Beiträge von O. Meier

    Schöne Idee. KuK haben viel zu tun. KuK sehen keinen Vorteil, sich in irgendetwas einzuarbeiten, was "auch vorher ohne ging". KuK verweigern die Fortbildung oder lassen sie über sich ergehen, um danach wieder ins alte Muster zu verfallen. Kannste alles vergessen.

    Dann braucht man gar nichts anzuschaffen. Wenn die Leute eh nicht mit umgehen können, sit es egal, was man ihnen vorsetzt.

    Und ansonsten kann ich das "die sind alle zu doof"-Gekreische nicht mehr hören. Etwas nicht zu können, ist kein Problem, das man nicht beheben kann. Dafür etwas nicht können zu wollen, gibt es keine Entschuldigung. Ja, ich weiß auch, wie die Kolleginnen sind. Aber mit der Haltung ist man in der Bildungsbranche nun mal falsch. Und insbesondere falsch ist man, wenn Fortbildung nunmal zu den Dienstpflichten gehört.

    Da bin ich ganz bei den Zivilistinnen, die die Lehrinnen für ihre Innovationsfeindlichkeit, Bequemlichkeit und Unflexibilität kritisieren. Da haben wir unseren schlechten Ruf mal zu recht. Komisch, dass das auch geht.

    Vielleicht hätte man eher jeder aktiven Lehrkraft 500€ aushändigen können gegen eine Unterschrift, sich selbst ein Dienstgerät anzuschaffen und auf dessen Sicherheit zu achten (quasi das Dokument, das schon für Privatrechner besteht). Vermutlich hätte man sich so sogar viele (Folge-)Kosten gespart.

    Da hätte ich ja überhaupt keine Lust zu. Nö, ich solldas Gerät benutzen. Beschaffung und Wartung sind original nicht meine Aufgaben.

    ohne Erbsünde

    Ich muss ja sagen, dass ich das Kozept der "Erbsünde" für wenig tauglich zum Einrichten eines gefälligen Miteinanders halte. Ethisch tragfähiger finde ich dann doch schon die Idee, dass man selbst die Verantwortung für sein Handeln (und sein Unterlassen) übernimmt.

    Wenn also hier im jemand feststellt, dass er sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat oder darauf hingewiesen wird, dass ihr Fuß einer anderen Langbinder ungeeignet berührt hat, so kann man doch einfach sagen "Sorry, war nicht so gemeint." Oder man macht's einfach beim nächsten Mal besser.

    Dann muss man nicht frei von einer ererbten Sünde sein, niemand muss irgendwo dran genagelt werden, wir müssen uns nicht auf dessen Ankunft vorbereiten und uns Gedanken um die Hymen seiner Mutter und Großmutter machen.

    Wir können aber trotzdem die Zeit gegen Jahresende mit den kürzen werdenden Tagen nutzen, um bei einem Heißgetränk und einem Blick aus dem Fenster ein wenig in uns zu kehren und zu überlegen, ob wir alles gut gemacht haben.

    In diesem Sinne: Sorry, wenn sich jemand persönlich angegriffen gefühlt hat, wenn ich doch nur in der Sache etwas sagen wollte. Ich krieg's halt auch nicht immer in. Ich kenne euch alle nicht, welchen Anlass sollte ich habe, mich mit euch außerhlab des Themas zu streiten. Nein, das st nicht meine Absicht. Aber manchmal sind die Themen zu dicht an den Leuten, und dann zielt man nicht genau und schwupps.

    Ich werfe mal noch einen anderen Gedanken ein. Es fallen ohnehin zwei Tage Unterricht aus. Wäre es dann nicht angebracht, die Feier, die ja womöglich an einem dieser Tage gelegen hätte, auch ausfallen zu lassen?

    Und. Wir reden hier vom BK. Haben da die jungen Menschen nicht schon genug Filme und "was spielen" gehabt?

    Ich käme gerne noch mal auf die Nutzungseinschränkung und die Nutzungsvereinbarung zurück. Ich schaue mal anders. Mir erscheinen gewisse Bedingungen legitim. Sie lassen sich sicher auch ohne weiteres im Rahmen der Rechtslage aufgrund des Dienstverhältnisses, des intendierten Zweckes oder des Eigentumsverhältnisses verordnen. Wenn die Dienstherrin nicht möchte, dass bestimmte Online-Dienste dienstlich genutzt werden, dann legt sie das so fest. Sie gibt das den Lehrinnen bekannt, die nehmen das zur Kenntnis. Richtig pfiffig wäre es, direkt entsprechende Filter einzubauen. Haben wir auf den dienstlichen Computern in der Schule auch. Da wurde gemacht, nicht vereinbart.

    Eine Vereinbarung braucht es doch nur da, wo die Lehrerinnen rechtlich schlechter gestellt werden sollen. Also z. B., wenn man ihnen in die Tasche greifen möchte. Das kann nämlich weder Schulträgerin noch Dienstherrin einseitig festlegen.

    Ich wüsste auch gerne, wie es da mit (mittelbaren) Wartungsarbeiten aussieht. Die Schulträgerin kann ja nicht über meine Arbeitszeit verfügen. Wenn die Dienstherrin so etwas anweist, muss sie damit Leben, dass die Zeit woanders fehlt. Vereinbare ich dergleichen, könnte sich die Dienstherrin womöglich auf den Standpunkt stellen, dass sie damit nichts zu tun habe und ich selbst sehen solle, wo ich bleibe, wenn ich derlei Vereinabrungen treffe. Keene Ahnung.

    Ich frage mich, was denn nun passiert, wenn eine Lehrerin keine Vereinbarung unterschreibt, deshalb kein Dienstgerät bekommt, aber im Falle eines notwendige werdenden Distanzunterrichts einfach keine Lust mehr hat, ihren privaten Computer einzusetzen oder ihn gar nicht einsetzen kann. Womöglich ist der kaputt oder die eigenen Kinder brauchen ihn, um am Distanzunterricht an deren Schule teilzunehmen. Oder in der Familie gibt es die Vereinbarung, dass die selbstständige Lebensgefährtin das Gerät tagsüber nutzt, die Lehrerin aber erst nachmittags.

    Im Sinne des Voranbringens der Digitalisierung mit dem Schwerpunkt Ausgleich von Infektionsschutznachteilen wäre es doch sinnvoller, das Land drückt jeder Lehrerin einen Kasten in die Hand, legt die Regeln der Benutzung fest (s. o.), und dann wird das Ding auch benutzt. Dann hat man doch einen viel besseren Stand, Online-Unterricht anzuordnen.

    Aber was macht das Land? Es erklärt sich für nicht zuständig. Das müssten dann schon die Schulträger kucken. Dann gibt's aber auch keine Lorbeeren für das Auflegen des Programms. So!

    Solche Anmerkungen „egal, du sollst die Weisung nicht infrage stellen“ sind hier nicht angebracht.

    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich so etwas nicht geschrieben habe.

    Und die nachgeschobenen Ausführungen des TE erhellen die Sachlage für mich auch nicht. Insofern muss ich meine bisherigen Tipps revidieren und durch den folgenden ersetzen:

    Ich weiß nicht, worum es hier geht. Ich habe keine Ahnung, was man da machen soll.

    Und damit bin ich dann 'raus.

    Wie du das findest ist egal.

    Nicht ganz. Das hat schon etwas mt der Stimmung und dem Stil der Zusammenarbeit in der Schule zu tun. Ändert aber nichts an der Rechtslage. Rechtliche Bedenken => Remonstration.

    Die Behebung der Mängel in der Kommunikation zwischen TE und Schulleiterin ist dann noch mal ein anderes Fass. Vielleicht sogar ein großes.

    ob es überhaupt die vermeintliche Unterlassungsaufforderung existiert. Der Schulleiter weicht die Frage ab. Wie ist das zu verstehen?

    Ich glaube nicht, dass du deine Schulleiterin in dem Punkt kontrollieren musst. Sie ist dir auch keine Rechenschaft schuldig. Dass man erwartet von der Schulleiterin zumindest eine grobe Sicht auf den Fall zu kriegen, dass man eine solche Weisung nachvollziehen kann ("Es ist im bisherigen E-Mail-Verkehr zu unangemessenen Äußerungen gekommen."), ist etwas anderes. Aber das Befolgen einer Weisung machte ich nicht von derlei Bedingungen abhängig.

    Mir kommt die Sache immer noch komisch vor. Unter den Schulleiterinnen, die ich kenne, wäre das sicher etwas anders gelaufen. Aber sei's drum: Wenn du rechtliche Bedenken bezgl. der Weisung hast, musst du sie remonstrieren. Wenn die Bedenken sich auf den Datenschutz beziehen, insbesondere, wenn du die im Detail nicht abschließend beurteilen kannst, solltest du die Datenschutzbeauftragte hinzuziehen.

    Im Gespräch mit der Schulleietrin bsit du ja offensichtlich schon. Insofern dürfte sie schon mitbekommen haben, dass du Bedenken hast. Ich stellte diese aber formal auf saubere Beine und ginge zur Schriftform über. Dann ist das nicht nur sauber dokumentiert. Bei sorgfältiger Formulierung kann man sich auch Missverständnisse ersparen.

    Wir haben hier übrigens schon von Fällen gehört, wo Schulleiterinnen Kolleginnen, die von unangemessener Kommunikation durch Eltern betroffen waren, haben im Regen stehen lassen oder sie gar ins Knie penetriert haben. Wenn hier so etwas vorläge (auch wenn wir's nicht wissen), fänd' ich's doch erfrischend, wenn die Schulleiterin das hier zur Chefinnen-Sache macht.

    Es wird, wie ich schon einmal schrieb, vermutlich auf diesen völligen Irrsinn hinauslaufen, dass wir unsere bisherigen, privat angeschafften Geräte parallel weiterbenutzen, weil wir auf den Dienstgeräten unsere von uns selbst angeschaffte und verwendete, möglicherweise fachspezifische Software entweder nicht aufspielen dürfen oder das Gerät zu schwach auf der Brust ist, um sie laufen zu lassen...

    Du hattest aber nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das anders kommen könnte?

    Ich meine sogar, dass es soweit kommen wird, dass wir unseren privateigentümlichen Geräte vorwiegend weiter benutzen werden und die dienstlichen IT-Placebos im Wesentlichen in der Ecke liegen.

    Dann würde es ja bedeuten, dass die betroffenen Lehrer Datenschutzbestimmungen verletzten, in dem sie die Nachrichten der Mutter ohne ihr Wissen weiterleiten.

    Kaum. Es sind ja schulische Belange. Da kann die Schulleiterin Kenntnis von bekommen. Andersherum muss ich mich ja auch bei der Schulleiterin rückbersichern können. Dazu muss ihr auch Einblick in die dienstliche Kommunikation gewähren. IANAL, aber da hätte ich keine Bedenken.

    Da muss man auch auf den Selbstschutz achten, damit man nicht "zwischen die Fronten gerät".

    Ich befürchte, da ist man schon.

    "über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung" informieren und beraten muss. Wie soll das gehen, wenn die Antwort auf Nachfragen nicht erlaubt sein soll?

    Man kann auch anders, als über E-Mail kommunizieren.Vielleicht ist das auch gar das geeignete Medieum für so etwas.

    Ansonsten kommt mir die Weisung auch etwas komisch vor. Auch der Mjutter zu untersagen, E-Mails an die Schule zu schikcen, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Da muss die Mutter sich ja einen ordentlichen Bock erlaubt haben.

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