Ich bin ja nun kein Jurist, aber lesen kann ich. Hier zum Beispiel:
Gesetzlich geregelt ist, dass ein Beamter für den Fall, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine ihm obliegenden Pflichten verletzt, dem betroffenen Dienstherrn den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat.In Schadensfällen aus der Ausübung eines öffentlichen Amtes trifft die Haftung nach außen gegenüber Dritten gemäß § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich den Dienstherrn, in dessen Diensten der Beamte steht.
So, die Dienstherrin ist ja das Land. Dieses haftet gegenüber der Schulträgerin als Dritte, wenn im Dienst etwas kaputt geht. Wenn also z. B. das iPad vom Tisch fällt. Das heißt die Schulttägerin holt sich die Kohle vom Land, das Land kann sich an der Lehrerin schadlos halten, falls diese grob fahrlässig oder vorsätzlich (unwahrscheinlich) gehandelt hat.
Also, so seh' ich das. Aber das ist die Rechtslage und da unterschriebe ich nichts anderes.
Vielleicht gibt es aber auch spezielle Regelungen für das besondere Verhältnis Dienstherrin/Schulträgerin? Aber auch dann wäre etwas geregelt. Man müsste keine Sonderregelung unterschreiben.
Vielleicht kann da aber mal jemand auf kucken, der wo was mehr Ahnung vonne Juristerei hätte.
PS: Interessant fände ich noch die Frage, was den ist, wenn man das Gerät mit heim nehmen muss, weil es vielleicht keinen geeigneten Lagerplatz in der Schule gibt oder weil man noch dienstliche Verrichtung zu Hause hat. Wenn dann unterwegs was ist. Kann ja immer. Was dann. Ich meine, man hat das Gerät ja dienstlich verschifft, oder?