Gut, ich denke jetzt werde ich halt in den sauren Apfel beißen
Ich weiß nicht, ob das eine gute Idee ist. Wenn es nicht rechtens ist, darfst du das nicht machen.
Gut, ich denke jetzt werde ich halt in den sauren Apfel beißen
Ich weiß nicht, ob das eine gute Idee ist. Wenn es nicht rechtens ist, darfst du das nicht machen.
Könnte man den Fall einfach mal in bezug auf den Bundesland des Fragestellers behandeln? Die Rechtslage in Bayern lenkt nur ab.
Er hat geschrieben "ich habe Kollegen richtig angekackt", das war ohne Bedingung. Und das finde ich nicht die feine kollegiale Art. Da kann man aber durchaus auch einmal nett drauf hinweisen.
Wald, rein, raus. In einem Universum, in dem die vorsätzliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten die feine kollegiale Art ist, kann man auch nett darauf reagieren. In dieser Welt kriegen Arschgeigen einen Anranzer. So einfach kann es sein. Ich bleibe dem Vergleich (besser noch: bei der Gleichsetzung) mit dem Tritt in die Fresse.
Da ich hier schon einen sehr deutlichen Unterschied zu einer Körperverletzung sehe, insbesondere da Datenschutzregeln nicht jedem unbedingt sofort geläufig sind, taugt der Vergleich absolut gar nichts.
Die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte finde ich zumindest nicht unerheblich. Es ist eine andere Form von Verletzung als eine körperliche, geschenkt, deswegen aber nicht weniger schlimm. Nur mal als Anhaltspunkt: körperliche Wunden verheilen zumindest im Prinzip, wie aber will der Kollege die unrechtmäßig veröffentlichte Information wieder einfangen?
Gegenfrage: Bist du beliebt im Kollegium?
Warum möchtest du das wissen? Bzw. warum meinst du, dass dich das etwas angehe? Oder war es nur ein rhethorische Frage und du möchtest unterstellen, dass ich unbeliebt wäre? Glaub' das, hasste umsonst. Deine Meinung dazu interessiert mich nicht mehr als die Farbe von Strom.
Und die Implikation, dass man lieb bleiben müsse, wenn man wie ein Stück Fäkalien behandelt wird, um im Kollegium beliebt zu sein, sagt im Zweifelsfall wenig über mich, vielleicht aber etwas mehr über dich. Aber ich will da nicht spekulieren. Aber nur soviel, eine derartige Form von "Beliebheit" ist mir nicht wichtig. Dir vielleicht? Ging es in deiner Frage darum?
Außerdem ist es eine blöde Frage, bei fast hundert Kollegen wird das sicherlich sehr unterschiedlich gesehen. Den Rest kann man sich denken, klare Ansagen und eine klare Haltung finden einige gut, weil sie dann wissen, wo sie dran sind. Und andere machen lieber Fehler, als dass sie darauf hingewiesen werden.
Stehst du irgendwie auf Intrigen oder Stunk in diesem Forum?
Nein.
Die Frage reicht als Unterstellung.
* PLONK *
Ich habe nur die Befürchtung, dass dieser Fall zukünftig wieder passiert und ich keine Lust habe mit einem reinen Gewissen ständig doppelte Arbeit zu verrichten.
[...]
Schreiben werde ich sie lassen und mit Paragraphen werde ich nicht kommen.
Dann verstehe ich nicht, warum du hier überhaupt nachgefragt hast.
Ist das Einbeziehen des Personalrats sinnvoll?
Wozu? Soll der dem SL sagen, dass das schon irgendwie klar gehe?
Ich bedanke mich für eure Meinungen.
Ich bin der Meinung, dass drei Pfund Knochen eine gute Brühe geben. Zu dem vorliegenden Fall, aber, habe ich keine. Dazu fehlt mir der Einblick.
Und was ist "Mering"? Das Bundesland kenne ich nicht. S***** EU.
Mein Fake-Detektor zuckt.
Was sagt euer Schulgesetz zu solchen Fragen?
Schuklgesetz, Prüfungsordnung, Erlass. Irgendetwas muss es geben, auf das sich der Schulleiter bezieht. Frag' ihn nach der Rechtsgrundlage und du hast Klarheit.
Natürlich. Jetzt bin ich gleich rassistisch weil ich aus Zeitgründen die schreibe, statt sie.
Ganz offensichtlich hast du nicht verstanden, worum es dabei geht. Kann ich aber auch nicht ändern. Du verteidigst dich hier gegen eine Behauptung, die niemand aufgestellt hat. Ich spare mir jetzt die Kaugummi-Automaten-Züchologie.
Du kannst dich jetzt auch noch 3 Seiten über meinen Verschreiber aufregen.
Es ging nie um einen Verschreiber, sondern um die Wahrnehmung von Kultur.
sind vom Fasten befreit. Wenn die Eltern das nicht so sehen, würde ich ihnen einmal den Lehrer für islamische Religion vorbeischicken....
Die Idee, dass es genau eine richtige Interpretation einer Religion gibt, wirst du nicht durchsetzen können. Über Jahrhunderte haben sich die Menschen die Köppe eingeschlagen, weil jeder meinte, nun aber ganz genau zu wissen, wie dieser oder jener Aspekt der Religion nun aber zu verstehen sei. Im Rahmen der Brexit-Diskussion ist gerade Nord-Irland wieder ein Thema. Erinnert sich da keiner mehr dran?
Mich interessiert nicht, was in einem dicken Buch steht und wer den Anspruch erhebt, es verstanden zu haben. Mich interessieren die Auswirkungen im realen Leben. Wer Kinder nötig, nichts zu essen und zu trinken, kann sich nicht auf einen alten Text berufen. Er muss sich schon dafür rechtfertigen, was er seinem Kind im real antut.
Oder wie wäre es, wenn jemand mit einem dicken Buch aufsteppt, in dem steht, dass Kinder zwischen 6 und 14 fasten müssen? Wäre das dann ok, weil das in der Religion so festgelegt ist?
bisher ist noch keiner am Fasten gestorben.
Belastbare Daten dazu finde ich wo?
Aber auch dann finde ich den Maßstab etwas verschoben. Die Implikation, dass man Kindern alles zumuten könne, bei dem sie nicht sterben, finde ich schon etwas drüber.
Ein wesentlicher Punkt beim Ramadan-Fasten, wie es überwiegend beschrieben wird, ist die Verweigerung der Aufnahme von Flüssigkeit. Das ist schon etwas anderes als nichts zu essen, das kann der Körper besser ab. Ist es nur Zufall, dass bei Fasten-Konzepten, die der Gesundheit dienen sollen, ein Punkt die reichliche Flüssigkeitsaufnahme ist?
Die hier immer wieder beschriebenen Probleme beim Ramadan hängen eng mit dem Nicht-Trinken zusammen. Das ist für einen kindlichen Körper nicht ohne. Mittlerweile ist es wohl an den meisten Schulen erlaubt, während des Unterrichts zu trinken. Warum wohl?
Die Gummibären (so wurde mir erklären) enthalten Gelantine vom Rind.
Das dürfte wohl vom Hersteller und vom Produkt abhängen. Aber wenn es dir so "erklärt wurde", ja mei ...
Also dürfen die die eh nicht essen.
"Die", soso. "Die dürfen dies", "Die dürfen das nicht". Rassismus arbeitet mit Zuordnungen. Danke für's Beispiel.
Abgesehen davon widerspricht diese Sichtweise eben der Religionsfreiheit. Wenn jemand sich für eine bestimmte Religion oder Glaubensrichtung entscheidet und sich auf ein bestimmtes Verhalten einlässt, kann man doch nicht sagen, er dürfe diese oder das nicht. Warum sagt man nicht "Quadriten essen keine Bananen." statt "Quadriten dürfen keine Bananen essen."? Das wäre dann immer noch ungenau, weil es vielleicht Quadriten gibt, die sich keinen Kopp um Bananen machen. Für die sind andere Sachen in der Religion wichtig (zum Beispiel halten sie es für ein Gebot der Nächstenliebe, befreundenten Kindern Schwarzbrote und Gummibärchen anzubieten).
Vielleicht kann man die Kollegen auch einfach nett darauf hinweisen?
Kannste ja machen. Du kannst auch "nett" darauf hinweisen, dass du nicht in die Fresse getreten werden möchtest. Bei deutlichen Verstößen gegen meine Person wähle ich eine deutliche Ansage.
Kinder, Alte und Personen,die körperliche Arbeit verrichten, sind vom Fasten ausgenommen.
Das verlangt kein Iman.
In der Schule sollten Kinder essen und trinken dürfen, um leistungsfähig zu sein.
M.E. sieht der Koran dies als Höherwertig an als das Fastengebot.
Mag sein. Aber Religionen geben leider keine derart eindeutigen Interpretaionen her. Zumindest scheinen die, die die Kinder fasten lassen, das anders zu sehen. Willst du ihnen erklären, wie deren Religion funktioniert? Da dürfte es innerhalb des Islam genug Konfliktpotenzial geben.
Viel schlimmer finde ich, dass das Bestehen der Eltern auf dem Einhalten dieser "Regeln" der Religionsfreiheit widerspricht. Auch ein Kind sollte entscheiden können, was es glaubt und welchen Quälereien es sich wegen dieses Glaubens aussetzt.
Der Kleine hat erzählt, dass er von seinem Vater geweckt wird und dann zwei Mal in der Nacht isst und trinkt, hat aber zugegeben, dass er schon Hunger und Durst hat und sich tagsüber auch nicht konzentrieren kann.
Wurde ja schon mehrfach diskutiert. Und wird wohl auch immer wieder. Ein Fall wie der obige ist für mich etwas fürs Jugendamt. Leider erfahren derartige Foltereien an Kindern eine ziemliche Toleranz, wenn man "Religion" dranschreibt.
Der Freund meines Sohnes kam heute auch zum spielen mit und ich Blödfisch hab ihm versehentlich auch noch Gummibären angeboten, weil ich das total vergessen hatte.
'Ne Scheibe Vollkornbrot hätte vielleicht mehr hergemacht, wenn der Kleine Kohldampf schiebt. Aber ansonsten kann ich nichts Blödes dran finden. Wenn der Junge keine Gummibärchen möchte, wird er das äußern können. Falls doch, nimmt er sie. Ich muss anderen weder ihre Religion erklären, noch statt ihrer auf die Einhaltung irtendwelcher "Regeln" achten. Ich habe auch keine Lust, mir zu merken, was jemand aus welchen nicht nachvollziehbaren Gründen nicht essen möchte.
Bei Allergikern sollte man etwas aufmerksam sein, da geht's um was. Und natürlich frage ich ab, was jemand nicht isst, wenn ich eine Einladung ausspreche, und schaue nach Alternativen. Falls mal jemand keinen z. B. Spargel mag, wenn ich zum Spargelessen einlade, dann sind entweder Kartoffeln mit Soße OK, oder er kommt ein anderes mal. Schwarzwurzeln mache ich jedenfalls nicht, örgs.
Auf welcher Stufe man einsteigt, hängt wohl vom prinzipiellen Verhältnis zum SL ab. Ich würde vermutlich nicht unterhalb von 3. einsteigen.
Bei uns würde wohl Stufe 1.) mit der Vorbemerkung, dass es "ernst" sei, reichen. Allerdings käme bei uns niemand auf die blöde Idee, so einen Mist anzuweisen. Allein das Verlangen von Vertretungsaufgaben gibt es bei uns nicht mehr. Vielmehr sind alle diejenigen, die eine telefonische Krankmeldung entgegennehmen könnten, angewiesen, nicht nach Aufgaben zu fragen.
Manchmal mekden sich Kollegen per E-Mail krank und schicken gleich Aufgaben mit (können sie ja, sie müssen halt nicht). In der Hektik des Geschäfts werden dann solche Mail ausgedruckt und den vertretenden Kollegen mitgegeben. Dann sit schon blöd, wenn so ein Ausdruck irgendwo liegen bleibt. Einfache Abhilfe schafft da, Krankmeldung und Vertretungsvorschläge in getrennte Mails zu schreiben.
PS: Stufe 3.) ist eigentlich das Witzigste.
und anschließend müssen wir per Mail Vertretungsaufgaben ans Sekretariat zur Sekretärin (nicht an den Rektor!) schicken.
Wer krank ist, ist krank. Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss nicht arbeiten. Insofern gibt es schon keine Verpflichtung Aufgaben einzureichen.
Der Abwesenheitsgrund ist ganz einfach "Krankheit".
Allein das ist schon eine Information, die nicht veröffentlicht werden darf. Auf de Vertretungsplan, bei den Vertretungsaufgaben, in den Klassenbüchern darf schon nicht stehen, dass jemand krank ist, sondern nur, dass er abwesend ist.
Jetzt verlangt aber seit neuestem unser Rektor, dass wir in der Email auch den Abwesenheitsgrund angeben.
In welcher Form verlangt er das? Hat er euch das gesagt? Hat er das schriftlich oder in Textform angewiesen? So oder so, remonstrieren. Aber zumindest nach der Rechtsgrundlage fragen. Damit müsste der Spuk schon vorüber sein.
Ansonsten. Einfach wie bisher telefonisch krankmelden. Und nichts weiter machen. Keine Mail, keine Vertretungsaufgaben, kein 'Rumgeeier und kein Hühnerfußball.
Wer auch immer die Krankmeldung in dienstlicher Funktion entgegennimmt, muss selbstredend mit dieser sorgfältig umgehen. Ich habe schon Kollegen die "Fachlehrer erkrankt" ins Klassenbuch geschrieben haben so richtig angekackt. Mit Drohung rechtlicher Schritte und dem ganzen Programm, wenn sie auch noch meinten 'rumpampen zu müssen. Nachdem sie mitgekriegt haben, dass dienstrechtlich die Luft dünn wird bei derlei Verstößen, haben sie irgendeinen Scheiß erzählt, dass ie das ja nicht bös' gemeint hätten blablabla. Solche Enddarmöffnungen haben nicht das geringste Verständnis für Datenschutz und Privatsphäre.
Es scheint wie so häufig: um etwas zu bewegen, müssten Kollegen mitziehen. Du schaffst zwar für dich eine Art Präzedenzfall, am Ende können sich aber alle über dich beschweren, die jetzt blödere Bedingungen haben. Dass sie dafür selbst verantwortlich sind, dringt nicht unbedingt in die Schädel durch.
Deshalb muss man deren Gemecker auch gar nicht ernst nehmen. Man kann versuchen, ihnen die Rechtslage und die Gründe für die eigene Entscheidung darzulegen. Dann verstehen sie's oder nicht. Das eigentliche Problem ist, dass man gegen die Masse von Duckmäusern und Kriechern nie eine grundsätzliche Lösung durchgesetzt kriegt. Der Dienstherr muss ich nach wie vor nicht kümmern. Der eine oder andere, der nicht "privat" fährt, muss ihn nicht interessieren, da die übrigen das auffangen. Und deren Gemecker über deren Entscheidung muss ich auch niemand auf Entscheidungsebene anhören.
Und so müssen alle wie Frapper für sich allein känpfen und die Diskussion jedesmal von vorne anfangen.
Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, kann man es zunächst pragmatisch versuchen. Frag den SL, warum er die Noten so früh braucht. Und erklär ihm, warum das schwierig wird. Schulleiter verlieren gern das Maß bie Aufgaben, die sie selbst nicht zu erledigen haben. Die finden sie immer furchtbar einfach und aunaufwändig. Nur der Kram, den sie selbst machen müssen, ist immer voll der Stress. Beißt man beu der inoffiziellen Anfrage auf Granit, kann man immer noch das juritische Besteck auspacken. Man kann auch ganz baiv mal fragen, was denn die Rechtsgrundlage für diese Terminsetzung ist. Hilft manchmal auch.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es dazu nichts Konkretes gibt, sondern alles irgendwie Abwägungssache ist. Was gibt denn die betreffende APO her?
Mal wieder ein Update:
Danke. Der Fall ist nach wie vor interessant. Es ist leider zu selten, dass mal jemand etwas durchzieht.
Meine Konrektorin fühlte sich unwohl damit, [...] und meine eine Kollegin hätte die ganze Fahrerei am Hals.
Sie hat auch nur das am Hals, was sie sich anhängen lässt. Kenne ich aber von uns auch so. Einer findet sich immer, der dann wie weit fährt. Manche "fahren gerne", für andere sei es halt sooo wichtig, dass der Praktikumsbesch gemacht werde. Letztendlich diskutiert und verschiebt man da immer Einzelfälle. Zur spannenden Frage, wie der Dienstherr/Arbeitgeber die Fahrten zu organisieren gedenkt, die er anordnet, kommt man gar nicht.
Manchmal habe ich das Gefühl, die Kollegen nehmen an einem Spiel teil, bei dem der Dienstherr besonders absurde Anforderungen stellt und man nachher stolz ist, wenn man die irgendwie gelöst kriegt. So Ninja Warrior für öffentliche Verwaltungen. Ich weiß nicht, wo die den Ehrgeiz für so etwas hernehmen.
Ich habe jetzt erst einmal gesagt, dass ich mit dem Auto fahre, denn vom Schulamt habe ich ja bisher nichts zu meiner Anfrage gehört.
Ja, und? Dann musst du in Vorleistung gehen? Wenn das Schulamt möchte, dass du mit dem Privatwagen fährst, soll es das sagen. Wenn sie nichts sagen, wird es wohl nicht so wichtig sein. Was steht denn bei euch in der Reisekostenverordnung/dem Erlass für Dienstreisen/whatever? Danach würd' ich mal gehen. In NRW gibt es einen expliziten Passus, der in etwa besagt, dass man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll, es sei den es gibt eine besonderen Grund für eine Ausnahme.
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