Es geht bei der Formel nicht zwingend um Beistand, sondern auch um eine Selbstverpflichtung vor einer (für die Person die schwört) höheren Instanz.
Dann fände ich die Formulierung nicht angemessen. Da könnte ich mit eine Floskel wie "Das schwöre ich auch vor Gott" schon eher vorstellen. Wenn auch die inhaltsleer ist, so lange man nicht zu klöären vermag, was denn dieser "Gott" nun sein soll.
Ist einsichtig, warum das für eine gläubige Person (die an ein Leben nach dem Tod glaubt) eine höhere Bindungskraft erzielt, als ohne diese Bestärkung?
Zunächst mal fragt man sich, wie eine höhere Bindungskraft in diesem Falle überhaupt aussehen soll. Darf man in jedem Fall davon ausgehen, dass der Schwörende sich das überlagt hat und vorhat und in der Lage ist, das Geschworene zu leisten? Ich mein, was schört man denn bei so einem Amtseid? Doch nur, dass man das, wozu man berufen wird, auch tut, und dass man sich an die Gesetze hält. Das ist doch selbstverständlich und bedarf eigentlich keiner Beteuerung. Welche Zweifel muss man in sich hegen, dass man eine noch eine "höhere Bindungskraft" benötigt, als einfach zu meinen, was man da sagt.
Aber auch sonst erfordert eine "höhere Bindungskraft" durch eine "höhere Instanz", dass klar ist, was diese höhere Instanz sein soll, inwiefern sie der Sachverhalt etwas angeht oder sie Interesse daran hat und inwiefern sie überhaupt Einfluss auf das Einhalten des Eides hat.
Im Wesentlichen kommt's mir immer noch wie ein leere Floskel vor. Der wesentliche Nutzen scheint mir zu sein, dass man sich darüber aufpissen kann, wenn jemand den religiösen Beistand nicht einfordert. Auch 'ne Form von Toleranz.