Beiträge von O. Meier

    O.Meier (oder soll ich Oh Weia schreiben)?

    Ah, Name-Bashing, soweit unten sind wir schon? Glückwunsch. Naja, wer's braucht.

    Solltest Du den Unterschied zwischen "Der Gott des Alten und des Neuen Testaments unterscheiden sich" und "Der Gott des Alten und des Neuen Testaments unterscheiden sich in ihren Methoden" nicht erkennen?

    Klingt beides nach jeweils zwei Figuren, die da beschrieben werden. Klär mich doch mal auf, wie viele Götter das deiner Ansicht nach sind.

    Es geht bei der Formel nicht zwingend um Beistand, sondern auch um eine Selbstverpflichtung vor einer (für die Person die schwört) höheren Instanz.

    Dann fände ich die Formulierung nicht angemessen. Da könnte ich mit eine Floskel wie "Das schwöre ich auch vor Gott" schon eher vorstellen. Wenn auch die inhaltsleer ist, so lange man nicht zu klöären vermag, was denn dieser "Gott" nun sein soll.

    Ist einsichtig, warum das für eine gläubige Person (die an ein Leben nach dem Tod glaubt) eine höhere Bindungskraft erzielt, als ohne diese Bestärkung?

    Zunächst mal fragt man sich, wie eine höhere Bindungskraft in diesem Falle überhaupt aussehen soll. Darf man in jedem Fall davon ausgehen, dass der Schwörende sich das überlagt hat und vorhat und in der Lage ist, das Geschworene zu leisten? Ich mein, was schört man denn bei so einem Amtseid? Doch nur, dass man das, wozu man berufen wird, auch tut, und dass man sich an die Gesetze hält. Das ist doch selbstverständlich und bedarf eigentlich keiner Beteuerung. Welche Zweifel muss man in sich hegen, dass man eine noch eine "höhere Bindungskraft" benötigt, als einfach zu meinen, was man da sagt.

    Aber auch sonst erfordert eine "höhere Bindungskraft" durch eine "höhere Instanz", dass klar ist, was diese höhere Instanz sein soll, inwiefern sie der Sachverhalt etwas angeht oder sie Interesse daran hat und inwiefern sie überhaupt Einfluss auf das Einhalten des Eides hat.

    Im Wesentlichen kommt's mir immer noch wie ein leere Floskel vor. Der wesentliche Nutzen scheint mir zu sein, dass man sich darüber aufpissen kann, wenn jemand den religiösen Beistand nicht einfordert. Auch 'ne Form von Toleranz.

    Damit sucht der gläubige Mensch um Beistand bei seinem Gott

    Mein er also es ohne diesen "Beistand" nicht schaffen zu können?

    er möge also bei der Erfüllung der Pflichten Unterstützung leisten.

    Wie macht dieser Gott das?

    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, ein Eid ohne religiöse Beteuerung sei mehr wert. Da kann man dem Schwörenden abnehmen, das er es so meint und auch schätzt, das hinzukriegen, was er da schwört. Ohne fiktive Einschränkungen.

    Auch wenn ich es jetzt nicht wirklich besser verstehe, warum man einen Eid um eine solche Floskel erweitern sollte, danke ich dir für die Erläuterung.

    Manche Leute verstehen den Unterschied zwischen säkular und laizistisch wirklich immer noch nicht.

    Es reicht doch, wenn einer es weiß.


    Preußen im 19. Jahrhundert war ein säkularer Staat, aber ganz sicher nicht laizistisch.

    Das finde ich totel relevant für diese Diskussion.

    Letztlich müssen wir wohl froh sein, dass wir nicht (mehr) auf die Bibel vereidigt werden.

    Welche Bedeutung soll denn ein Eid haben, der auf eine derartig wirre Geschichtensammlung geschworen wird? Wie ernst muss ich den als Schwörender nehmen? Da hätte ich so meine Schwierigkeiten.


    "so wahr mir Gott helfe."

    Auch 'ne Floskel, die ich nicht verstanden habe. Meint man den Eid nicht befolgen zu müssen, wenn "Gott" einem nicht hilft? Oder was soll das bedeuten. Wenn ich einen Eid schwöre bin ich mir sicher, den auch ohne fiktive Hilfe befolgen zu können. Das überlegt man sich doch vorher.

    Wir leben aber nicht in einem säkularen Staat.

    Ebend. Problem benannt. Wir hinken da etwas hinterher.

    GG: Präambel; Art. 140
    u. z.B. Landesverf. NRW: Präambel; Art. 12(3); 14

    Da ist natürlich auch viel Gewäsch bei. Wie soll denn jemand Verantwortung vor "Gott" übernehmen, der weder erklären kann, was das sein soll, noch dessen Existenz nachweisen kann. Auch die "christlichen" Kultur- und Bildungswerte sind eine hohle Floskel. Wenn man wissen will, was das ist, kriegt man von zwei "Christen" drei Antworten. Wäre das "Christentum" sich auch nur ansatzweise einig, was es sein will, bräuchte man keine Hunderte oder Tausende verschiedener Clubs.

    Und überhaupt, die Bevorzugung des "Christentums" ist eben nicht das, was in einem Staat die Glaubenfreiheit aufkommen lässt. Die gäbe es eben in einem säkularen Staat.


    Sobald eine Glaubensrichtung zu sehr dem rechtsstaatlichen Grundsätzen aktiv widerspricht, sehe ich das schon eher negativ.

    Aber ein Bisschen rechtswidrig darf's schon sein, halt nur nicht "zu sehr"? Wo ist denn da nun die Grenze?

    Es gibt nun mal keinen babtistischen oder orthodoxen Religionsunterricht.

    Sicher? In NRW finde ich zumindest eine ASD-Bezeichung für orthodoxe Religioslehre. Wofür mag die sein, wenn nicht für solcherartigen Unterricht?

    Es ist zumindest gut, dass es keinen Unterricht zu fundamentalistischeren Ausprägungen gibt.

    Wo verläuft da die Grenze? wer unterscheidet zwischen dem gutem und dem bösen Religionsunterricht? Dem richtigen und dem falschen? Und nach welchen Kriterien? Und warum findet sich eine solche Unterscheidung nicht in der grundgesetzlichen Regelung, die den Releigionsunterricht verbrieft? Das wird doch aber nicht daran liegen, dass man damals viel von Religionsfreiheit geredet hat, aber immer nur die freie Ausübung der "beiden" christlichen Konfessionen gemeint hat?

    So langsam schließt sich die Gestalt.

    @s3g4 hat doch gar nicht geschrieben, dass es nur diese zwei christlichen Konfessionen gibt.

    "beide" klingt für mich irgendwie anders als "zwei von hunderten".

    Es gibt offensichtlich Für- oder Widersprecher des Religionsunterrichts, wobei wir hier im Rahmem des Forums oder gar des Threads zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen werden.

    Ist das der Anspruch? Eine Meinung für alle?

    Daher wäre es für den Threadersteller wohl am einfachsten, wenn die Kommentaren sich auf die Fragestellung beschränken.

    Aber denken dürfen wir alle noch, was wir wollen? Wir sollen's nur nicht aufschreiben?

    Die Situation der Threaderstellerin ist Auswirkung des Sonderrechts nach konfessionsgebundenem Religions-"Unterricht". Und in dem Kontext muss man es auch diskutieren können.

    Gibt es in NRW Vorgaben - also ein Curriculum oder sowas - zum "ÖKUMENISCHEN RU"

    Weiß ich nicht. Eine ASD-Bezeichnung für ein solches Fach ist mir jedenfalls nicht begegnet. Was wird denn da bei der Erhebung der amtlichen Schuldaten (vulgo Statisik) übermittelt?

    Wieso genau weigerst du dich beide christlichen Konfessionen zusammen zu unterrichten?

    Die beiden christlichen Konfessionen, soso. Du bist dir sicher, dass es deren nur zwei gibt?

    Ich kann schon nicht verstehen, warum jemand überhaupt Religion unterricht, muss ich ja auch nicht. Wenn sich jemand aber bewusst für ein konfessionelles "Fach" entscheidet, ist es doch auch nur konsequent, wenn er bei den Konfessiosgrenzen bleibt.

    Wenn die Nebenwirkung ist, dass eventuell mal Relegionsunterricht nicht stattfindet, sehe ich keinen Anlass zu meckern.

    Probleme, die man in einem säkularen Staat nicht hätte.

    das Recht hat darauf zu bestehen.

    Ja, das Recht darauf zu bestehen hat er wohl. Nur das Recht auf die Anrede mit dem akademischen Grad hat er nicht. Akademische Grade sind nunmal keine Titel, also keine Namensbestandteile. Deshalb ist die Anrede für die Gemahlin eines Promovierten ja auch nicht "Frau Dokter".


    Dass der durch Promotion verliehene akademische Grad mit dem Namen in den Ausweis darf, beruht auf eienr gesetzlichen Explikation, die nicht notwendig wäre, wenn es sich um einen Titel (also Namensbestandteil) handelte.


    Das erkläre ich auch gerne den armen Würstchen, die meinen auf ihren "Dokter" in der Anrede bestehe zu müssen und empfhele ihnen ihr Recht doch einfach einzuklagen. Macht keiner.


    Sorry, derlei Gehabe ist weder akademisch angemessen noch cool. Zu so einem Grad gehört auch zu wissen, wann und er passt, und wann er vielleicht mal wichtig ist.

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