Ich glaube,
Aha.
O.Meier ging es hier eigentlich eher um die sprachliche als um die inhaltliche Ebene
Nein.
Ich glaube,
Aha.
O.Meier ging es hier eigentlich eher um die sprachliche als um die inhaltliche Ebene
Nein.
@O.Meier: Das beantwortet mir in keinster Weise meine Frage
Tja, dann trägste mir 'ne 5 ein, und gut.
Für Karten verwendete ich damals Laminiertaschen in entsprechendem Format. Wird meist für Visitenkarten geeignet gelabelt. Nach dem Laminieren schnitt ich nicht. Einen Eckenabrunder brauchte ich nie.
Ganz nebenbei: es ist nicht Aufgabe von Lehrern, die Rechtmäßigkeit von Anweisungen der Schulleitung zu überprüfen und der Schulleiter ist auch nicht verpflichtet, auf Wunsch zu jeder Entscheidung eine Rechtsgrundlage zu nennen.
Fragen kann man trotzdem. Und eine klare Antwort des Schulleiters spart beiden Seiten Aufwand. Wo ist das Problem?
Weil der da oben so gemein ist und ich mich so klein und hilflos fühle, habe ich das Recht mich so (i.e. mit unlauteren Mitteln) zu wehren.
Wie kommst du von der Frage nach der Rechtsgrundlage zu unlauteren Mitteln?
Hättet Ihr genauso viel Verständnis für Eure Schüler, wenn diese Euch ähnliche Fragen stellten
Überhaupt kein Problem mit. Es gehört zu unserem Job, Schülern Fragen zu beantworten. Die Schüler sind dann schon mal erstaunt, wenn sie meinen, man dürfe ihnen z.B. ihr Handy nicht wegnehmen, man dann aber auf den entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz verweisne kann, der die "Vorrübergehende Wegnahme von Gegenständen" als erzieherischen Eingriff regelt.
Natürlich kennen wir die Rechtslage, nach der wir handeln. Und die Schüler haben einen Anspruch darauf, dass wir sie nennen können. Ich bin ja kein Streifenpolizist.
Bin aber gerade noch bei der Unterrichtsvorbereitung, habe also besseres zu tun als einen "Besserwisser-Dialog" fortzusetzen.
Nein, musste du nicht. Du hast recht. Die Idee, dass blödes 'Rumsitzen von Kollegen ein genehmer Einsatz von Dienstzeit ist, aber nicht, dass die Kollegen nach Hause fahren, um sich z.B. über den Stapel Klausuren herzumachen, der da schon zu lange liegt, ist absurd genug, dass sie mit dem Schulrecht eines oder mehrerer Länder übereinstimmen könnte.
Falsche Reihenfolge.
Nein. Sollte der SL mal eine gute Idee haben, de mich überzeugt, müssen wir uns den Tag nicht mit Juristenfurzerei verderben. Ist es eine dumme Idee, dient die Frage nach der Rechtsgrundlage dazu, dass er merkt, dass er keine hat oder kennt.
Für "Arbeitnehmer" (z.B. Lehrkräfte) gibt es solche "Arbeitsausfälle" nicht. Die sind verpflichtet, in der Schule anwesend zu sein und ihre Arbeitskraft anderweitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Aufräumen der Sammlung, Fachdienstbesprechung etc.).
Womöglich kann er seine Arbeitskraft aber außerhalb des Schulgebäudes noch besser einsetzen. Z.b. im heimischen Arbeitszimmer, das in aller Regel besser ausgestattet ist, als die nicht vorhandenen Arbeitsplätze in der Schule. Oder man verlegt eine schon lange fällige Besprechung mit Kollegen zu einem mehrfach verschobenen Theman einfach mal in die angenehme Atmosphäre eines Eiscafes.
Die Idee, die Arbeit eines Lehrers fände nur in der Schule statt, widerspricht der gängigen Praxis. Angesichts der Weigerung des Dienstherren/Arbeitgebers, uns vernünftige Arbeitsplätze in der cShule einzurichten, ist sie einfach nur absurd. Es stellt sich gar nicht die Frage nach der Rechtslage, sondern nur die, ob ein Schulleiter, der so einen Driss anordnet, überhaupt weiß, was im Job Sache ist.
Deshalb wäre meine erste Frage immer, was er damit beabsichtigt, wofür das gut sein soll. Und die zweite die nach der Rechtsgrundlage.
Macht für die Schule als System 100 Minusstunden, die die Lehrkräfte der Schule "schulden".
Nein. Die Arbeitskraft der Lehrer steht nach wie vor zur Verfügung. Sie können nichts dafür, wenn der SL den Unterricht absagt. Der SL hat den Anspruch an die Lehrer verwirkt.
Wie gut, dass der Unterricht nicht nur einfach so entfallen ist, sondern dienstlich bedingt (weil ihr noch pädagogische Dienstbesprechungen durchführen musstet).
Das ist ja offensichtlich gelogen, wenn der SL die Schüler wegschickt und dann die Kollegen die Zeit absitzen lässt.
Wenn der SL möchte die, dass die so entstandenen Zeit sinnvol genutzt wird, dann sollen er die Kolllegen etwas sinnvolles machen lassem. Und wenn es nur zwei Stunden Chillen ist, auf das man am nächsten Tag etwas erholter zum Dienst erscheint. In einem system, in dem sich die Lehrer große Teile ihrer Arbeitszeit selbst einteilen und außerhalb des Schulgebäudes leisten, macht eine solche Zeitabsitztpflicht einfach keinen Sinn.
Dankt eurer Schulleitung, dass die für sowas einen Blick hat.
Das tue ich dann auf meine Weise. Wenn der SL mir eindringlich erklärt, dass es wichtiger ist, wo ich meine Dienstzeit verbringe als wie, danke ich es ihm, indem ich ihn nicht mit einem hohen Wirkungsgrad meiner Tätigkeit erschrecke.
Ich glaube auch, dass die Schulleitung dieses Recht hat.
Und ich glaube, dass drei Pfung Knochen, 'ne gute Brüher ergeben. Kann aber jemand eine Rechtsgrundlagen benennen? Danach wurde gefragt.
Ich hätte übrigens meinen Schulleiter nach der Rechtsgrundlage gefragt, wenn er mit der Anordnung, um die Ecke gekommen wäre. Der wird sie ja wohl kennen.
Ehrlich gesagt, ich fand es als Schülerin superätzend, wenn sich die überwiegende Mehrzahl der Lehrer beim Abistreich aus dem Staub gemacht hat.
Das ist nicht so wirklich ein rechtlicher Aspekt, aber sei's drum: Richtig Stimmung kommt natürlich nur auf, wenn man die Lehrer zur Anwesenheit verpflichtet. Nee, is klaa. Wenn man die Lehrer einbeziehen will, muss man halt was Witziges machen. Oder man will eh ur den Unterricht sprengen, dann ist's egal, wo die Lehrer sind.
So oder so, geht das Anarchistische am Abi-Streich wohl verloren, wenn der SL etwas anordnet. Was sich aber so gar nixcht verstehe: die Schüler werden nach Hause geschickt, die Kollegen müssen bleiben. Was für 'ne Art von Streich ist das? Und ist daran witzig?
Wenn es bei uns hitzefrei gibt, haben die Lehrer auch trotzdem Anwesenheitspflicht bis zu ihren jeweiligen regulären Unterrichtsende.
Wozu soll das dienen? Zeit absitzen ist doch Stuss. Wenn in der Schule etwas zu erledigen ist, macht man es odrt. Was zu hause besser geht, macht man besser da.
Die Schulleitung ordnet aber an, dass keine Lehrkraft die Schule verlassen dürfe. Für alle gelte Anwesenheitspflicht wenigstens für die Zeit, in der ihr Unterricht regulär stattgefunden hätte.
Auch hier fragt man sich, wozu?
Wenn ihr rechtlich Klarheit haben wollte, geht ihr nach Hause und kuckt, was passiert.
Beispiel: Wir haben einmal jährlich einen Beratungstag. An dem soll man beraten, Unterricht findet nicht statt. Der zeitlich Umfang ist das sehr unterschiedlich. Die SL möchte, dass wir uns mindestens im Umfang von 4 Stunden in der Schule aufhalten, wir sollen einen Zeitraum benennen. Wenn ich weniger als 4 Stunden Beratungsermine abgemacht haben, gebe ich nur diese Zeiten an. Wenn die Termine 'rum sind, gehe ich. Gemeckert hat noch keiner, so dringend kann es nicht sein, dass ich im Lehrerzimmer die Polster durchsitze.
In dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes geht es um Intersexuelle, also Personen, deren Geschlecht biologisch nicht eindeutig Mann oder Frau zugeordnet werden kann.
Äh, nein. Da steht nämlich, es bezöge aich auf diejenigen, "die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen". Das Wort "biologisch" hast du dazuerfunden.
Auf der einen Seite ja erfreulich, dass du die Biologie zur Grundlage machen möchtest und wohl die katholische Behauptung, irgendjemand habe Menschen als "Mann und Frau" erschaffen, wohl doch nicht unterstützt. Auf der anderen Seite, verstehe ich nicht, wie du aus der Biologie die Zuordnung eines Geschlechtes ableiten möchtest. Wenn du das mak erläutern könntest? Danke.
Zu meiner eigentlichen Frage, was die Konsequenz wäre, falls ich mein Fahrzeug nicht mehr bereitstelle, fällt keine einzige Silbe.
Ja, passt. Es gibt keine Grundlage, mit der sie dich zum Einsatz des Privatwagens verpflichten können. Also gibt es auch keine Konsequenz, wenn du es nicht tust. Warum sollten die sich aus dem Fenster lehnen und auf den Fall eingehen? Was sie dazu sagen, ist entweder gegenstandslos oder rechtwidrig. Letzendlich ist es denen Wurscht, wie du die Fharten erledigst. Und höchstwahrscheinlich ist es ihnen auch egal, wenn du gar nicht fährst.
Das bedeutet wohl, dass es keine konkreten Konsequenzen wie eine Versetzung gibt, mit denen mir mein Chef drohen könnte.
Ja, auch das war meine Einschätzung.
Aus der
[...] Dienstvereinbarung [...]
in NRW finde ich folgenden Satz besonders interessant:
Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail-Eingängen auf der dienstlich eingerichteten Adresse an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.
Damit wäre das Szenario "Wenn man seine E-Mails nicht von zu Hause abrufen will, muss man halt dafür extra an die Schule fahren." auch erledigt. Wir sind erreichbar, wenn wir in der Schule sind. Das reicht. Wir sind Lehrer keine Notärzte.
Danke für's 'Raussuchen. Spreche aus Lob und Anerkennung!
Eben.
Ach, herrlich. Da wäre ich doch mal gespannt auf Belege für diese These. "Eben" oder "So hätte ich es gerne" reichen da nicht.
Und da schließen sich direkt ein paar Fragen an. Z.B. wer oder was dieser "Gott" sein soll. Und wie macht er das, dass einem das Geschlecht und die sexuelle Neigung "mitgibt"? Eine Beschreibung dieses Prozesses könnte die Biologie und Züchologie ein gutes Sück weiter bringen. Falls man denn an Erkenntnisgewinn interessiert ist und nicht nur Floskeln abspulen möchte.
Allerdings muss sich auch ein katholischer Religionsunterricht hierzulande grundsätzlich an die Werte halten, die das Schulgesetz/Grundgesetz als Rahmen vorgeben.
Und deshalb macht es halt keinen Sinn, Ideologien, die dem widersprechen zur Grundlage für Unterricht zu machen.
Können sie nicht mal lieber Dekrete zu Herzenswärme, Nächstenliebe, Miteinander, Toleranz, privater Seenotrettung, CO²-Steuer, Sex, Drugs and Rock'n'roll veröffentlichen?
Die können Dekrete zu allem, was sie wollen, veröffentlichen. Sie sollten nur nicht den Anspruch erheben, dass sie etwas Relevantes beizutragen haben. Das Problem ist, wenn man diesen mehr Beachtung schenkt, als anderem Gesabbel. Wer seinen Kram nicht begründen kann oder will, sollte nciht ernst genommen werden. Unbegründete Ideologien eignen sich insbesondere nichtals Grundlage für schulischen Unterricht.
Bei uns wurde es per Dienstvereinbarung geregelt: Einmal pro Tag müssen die Mails abgerufen werden, und fertig. Auf den Vertretungsplan sollte (ich weiß nicht, ob das auch schon niedergeschrieben ist) jeder gegen 15 nochmal drauf gucken, da endet die "Kernzeit", also der Vormittags-/Mittagsunterricht. Wer das nicht per App o.Ä. tun möchte, kann's natürlich auch vor Ort tun.
Warum stimmt man einer solchen Vereinbarung zu? Jahrzehntelang wurden Vertretungspläne den Kollegen in die Fächer gelegt und, wer da war, hat nachgeguckt. Gelegentlich wurde auch schon mal jemand angerufen, ob er morgens früher kommen könne. Jo, geht auch. War auch eine seltene Ausnahme. Und wenn man nicht zu erreichen war, machte es jemand anderes.
Und auf einmal soll man ständig erreichbar sein und andauernd seine E-mails abrufen, weil man vielleicht gelegentlich mal 'ne Vertretung hat? Das sit doch nicht verhältnismäßig. Brauchen wir dringend diesen zusätzlichen Stress? Ich nicht.
Und dazu lässt man sich mit einem ömmeligen Diensthandy locken, das man "mit nach Hause nehmen darf".
Was Schulleiter in ihrer Verfügungswut gerne übersehen, dass die Effizienz der Lehrerarbeitsleistung zu einem guten Teil auch aus der Flexibilität entsteht. Die Kollegen erledigen die Sachen, wenn es am besten passt. Und alles ist erledigt, bis es erledigt sein muss. Wenn man nun Vorschriften macht, dass bestimmte Dinge zu bestimmten Zeiten zu erledigen sind, verliert man diese Flexibilität. Ich reagiere auf so etwas empfindlich. Ich stelle immer wieder fest, dass meine Bereitschaft zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, erheblich sinkt, wenn man mir die Kästchen enger macht. Wenn man mir gerne Vorchriften macht, wann und wie ich etwas zu erledigen habe, muss man dmait leben, dass alels übrigen dann in dem Rahmen dieser Vorschriften abläuft.
Eine Ausdehnung meines Arbeitstages bis z.B. 16:55, damit ich sinnlos E-Mails abrufe, stellt einen so erheblichen Eingriff in mein Leben dar, dass mir die Lust für so ziemlich alles verginge. Und manches geht einfach nicht. Ein solches Zeitfenster für E-Mails, würde z.B. Praktikumsbesuchszeiten erheblich einschränken. Eine bestimmte AG könnte ich gar nicht anbieten, weil ich die nicht einfach um 16:55 unterbrechen könnte. uswusw.
Darauf sollte man Schulleiter ruhig mal hinweisen, auch wenn sie es in ihrer Hybris nicht verstehen.
Problematisch ist doch viel eher, dass man schlecht kontrollieren kann, wie der Unterricht vor Ort stattfindet. Daher ist eine prinzipiell liberale und mit dem Grundgesetz konforme Ausrichtung unabdingbar.
Und, was ist hiermit:
https://www.tagesschau.de/ausland/vatika…heorie-101.html
Darf man so etwas im katholischen Religionsunterricht behaupten?
"Nehmen wir an" ist eine Einleitung, die erwarten lässt, dass Fakten folgen. Sonst schriebe man, wie es ist.
Hier fehlt ein "nicht". Warum gibt es hier eigentlich keine "Bearbeiten"-Funktion? Manchmal geht das, manchmal nicht. Mei, man vertippt sich halt mal. Ist das so'n Lehrer-Ding, dass die Fehler dann hunbdert Jahren hängen bleiben müssen?
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