Ich möchte die Gelegenheit nutzen, meine Gedanken zu ungewöhnlichen Dienst- und Anwesenheitszeiten schweifen zu lassen. Nebenan gibt es ja nich den Thread zu Elterngesprächen kurz vor Mitternacht.
Zunächst vorweg meine Befürchtung, dass es keine rechtliche Klarheit außerhalb eines Gerichtsuretils geben wird. So klar ist das alles nicht geregelt. Es stehen sich das (gegebenenfalls berechtigte) Interesse der Schule, dieses und jenes zu veranstalten, und das (wohl meist berechtigte) Interesse der Bediensteten auf Freizeit, Privatleben, geregelte Dienstzeiten, Familie und Erholung gegenüber. Hat schon jemand ein Urteil zu so etwas zitiert? Ich meine nicht, womöglich gibt's keines. Ob man selbst den Rechtsweg beschreiten möchte, hängt davon ab, ob sich er Aufwand lohnt. Wegen einer Abendveranstaltung sicher nicht, aber vielleicht braucht man mal generelle Klarheit.
Zuvor aber rate ich dazu, den Verhandlungsweg zu beschreiten. Wie immer, macht eurem Schulleiter klar, dass Uhren nur vorwärts laufen und jeder Zauber seinen Preis hat. Wenn er also möchte, dass ihr abends irgendwo auflauft, muss er abwägen, ob die Kosten durch den Nutzen gerechtfertigt sind. Bei beidem verschätzen sich Schulleiter gern. Die Kosten rekrutieren sich nicht nur aus der Zeit der Anwesenheit. Immer wenn man ezwas "zusätzlich" macht, muss etwas anderes liegen bleiben. Zu oft ist das die Unterrictsvorbereitung. Hier kommt aber hinzu, dass die ungewöhnliche Zeit noch Probleme mit sich bringt. So ist vielleicht auch Zeit bis zur Veranstaltung verloren, weil man in der Schule nicht gut arbeiten kann.
Besonders bedenklich aber finde ich den Eingriff in den Biorhythmus der Betroffenen. Angefangen damit, dass man am nächsten Morgen einfach müde und nicht leistungsfähig ist, kann so etwas im Einzelfall erhebliche Auswirkungen auf das Wohlergehen haben. Die Erkenntnis, dass man seinen Biorhythmus nicht beliebig verschieben kann, ist wohl mittlerweile wissenschaftliche Foklore. Wie Menschen in Führungspositionen es immer wieder schaffen, davor ihre Augen zu verschließen, ist mir unerklärlich. Also erzählt's ihnen.
Wenn ich als Nutzen etwas von "optischem Präsentsein" lese, bin ich mit der Abwägung schon fertig. Für dummes 'Rumstehen würde ich keine Arbeitszeit des Kollegiums opfern wollen. Der SL kommt nur deshalb auf eine derart absurde Idee, weil den Nutzen viel zu hoch und die Kosten viel zu niedrig abschätzt. Das kriegt man dann besonders gut hin, wenn man sich über beides keine Gedanken macht. In z.B. der nordrhein-westfälischen Allgemeinen Dienstordnung steht in etwa ein Passus, dass wir den Schulleiter beraten und unterstützen sollen. Dann mache ich das auch, wenn das so vorgeschrieben ist.
Also, sprecht mit dem Mann. Fragt ihn, was er sich davon verspreche, und erklärt ihm, was es koste. Erinnert ihn an die Fürsorgepflicht. Wenn man danach mit seiner Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man immer noch remonstrieren etc.
Beispiel: Wir haben demnächst einen Tag der offenen Türen für Zehntklässler, die sich informieren können, was es bei uns so gibt. Der SL erwartet Anwesenheit von allen, also auch denen, die z. B. an dem Tag oder in dem Zeitfenster keinen Unterricht haben. Er schreibt uns aber auch, dass die sich melden sollen, bei denen das Probleme macht. Dann wird nach einer individuellen Regelung geschaut. Nach meiner Erinnerung bekamen wir nicht immer ein solches Angebot. Ich vermute, dass ist die Auswirkung von Anmerkungen der Kollegen in früheren Jahren. Siehe da, es geht.
So, viel Spaß.