Beiträge von O. Meier

    Man kriegt sicher auch für 400 Euro ein Auto. Ob es länger durchhält ist die andere Frage. Ich habe da sehr negative Erfahrungen gemacht und möchte die nicht wiederholen.
    10 000 Euro könnte ich gar nicht für ein Auto aufbringen.

    Zwischen 400 und 10k gibt es noch ein paar Zahlen. Aber egal.

    Die Frage, die ich noch nicht ganz aufgegeben habe ist, wie ich was an der Zweitwohnsitzsteuer drehen kann.

    Das scheint mir der Punkt zu sein, an dem man am wenigstens drehen kann.


    Deshalb ist die Situation nicht so leicht und schwer mit einem Singleleben vergleichbar.

    Ein solcher Vergleich bringt einen vielleicht nicht weiter, aber warum sollte er nicht möglich sein?

    Ich bin mir nicht sicher, ob Plastiktütenverbot' in die Unterrichtseinheit Industrielle Revolution passt-

    Sicher? Klang eben noch ganz anders:


    Ich möchte das Thema "Plastik/Kunststoff" in die Unterrichtseinheit "Industrielle Revolution" unterordnen. Was sagt Ihr dazu? Sprich: Die Auswirkungen der Ind. Revolution: "Sollte die BRD Plastik verbieten" als Stundenthema eines Unterrichtsbesuches.


    Sorry, aber deine Anfrage ging zunächst um Kunststoffe im Zusammenhang mit der industriellen Revolution. Das hast du in obigem Zitat nochmal bestärkt.

    Schau in den Bildungsplan[1] und den schulischen Stoffverteilungsplan bzw. die dortige didaktische Jahresplanung. Steht da nur das Stichhwort "industrielle Revolution" oder sind das noch genauer untergliedert? Sind Kompetenzen benannt, die die Schüler erwerben sollen? Und! Steht da was von Kunststoffen? Geh' davon aus, dass der Seminarleiter die Bildungsplan kennt.


    [1] Heißt vielleicht auch "Lehrplan".

    Was die Kosten anbetrifft, so kann man das doch einfach durchrechnen. Zimmer mit Zweitwohnungssteuer gegen Auto einschl. Abschreibung, Treibstoff Steuer/Versicherung. Der Rest ist dann, ob die aufgewandte täglieche Fahrzeit durch den Kontakt zu den Kindern gerechtfertigt ist. Aber das kannst du nur selbst wissen.

    Als Kraftwagen empföhle ich einen gebrauchten Dacia Logan MCV. Wenn man einen kriegt, hat man für 2 bis 3 kEuro was Robustes.

    Ich war übriges froh, mein Zeit im Studium nicht mit Pendelei zu verbringen, auch nicht am Wochenende. Vor Ort konnte man viel regeln, hatte Zeit zum Lernen, auch in Gruppen etc. Aber das war eine ganz andere Situation. Ein Zweitstudium kriegt man sicher auch unter anderen Bedingungen hin.

    Ich werde ab nach den Sommerferein ehrenamtlich einen Traininggruppe im Sportverein leiten. Es geht um 2 Stunden pro Woche plus eventuell einzelne Veranstaltungen, wenige Stunden im Monat.

    Ist so etwas eine Nebentätigkeit, die ich melden muss?

    Die Verordnung über Nebentätigkeiten redet von "Tätigkeiten". Der (juristische?) Begriff wird mir aber nicht klar. Umgangssprachlich ist's wohl auch eine Tätigkeit, wenn ich einkaufen gehe. In den nicht als Nebentätigkeit geltenden Tätigkeiten finde ich den Sportverein nicht.

    Weiß jemand was?

    Achja, Geld bekomme ich keines, auch keine Aufwandsentschädigung oder -erstattung. Lediglich einen geldwerten Vorteil in Form eines verringerten Eintritts in die vereinseigene Sportstätte. Das entspricht 17 Euro pro Monat. Insofern müssten die Bedingungen gemäß §7 (Allgemeine Genehmigung) erfüllt sein, so dass es sich wohl nur um die Anzeige, nicht aber um eine Genehmigung handeln dürfte.

    Wie handhabt ihr das so?

    Danke.

    Also nochmal, ich spreche gerne mit anderen Menschen und diskutiere auch gerne mit Leuten, die eine andere Meinung haben als ich.

    Aha.

    Aber du hast deine "das ist aber alles doof"-Meinung jetzt schon mehrmals verkündet

    Eine solche Meinung habe ich nicht und eine solche habe ich auch nicht verkündet. Wenn das alles ist, was bei dir hängen geblieben ist, kann es kein Fehler sein, meien Sichtweise zu wiederholen. Danke für den Hinweis.

    und sie wird ja nicht neuer

    Muss ja nicht.

    und hilft auch niemandem.

    Meinste? Das kannst du für alle, die mitlesen, beurteilen?

    Ich kann mir geradezu vorstellen, wie du wild vor dem Computer rumspringst, weil du ja sooo sauer bist, dass jemand so etwas Pöses tut.

    Deine Phantasie in Ehren. Aber selbst wenn die etwas mit der Realität zu tun hätte, wozu ist das relevant? Interessieren dich meine physischen Reaktionen vorm Computer? Ist das wichtig? Klingt sehr nach einem Troll, der hier seine Erfolgsmeldung verkündet.

    Ich kann ehrliche Meinung sehr wohl ab

    Aha.

    aber von derselben Person dieselbe Meinung, ohne irgendein weiteres Argument, bitte nicht öfter als zweimal.

    Was wäre die Alternative? Unterschiedliche Meinungen von derselben Person? Oder geht's doch nur um 'nen Maulkorb?

    Auch hier nochmal: Es geht nicht um "verlogen"

    Doch, darum geht's. Mir zumindest. Ich finde das einen wichtigen ethischen Aspekt.

    auch das hast du in diesem Thread schon mehrmals vor dich hingequengelt.

    Nein, ich habe das geschrieben. Der despektierliche Tonfall entstammt einmal mehr deiner Phantasie.

    Es geht um die Rechtsprechung und an der orientieren wir uns.

    Wer immer "ihr" sein mögt, anderen geht es vielleicht noch um mehr. Dir übrigens auch. Zumindest ist es dir wichtig, wie dein Dienstherr deine Tätigkeit moralisch einordnet. Außerdem fragst du im Subject explizit, wie "schlimm" das sei. Ist "schlimm" ein juristischer terminus technicus, den ich nicht kenne?

    Und du übersiehst das Wichtigste: Du warst gar nicht gefragt.

    Das hättest du dir vielleicht überlegen sollen, bevor du mich gefragt hast, indem du deine "Frage" in einem öffentlichen Forum gestellt hast. Aber das Internet ist ja noch Neuland, das weiß man vielleicht nicht, wie so etwas funktioniert.

    Und überhaupt. Meinst du echt, dass ich nur etwas sage, wenn du mich dran nimmst?

    Ansonsten bin ich neugierig, welchen Zweck die Threaderstellerin verfolgt

    Sie wollte, dass ihr ein "Kollege" einen Trick verrät, mit dem sie dienstrechtlich sauber aus der Nummer herauskommt. Den hat sie nicht bekommen, weshalb sie jetzt nur noch nachzuweisen versucht, dass Moral was für Lutscher ist.

    Also, soweit meine Vermutung. Was zwischen ihren Ohren vorgeht, will ich gar nicht wissen.

    Ich verstehe nicht, wieso Leute, die von dem Thema offenbar genervt sind und das ganz schlimm finden, es nicht schaffen, es einfach nicht mehr anzuklicken.

    Das Thema finde ich zunächst interessant, dein Verhalten finde ich, räusper, uncool. Aber genervt? Nein. das Thema ist mir wichtig genug, dass ich ich dazu äußern, auch wenn ich mich mit ethischen Abgründen auseinandersetzen muss. Es ist nicht immer alles schön, was wichtig ist.

    Aber warum wätmst du den Thread wieder auf, wenn du die ehrliche Meinung anderer nicht so gut abkannst?

    Klar, magst du mir denn vorher erklären, was mein Erziehungsauftrag in der Schule mit einer Tätigkeit zu tun hat, die mit der Schule gar nichts zu tun hat?

    Nee, nicht wirklich, oder? Wurde bereits ausfühtlich erläutert. Diese "Frage" ist genas so plump und verlogen, wie euer schlauer "Trick" mit der Erklärung, dass die Arbeit nicht dazu verwende würde, wozu sie angefertigt wurde.


    Neulich habe ich ne alte Oma beleidigt,

    Und du meinst, dein Verhalten an der einen Stelle, rechtfertige oder entschuldige das an anderer Stelle?


    weil du bei Aldi die Kasse blockiert hat.

    Deine Ehrlichkeit ist schon irgendwie, eh, entwaffnent. Ja, ich habe auch shcon Leute beleidigt (oder es versucht). Allerdings habe ich verstanden, dass ich das nicht hätten tun sollen und dass ich damit nicht das Vorbild war, das ich für meine Schüler sein möchte.

    Das Ghostwriting ist sicher nicht die schlimmste Sache davon.

    Ja, es gibt immer etwas Schlimmeres. Danach müsste man womöglich nur noch Völkermord als Stratat verfolgen. Alles andere ist ja weniger.


    Natürlich tue ich Dinge, die mit dem Erziehungsauftrag nicht vereinbar sind.

    Was, bitteschön, ist daran "natürlich"?

    Wie JEDER ANDERE HIER

    Das kannst du mit der Sicherheit nicht sagen, so gut wirst du uns alle nicht kennen. Aber OK, was aber ich getan, das schlimmer ist als Ghostwriting? Butter bei die Fischer, wenn du solche Behauptungen aufstellst.

    Und ansonsten: Ja, Menschen machen Fehler. Aber deren gibt es zwei Arten: die, die als Fehler erkannt und eingesehen werden, und die, auf die der Fehlende auch noch stolz ist. Langsam wird's eklig. Aber ich begrüße deine Ehrlichkeit. Wobei ich den Verdacht, dass wir hier einem Troll aufgesessen sind, immer noch nicht vollständig zurückziehen kann. Die Hoffnung, dass du doch keine Lehrerin bist, besticht doch.


    Das ist ein Missverständnis. Die Aufträge laufen über eine Firma. Mein Name taucht dort nirgends auf.

    Geschickt. Die Tätigkeit ist so legal uns koscher, dass man sie besser anonym ausübt. Ist klar.


    Und selbst wenn es so wäre: In der Schule gibt es Regeln.

    An der Uni zum Glück nicht. Patsch!

    weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.

    Rechtsgrundlage?

    Aus der Länge daraus zu schließen, dass etwas eine Klausur ist, ist ähnlich, wie zu konstatieren, jedes rote Auto sein ein Feuerwehrauto.


    Müßte doch eigentlich in der APO-BK stehen, oder?

    Irgendwie schon, nur nicht explizit. VV 10.2 zu §10 der Anlage D sagt:


    Zitat

    die schriftliche Übung muss den zeitlichenUmfang von Klausuren deutlich unterschreiten.

    Da wäre man mit einer Minute weniger also auch nicht im Rahmen. Vielmehr muss man aber die Länge der Klausuren in der Qualifikationsphase zu Grund legen:


    Zitat

    Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 12 in den Leistungskursfächern 180 bis 225 Minuten und in den Grundkursfächern 135 bis 180 Minuten.

    bzw.


    Zitat

    9.3.1 Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 13.1 in den Leistungskursfächern 210 bis 240 Minuten und in den Grundkursfächern 180 bis 210 Minuten.
    9.3.2 Die Klausurdauer in der Jahrgangsstufe 13.2 im ersten bis dritten Abiturfach entspricht der Klausurdauer in der schriftlichen Abiturprüfung, gegebenenfalls einschließlich der entsprechenden Auswahlzeit. [...]
    9.3.3 Die Klausurdauer beträgt in der Jahrgangsstufe 13.1 und 13.2 in den schriftlichen Prüfungsfächern der zweiten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung 180 Minuten.


    Heißt bei uns konkret, dass die angekündigten ein bis zwei schriftlichen Übungen pro Semester 45 Minuten dauern. Das ist deutlich unter der Klausurzeiten. Die 30 bis 90 Minuten aus dem allgemeinen Teil sind der falsche Maßstab.

    Keien Ahnung, wie in Berlin die Formalia geregelt sind. Aber! Du müsstest dir zwei Fächer anerkennen lassen. Das erste wäre wohl Informatik. Ob es für Mathematik als zweites reicht, müssen die zuständigen Stellen entscheiden, das weiß hier niemand.

    Darf ich mal fragen, wie alt du bist? Ab einem bestimmten Alter lohnt sich ja ein Quereinstieg nicht mehr. Auch für den Arbeitgeber.

    Etwas anderes ist es, wenn man als Vertretungskraft arbeitet, da sind die Anforderungen wesentlich geringer. Vermutlich wirst du dich dazu direkt an Schulen wenden müssen, die jemanden suchen.

    Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil man mir beispielsweise die Moral abspricht, das Vertrauen entzieht, die Arbeit für das Amt als unangemessen ansieht.


    [...]


    Ich habe dir jetzt schon mehrmals erklärt, dass es hier nicht um ein Konstrukt geht, sondern dass ich ganz genau weiß, was ich tue und mich lediglich für dienstrechtliche Konsequenzen interessiere.

    Insofern wäre der Thread erledigt. Mehr Einschätzungen zu den dienstrechtlichen Konsequenzen als bisher wirst du kaum kriegen. Wie gesagt, Anwalt. Außerdem bist du der Ansicht, dass die dienstrechtlichen Konsequenzen von einer moralischen Einschätzung abhängen können. Eine solche möchtest du aber von uns nicht.

    Unterm Strich erinnert mich das Ganze an die "Ich habe beim Amtsarzt gelogen"-Threads. Selbst wenn man bei so etwas mit den Kollegen mitfühlen kann, wird man ihnen nicht helfen können. Für solche Situationen gibt es keine Musterlösung.

    Aber ich muss auch nicht jedem helfen.

    Es gäbe ja auch die Möglichkeit, die Tätigkeit anzumelden,

    Das ist nicht nur eine Möglichkeit, sondern Verpflichtung. Warum hast du denn die Anzeieg der Nebentätigkeit noch nicht vorgenommen, wenn diese doch juristisch ach so in Ordnung ist? Daraus könnte dir dann ja keiner einen Strick drehen, aus der Nichtanzeige durchaus. Glaubst du dem eigenen Konstrukt nicht?

    Ich habe lediglich erklärt, dass sich rechtlich gesehen lediglich der Auftraggeber falsch verhält. Das ist eine Tatsache und daran ist nichts verlogen.

    Das Verlogene daran ist die Reduktion auf das juristische Backup in dem klaren Bewusstsein, dass der Kunde entgegen der formalisierten Erklärung das gelieferte Werk zu unredlichem Tun verwenden wird. Anders kann ich's nicht erklären. Versteh's oder lass' es bleiben.

    Ganz ehrlich, wie denn? Mach doch mal einen Vorschlag. Wie kann ich von zu Hause bei freier Zeiteinteilung einen Stundenlohn erwirtschaften, der meinem Ausbildungsgrad entspricht? Ich würde das sofort machen.

    Du könntest weißes Pulver grammweise in Kunststofftütchen packen. Dann gibt es da im Internet interessante Dienste, wenn du eine Webcam hast.

    Nee, im Ernst, wie sollen wir hier den 'ne Berufsberatung machen, ohne deine Situation zu kennen? Irgendwie kommt's du mit der Kohle, die du als Lehrerin (Vollzeit?) verdienst, nicht hin. Da kann ich mir schon keinen Reim darf machen. Wenn man aber dringend Kohle braucht, warum muss man dann dringend zu Hause arbeiten? Letztendlich wägst du dein (finanzielles) Wohlergehen gegen das der Betrogenen ab. Da gibt es vielleicht keine einfache Antwort. Nach dem bisherigen Stand, sehe ich aber keinen Grund dafür eine andere zu geben, als die bisherige.

    Moment mal, der Prof. hat sich die Arbeit angesehen und korrigiert (und ergänzt?), BEVOR es zur Wertung kam?

    Caro07 sprach vom Inhaltsverzeichnis, das sie vorlegte. Der Prof begleitet die Arbeit, insofern gibt er auch Feedback zu den Zwischenstufen. Wenn da einer das Maß verliert und ungemessene Hilfestellung gibt, ist das abermals keine Rechtfertigung für Betrug an anderer Stelle.

    Ich habe nie nach Absolution und nicht mal nach einer Meinung gefragt,

    Erstere hast du AFAIR auch nicht bekommen, letztere schon. Ach, wie ungewöhnlich. Jemand schreibt etwas im Internet und andere kommentieren aus ihrer Sicht mit den eigenen Gedanken. Gab's ja noch nie.

    sondern lediglich nach Erfahrungsaustausch und einer rechtlichen Einschätzung.

    Hast du bekommen. Sogar Preislisten zum Vergleichen. Die rechtliche Einschätzung ist soweit klar, dass du die Nebentätigkeit hättest anzeigen müssen.

    Ob mich mein Arbeitgeber rausschmeißen würde/darf ist eben die Frage. So offensichtlich ist das nämlich für mich nicht.

    Nee, ist's auch nicht. Aber da würde ich vielleicht jemanden Fragen, der sich damit auskennt. Vielleicht einen Anwalt. Der hat womöglich sein Staatsexamen zu Recht bekommen und kennt sich mit juristsichen Belangen aus. Es gibt wohl ein einigermaßen weites Spektrum von möglichen Sanktionen. Villeicht spielt da die Dauer des Verstoßes eine Rolle oder der finanzielle Umfang. Vielleicht auch, dass es sich um einen Igitt-Bereich handelt. Who knows? Not me.


    Dass hier noch viele andere Leute antworten würden, um sich ganz doll aufzuregen, war mir wohl klar.

    Na dann wurden deine Erwartungen nicht enttäuscht. Prima.

    Ich war aber nicht bei einem Studium, sondern einer Publikation, also einer etwas höheren Stufe in der universitären Laufbahn.

    Auf das Studium bezog ich mich insofern, als dass man zu dessen Ende als Prüfungselement eine Arbeit zu schreiben hat. In dieser ist nachzuweisen, dass man das wissenschaftliche Arbeiten, dass auch nach dem Studium ansteht, beherrscht. Die Anforderungen an eine Abschlussarbeit und eine postgraduierte Veröffentlichung sind also nichts völlif verschiedenes. der Betriug durch Ghostwriting oder andere nicht dokumentierte Hilfsmittel ist in beiden Fällen der gleiche.

    Vielleicht bleibst du auch mal bei dem, was man dir entgegensetzt und tauschst es nicht durch etwas aus, was dir besser in den Kram passt!

    Willst du mir jetzt erzählen, was ich zu schreiben habe? Unter welchem Namen?

    Ich sehe nicht so recht den Schaden, dass jemand alles Nötige an Inhalten bereitstellt und jemand die meiste Formulierungsarbeit macht, damit der Rezipient ein gutes Werk in Händen hält.

    Geteilte Arbeit, gemeinsame Veröffentlichung, beide Namen drauf, aufsitzen, Abfahrt.

    Dafür werden ja auch Leute bei Verlagen bezahlt. Dort wird es dann angegeben und dafür wäre ich dann im Fall eines Ghostwriters auch. Ghostwriter wäre dann schon wieder der falsche Begriff, weil dann eben bekannt.

    Ebend. In diesem Thread geht es aber um Ghostwriting, also um wissenschaftlichen Betrug. Aber Hauptsache, ich beziehe mich auf das, was du "entgegensetzt". Die Verquickung des Betrugs mit wissenschaftlicher Kollaboratoion halte ich nicht für angemessen. Was soll dieser Vergleich, außer den Betrug zu mildern?

    Dieser Subthread ist eine Sackgasse. Warum und wie Wissenchaftler zusammen arbeiten, hat nichts mit Ghostwriting zu tun.

    Dass einem Zeitmanagement und Orginsation durcheinandergeraten kann im Leben leider ungeplant schnell passieren. Da hat man nicht immer den Einfluss drauf.

    Zum einen gibt es in den Prüfungsordnungen Regelungen für Widrigkeiten, die man nicht zu verantworten hat. Zum anderen gehört es eben dazu, klar zu kommen, sich so zu organisieren, dass man genug Puffer hat. Die einen kriegen das hin, ziehen etwas durch und kriegen einen Abschluss. Die, die die's nicht hinkriegen, die Flinte ins Korn werfen, aufgeben oder nicht mehr können, kriegen keinen. Ein akademischer Abschluss bedeutet auch, mit Stress umgehen zu können, also unetr Stress noch Entcheidungen treffen zu können. Was meinst du, warum die Firmen Akademiker beschäftigen?

    Ich habe das nicht gutgeheißen, nur die Hintergründe erläutert.

    Die Behauptung, dass die Betrüger, die Prüfungsleistung eigentlich erbringen könnten, aber schlcith keine Lust haben, dürfte schon ein wenig absurd sein. Den Hintergrund, dass man es nicht kann, möchte ich nicht ausschließen. Aber selbst wenn Lustlosigkeit der Grund vor den betrug wäre, so bleibe es doch ein Betrug. Zum Sudium gehört halt auch ein gewisses Durchhaltevermögen, ein Bisschen Zeitmanagenment unf Organisation. Und zur eigenständigen Arbeit gehört auch, dass man sie eigenständig verfasst hast, also eben auch die anscheinend etwas verpönte Formulierungsarbeit selbst macht. Die Dinge, die man weiß oder kann, zu Papier zu bringen, ist auch eine Leistung. Insofern möchte ich auch der Mär, dass Naturwissenschaft nur im Labor stattfände widersprechen.


    Auch viele Dozenten benutzen die Arbeiten ihrer Absolventen für ihre eigenen Forschungen und Veröffentlichungen.

    Kommt drauf an, in welcher Form. Ergebnisse aus meiner Diplomarbeit sidn auch in eine gemeinsame veröffentlichung mit dem Prof gelandet. Mit beiden Namen drauf und beide haben etwas beigetragen. Die Arbeit des Studenten einfach umzulabeln, ist natürlich nicht OK. Aber auch hier gilt, dass die eine Sauerei nicht die andere rechtfertigt. der Grundsatz lautet "Gleiches Recht für alle." nicht "Gleiches Unrecht für alle."

    Und was Kapa über ofensichtlicher Deppen und Arschgeigen auf Professorenstühlen schreibt, ist auch nicht besser, eher schlimmer. Aber auch hier wählte ich den richtigen Weg, und schriebe eine ordentliche Arbeit.

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