist das keine reine Privatsache mehr. Dann erwarte ich auch ein entsprechendes Einschreiten der Schulleitung.

    Im übrigen ging es um "Persönlichkeitsrechte". Das dürfte etwas anderes sein als die "Privatsphäre", die ich im Dienst wohl kaum einfordern kann.

    § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

    Du spracht von Urteilen im Zusammenhang mit den Puffern. Ich hatte jetzt gedacht, es gibt da welche, die besagen, dass für die notwendge Pufferspeicherung keine Zustimmung der Gefilmten zuständig ist. Ist dir da etwas bekannt?

    Strafrecht kommt ja immer zum Tragen, nachdem etwas passiert ist.

    Das ist nicht umsetzbar.

    Eben.

    Sowas ist auch im persönlichen Gespräch nicht umsetzbar. Oder willst du mir sagen, dass du deine Gesprächspartner jedes mal erst bittest sich nackig zu machen damit du sicherstellen kannst, dass sie nicht verwanzt sind?

    Ist das eine wahrscheinliche Situation? Im persönlichen Gespräch habe ich aber mehr Möglichkeiten, mich vor Mitschnitten zu schützen. Einfach die Kamera draufzuhalten, geht z. B. nicht. Online fehlen mir da viele Kontrollmöglichkeiten. Wenn man gar nur einen Knopf drücken muss, um die schon digitalisierten personenbezogenen Daten mitzuschnieden ist es halt etwas anderes.

    Kann idR. bei allen Videokonferenztools deaktiviert werden.

    Kommt ein Bisschen darauf an, auf welcher Ebene man das deaktiviert. Wen es jede Teilnehmerin wieder aktivieren kann, ist man ja nicht weit. Es müsste schon von der Adminin oder Moderatorin wirksam gesperrt werden können.

    Wird immer gemacht. Es ist ein Puffer. Die funktionieren technisch so....

    Wenn das eben tatsächlich etchnisch so umgesetzt ist, ist ja alles OK. Von welchen Programmen weiß an das sicher?

    Nutze bitte dann auch keine Foren usw. mehr

    Relevanz? Ich habe bisher keine Weisung bekommen, dienstlich an einem Forum teilzunehmen und dort personenbezogen Daten zu hinterlassen.

    Backups erfolgen bei mir nur generell auf eigene, selbstgehostete webbasierte Dienste

    Klingt nicht nach einer Lösung für jede. Da wird es die meisten wohl eher dahin führen, das eingebaute iCloud-Vackup des iPads zu aktivieren (wenn das nicht im Lieferzustand schon vorgesehen ist).

    Mein Backup für das Unterrichtsmaterial sind die SVN-Dumps (für personenbezogene Daten ist es Papier, da habe ich keine Probleme mit selektivem Löschen). Klappt für mich gut, aber ich bin trotzdem die einzige die das bei uns an der Schule so macht.

    Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts-und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen."

    Könnte. Ein Modalverb im Konjuktiv II ist sprachlich schon eine erhebliche Einschränkung. Schua doch auch mal, was die LDI weiter schreibt, z. B.:

    Zitat

    Dies dürfte allerdings nur in engen Grenzen möglich sein.

    Oder

    Jetzt müsste halt jemand ums Eck kommen und erklären, dass das Zeigen des Gesichts der Lehrerin erforderlich ist. Das wird wohl schwierig. Also sehe ich schon mal darübr zu diskutiren keinen Anlass. Ich bin in Videokonferenzen nicht zu sehen. Dokumentekamera und Bildchriminhalte mit Mikrophon-Untermalung halte ich für einen Kompromis dem ich eingehe.

    Aber auch da weise ich darauf hin, dass ich mich dazu nicht verpflichtet fühle. Dem hat bisher noch niemand widersprochen. Meine Schulleiterin siehrt das auch so. Sie ist zwar sehr darum bemüht, dass Viseokonferenzen gehalten werden und untermauert das auch mit didaktischen Argumenten. Sie ist aber weit weg davon jemanden dazu zu verpflichten. Zwingen schon gar nicht. Ich wüsste auch nicht, welche Zwangsmittel ihr zur Verfügung stehen.

    Mein Vorschlag, wie immer, rdet miteinander. Klärt was geht und was nicht. Wenn es eine Regelung gibt, mit der alle klar kommen, ist der Kater gekämmt. wenn nicht, kann man sich imer aus juristchen Hickhack einlassen. Auch wie immer: Wenn's darauf ankommt, lasse ich es auch drauf ankommen. Bisher bin ich immer gut damit gefahren, klar zu machen, dass ich Vernunftsaspekten aufgeschlossen bin, dass ich aber trotzdem meine Rechte kenne.

    Wenn wir den Nutzen von Technologie oder die Anwendung derselben immer von der potenziellen Möglichkeit des Missbrauchs abhängig machen würden, wäre das der Tod jeglicher Innovation.

    Nee, darum geht's nicht. Man muss aber das Missbrauchspotenzial, die Fallstricke und Schwierigkeiten kennen und sich rechtzeitig darauf einstellen. Schulterzucken der Verantwortlichen beim Datenschutz ist keine adäquate Umgehensweise mit bekannten Problemen.

    Ich wünschte mir, dass die Dienstherrin sich einfach mal um die rechtlichen und technischen Voraussetzungen kümmert. Warum schafft es ein Ministerium nicht mit der LDI und der Personalvertrtung abzusprechen, was ein System können muss, und das dann landesweit zu installieren? "Da, das funktioniert, das nehmt ihr jetzt. Diskussion beendet, Unterricht fängt an."

    Statt dessen werden an die Lehrerinnen iPads ausgeteilt, von denen man noch nicht mal weiß, ob man ein Backup machen kann, weil dieses in der iCloud in Cupertino gespeichert wird.

    Kompetenzwirrwarr DER zentrale Hemmschuh in Richtung Digitalisierung in Schule.

    Jope. Wirrwarr ist's. Und zwar auf alen Ebenen. Das fängt damit an, dass die, die viel darüber reden, die Floskel "Digitalisierung" nicht mit Inhalten füllen können.

    Online-Unterricht ist ja nur ein Aspekt der Digitlisierung, den womöglich bis März noch keiner auf dem Radar hatte. Er ist aber wegen der Datenschutzaspekte ein besonders heikler. Da hätte man sich kümmrn können. Kam da 'was? Irgendetwas Verbindliches aus dem Ministerium?

    Eine Innovation ist etwas anderes, als ein wage Idee. Erstere darf man gerne zu Ende denken. Bei letzterer darf man ungehemmt Watte durch den Saal blasen. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, dass nichts bei 'rum kommt. Also der status quo.

    Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen.

    Aaha, das konnest du @o0Julia0os Ausführungen entnehmen? Ich weiß noch nicht mal, ob sie überhaupt etwas will. Dafür war mir das adoch alles zu wirr. Aber so lange sie keine Angst hat, ins Gefängnis zu kommen, weil sie eine Klausur zu spät zurückgibt, ist doch alles in Butter.

    Es gibt bei youtube so viele kostenfreie Tutorials - und zwar hochwertige, in stunden- und tagelanger Arbeit erstellte Lehrvideos, keine mitgeschnittenen Videokonferenzen. Die bekommen nicht alle Geld dafür.

    Das Geld ist nicht der alleinige Faktor. Meine Persönlichkeitsrechte sagen wmir, dass es nicht zulässig ist, Videoaufnahmen meiner Person ohne meine Zustimmung zu veröffentlichen. Ob jemand sich das ansehen will oder gar dfaür bezahlen möchte, ist kein Kriterium (allenfalls für die Höhe eines Schandesersatzes).

    Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang.

    Technisch notwendig heißt ja nicht rechtlich zulässig. Eben weil bei digitaler Verarbeitung der Daten etwas (oder gar etwas mehr) zwischengespeichert wir, ist die Sache ja so heikel.

    Da gibt es Urteile zu.

    Kennst du da etwas genaueres? Quellen oder Links?

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Nein, ich muss nicht warten, bis eine Straftat begangen wurde. Im Rahmen der Fürsorgepflicht, darf ich schon darauf vertrauen, dass eine Schulleitung, die Videokonferenzen anordnet, sich darum kümmert, dass das nach Möglichkeit nicht passiert.

    Dass jemand eine Kamera auf den Bildschirm richtet, kann man - Gegensatz zum Präsenzunterricht - niemand verhindern. Da ist schon mal ungünstig. Technisch wäre es erforderlich, eben ein Software auszuwählen, bei der keine Mitschneidemöglichkei vorgesehen ist und auch alle Puffer zuverlässig gelöscht werden. Das wäre meine Minimalforderung.

    Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.

    Richtig, kann man niemand verhindern. Das muss man wissen und beachten, wenn man jemanden zum Telefonieren verpflichten möchte.

    Ernsthaft?! Ihr vergleicht Trump mit Hitler?! Das halte ich für eine gefährliche Verharmlosung des Nationalsozialismus.

    Vergleichen kann man sie miteinander. Da wird man Unterschiede festestellen. Das Gleichsetzen, also das Ignorieren dieser Unterschiede, macht die Verharmlosung aus.

    Ich vergleiche dessen Wähler mit seinen.

    Und? Was ist das Ergebnis dieses Vergleiches? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede konntest du feststellen?

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