Die stünde manch anderem ebenfalls gut zu Gesicht.
Möchtest du jemandem Unehrlichkeit unterstellen oder was soll die Andeutung?
Die stünde manch anderem ebenfalls gut zu Gesicht.
Möchtest du jemandem Unehrlichkeit unterstellen oder was soll die Andeutung?
Ich habe mich nicht wissenschaftlich damit auseinandergesetzt.
Danke für die Ehrlichkeit.
Ohne darauf einzugehen, sage ich euch, dass es nur Lappalien waren, wegen denen, er jetzt ausgeschlossen wurde
Ja, wie denn nu? Willst du etwas dazu sagen oder nicht? Derartige Andeutungen nützen aber nichts. Wenn man sich sicher ist, dass die Maßnahme zu hart ist, kann man Rechtsmittel einlegen. Bis dahin lebt man mit den Konsequenzen.
Die Schulleitung äußert sich nicht zu diesem Fall.
Klaro. Personalangelegenheiten gehören auch nicht öffentlich breitgetreten. Schön zu sehen, dass die aktuellen Datenschutzdiskussioen so gar nichts nützen.
die in der Zeit des Ausschlusses erfolgten Leistungsnachweise nachzuholen, z. B. Klassenarbeiten nachschreiben zu dürfen.
Nachschreiben ergibt nur dann Sinn, wenn man die Original-Klausur verpasst. Im vorliegenden Fall wird aber dem Schüler die Gelegenehit gegeben, an der Original-Klausur teilzunehmen. Insgesamt das weniger aufwändige Verfahren.
Vlt. würden die Gegner von Religionsunterricht davon profitieren, wenn sie sich stärker an die Devise "Leben und leben lassen!" halten würden.
Ausgangspunkt dieses Threads war die religiös motivierte Einmischung in die Privatangelegenheiten rechtschaffender Menschen. Soviel zum "leben lassen".
Glaubensfreiheit ist ein hohes Gut. Wegen meiner kann jeder glauben, was er will. Die Grenzen der Ausübung des Glaubens setzt der Rechtsstaat. Wer zur Ausübung seines Glaubens außerdem noch staatliche Ressourcen und Strukturen in Anspruch nehmen möchte, müsste aber mit etwas mehr um die Ecke kommen, als das man ihn "lassen" machen solle.
Ihr dürft euer Leben ja so leben wie ihr wollt, aber versucht, anderen Leuten ihre Religiösität nicht madig zu machen! Das bedeutet auch, dass andere Menschen aufgrund ihres Glaubens NICHT beleidigt werden.
Ist dieser Pauschalvorwurf nur ein Pauschalvorwurf? Oder kann man hier konkret angeben, wo eine Madigmachung oder Beleidigung ausgeprochen wurde. Und überhaupt, was ist denn eine Religion für ein oberflächliche Sache, dass man sich diese mit einer Bemerkung in einem nachrangigen Diskussionsclub "madig" machen lässt? Kann man nicht, da wären wir bei "leben", nicht einfach eine Religion haben, ohne es zum Maßstab zu machen, was andere davon halten? Oder ist das doch wichtig, dann wird man es sich anhören müssen.
rtikel 7 Absatz 3 Satz 2 GG ist eigentlich selbsterklärend: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."
Ja, das steht da wohl. Aber steht da auch, dass man allen Blödsinn unwidersprochen stehen lassen muss. Wo wird die wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit Religionen in der Schule untersagt?
Das widerspricht dem Grundgesetz, leugnet die Lebensrealität vieler Menschen der Welt und erschwert historisches Verständnis. Religionswissenschaft für alle. Aber das hatte ich ja schon erläutert.
Äh, nee. Wenn das Grundgesetz verböte, in der Schule Ethik und Philosophie zu unterrichten, dann wäre es eine echte Stümperei.
"Und betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, mit dem ihr versiegelt seid für den Tag der Erlösung."
Sorry, dergleichen sind doch nur leere Phrasen. Was soll den der "heilige Geist" sein, wie sieht diese "Versiegelung" aus? Was hat derlei mit der Realität zu tun? Wann ist der "Tag der Erlösung"? Soll ich mir da schon mal was in den Kalender eintragen? Nicht, dass das mit einem wichtigen Termin kollidiert. Und was hat das mit der Realtität zu tun?
"Versiegelung mit dem Heiligen Geist" klingt ziemlich abstoßend.
Für mich klingt's nach gar nichts. S. o. Über dergestalte Dinge mache ich g'rad so viel Gedanken wie über die Frage, wie viel Horcruxe ich wohl anfertigen sollte.
ZP10?
In dem Falle wäre zu prüfen, ob der Ausschluss von den Abschlussprüfungen vielelicht eine unbillige Härte darstellt. Dann wäre auch zu prüfen, ob die Teilnahme den geordneten Ablauf zulässt und andere Schüler nicht gefährdet werden. Falls doch, wäre allerdings über eine Entlassung von der Schule nachzudenken.
Dieser Fall scheint mir aber nach der Erklärung im Ausgangsposting nicht vorzuliegen.
Schüler S hat ja jederzeit die Möglichkeit sich so zu benehmen, dass keine Ordnungsmaßnahme fällig wird.
Formal ja. Sozialisationsbedingt und züchologisch vielleicht aber nicht. Das ändert aber nichts daran, das Ordnungsmaßnahmen dazu dienen, den geordneten Schulbetrieb ermöglichen sollen. Ob dem Schüler S etwas helfen, darf bezweifelt werden. Sie werden ja verhängt, weil die erzieherischen Eingriffe gescheitert sind oder scheitern würden.
davon hat niemand etwas gesagt, es ging um den Einfluss des Christentums auf die europäische Kultur und da reicht eine Name, dann ist eure ganze Argumentation im Eimer...Bach.
Ja, da geht die "ganze" Argumentation den Bach 'runter. Eine Name, ein Begriff, ein dahingeworfener Brocken, eine Phrase reicht. Ja, so sieht eine Argumentation aus.
Von mir aus, gerne, Bach war "Christ", Bach hat "christliche" Kultur geschaffen. Warum allerdings taucht Bach so gar nicht in dem christlichen Musiksendungen auf, die das Lokalradio hier im Rahmen des Bürgerfunks ausstrahlen muss? Na, egal.
Was aber sagt uns "Bach" denn nun? wundert es wirklich jemanden, dass die "christlichen" Machtstrukturen, die uns über die Jahrtausende begleitet, beherrscht und unterdrückt haben, ihre Spuren überall in der Gesellschaft hinterlassen haben. Hatte Bach eigentlich eine Wahl? Hätte er auch eine Sonate zu Ehren Allahs oder ein buddhistisches Requiem (was immer dass sein mag) schreiben können? Wie sehr Bach überzeugter "Christ" war und wieviel davon nur Opportunismus, wird schwer zu entscheiden sein. Ob er auch ohne "Christentum" Musik kompniert hätte und welche, noch weniger.
Ja, der "christliche" Einfluss auf alle Lebensbereiche ist immer noch erkennbar. Und ja, das sind Zeichen von Unfreiheit. Heutzutage kann man so etwas bewerten und auch aussprechen. So säkular und demokratisch ist unser Rechtsstaat dann doch schon.
Und wo steht jetzt der Eimer?
Kommen wir mal auf den Ausgangspunkt des Threads zurück. Trägt die Bach'sche Biographie irgendwie dazu bei, dass die Möglichkeiten, die Religionsgemeinschaften immer noch haben, anderen Menschen etwas vorzuschreiben, bzw. die Versuche, solche Möglichkeiten wieder zu erlangen, erträglicher werden?
Die Wirkung der Taufe ist übrigens nicht rückgängig zu machen (character indelebilis), auch nicht durch einen sogenannten Kirchenaustritt. Mich verwundert die große Zahl dieser 'Austritte' daher ja nach wie vor, da man dadurch seine Rechte in der Kirche verliert, seine Pflichten aber behält.
Ich denke nicht, dass das in der Praxis irgendeine Bedeutung hat. Bemerkenswert ist allerdings die Tatsache, dass eine derart weitgehende Verpflichtung vornehmlich in einem Alter auferlegt wird, in dem der Betroffene nicht die geringste Chance hat, darüber zu entscheiden, ob er das möchte. Wie legitim ist das denn?
Die kirchenrechtliche und theologische Bedeutung der Rituale und die Formalisierung der Mitgliedschaft muss mich als vernuftbegabte Lebensform nicht so sehr beschäftigen. Spannend ist der Punkt, dass das Menschen eben als Säuglinge, Kinder Teil ihrer Glaubensgemeinschaft werden. Es scheint gut zu klappen, wenn diese das Denken noch nicht beherrschen oder ihnen darin noch Übung fehlt.
Nunja, die Ordnungsmaßnahme ist "Ausschluss vom Unterricht" d. h. dann wohl, dass man nicht am Unterricht teilnimmt. Die negativen Konsequenzen sind also Teil der Maßnahme. Wenn der SL vor Verhängen der Maßnahme die Verhältnismäßigkeit richtig abgewogen hat, passt das so. Falls nicht, muss der Betroffene (bzw. die Eltern) Rechtsmittel einlegen.
Von hier aus kann man aber die Verhältnismäßigkeit nicht beurteilen.
an Berufsschulen ist die Rechtsgrundlage für verspätete Aufnahme ganz einfach die Schulpflicht.
In NRW reicht ab 16 Jahren (zum Stichtag) eine Schulform mit einem Schultag pro Woche. Nennt sich dann bei uns Ausbildungsvorbereitung. Wie ist denn das in Niedersachsen?
Wenn der Schüler "nur" zur Erfüllung der (Berufs)-Schulpflicht an dem Bildungsgang teilnimmt, braucht er ja nicht dringend eine Note. Es reicht, wenn er regelmäßig zum Unterricht erscheint.
Achja. Schön wär's, wenn sich Abteilungs-, schul und sonstige Leiter mal Gedanken dazu mächtem, wie das gehen soll, bevor sie jemanden zu krummen Zeitpunkten in Klassen stecken. Nö, das kann sich ja das Bodenpersonal ausdenke, die wichtigen Chefs haben das ja durgewunken, das reicht.
Um festzustellen, ob der Delinquent die für das Halbjahr vorgesehenen Kompetenzen erworben hat, setzte ich eine Feststellungsprüfung an, vorzugsweise mündlich. Rechtzeitig ankündigen, der Schüler muss dann die versäumte Inhalte selbsstständig nacharbeiten. Schwerpunkt wären die verpassten Inhalte.
Zuvor allerdings würde ich mir den Spaß gönnen, den Abteilungsleiter nach der Rechtsgrundlage für die verpätete Aufnahme und die kurzfristige Leistungsbewerung zu fragen, vorzugsweise schriftlich. uch würde micht interessieren, ob der Schüler einen Abschluss erwerben kann oder soll.
Der Fall ist eigentlich angenehmer als derjenige eines ständig kranken Schüleers, den du drei mal gesehen hast und für den du dann für ein Abgnagszeugnis eine Note schnitzen musst, nachdem er weg ist.
Klassenarbeiten sind Urkunden
Oh, Hilfe!
Ich würde ihn zum Gespräch einbestellen
Man kann sich das Leben auch kompliziert machen.
Krass ist auch, mit welch einem Selbstbewusstsein einem fachlich falsches Wissen manchmal um die Ohren gehauen wird.
Kein neues Problem:
Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
Zunächst mal halte ich es für legitim, dass der Ausbilder die Arbeit kommentiert bzw. etwas nachfragt. Die gwählte Form halte ich auch für gewöhnugsbedürftig, insbesondere weil man gar nicht weiß, was der Ausbilder damit bezwecken möchte. Es wirkt auf mich ein wenig wie Klugscheißerei (bei der allerdings etwas Kluges dabei sein sollte, weil sonst nur noch das andere übrig bleibt)
Falls er tatsächlich damit in eine fachliche Diskussion oder eine über die Bewertung einsteigen möchte, soll er das so äußern. Ich würd's ignorieren. Soll man sich damit auch noch beschäftigen?
Es ging mir nur um den Begriff "ideal". Ich hätte es wohl eher mit "zähneknirschend zeitweise machbar" beschrieben.
Ja, der Unterschied zwischen einem lokalen und einem absoluten Maximum sollte erkennbar bleiben.
Für eine Vertretungsstelle umzuziehen, könnte aber etwas oversized sein. Wer weiß, wo man als nächstes landet.
Werbung