Ich habe lediglich erklärt, dass sich rechtlich gesehen lediglich der Auftraggeber falsch verhält. Das ist eine Tatsache und daran ist nichts verlogen.
Das Verlogene daran ist die Reduktion auf das juristische Backup in dem klaren Bewusstsein, dass der Kunde entgegen der formalisierten Erklärung das gelieferte Werk zu unredlichem Tun verwenden wird. Anders kann ich's nicht erklären. Versteh's oder lass' es bleiben.
Ganz ehrlich, wie denn? Mach doch mal einen Vorschlag. Wie kann ich von zu Hause bei freier Zeiteinteilung einen Stundenlohn erwirtschaften, der meinem Ausbildungsgrad entspricht? Ich würde das sofort machen.
Du könntest weißes Pulver grammweise in Kunststofftütchen packen. Dann gibt es da im Internet interessante Dienste, wenn du eine Webcam hast.
Nee, im Ernst, wie sollen wir hier den 'ne Berufsberatung machen, ohne deine Situation zu kennen? Irgendwie kommt's du mit der Kohle, die du als Lehrerin (Vollzeit?) verdienst, nicht hin. Da kann ich mir schon keinen Reim darf machen. Wenn man aber dringend Kohle braucht, warum muss man dann dringend zu Hause arbeiten? Letztendlich wägst du dein (finanzielles) Wohlergehen gegen das der Betrogenen ab. Da gibt es vielleicht keine einfache Antwort. Nach dem bisherigen Stand, sehe ich aber keinen Grund dafür eine andere zu geben, als die bisherige.
Moment mal, der Prof. hat sich die Arbeit angesehen und korrigiert (und ergänzt?), BEVOR es zur Wertung kam?
Caro07 sprach vom Inhaltsverzeichnis, das sie vorlegte. Der Prof begleitet die Arbeit, insofern gibt er auch Feedback zu den Zwischenstufen. Wenn da einer das Maß verliert und ungemessene Hilfestellung gibt, ist das abermals keine Rechtfertigung für Betrug an anderer Stelle.
Ich habe nie nach Absolution und nicht mal nach einer Meinung gefragt,
Erstere hast du AFAIR auch nicht bekommen, letztere schon. Ach, wie ungewöhnlich. Jemand schreibt etwas im Internet und andere kommentieren aus ihrer Sicht mit den eigenen Gedanken. Gab's ja noch nie.
sondern lediglich nach Erfahrungsaustausch und einer rechtlichen Einschätzung.
Hast du bekommen. Sogar Preislisten zum Vergleichen. Die rechtliche Einschätzung ist soweit klar, dass du die Nebentätigkeit hättest anzeigen müssen.
Ob mich mein Arbeitgeber rausschmeißen würde/darf ist eben die Frage. So offensichtlich ist das nämlich für mich nicht.
Nee, ist's auch nicht. Aber da würde ich vielleicht jemanden Fragen, der sich damit auskennt. Vielleicht einen Anwalt. Der hat womöglich sein Staatsexamen zu Recht bekommen und kennt sich mit juristsichen Belangen aus. Es gibt wohl ein einigermaßen weites Spektrum von möglichen Sanktionen. Villeicht spielt da die Dauer des Verstoßes eine Rolle oder der finanzielle Umfang. Vielleicht auch, dass es sich um einen Igitt-Bereich handelt. Who knows? Not me.
Dass hier noch viele andere Leute antworten würden, um sich ganz doll aufzuregen, war mir wohl klar.
Na dann wurden deine Erwartungen nicht enttäuscht. Prima.