Beiträge von O. Meier

    Wir verwenden Jitsi über einen (deutschen) universitären Server. Nach Einschätzung der Schulleiterin sind wir damit datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Und kost't nix. Jitsi speichert nix. Wenn der Raum geschlossen wird (also wenn alle ihn verlassen haben) wird er zu Datennirvana. Eröffnet man dann einen Raum mit gleochem Namen, ist das ein neuer. Soweit habe ich das verstanden. Was technisch wirklich hinter den Kulissen passiert, wüsste man, wenn man sich den Quellcode anschaut.

    Die Reglen in NRW sind klar, die Schulleiterin legt die Tools fest. Jede macht, was sie viel, gibt es definitiv nicht. Einheitlichkeit macht aber aus rein anderen Gesichtpunkten Sinn. Die Schülerinnen müssen sich so nicht in fünf verschiedene Softwaren einarbeiten, mehreres installieren etc.

    Bezüglich der Einverständniserklärungen haben wir uns hier orientert:

    https://datenschutz-schule.info/service-downlo…illigungen-nrw/

    Dort sind auch Regeln erwähnt, die von den Schülerinnen einzuhalten sind. Keine Fremden, Aufzeichnungsverbot, das Übliche halt. Kontrollieren kann man dergleichen aber nur schwierig.

    Die Schulleitung war auch pfiffig genug, auch Einverständniserklärungen von den Lehrerinnen einzuholen.

    Ich habe es dann nicht mehr verfolgt, gibt es da mittlerweile vielleicht vom Land auch etwas? Was macht eigentlich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, außer festzustellen, was sie nicht kann und wofür sie nicht zuständig ist?

    Ich habe mittlerweile eine Dokumentenkamera am Schreibtisch für Videokonferenzen. Die ist beim Upgrade in den Klassenräumen abgefallen. Eine Kamera, die mein Gesicht zeigt oder Innenansichten von Räumen, wird es bei mir nicht geben. Ich kann dann Geschriebenes unter die Kamera legen oder tatsächlich etwas vorführen (Zeichnen eines Steigungsdreiecks braichte ich neulich). Das mache ich mittlerweile auch im Präsenzunterricht öfter mit Kamera als an der Tafel.

    Sie Schülerinnen nehmen in aller Regel auch ohne Bild teil, manche sogar ohne Ton und benutzen nur den Texchat.

    Für mich sind die Videokonferenzen, Onlinestunden oder whatever aber nur Ergänzungen zu Selbstlernphasen, um die die Schülerinnen nicht herum kommen werden. Man kann die Schülerinnen online nicht so intensiv betreuen, wie das vor Ort geht. Insbesondere, sieht man nicht gut oder gar nicht, was sie machen. Daher rechnen sie auch aufkamen, die zum Teil verglichen werden, zum Teil aber auch abgegeben und korrigiert werden. In einer Klausur müssen die auch etwas aufschreiben können. Da reicht es nicht "verstanden" zu haben, was die Lehrerin im Internet erzählt.

    Klasse 5 wurde allerdings von Videokonferenzen ausgenommen auf ausdrücklichen Elternwunsch.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass es auch in dieser Klassenstufe Eltern gibt, die für Videokonferenzen sind. Es sind meist wenige "engagierte", die die Stimmung vorgeben. Aber das möchten die Eltern untereinander klären.

    Ich bin ja nun kein Jurist, aber lesen kann ich. Hier zum Beispiel:

    Gesetzlich geregelt ist, dass ein Beamter für den Fall, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine ihm obliegenden Pflichten verletzt, dem betroffenen Dienstherrn den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat.

    In Schadensfällen aus der Ausübung eines öffentlichen Amtes trifft die Haftung nach außen gegenüber Dritten gemäß § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich den Dienstherrn, in dessen Diensten der Beamte steht.

    So, die Dienstherrin ist ja das Land. Dieses haftet gegenüber der Schulträgerin als Dritte, wenn im Dienst etwas kaputt geht. Wenn also z. B. das iPad vom Tisch fällt. Das heißt die Schulttägerin holt sich die Kohle vom Land, das Land kann sich an der Lehrerin schadlos halten, falls diese grob fahrlässig oder vorsätzlich (unwahrscheinlich) gehandelt hat.

    Also, so seh' ich das. Aber das ist die Rechtslage und da unterschriebe ich nichts anderes.

    Vielleicht gibt es aber auch spezielle Regelungen für das besondere Verhältnis Dienstherrin/Schulträgerin? Aber auch dann wäre etwas geregelt. Man müsste keine Sonderregelung unterschreiben.

    Vielleicht kann da aber mal jemand auf kucken, der wo was mehr Ahnung vonne Juristerei hätte.

    PS: Interessant fände ich noch die Frage, was den ist, wenn man das Gerät mit heim nehmen muss, weil es vielleicht keinen geeigneten Lagerplatz in der Schule gibt oder weil man noch dienstliche Verrichtung zu Hause hat. Wenn dann unterwegs was ist. Kann ja immer. Was dann. Ich meine, man hat das Gerät ja dienstlich verschifft, oder?

    Oder beim bösen Amazon, da läuft wenigstens alles auf Knopfdruck

    Ich bestelle gerne beim kundenfreundlichen Amazon. Das ist dann wohl was anderes. Wir hatten mal Ärger mit einem defekten Gerät, für das die Händlerin uns aber keinen Rücksendeschein zukommen lassen wollte und erst recht die Kohle nicht 'rausrücken. Wir hätten das Gerät ja noch. Haha.

    Es war eine Amazon-Marketplace-Händlerin. Also Käuferschutz beantragt. Diese streckten uns die Versandkosten für die Rücksendung vor und erstatteten den Kaufpreis. Sie machten nicht den Eindruck, als wenn sie Sorgen hätten, die Kohle von der Händlerin zurückzubekommen. Für uns war der Kater aber gekämmt.

    Man kann vieles über Amazon sagen. Aber ihren Marktanteil, der wohl auch zu Lasten regionaler Klitschen geht, haben sie nicht von "böse" sondern von gutem Service. Dort kriegt man als Kunde das zu hören, was man hören will "Beruhig dich, Kundin, du hast kein Problem, Mister Wolf ist unterwegs."

    Dann kann an unserer Schule kein BYOD Handy, Laptop, Kamera, etc. betrieben werden.

    Doch. Nachdem die Geräte entsprechend überprüft wurden.

    Ich komme schon mal in einen Klassenraum und sehe, dass z. B. eine Schülerin ein Handy am Netz der Schule lädt. Dann weise ich darauf hin, dass das nicht zulässig ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die das wieder anstecken, wenn ich weg bin, aber alles kann ich nicht kontrollieren. Aber in meinem Einflussbereich passe ich dann schon auf. Je nachdem, was für Billigladegeräte die betreiben, sind das Brandbomben.

    Die Anmerkung darauf war, dass wir dann darauf hinwirken müssten, dass die Regelungen von oben geändert werden sollen, da die Heizsysteme eben nur auf eine bestimmte Leistung mit einem bestimmten Luftaustausch ausgelegt seien.

    Da müsste sich wohl die Schulträgerin mit dem Land klären. Statt dessen versuchen sie euch zu verarschen. Aber ganz offensichtlich haben sie kein Problem damit, wenn du ihre Äußerungen weiter gibt's. Vielleicht fragt man mal beim zuständigen Landtagsabegeordneten, was der so meint. Die stärkere Einbindung der Parlamente beim Infektionsschutz ist ja ständige Forderung.

    Konkret kannst du nichts machen. Außer einer Welle, die vielleicht mal überschwappt.

    Aber sei dir sicher, wenn da ein Heizlüfter abraucht, dann kennen die ihre Pflichten und die Vorschriften.

    Um die zu erhalten müssen wir Lehrer angeblich unterschreiben, dass wir für eventuelle Schäden am Gerät persönlich haften.

    Dann nicht unterschreiben und dann muss du kein iPad durch die Gegend schleppen.

    Eine individuelle Haftung wäre bei Vorsatz, wahrscheinlich auch beim grober Fahrlässigkeit angemessen. Sonst eher nicht. Hiervon soll abgewichen werden. Gülten die üblichen Haftungsregeln, wäre ein solcher Passus nicht notwendig.

    Ich unterschriebe erst mal gar nichts. Ihr solltet das unbedingt über den Lehrerinnen-/Personalrat klären. Gegebenenfalls Gewerkschaft einschalten.

    Ich habe bisher noch nie für Dienstgeräte etwas unterschrieben. Noch nicht mal Quittungen. Mit einer Ausnahme. Das hat mich aber nie davon abgehalten, die Geräte Sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Das kann die Eigentümerin erwarten, mehr nicht.

    Dass eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen ist, stand wohl in dem Erlass für das "Sofort"programm. Was da drin stehen soll, aber nicht. Insofern wundert's mich nicht, dass die Schulträgerinnen jetzt auf komische Ideen kommen. Gelder für Ersatzbeschaffungen werden sie nicht bekommen, also versuchen sie die schwarze Petra weiter zu reichen. Irgendwie nachvollziehbar, aber nicht unser Problem.

    Bei uns ists auch kalt, allerdings kommt mein Raum zumindest noch auf 16 Grad. Nach Beschwerde beim Schulträger die Antwort: "Dann dürfen Sie halt nicht so oft lüften." ..... Schön, ne

    Das heißt in der Konsequenz, dass der Raum unter Infektionsschutzbedingungen nicht benutzbar ist. Lass' dir einen anderen Raum zuweisen.

    Naja, im Baumarkt sind die Elektroheizlüfter grade für 7,50€ im Angebot

    Das würde der Schulträger zahlen? Er muss aber noch die Kosten für die elektrotechnische Prüfung einkalkulieren, damit man die Geräte mit dem elektrischen Energie-Versorgungsnetz der Schule verbinden darf. Da wären wir dann beim Brandschutz. Ab hier ist denn kein Spaß mehr.

    Ich würde dir davon abraten eigenverantwortlich ein elektrisches Gerät zu beschaffen und ungeprüft irgendwo einzustecken. Bei Heißwasserkochern achtete ich schon penibel darauf, dass das Gerät nach jedem Durchlauf spannungsfrei gemacht wird und tatsächlich nur zum Kochen eingesteckt ist.

    Aber bei "Heizlüfter", "Baumarkt" und "niedrigem Preisniveau" klingeln bei mir gleich drei Alarmglocken in c, hohem c und zweigestrichenem c. Ey, dann lieber 'ne gepflegter Grog (wenig Wasser) ls die Chance zu haben die Hütte abzufackeln.

    Okay, dann wäre erst mal warm, aber auf Dauer ....

    Das ist 'ne blöde Situation. Einen wie guten Draht hast du denn zu den Semiarausbildern? Vielleicht macht es Sinn, die Situation offen zu legen und mit denen gemeinsam überlegen. Es gibt unter denen natürlich auch welche, die dann antworten "Tja, da müssen Sie sehen, wie Sie klarkommen. Das sit ja Ihre Ausbildung."

    Mittelfristig muss die Schule ein System finden, das Ausbildungskompatibler ist.

    Toitoitoi.

    Mit den Formalia kenne ich mich nicht aus. Aber. ich fänd's keinen guten Stil, mich von einer Schule zur Fortbildung schicken zu lassen, die ich verlassen möchte.

    Die Entsendung zum Zertifikatskurs entstammt ja einem Bedarf in diesem Fach. Dann hätten die ich für hohle Nüsse ausgebildet. Können einen deutlichen Beigeschmack haben. Außerdem wird die Entscheidung, dich gehen zu lassen, nicht einfacher, wenn du dringender gebraucht wirst.

    Im Alltag arbeiten die Klassenstufen vorwiegend getrennt voneinander, Klasse 1 lernt die Buchstaben, während Klasse 2 z.B. die Wortarten lernt. Das ist natürlich nicht optimal für eine "Vorzeigestunde".

    Mag sein. Auf der anderen Seite ist es aber unpraktisch, in der Vortanzstunde etwas gänzlich anderes zu machen. Bestheht vielleicht die Möglichkeit, dass dir jemand die eine Klassenstufe für die Stunde abnimmt und du die andere im Besuch zeigst?

    Sich da auf den Eingriff einer überweltlichen Macht zu verlassen ist aus röm.-kath. Sicht unchristlich.

    Es ist auch unvernünftig. Vielleicht kann man aber einfach mal den säkularen Anteil der Wintersaturnalien in diesem Thread etwas Raum geben. Nämlich die durchaus nicht nutzlose Tradition, gegen Jahresende mal etwas innezuhalten, viel nach hinten und ein wenig nach vorn zu sehen. Das kann durchaus mit einer einer Corona-Anspielung auf einer Grußkarte passieren. Die Frage, was ein nicht näher benannter Gott in der Situation tun kann, muss man sich nicht stellen.

    extra 3 (NDR) macht im Sommer den Jahresrückblick. Ist ganz praktisch, wenn das nicht alle immer am Jahresende machen. Wie wär's mal mit einer Weihnachtskarte im Juli?

    PS: Als bei uns die Beamer angeschafft wurden, erklärte die Schulleiterin, dass wir keine Polyluxe mehr nachbestellen würden und auch nur noch mit Bordmitteln reparieren. Es wurde aber recht bald klar, dass man nicht alles am Computer machen könne, und die Beamer so it die Polyluxe nicht ersetzen. Daraufhin wurden dann die Dokumentenkameras angeschafft. Ich vermute aber, dass die teurer waren als Polyluxe. Und wie lang die halten werden, wissen wir noch nicht.

    Den Ruf des unflexiblen Beamten wird man mit der Einstellung eher nicht los.

    Als wenn mich der interessieren würde. Er basiert ja ohnehin nicht auf Fakten. Zu meinen dienstlichen Verpflichtungen gehören weder Computerreparaturen noch Rufpflege. Mein Job ist's, jungen Menschen in die Köpfe zu klettern und da aufzuräumen. Je weniger Zeit ich mit anderem Kram vertrödele, um so besser klappt das.

    Wenn etwas nicht geht bricht man sich keinen Zacken aus der Krone kurz zu schauen was los ist.

    Zacken, Krone, pah. Geht es hier darum mir eine Arroganz zu unterstellen, ich sei mir zu fein für dies und das? Nö, bin ich nicht, ich mach's trotzdem nicht. Ich bin mir auch nicht zu fein, ein solides Risotto zu kochen. In der Schule stehe ich aber nicht in der Mensen-Küche.

    Ich lasse mir auch kein schlechtes Gewissen einreden, weil ich nicht für den Driss in die Zentrifuge klettere.

    Ich breche mir bei allem Möglichen keinen Zacken aus der Krone. Ich breche mir aber ein Stück Professionalität aus meiner Professionalität, wenn ich meine Dienstzeit ständig mit Tüddelkram vertüddele, anstatt die Kernaufgaben zu bearbeiten und einfach mal zu verlangen, dass drumherum alles funktioniert. Dass die Computer laufen. Dass es Fernbedienungen für die Beamer gibt. Dass es genug Steckdosen gibt, damit man alles anschließen kann. Dass sich Fenster öffnen lassen und die Temperaturen der Heizungen regeln. Und dies, und das, und Ananas.

    Oft sind es nur Kleinigkeiten, die schnell behoben sind.

    Und oft auch nicht. Dann sind 10 M inuten weg für hohle Nüsse.

    Geht es auf die schnelle nicht, dann melde ich die Fehlfunktion.

    Genau, geht's beim Anschalten nicht, melde ich die Fehlfunktion.

    Ich finde Geräte anschalten müssen schon eine Verzögerung. Ein Grund das ich Tafeln so schätze, die laufen durch.

    Zum Schlus noch etwas Beschauliches, kurz vorm frohen Fest: Eine Mitreffi hatte immer eine Polylux-Wechsellampe in den UBs dabei, für dass, also wenn mal während des Besuchs eine Lampe ausfiele, zum dass sie die wechseln könne. Ist aber nie passiert. Trotzdem fand' ich das den besseren Plan, als einen weiteren Polylux in den Raum zu rollen (haben auch welche gemacht, im Besuch muss ja alles perfekt laufen).

    Das schätze ich auch ... an der Fotofunktion des Tablets

    Da ist kein großer Unterschied. Bei uns stehen halt Dokumentenkameras in den Klassenräumen. Hätte da statt dessen jemand Tablets hingehangen, nähme ich wohl so eines.

    Aber was mir nicht passieren wird (und so wird bei vielen der Tablet-Einsatz laufen), ist, dass ich ein solches Gerät von irgendwo in den Klassenraum trage. Ich hole auch keine Dokumentenkamera irgendwo her. Wenn keine da ist, kann ich keine benutzen. Und wenn etwas nicht läuft, schalte ich e aus und amche anders weiter. Ich schreibe dann später ein Ticket, aber krieche nicht mehr unter Tischen 'rum und verschwende dort Unterrichtszeit.

    Fotofunktion? Verstehe, glaub' ich, nicht? Wofür wäre die gut.

    Wenn vorher der angebliche Datenschutz, weil es ein "Apple-Gerät" ist thematisiert wird, kann ich doch anmerken, dass ich als Privatkunde Apple "hasse"

    Kannst du. Aber wozu dient diese Information? Und überhaupt, was soll das den bedeuten, dass man eine solche Emotion gegenüber einem Unternehmen hat. Wenn du etwas zum Datenschutz anmerken möchtest, tu das. Aber dein Hass bringt uns nicht weiter.

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