Beiträge von O. Meier

    Würde das bedeuten, dass der Chef auch „nö“ sagen kann??

    Kann er, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Unterm Strich muss er abwägen, was wichtiger ist. Welcher Vertretungsunterricht aber sollte so wichtgi sein, dass man bleibende Schäden riskiert. Nö, das wollte ich als SL nicht auf meine kleine Kappe nehmen.


    Krabappel, danke für's Raussuchen.

    Die Schulleitung ist mein Dienstvorgesetzter und kann entsprechend frei entscheiden, ob ich mit meiner Klasse zu fahren habe oder nicht.

    Nein, frei entscheiden kann so ein Landesbeamter das nicht, höchstens nach billigem Ermessen. Im Wandererlass heißt es, dass die Schule das in eigener Verantwortung regelt. Das heißt nicht, dass der Schulleiter machen kann, was er will.


    Mir ging es aber um etwas anderes. Mal abgenommen, es sei die alleinige Obligenheit des SL, zu entscheiden, wer und was fährt. Wenn er einigermaßen schlau ist, wird er vorher kucken, wer fahren will, und ob er genug Leute hat, um sein Fahrtenkonzept auch umzusetzen. Es gibt natürlich immer wieder Führungskräfte, die sich und anderen etwas beweisen wollen. Die haben dann nicht nur Recht, sondern auch jede Menge Ärger. Viel Spaß.


    Wer auch immer (Person oder Gremium) innerhalb der Schule denn nun zuständnig ist, so gibt es nach den Vorschriften überhaupt keine Verpflichtung, irgendeine Fahrt anzuordnen. Die Regelungen sehen nämlich überhaupt nicht vor, dass gefahren werden muss. Ich erwarte von denjenigen, die so etwas entscheiden, auch den Weitblick, die Umsetzbarkeit ihrer Entscheidungen abzuschätzen.


    Klassenlehrer gemäß §18, Absatz 5 der ADO die Fahrt zu begleiten.

    Aber nur "in der Regel". Das wäre schon mal ein Punkt, um die Ellenbogen auszufahren, wenn man nicht fahren möchte. Letzte Instanz wäre dann wohl ein Verwaltungsgericht, das entscheiden muss, ob diese Ordnung schwerer wiegt, als andere Rechtsgüter. Warum sollte man es darauf nicht ankommen lassen?


    Also wer organisiert in einem solchen Fall die Fahrt, sammelt das Geld ein usw.?


    Gute Frage. Solcherelei Details sind mal wieder in den Vorschriften nicht geregelt. Und auch der anweisende Schulleiter hat sich dazu im Zweifelsfall keine Gedanken gemacht, weil er davon ausgeht, dass andere sich seinen Kopf zerbrechen.


    Was das Geld anbetrifft, könnte das ohnehin schwierig werden, wenn die Schule nicht über ein Verwahrkonto verfügt, über das das Geld gesammelt und weitergeleitet wird.


    Auch darüber sollte sich ein SL Gedanken machen, bevor eine Dienstanweisung zu fahren schreibt.

    Wenn morgen jemand total unreflektiert mir sagt, ich solle erst ab 12 Punkte eine 3 geben, dann ziehe ich nur noch halbe Punkte ab, wo ich zur Zeit volle abziehe. Umgekehrt nach unten.
    Es steht ja nirgendwo im Gesetz, wieviele Punkte ich für "le pére"(alternativ "la père", "le péré", oder "le vater"...) statt "le père" zu verteilen habe.

    Eben. Da endet dann die Objektivierbarkeit. Insofern bin ich auch nicht böse, dass bei uns keine Fachkonferenzen oder so irgendwelche Notenschlüssel beschlossen haben.

    Bereich 4 minus

    Da weiß ich schon gar nicht, was das sein soll. Entweder etwas reicht aus (4) oder nicht (5). Zumindest außerhalb der gymnasialen Oberstufe. Das ist "schwach ausreichend" (04 Punkte) tatsächlich nicht mehr ausreichend. In anderen Bereichen könnte 4- aber als "reicht ja doch noch irgendwie" verstanden werden.


    Was soll denn jemand, der das liebe lange Jahr Vierminussen gechrieben hat, auf dem Zeugnis bekommen, wenn auch seine sonstigen Leistungen in dem Bereich liegen? Nee, dann gebe ich lieber gleich Fünfen, dann hat man Klarheit.


    Im Übrigen kann man über 'ne vier für 50% auch mal nachdenken. Wer nur die Hälfte richitg hat, hat die andere Hälfte falsch. Reicht das noch? Allerdings gäbe es wohl einiges Getöse, wenn ein einzelner Lehrer die Grenze auf zwei Drittel setzt.

    Dann bin ich mal darauf gespannt was du benutzen willst.

    Wer? Ich? Ich will gar nichts benutzen. Das muss schon der entscheiden, der weiß, was er ausdrücken möchte.



    Da es sich um Korrelationen handelt

    Vielleicht schreibt man einfach das?

    fällt der Folgepfeil auch weg

    Die Regel "Das Gleichzeichen kann dann verwendet werden, wenn der Folgepfeil nicht passt." will mir nicht behagen.

    ich da oben auch keine mathematische Gleichung sehe

    Eben. Ich halte nichts von der Verwendung mathematischer (Pseudo)-Schreibweisen außerhalb mathematischer Kontexte. Die deutsche Sprache ist erstaunlich ausdrucksstark.


    Also ich meine, wir sollten uns an ein paar Einzelbeispielen abarbeiten. Bei denen war höchstens einer von uns dabei. Wir wissen nur, was dieser uns berichtet, nicht mehr. So können wir die Situation überhaupt nicht beurteilen.


    Das ist 'ne gute Grundlage für Diskussion. So komme ich dann zu dem Ergebnis, dass die besten Lehrer nie Lehrer wurden, weil sie vorher (von blöden Prüfern natürlich) totgeprüft wurden.

    Manchmal hat man einfach auch Pech!

    Ja, kann passieren. Der implizierte Eindruck, dass universitäre Prüfungen generell Lotterien sind, in denen die einen nur mit Glück bestehen und an denen die anderen nur wegen Pech scheitern, möchte ich aber zurückweisen. Bei aller Kritik, die man an Prüfern und Prüfungsverfahren anbringen kann, fallen eben einfach auch Leute durch, die's nicht drauf haben.


    Wenn hier jemand auftritt, der durchgefallen ist, weiß man nicht warum. Er selbst sollte es aber wissen oder herausfinden. Deshalb war die Anmerkung, dass jemand der sich fachlich schwer tut, doch nochmal prüfen sollte, ob er in dem Fach richtig ist, mehr als angebracht. Vorschnell alles auf Pech oder schlechten Tag schieben, um dann in die nächste Sckgasse zu rennen, bringt's doch auch nicht.

    Nun ja, aber wenn du halt bei einer Teilprüfung endgültig durchfällst, war es das halt auch... Da ist es dann vollkommen egal ob in den anderen Fächern eine 1 drinnen steht...

    Und nu? Soll es denn lieber ohne Prüfung ablaufen und es haben alles bestanden, die meinen, dass sie das eigentlich können?


    Wenn man zu einem Studium antritt, weiß, dass (am Ende) eine Prüfung über den formalen Erfolg entscheidet. Man kennt die Prüfungsordnung und weiß, worauf man sich einzustellen hat. Und selbst wenn "man" einen schlechten Tag hatte, so hatte doch "man" einen schlechten Tag. Und nicht etwas der Prüfer oder der Mann, der im Fernsehen das Wetter ansagt.


    Endgültig durchzufallen, heißt doch aber, dass man in mehreren Versuchen gescheitert ist, dass "man" also wiederholt "schlechte Tage" hatte. Das soll ein Beweis dafür sein, dass man mit den studierten Inhalten auf du und du steht?


    Natürlich bedeutet eine Prüfugn auch immer, mit dem Verfahren und den Umständen klar zu kommen, den Stress im Griff zu haben und auf den Punkt gelernt zu haben. Ja, so gehen Prüfungen. Vorschläge für Alternativen?

    Ich kann allerdings auch die Verärgerung des Vertretungsplaners verstehen,

    Verärgert kann er ja sein, das hat er umsonst. Nichts desto trotz muss er professionell und sachlich mit der Situation umgehen, also eine Lösung finden. Danach kann er dann anmerken, dass eine E-Mail am Vorabend hilfreich gewesen wäre.


    Die SL vorzuschicken, weil einem etwas nicht passt, ist schon schlechter Stil. Ein Vertretungsplaner, der es persönlich nimmt, wenn jemand ausfällt, sitzt auf dem falschen Posten.

    Ich hatte dann angeboten, nach meinem Unterricht nach der 6. Std. zu ihr zu kommen, aber das wollte sie dann auch nicht. Begründung: Sie müsse ja heute abend noch in die Schule, weil Musical-Aufführung ist. Ist klar, schnell nach Hause chillen, aber für ein 10-Minuten Gespräch keine Zeit haben. Grrrr.

    Jo, so wichtig scheint die Sache also gar nicht zu sein. Wenn die SL mit dir sprechen möchte, wird sie schon einen Termin finden. Dann hörst du dir an, was sie zu sagen hast, und gut.

    Wie seht ihr das: hat die Schulleitung das Recht, mir einen wichtigen Arzttermin zu verbieten, damit ich andere Kollegen vertreten kann, damit diese möglicherweise ihren Arzttermin wahrnehmen können?

    Aus der Fürsorgepflicht, die sie stellvertretend für den Dienstherren dir gegenüber wahrzunehmen hat, lässt sich leicht ableiten, dass sie dir nicht verbieten kann, deine Gesundheit zu erhalten oder wieder herzustellen.

    Ich bin mal gespannt auf das Gespräch morgen, ich habe da echt Bammel.

    Wovor? Dass die SL ganz doll schimpfen wird? Nimm jemanden vo Lehrerrat mit. Der muss gar nichts sagen. Es reicht, dass du damit zeigst, dass du dich nicht einschüchtern lässt.


    Hör' dir an, was die SL zu sagen hat. Mach' ir gegebenenfalls Notizen, insbesondere, wenn sie sich im Ton vergreift oder etwas sagt, dass nicht passt. Dann sagst du "Danke für Ihre Sichtweise" und gehst.


    Oder eine SL ist an sich ganz vernünftig, dann muss man eigentlich nicht viel sagen, dann versteht sie, dass du dich um deine Gesundheit kümmerst.


    Viel Spaß.

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