Beiträge von O. Meier

    Weder können wir mit der Infrastruktur und Technik im Schulgebäude Fernunterricht realisieren noch haben unsere bedürftigen Schüler inzwischen das vom Land versprochene Endgerät erhalten.

    Ja, das "Sofortprogramm" lief ab, wie alles andere auch. Im Ministerium hat jemand 'ne tolle Idee. Die Arbeit mit der Umsetzung haben dann andere. Und den Ärger. Dabei versteh ich das nicht. Das Ministerium ist doch Teil der Exikutive. Warum führen die nicht mal 'was aus?

    Wie schwer kann es sein, die Schule über positive Testungen von Schüler/innen zu informieren? Die Telefonnummer der Schule ändert sich nicht!

    Du musst halt erstmal ermitteln, auf welche Schule wer geht. Nein, das wissen nicht alle Schülerinnen und erst recht nicht alle Eltern. Ich habe da interessante Telefonate in Erinnerung. Mag im Einzelnen nicht viel sein, aber in Summe dann doch.

    Derzeit halte ich es für vorrangig, dass Kontakte nachverfolgt werden und man den Leuten sagen kann, dass sie in Quaratäne müssen. Der schriftliche Bescheid, die Information der Schulen etc. ist da nachrangig. Da setzen die Gesundheitsämter durchaus die richtigen Prioritäten.

    Wie sollten uns nicht zu wichtig nehmen und glauben, 'ne Quarantäne sei nur wirksam, wenn die Klassenlehrerin formal korrekt informiert wurde.

    Was den Datenschutz anbetrifft: kein 'Rumgeeier, keine Experimente, keine Alleingänge. Die Schulleiterin muss entscheiden. In NRW sagt das die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit explizit in einem Paper, auf das auch das Bildungsministerium verweist. Insbesondere entscheidet die SL über die zu verwendende Software.

    dass man eine anlassbezogene (also für jede einzelne (!) Stunde) Einverständniserklärung braucht für gestreamten Unterricht

    Wenn das der Fall wäre, fände also nichts statt. Ich wüsste gerne mal, wo die Begründung dafür liegt, dass eine Einverständniserklärung nicht auch für ein bestimmtes Fach, einen bestimmten Zeitraum abgegeben werden kann.

    Hier muss ein Besprechungsmikro her. Ich habe eins bei Amazon gekauft, knapp 100€.

    Du meinst, der Schulträger habe eines für dich angeschafft, oder?

    Ich hatte eher den Eindruck, dass es ein Unterricht sein soll, bei dem nur die Lehrperson im Klassenraum ist.

    Für den Fall muss es nicht unbedingt die Tafel sein. Dokumentenkamera, aufhängtes Handy. Und dann Papier und bunte Stifte.

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass es an einem technischen(?) BK keine Kameras gibt. Vielleicht erstmal ausprobieren, was noch 'rumliegt? Dann ausgehend von den Erfahrungen damit etwas geeigneteres anschaffen?

    Das bedeutet also für mich, dass ich jegliche Quarantäne-Anordnung ungeprüft akzeptieren soll. Und theoretisch die SuS einfach behaupten können, sie seien vom Gesundheitsamt zum Zuhausebleiben aufgefordert worden? Meine SL hat auch keine Lösung parat.

    Dann ist das halt so. Die Schulleiterin sollte sich einmalig beim Gesundheitsamt informieren, ob das Verfahren wirklich so abläuft. Dann lasst ihr die bitte in Ruhe.

    Wenn Schülerinnen sich vorm Unterricht drücken wollen, tun sie das auf die eine oder andere Weise. Womöglich ist da mit Quarantäne eine weitere Möglichkeit hinzugekommen, die etwas einfacher ist, als bei der dafür bekannten Ärztin ein Attest bei der Sprechstundehilfe abzuholen.

    Wir müssen nicht immer alles kontrollieren.

    PS: Wenn dort wieder Ruhe ist, kann man immer noch im Rahmen von Amtshilfe beim Gesundheitsamt nachfragen, wer von den Kandidatinnen denn tatsächlich in Quarantäne war. Falls das welche gemogelt haben, sind's halt unentschuldigte Fehlzeiten mit den entsprechenden Konsequenzen. Ärgert die vielleicht oder auch nicht.

    Kindern zu Masken zu zwingen.

    Sie sind gegebenfalls zum Tragen der Maske verpflichtet. Das ist etwas anderes als Zwang.

    Wenn der deutsche Krankheitsminister trotz Heiligsprechung der Maske sich auch infiziert, scheint der Rotzfänger wohl doch nicht nicht so wirksam zu sein.

    Falls du den Gesundheitsminister meinst, dürfte er sich sowohl der Wirkung der Maske als auch deren Grenzen bewusst sein. Das bedeutet aber nicht, dass er sie immer konsequent trägt. Gab es da nicht mal Aufnahmen aus einem überfüllten Aufzug?

    Er dürfte viel 'rumkommen und zu vielen Menschen Kontakt haben. Trifft das auf kleine Nachlässigkeiten, ist's schnell passiert. Nimmt man dann noch hinzu, dass die Alltagsmasken weniger die Trägerinnen schützen als die anderem, so ergibt sich ein breites Spektrum an Situationen, die zur Infektion geführt haben können.

    Ohne nähere Kenntnis der Umstände, würde ich noch nicht auf die Nutzlosigkeit der Maske schließen wollen. Außerdem ist die Extrapolation vom Stichprobenumfang 1 wohl eher gewagt.

    Nee, ey, lass' dir was besseres einfallen. Mir ist's ganz lieb, wenn du kein Praktikum an einer öffentlichen Schule machst. Und Tipps für dich habe ich leider auch keine.

    mich dann einfach die Woche in Quarantäne begebe, hätte es dann Konsequenzen?

    Ehrlich, woher sollen hier das jemand verbindlich wissen? So ausgelotet kann die Rechtslage doch gar nicht sein. Allerdings halte ich es schon für problematisch, sich bewusst in die Notwendigkeit der Quarantäne zu begeben.

    Ich sehe nichts, was dagegen spricht, sich vorher mit der Schulleiterin und den übrigen Entscheidungsträgerinnen zu verständigen. Das ist's jedenfalls, was ich machte.

    In der entsprechenenden Tabelle steht dann: Arbeitsverhältnis bis zu einem Jahr: 1 Monat zum Monatsende.

    Wenn ich also jetzt kündige, wäre ich dann Anfang Dezember raus?

    So verstehe ich das. Aber IANAL.

    Prüfe bitte, wo die Kündigung hin muss. An die Schulleiterin? An die Schulaufsicht? Per Post? Auf dem Dienstweg? Postlaufzeit beachten wegen der Frist. Vielleicht wäre in Einschreiben angebracht.?

    @Mehren: Ja, so wird's sein. Das Gesundheitsamt kümmert sich. Die haben ja sonst nichts zu tun.

    Ich spräche vorher mit der Schulleiterin und machte einen Vorschlag, wie man trotz Quarantäne das Praxissemester sauber durchführen kann. Distanzhospitation klingt komisch, könnte aber auch ein Modell sein. Die Tage nacharbeiten, vorarbeiten. Zu Hause ein schulrelevantes Projekt bearbeiten. Datenschutz bei Video-Konferenzen könnte ein Thema sein.

    Immerhin kommt da ja nichts von hinten um die Ecke, sondern du planst etwas. Dann plane auch vollständig. Sorge dafür, dass du dabei allen anderen möglichst wenig Arbeit machst. Davon haben alle genug. Auch zu Friedenszeiten, aber jetzt erst recht.

    Generell bin ich immer gut damit gefahren, wenn ich mit eigenen Vorschlägen und Ideen aufgeschlagen bin. Auch wenn dann etwas anderes gemacht wurde, war ich dann nicht derjenige, der sagte "ich hätte da gerne ein Problem, die Folgen sind aber nicht mein Problem".

    Mit ein Bisschen Glück, hakt die SL einfach ab, was du vorschlägst, und hat damit keine Arbeit. Es gibt aber auch Bedenkenträgerinnen unter den Schulleiterinnen, die immer ein "aaaaber" brauchen. Klär' aber auf inwiefern Seminar/ZfsL oder Universität da noch etwas mitzukamellen haben.

    Wie ist das eigentlich bei Krankheit im Praxissemester? Wie wird die verrechnet? In Quarantäne bist du ja nicht ganz 'raus, sondern bist nur räumlich gebunden.

    Und ansonsten ist ja fast überall Risikogebiet. Pass' einfach auf dich auf (und damit auch auf deine Mitmenschen).

    Wie kommst du auf diese merkwürdige Aussage?

    Die persönlichen Angriffe dienen der Eskalation. Bekanntes Muster zum Sprengen von Diskussionen.

    Ich finde folgende Formulierung schon reichlich deutlich:

    Ich mag es ja immer, wenn ich Leuten vorhalten kann, dass sie nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen,

    Ich sehe nicht, dass es hierbei darum geht, die Diskussion in der Sache weiter zu bringen.

    Auch für das ungeborene Kind gilt die Menschenwürde

    Die Menschenwürde gilt für Menschen. Klingt trivial. Die strittige Frage dürfte sein, ab wann das werdende Wesen denn als Mensch gilt.

    Unabhängig davon, ob

    [...]

    - es bei einer Vergewaltigung entstanden ist,

    [...]

    Ja, schön, dass du diese Rechtfertigung für eine Vergewaltigung so offen benennst. Die Würde des Opfers kann hingegen vernachlässigt werden.

    Und ansonsten. Wenn man der betroffenen Frau überlässt zu entscheiden, ob eine anderer Mehrzeller in ihrem Körper parasitär heranwachsen darf, sind derartige Begleitumstände tatsächlich nachrangig.

    Weil die Sprache ein System hat mit zufälligen Artikeln.

    Zufällig? Inwiefern ist es dann ein System? Vielleicht versteh ich aber auch nur den Satzbau nicht.

    Nomen agentis

    Musste ich erst mal nachschlagen. Habe dabei bei Wikipedia folgendes gefunden:

    " Nomina Agentis sind in Sprachen mit Genusunterscheidung häufig generische Maskulina, können jedoch in einigen Sprachen zu Feminina moviert werden."

    Danke für den Hinweis. Ich mein, wir machen das ja, aber jetzt ich auch wie die Fachbegriife hierfür sind. Also, moviert soll's werden, 's Wörtle.

    Partizip präsens drückt Gleichzeitigkeit aus und sollte daher auch nicht für eine allgemeine Tätigkeit genutzt werden.

    Ich befürchte, dass ist eine der grammatikalischen Feinheiten, die mittlerweile verloren gegangen sind. Insbesondere in entsprechenden Kontexten wird Gleichzeitigkeit nicht wahrgenommen. Da kann man aber aus der Not eine Tugend machen. Wörter wie "Lehrende" sind einfach handlicher als "Lehrerinnen und Lehrer". Also, finde ich.

    Aber es ist ja nicht verboten, die letztere Form zu verwenden, bzw. eines der abgekürzten Äquivalente mit Binnen-I oder Gender-Sternchen.

    qchn: Fehlen bei deiner Aufzählung nicht noch die Diversen? Wir wollen doch nicht auf die Idee kommen, dass du sexistisch wärst ;) .

    Hat mir neulich eine einen Witz erzählt:

    Stehen eine Omnivorin und eine Vegetariarin am Imbiss. Beißt die Omnivorin in ihre Cürry-Wurst, zeigt auf der Vegetariarin Pommes und meint: "Das ist doch im Leben nicht vegan, da ist doch Milchzucker im Ketchup. Nee, nee, so wird das nix."

    Da hat sie Recht, da machste nix.

Werbung