Beiträge von O. Meier

    Interessant (und typisch Lehrer) wie die eigentliche Frage, nämlich die nach rechtlichen Konsequenzen allenfalls am Rande besprochen wird,

    Wenn du möchtest, kannst du gerne Rechtsberatung für die Threadstarterin machen. ich bin da 'raus, die Gründe dürften klar sein.


    dafür sofort die über die Moral der Sache diskutiert wird.

    Klingt,als wenn du das negativ bewertest. Sehe ich geau anders. ich finde es gut, wenn man die rechtlichen Fragen nicht ohen die ethischen diskutiert bzw. das eine dem anderen vorschaltet.


    Ich will hier auf keinen Fall Ghostwriting legitimieren, aber du springst mir hier zu weit. Nur weil man es nicht selbst schreibt, heißt nicht, dass man es nicht selbst kann und zu Unrecht den Abschluss bekommt!

    Den Abschluss bekommt man, wenn man die geforderten Leistungen bringt. Wenn man das kann, soll man es tun und so nachweisne, dass man es kann. Kriegt bei dir ein Schüler eine gute Note, wenn er erklärt, dass er die Klausur schon hätte benarbeiten können, aber gerade keine Lust hatte.

    Der Auftraggeber hatte einfach keine Zeit/keinen Bock, seine Folien/Präsentation und Skripte als Buch zusammenzufriemeln und hat das entsprechend in Auftrag gegeben.

    Ja, ich finde auch, wenn einer keinen Bock hat, sollte man ihm den Abschluss einfach geben. Das ist ja wirklich zu viel verlangt, dass man das tut, was dazu gehört. Am besten man fragt den Prüfling, ob er Bock zur Prüfung hat. Wenn nicht, darf er sich eine Note aussuchen. Diese Ausredenschema ist mehr als lächerlich.


    Fachlich war die Kompetenz klar da

    Das weiß man selbst am besten. Warum sollte da noch ein Prüfer oder Gutachter drüber urteilen.


    Wie immer wird hier die ganz große moralische Keule herausgeholt, das Ende aller Zertifikate, Moral und des Abendlands sowieso heraufbeschworen ...

    Genau das passiert eben nicht. Der Betrug wird nur als das benannt, was er ist. In der moralischen Einordnung kommt er offensichtlich nicht gut weg. Warum wohl?

    Aber das Problem liegt doch bei dem, der die Arbeit als seine ausgibt und nicht bei dem, der sie erstellt hat. Oder übersehe ich da etwas?

    Ja, du übersiehst die Verlogenheit der Ghostwriter, die wieder besseres Wissen so tun, als würden die von ihnen verfassten Arbeiten nicht zu schändlichem Tun bestellt und geliefert.

    Außerdem haben die Betrüger weniger ein Problem als die Ehrlichen. Erstere kriegen einen Abschluss, der ihnen nicht zusteht, das ist nicht wirklich ein Problem, sondern ein Gewinn. Letztere verlieren womöglich einen Job, einen Auftrag, ein Projekt an einen Betrüger. Die haben dann ein Problem.

    Dies lassen wir uns bestätigen, was uns (zur Zeit) rechtlich in eine unbedenkliche Lage bringt.

    Soweit die juristisch weiße Weste für das schändliche Unterfangen.


    Unter falschem Namen eventuell... vermutlich.

    Da gibt es halt nix zu leugnen. Du weißt, was du da tust. Igitt.

    Das ist dann aber die Entscheidung des Kunden und sein Problem.

    Nein, es ist das Problem derer, die sich ihren akademischen Grad ehrlich verdienen. Die dürfen dann mit den von dir protegierten Betrügern um Stellen konkurieren. Nicht nett.

    Dass es aber Situationen gibt, in denen jemand, der sein ganzes Studium immerhin alleine geschafft hat, bei einer Hausarbeit plötzlich Hilfe braucht (Schwangerschaft, bereits berufstätig, andere Verpflichtungen, Erkrankungen, usw.) kann man sich doch auch vorstellen. Das muss auch nicht heißen, dass jemand sich einfach eine komplette Arbeit bestellt, häufig geht es auch um Korrektur, Lektorat, Coaching, Formulierungshilfen usw.

    Und ob ein solcher Fall vorliegt, prüfst du natürlich gewissenhaft? Is klaa. Und dann gibt's du Formulierungshilfen in Form einer fertigen Arbeit. Mal abgesehen davon, dass alle Hilfsmittel beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit angegeben werden müssen. Und überhaupt, was sollen den "Formulierungshilfen" sein? Entweder die Formulierung ist nachrangig, dann kann der Kandidat sie ignorieren und Bedarf keiner Hilfen. oder sie sind wesentlich, dann sind sie Teil der zu erbringen Leistung. Also muss der Kandidat das selbst können.

    Ich sage ja auch gar nicht, dass ich dahinterstehe, ich brauche schlicht das Geld.

    Ja, so ging's Walter White auch.

    Jetzt muss ich mal nachfragen, heißt "Ghostwriter im universitären Bereich", dass du wissenschaftliche Arbeiten verfasst, die dann nicht unter deinem Namen erscheinen?

    Und werden sie dann anonym veröffentlicht oder erscheinen sie unter einen anderen Namen? Letzteres wäre wohl zumindest wissenschaftlich nicht redlich.

    Aber rechtlich einwandfrei soll es sein? Womöglich, weil man sich vom "Empfänger" bestätigen lässt, dass er die Arbeit, die zufällig das gleiche Thema hat wie seine Masterarbeit nicht als die seine ausgeben wird? Und wenn er es doch tut, ist der Ghostwriter ganz erstaunt und enttäuscht? So ein Blödsinn.

    Mir egal, wie das juristisch zu bewerten ist. Es ist eine Sauerei sonders gleichen gegenüber denen, die redlich ihre Abschlüsse erwerben. Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, dass es ich bei derlei Tätigkeit um amtsangemessenes verhalten handeln soll. Der TE wird schon wissen, warum er sein schmutziges Geschäft nicht als Nebentätigkeit angezeigt hat.

    That said, glaube ich aber vielmehr, dass auch wir auch in diesem Thread einem Troll aufgesessen sind.

    Na ja, wenn die Aufnahmeprüfungen nur die für das Studienfach relevanten Inhalte überprüften, würde der naturwissenschaftlich interessierte Schüler in der Regel wohl keinen gesonderten Wert auf Deutsch und Latein legen und der geisteswissenschaftlich interessierte auf Mathematik und Physik (als prototypische Beispiele).

    Und? Wenn sie das lernen, was sie später brauchen, ist doch allen gedient. Aber! Ich halte es nicht für selbstverständlich, dass die Universitäten keinen wert auf Allgemeinbildung legen.

    Dann könnte man sich das Abitur aber gleich ganz sparen, wenn es für alle Studiengänge Aufnahmeprüfungen gäbe?

    Ja.

    Würde die Sek-II-Kollegen sicher entlasten.

    Nein, die müssten dann ja die Aufnahmeprüfunhen für die gymnasiale Oberstufe abnehmen.


    Ich weiß auch nicht, ob es dann noch ein Abitur bräuchte,

    Eben nicht.

    wenn man durch zusätzliche Aufnahmeprüfungen implizit den Schulen unterstellen würde, dass sie nicht mehr in der Lage wären, einer ihrer Hauptfunktionen nachzugehen, nämlich Bewertung und Diagnostik.

    Das ist die These, die sich hinter "Noteninflation" verbirgt.

    Die Folge wäre wohl, dass viele Schüler den Schulbetrieb noch weniger erst nehmen und einfach auf Viergewinnt setzen würden, da ihre Noten keine weitreichenden Folgen für sie hätten (und sie häufig altersbedingt noch nicht verstehen können, dass es einen langfristig im Leben doch weiterbringt, in der Schule aufzupassen)

    Oder auch nicht, wenn sie doch verstehen, dass sie dann drei Jahre Zeit haben, möglichst viel von dem zu lernen, das sie durch die Aufnahmeprüfung bringt.

    und dann kommt noch der NRW-Zusatz dazu, dass man in der Sek I kaum sitzen bleiben kann.

    Was egal wäre, wenn für die Sek II auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich wäre (und konsequenterwiese auch für den gewünschten Zweig der Sek I).

    Einer meiner Schüler kam ja auch damit an, daß er wegen meiner 5 in die Nachprüfung müsse, um doch noch versetzt zu werden, und er die Nachprüfung bei mir machen würde, weswegen ich dann ja eine Woche eher aus den Sommerferien zurückkehren müsse...

    Schon niedlich, wenn sie versuchen sich unseren Kopf zu zerbrechen. Ähnlich amüsant finde ich immer, wenn sie mir erklären wollen, dass doch schon "Notenschluss" gewsen sei. Ich erkläre ihnen dann, dass die Note feststeht, wenn sie das Zeugnis in Händen halten, nicht vorher.

    Universitäten sind dann gezwungen in wirklich allen Studiengängen Aufnahmeprüfungen durchzuführen. Was von dem Verband wohl auch niemand will.

    Warum nicht? Aufnahmeprüfungen in allen Bereichen lösten viele Probleme. Die Universitäten können prüfen, ob der Kandidat die Voraussetzung für eben jenen Studiengang hat. Sie müssten sich nicht darauf verlassen, dass eien Schule das richtig eingeschätzt hat. Genau könnten wir an den Schulen Aufnahmeprüfungen machen, anstatt uns auf das Urteil der Zubringerschulen zu verlassen.

    Um mal auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Das Abitur mit seinen Prüfungen gleich welcher Art ist nun gelaufen

    Das ist sehr weit weg von eigentlichen Thema. Wozu dient das herumreiten auf dieser unbestrittenen Nebensächlichkeit?


    Magst Du einmal darlegen, wieso Du hier einen auf Hardliner machst, der zumindest vorgibt, alles zu wissen und alles immer perfekt zu formulieren?

    Nein, mag ich nicht. Da ich dergestaltes nicht tue, ist die Frage nach einer Begründung wenig zielführend. Sie bleibt daher unbeantwortet.


    Wozu dient in diesem Zusammenhang Dein doch sehr arrogant wirkendes Auftreten?

    Es dient zu nichts. Da ich aber nunmal arrogant bin, trete ich wohl auch so auf. War in der Sache noch etwas?

    Aber es gibt Prüfungen nach den regulären Prüfungen

    Nein, die mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Fachsind Teil des regulären Prüfungsverfahrens, innerhalb dessen sie stattfinden. Nicht etwa "danach".


    umgangssprachlich

    Ist das dein Maßstab? Herzlichen Glückwunsch.


    ist das Herumreiten auf diesen Bezeichnungen unnötige Wortklauberei.

    Schwache Ausrede. Aber wozu dient in dem Zusammenhang das Beharren auf falschen Bezeichnungen?

    In meiner Meldung des Inhalts an die Admis schrieb ich:

    Zitat von O. Meier

    Es wird Geld geboten um Daten aus zugangsgeschützen Bereichen zu erhalten. Das ist zumindest in einer rechtlichen Grauzone.


    Liege ich damit grundsätzlich falsch oder bin ich nur etwas überempfindlich bei einem Thread-Starter, der sich gerade erst angemeldet hat?


    PS: Sooo hoch kann die Entschädigung gar nicht sein, dass es sich lohnt.

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