Beiträge von O. Meier

    Wie soll das denn laufen, wenn zwei oder gar drei Kollegen ihre Noten für eine gemeinsame Note, weil nur eine note im Zeugnis ausgewiesen wird, zusammenschmeißen sollen?

    Dann haben sie das hoffentlich vor der Konferenz getan. Oder bildet ihr die Bündelnoten ernsthaft auf der Konferenz? Wie lange soll die dauern?


    Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass ich den Quark um Lernfelder, bereichsspezifische Fächer und Bündelnoten nicht gruselig fände. Da geht erheblich Trennschärfe verloren.

    Bsp.: In einem Fach sollen drei Kollegen ihre Noten zusammenwerfen. Bei zwei Kollegen hat der Schüler eine 3, bei einem eine 6. Glatt errechnet heißt das: (3+3+6)/3=4, also ausreichend.
    Gleichzeitig hat die Bildungsgang-Konferenz beschlossen, daß in einem solchen Fall bei einer 6 die Gesamtnote maximal 5 sein kann.


    So, jetzt begründe den ganzen Kram mal pädagogisch.

    Da ich den Fall nicht kenne, werde ich das wohl nicht können. Aber generell diagnostiziert eine ungenügende Leistung doch erhebliche Mängel. Die kann man wohl nicht wegrechnen, also müssen auch in der Bündelnote erhebliche Mängel diagnostiziert werden. Insoweit kann ich den Biga-Beschluss nachvollziehen. Allein, dass die Mängel zunächst als nicht in absehbarer Zeit behebbar gelten, nach der Rechnung aber doch, mutet mir komisch an.

    Also für mich hört sich diese Anordnung nach "Basar" an.

    Für mich nicht. Da entscheiden immer noch Lehrer aufgrund von Leistungen. So steht's da. Die Note wird auf der Konferenz begründet, nicht geändert.

    zumal bei manchen Schülern erst zu den Zeugniskonferenzen hochkocht, ob die ganzen Fehlstunden denn nun entschuldigt oder unentschuldigt sind.

    Ja, und? So lange ihr die Fehlzeiten dokumentiert habt und sie in die Notenbildung einbeziehen könnt, ist's doch egal, ob die Schüler den Überblick verloren haben. Das Problem verstehe ich nun gar nicht.


    Oder meintest du, dass das nicht ordentlich dokumentiert ist und man erst lange nachfragen muss, was entschuldigt ist und was nicht. Ja, das nervt.

    Ja,
    der TE sollte die Kollegen fragen wie viele 5er in den anderen Fächern zusammenkommen. Wenn da eh schon wegen der Fehlstunden zwei 5er zusammenkommen, mach eine dritte 5 draus und gut. Das Ergebnis ob nun drei 5er auf dem Zeugnis stehen oder zwei 5er und ein 6er ist dann auch egal.

    Das stimmt für die gymnasiale Oberstufe so nicht. Abgesehen davon halte ich solcherlei Mauscheleien nicht für legitim. Der TE soll nach den Leistungen, die der Schüler erbracht hat, urteilen, und nicht nach einer Note suchen, die irgendwie nichts ausmacht. Mit dem Anspruch kann man auf Notengebung auch vollständig verzichten.

    Man muß halt aus Lehrersicht auch mal an die Arbeitökonomie denken, sonst reibt man sich bei der Vielzahl der Schüler auf.

    Da es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife keine Nachprüfungen gibt, kann es sich sparen, wegen dieses Aspekts vorschriftswidrig zu handeln.

    Also bei uns gibt es solche Diskussionen eigentlich nur, wenn da zwei 5er im Zeugnis stehen in der Zeugniskonferenz. Machen wir dann drei 5er daraus oder nur eine 5. Hängt aber auch mit der entsprechenden Anzahl der daraus resultierenden Nachprüfungen zusammen. Ziel ist da immer eine eindeutige Lösung, also eben gerade keine zwei 5er.

    Ist das eine Konferenz oder ein Basar? Was ist bitte an 2 mangelhaften Leistungen uneindeutig? Die Noten danach zu vergeben, wie viele Nachprüfungen man machen möchte, entspricht sicher nicht den Vorschriften. Schlechter Stil ist's auch.


    Man kann von Nachprüfungen halten, was man will, diese einem Schüler aber nicht zu gewähren, indem man ihm eine dritte Fünf herbeizaubert, geht genau so wenig, wie auf diese zu verzichten, indem man eine Fünf unter den Tisch fallen lässt.


    So etwas würde ich auch anonym nicht öffentlich schreiben. Mal ganz abgesehen davon, dass ich so etwas nicht zu schreiben hätte, weil ich mich an so etwas nicht beteiligen würde.


    Nee, so geht das nicht.

    Und ja, es spielt eine Rolle, wenn ich als einziger Kollege die Sechs gebe, wenn ich theoretisch aufgrund der Gesamtnotenlage (jetzt klar?) auch einen Punkt hätte geben können.

    Auch wenn du der Semantik die Ehre gäbest und "hypothetisch" schriebst, verstünde ich es immer noch nicht. Entweder man kann einen Punkt geben, dann gibt man den, oder eben nicht, dann gibt es den nicht. Den Fall, dass ich einen Punkt hätte geben können, aber nicht gegeben habe, hatte ich noch nicht.



    Das eine ist die Leistungsbewertung. Da kann man auch mal "hart" oder konsequent sein.

    Ja.


    Wenn damit aber eine Versetzung einhergeht, will das gut überlegt sein.

    Ja.


    Ich benote letztlich die Leistung in meinem Fach - nicht die Würdigkeit der Versetzung.

    Ich wollte nicht so tun, als wenn das nichts miteinander zu tun hätte. Die Idee bei der Verstzungsentscheidung (die in die Zukunft weißt) aufgrund von Daten aus der Vergangenheit (Noten) ist doch, dass jemand der die beisherigen Inhalte nicht erfassen konnte, auch bei den kommenden (womöglich darauf aufbauenden) auch nicht brillieren wird. Insofern sind die Leistungsbewertung und die Empfehlung weiter zu machen, nicht zwei getrennte Entscheidungen. Und so hängen diese Aspekte eben über die Note zusammen.


    Da muss man sich als Lehrkraft einfach einmal der Tragweite seiner Entscheidung im klaren sein.

    Sehr wohl, nicht einmal sondern immer, und zwar in beide Richtungen. Mir ist gelegentlich mal die Formulierung "Das bringt nichts." über die Lippen gekommen. Ich weiß nicht, ob man das so sagen kann, aber in den Situationen schien es mir zu passen. Einem Schüler die Versetzung zu ermöglichen, damit er dann vor die Pumpe flitzt, macht doch auch keinen Spaß.


    Ich weiß durchaus, was eine Sechs bedeutet.


    Das Argument, dass der Schüler das auch müsste, lasse ich nicht (mehr) gelten. Das sind Kinder. Wir sind die Erwachsenen.

    Der Übergang ist ja fließend. Irgendwann müssen sie lernen, auch erwachsene Entscheidungen zu treffen. Dazu können wir beitragen.


    Am BK haben wir es mit jungen Erwachsenen zu tun. Das merkt man mal mehr und mal weniger. Ich lasse ihnen ihre Infantilität, wo immer das geht. An der Stelle, wo es darum geht, für die eigene Zukunft mitverantwortlich zu sein, werde ich aber ernst. Es tut mir ehrlich leid, dass deren Jugend nicht in allen Punkten unbeschwert sein kann. Unsere Gesellschaft gibt das nicht her. Und ja, dann müssen auch die Kleinen furchtbar erwachsen sein. Und dann müssen sie mit den Konsequenzen klarkommen.

    Wenn ich als einziger Kollege eine Sechs gebe,

    Ich weiß nicht, ob das wirklich eine Rolle spielen sollte. Du möchtest doch die Leistungen eines Schülers in genau einem Fach beurteilen. Inwiefern sollten die Noten der anderen Kollegen dort Beachtung finden? Wenn übrigens alle auf die Noten der anderen Rücksicht nähmen, hätten wir einen Deadlock.


    Der Extremfall ergibt sich bei Kollegen, die tagelang um die Notenlisten herumschleichen, und erst dann ihre Noten eintragen, wenn diese auch sicher nichts mehr an der Versetzungs- oder Zulassungsentscheidung ausmachen. Da kann man dann beobachten, wie zwei Spalten in der Liste bis kurz vor knapp leer sind, weil das zwei Kollegen Noten-Mikado spielen.


    wo ich theoretisch auch einen Punkt hätte geben können

    Was auch immer das bedeuten mag. Von welcher Theorie sprechen wir hier?


    o mit meiner Note dafür sorge, dass der Schüler wiederholen muss

    Die Note stellt doch die Leistungen nur fest. Erbracht (oder eben nicht erbracht) hat sie der Schüler. Ich möchte mir kein schlechtes Gewissen einreden lasse, weil ich etwas feststelle (z.B. ungenügende Leistungen).

    Zumindest würde ich mich fragen, ob ich die Note aus sachlich vertretbaren Gründen erteile oder ob es nicht doch eher aus Genugtuung, Bestrafung oder sonstigen eines Pädagogen unwürdigen Gründen mache.

    Das sollte man sich ruhig mal fragen. Und wenn die Antwort "Ja" lautet, sollte man die Notenfindung von vorne beginnen. Wenn die Antwort "nein" lautet, gibt man die bereits gefundene Note. Mich kann auch gerne eine Kollege fragen, ob ich mir mit dieser oder jener Note sicher bin, so lange das mit dem gebührenden Respekt erfolgt.


    Mir hat mal ein Schüler vorgeworfen, dass ich "keine Ehre" habe, weil ich ihm eine Sechs gegeben habe. Er konnte mir aber nicht erklären, was er mit "Ehre" meinte. Das war nicht weiter schlimm, weil ich ihm nämlich erklärte, dass meine Ehre mit der Note nichts zu tun habe, sondern nur seine Leistung.

    Das ist nicht korrekt.

    Genauer. Welcher Teil meiner Ausführungen ist falsch?


    In NRW werden die Prüfungsakten für das Abitur 10 Jahre lang aufbewahrt und können in dieser Frist vom ehemaligen(!) Schüler eingesehen werden.

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen ohne Begründung bekannt gegeben werden. Das ändert auch nichts daran, dass ich nicht verstehe, welche Erkenntnisse eine Verwaltungsgericht aus einer nachträglich abgegebenen Stellungnahme des Prüfers über das Prüfungsprotokoll hinaus gewinnen möchte.

    pfesZunächst ging es mir darum, die sechs nicht geben zu wollen, weil sie eben die Wirkung hat, die eine sechs hat. Wenn man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Leistungen ungenügend sind, muss man mit dieser Konsequenz leben.

    Ja, kann man. Z.B. wenn der SL einem nicht den Rücken stärkt und einem diese nervige Familie der Stress nicht wert ist

    Was ist mehr Stress? Zu einer Entscheidung stehen und sie durchziehen? Oder sich ein Berufsleben lang jagen zu lassen?


    Der TE ist doch derjenige, der die 6 begründen muss.

    Eben. Deshalb spielt das hier auch keine Rolle:

    in anderen Fächern hat der Schüler evtl. ordentliche Noten und dann wird dem TE vorgeworfen, er habe dem Schüler eins reinwürgen wollen...

    So etwas muss man sich aber nicht vorwerfen lassen. Wenn jemand meine Fähigkeit zur Leistungsbeurteilung in Frage stellt, habe ich eine Antwort darauf. Solche Scheren im Kopf sind es, die unseren Beruf so beschwerlich machen. Da kommt der Stress her. Womöglich kann man damit klarkommen, indem man immer kuscht und immer macht, was andere wollen. Ich möchte das nicht.



    nicht dramatisch aber eben Stress wegen jemandem, dem das alles wurscht ist.

    Den Aufwand nehme ich auch nicht wegen des einen Schlumpfes in Kauf, sondern wegen der anderen Schüler, deren ehrlich erworbenen Noten weniger wert werden, wenn einer seine hinterhergeworfen bekommt. Wie will man den anderen gerecht werden, wenn man diesen einen ungerecht behandelt?


    Den Eltern und (vielleicht) den Kollegen ist es aber nicht wurscht, sonst würde sie keine Wellen schlagen. Und denen gegenüber muss man sich auch positionieren. Nur wegen des Schülers, den nichts interessiert, hätte man nämlich keinen Stress, der würde die 00 Punkte schlucken.

    Wenn es an diesem einen Fach gelegen haben sollte, dass der Schüler wegen der 0 Punkte wiederhlen muss

    Das gehört zum Wesen der ungenügenden Leistungen. Da die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können, muss man nochl "vor vorne" anfangen, um die Lücken zu beheben.

    dann hätte ich hier aus pädgogischen Gründen nicht die 0 Punkte gegeben.

    Ah, wenn die sechs wie eine sechs wirkt, gibt man sie nicht. Ja, so kann man es auch machen.

    Indem man zusammen mit den anderen zwei der SL nachgibt und diese dann den Vierer aufs Zeugnis schreibt.

    D.h., der SL erwartet, dass ihm drei Leute schriftlich geben, dass sie bei ihrer ursprünglichen Entscheidung zu doof waren? Oder wollte man mal schauen, wo da die Grenzen zur Urkundenfälschung verlaufen und am Prottokoll etwas fuddeln?

    Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?

    Die Notenentscheidung ist im Prüfungsprotokoll begründet. Welche weitere Stellungnahme wird da erwartet? Meint das Verwaltungsgericht tatsächlich, dass vergessen wurde etwas Entscheidendes zu protokollieren?

    Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"

    In gewisser Weise ist das so. Wenn die SuS ihre Abiturergebnisse bekommen, bekommen sie diese ohne Begründung. Keine Klausureinsicht, keine Einsicht ins Protokoll, keine Erklärung oder Erläuterung. Finde ich übrigens nicht OK. Aber diese Unterlagen liegen vor und das Verwaltungsgericht kann sie jederzeit einsehen. Ich verstehe immer noch nicht, welche darüber hinausgehende Stellungnahme im Nachhinein da mehr Klarheit in die Sache bringen soll.

    Wie schafft man es 0 Punkte im mündlichen Reli-Abitur zu kassieren, ohne die Leistung zu verweigern? Der Fall ist mir bis heute ein Rätstel.

    Ungenügende Leistungen in mündlichen Prüfungen sind insgesamt selten. Warum es aber gerade in Religion weniger möglich sein sollte, als in anderen Fächern, sehe ich nicht.

    ...in so einen Fall frage ich mich allerdings, wieso der Schüler überhaupt am Religionsunterricht teilgenommen hat.
    Hab ich schließlich auch nicht - und Philosophie hat mir sehr gefallen...

    Vielleicht wurde eine solche Altenative nicht angeboten, der Schüler war noch nicht religionsmündig, er wurde gar nicht über die Möglichkeit der Abmedlung informiert oder sie wurde ihm wenig attraktiv gemacht.


    Beispiel: Ein Schüler an einem BK fragt seinen Religionslehrer, wie das mit der Abmeldung vom Religionsunterricht wäre, immerhin sei er kein Christ. Ja, sagte der Religionslehrer, der auch gleichzeitig Klassenlehrer war, das sei problemlos möglich und ja auch sein gutes Recht. Er wolle nur darauf hinweisen, dass der statt dessen angeboten Ethikuntrerricht auch von ihm abgehalten werde und spät läge, wenn die Klassenkameraden also schon längst zu Hause wären. Der Schüler könne sich da natürlich frei entscheiden. Alles klar?

    Der Prüfer hat aber nicht nachgegeben und bleib dabei, dass die Note der Prüfung korrekt ist.

    Was denn auch sonst. So eine Prüfung wird von einem dreiköpfigen Gremium abgenommen, die mehrheitöih oder einstimmig für diese Note votieren. Wie soll man das als Prüfer allein im Nachhinein abändern können?

    Ich würde auch eine mdl Zusatzprüfung über den Stoff des gesamten Halbjahres ansetzen. Bei so hohen Fehlzeiten ist das durchaus angebracht.

    Ja, bei entschuldigten Fehlzeiten. Dann muss man sich davon überzeugen, dass der Schüler die versäumte Inhalte nachgearbeitet hat. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ist der Kater gekämt.

    Wäre eine Möglichkeit, wenn der Koordinator und die Eltern weiter nerven.

    Nee, eben genau dann nicht. Die Nachricht, man müsse nur genug nerven, dann bekäme man ein Extrawurst, wollte ich nicht aussenden.

    Allerdings würde ich MIR auch nicht den Stress machen, auf 0 Punkte zu bestehen.

    Inwiefern das Stress ist, hängt auch ein wenig von einem selbst ab. Ein wenig Robustheit gegenüber dem Generve gehört schon dazu. Ohne dass ich Zahlen dazu habe, werden nach meinen Geschmack zu viele Schüler weiter gereicht, weil jemand "den Stress" vermeiden möchte. Mit dem Schüler reicht man aber auch die Probleme weiter. Dann wird er in der nächsten Institution rumschlumpfen und seine Leistungen durch Diskussionen ersetzen wollen. Dass man das Problem los ist, heißt nicht, das es gelöst ist.


    Und noch eine Anmerkung zur ach so gefährdeten "Zukunft" des armen Bürschchens. Wir generieren an der Schule weder Ausbildungs- noch Studienplätze oder sonstige Arbeitsstellen. Den Platz, den der stressfrei Durchgereichte dann einnimmt, bekommt ein anderer nicht. Man muss auch denjenigen, die ihre Leistungen redlich erbracht haben, gerecht werden. Die haben auch eine Zukunft, aber vielleicht keine Eltern, die genug Zeit haben, ihren Sohn durchs Abitur zu nerven.


    Ich war beim Unterricht nicht dabei, ich weiß nicht, was der Mensch kann oder geleistet hat. Ich habe auch keine Ahnung von der Bewertung von Fremdsprachen. Wie in allen anderen Fällen gehe ich also davon aus, dass der TE sich etwas bei der Benotung gedacht hat. Dazu hat er sich sogar schon etwas geschrieben. Ich finde das nachvollziehbar. Sollten Eltern und "Koordinator" nicht irgendwelche Aspekte vorbringen, die bisher übersehen worden sind, gibt es keinen Grund, von der Benotung abzuweichen. "Wir wollen was anderes" ist allerdings kein relevanter Aspekt.

    Eltern. Sie sahen es nicht ein

    Das haben sie umsonst.


    ch würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste.

    Ich meine, du machst das Gegenteil. Ist der Schüler volljährig? Dann gibt es schon keinen Grund, sich mit den Eltern zu unterhalten. Falls nicht, hätten die Eltern durchaus auch die Verantwortung dafür, dass das Kind zur Schule kommt, die Atteste rechtzeitig bringt etc. Vielleicht erklärst du ihnen das mal im Bezug auf die Zuknft des lieben Kleinen.


    Im Übrigen blickt eine Note immer in die Vergangenheit, sie beschreibt die erbrachten Leistungen. Der Verweis auf die Zukunft ist also für die Note irrelevant.

    Letztendlich fragte mich der Koordinator, ob ich mit einem Punkt leben könne.

    "Nein, kann ich nicht."


    Darf ich als Lehrkraft eigentlich entscheiden, ab welcher Fehlquote ich 00 Punkte vergeben kann? Bei uns gibt es diesbezüglich keine Regelung. Das Gesetz ist auch sehr schwammig

    AFAIR ist es in NRW so geregelt, dass unentschuldigte Fehlzeiten als ungenügende Leistungen in den entsprechenden Stunden gewertet werden. Ist das in Niedersachsen explizit untersagt?


    Wie würden denn die Verwaltungsgerichte entscheiden?

    Zwei Juristen, drei Meinungen. Seh' zu, dass du deine Benotung sachgerecht dokumentiert hast. Das legst du vor, wenn ein Verwaltungsgericht etwas sehen möchte. Lass' dir keine Schere in den Kopf einpflanzen, nur weil jemand mit dem Gericht "droht". Vor einem Verwaltungsgericht gibt es keine Angeklagten, insbesondere ist der Lehrer keiner. Es wird nur geprüft, ob alles formal korrekt abgelaufen ist.


    Letztendlch geht es bei der Frage "mangelhaft" oder "ungenügend" darum, ob die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können oder nicht. Du meinst, dass nicht, und hast das auch begründet. Dann bliebe ich dabei.

    Die Crux bei der Sache ist doch, dass man den echten Kranken gerecht werden möchte, so dass die eine Chance haben, ihre Leistung zu zeigen, ohne sich von den Schlümpfen, die sich um eine Leistungsbewertung 'rumdrücken wollen, auf der Nase herumtanzen zu lassen. Immer wenn man für die letzteren die Kästchen enger macht, wird auch für die ersteren die Luft dünner. Analog für schleifende Zügel.


    Da sind die Entscheidungen nicht immer einfach zu treffen. Um so weniger kann ich es verstehen (um mal aufs Ausgangsthema zurückzukommen), wenn jemand in einem so eindeutigen Fall die Angelegenheit noch unnötig verkomplizieren möchte.


    Wir haben in einer Abteiling übrigens auch einen Samstag-Nachschreibetermin. Der hat nicht nur eine gewisse abschreckende Wirkung. Ich stelle umgekehrt durchaus fest, dass es nicht wenigen Schülern trotz den Umstandes, extra dafür in die Schule kommen zu müssen, recht ist, in Ruhe nachschreiben zu können und nicht noch irgendwann nachmittags eine Klausur rangehängt zu bekommen. Gerade bei langen Klausuren wird das nämlich ein abendfüllendes Programm.


    Letztendlich löst das aber auch nicht die Problematik, dass immer mehr bei Klausuren
    gefehlt und der Nachschreiberummel immer mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    Es ist nur ein Detail, das hoffentlich etwas beiträgt.

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