Beiträge von O. Meier

    Aber wer bitte soll die Zeugnisse schreiben?

    Is' mir wurscht. Soll sich derjenige überlegen, der den Vertrag so dämlich befristet hat. Wenn es wichtig wäre, dass die TE die Zeugnisse schreibt, liefe der Vertrag länger. Mit der Nichtverlängerung erklärt der Arbeitgeber doch, die Lehrkraft nicht mehr zu benötigen - und dann eben auch nicht für die Zeugnisse.

    Seh' zu, dass die Übergabe anständig dokumentiert wird. Unterlagen quittieren lassen.

    Ich glaube nicht, dass es rechtens ist, dass zu ohne entsprechendes Diensverhältnis noch Zugriff auf sensible, personenbezogene Daten der Schüler hast. Wenn sich dein Chef aber so sicher ist, kann er dir ja schriftlich geben, dass du das tun sollst.

    Beim Schulamt kannst du aber auch nachfragen und dir von denen das schriftlich geben lassen. Auf die E-mail des Chefs kannst du ja verweisen. Lies mal nach, ob das da alles ganz eindeutig formuliert ist oder ob nicht lieber mal nachfragst.

    Behörde:

    Was sit das für ene "Behörde"?

    Entweder auf dem privaten Girokonto einsammeln oder ein Lehrertreuhandkonto anlegen und verwalten.

    Dann kannst du eine der beiden Möglichkeiten wählen oder du fährst nicht. Von der Möglichkeit "privat" möchte ich dir dringend abraten. Die Möglichkeit "Treuhand" kann ich nicht beurteilen (s.o.).

    Ein Unterkonto steht mir nicht zu

    Was soll das denn heißen? Du willst doch kein Unterkonto, um dich wichtig zu machen. Es geht um ein dienstliches Konto für dienstliche Zwecke.


    bzw man sieht da keinen Handlungsbedarf.

    Ich auch nicht. Wenn man nicht fährt, gibt es kein Bedarf für ein Konto. So schnell kann man sich einig werden.

    Zunächst mal scheint sich jemand etwas überlegt zu haben. Irgendeine "Behörde" hat ja wohl eine Vereinbarung mit der Sparkasse getroffen. Das ist also nicht so ein Wildwuchs, wo ein Lehrer das Geld auf dem Unterkonto des Sparbuches der verstorbenen Tante einrichtet.

    Auf der anderen Seite würde es mich doch arg stören, dass ich die Rechtslage bei eiem solchen "Treuhandkonto" denn nun ist. Wer ist der Kontoinhaber? Wem gehört das Geld? Wer haftet für was? "Treuhand" ist für mich mit Leuten konnotiert, die sich professionel um Geld und Angelegenheiten anderer kümmern. Das könnte mal noch irgendwo stehen, damit man entscheiden kann, ob man sich auf die Nummer einlässt.

    Bis dahin würde ich es bevorzugen, wenn es ein Schulkonto gäbe. Außerdem muss man dann nicht für jede Fahrt ein eigenes Konto eröffnen mit all dem Brimborium.

    Das wären meine zwei Hunderstel Euro als Unbeteiligter.

    Ich würde jetzt vielleicht nicht unbedingt direkt böse Absicht vermuten - ich bin mit einem Thema eingestiegen, das mit meiner Tätigkeit in der FOS zu tun hat. Ich bin aber auch in der Fachschule für Sozialpädagogik tätig. Manchmal arbeiten wir auch in drei Bildungsgängen...

    Auch wenn's keine böse Absicht ist, ist's doch unpraktisch. "Schulform" ist übrigens etwas anderes als "Bildungsgang". Hier schreibt auch keiner "5., 7., und 11. Klasse" sondern eher "Gümnasium". Frag' mal nach, wie die berufsbildenden Schulen in deinem Bundesland heißen.

    ufgrund eines Serverumzugs & Co. wird uns Lehrern in wenigen Wochen der Zugang zu unserem 1&1-Portal verwehrt.

    Ich glaube, ich verstehe das nicht so ganz. Was ist das für ein "Portal"?

    Was E-Mails anbetrifft, so bin ich da etwas old-faschioned und hole mir die via POP3 in meine E-Mail-Clients. Das ist dann schon eine Kopie und mich muss nicht interessieren, was mit der Instanz auf dem Server passiert.

    Kann es ein, dass ihr eure Mails über ein Web-Interface ("Portal") verwaltet, also keinerlei lokale Kopien habt? Oder greift iht über IMAP zu?

    Der Papst ist schließlich Christi Stellvertreter auf Erden, wenn der einen Gesandten Gottes nicht eindeutig zu identifizieren weiß, dann kann es keiner. Schwierig wird es, wenn der TE Protestant sein sollte: Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob die evangelischen Landeskirchen über eine analoge Prüfinstanz verfügen und befürchte fast, dass diese am Ende den TE zum nächsten Psychiater senden könnten.

    Du weißt Näheres darüber, vom welchem "Gott" er gesandt wurde?

    An allgemeinbildenden Schulen in NRW gibt es einen Eilausschuss der Schulkonferenz. Der kann Dinge entscheiden,die akut anliegen, und besteht aus der SL und 3 (1je 1 Schüler, Eltern, Lehrer) weiteren Vertretern. Ähnlich wird das am BK wohl auch sein.

    Davon höre ich das erste Mal. Wo ist das codifiziert? Das kann man ja schon brauchen.

    Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.

    Nein. Im entsprechenden Erlass steht:

    Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz NRW den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.

    Da steht weder was von "jährlich neu" noch von "konkret jede Fahrt einzeln", sondern eben "Rahmen".


    Die Schulkonferenz hingegen tagt nur einmal im Jahr, zumeist zu Beginn des Schuljahrs, und beschließt dann nur für das aktuelle Schuljahr.

    Wo ist denn die Grundlage für die zeitlich begrenzte Gültigkeit der Beschlüsse der Schulkonferenz?

    Sind die nicht schon volljährig, wenn die Fahart ansteht? Wozu brauchen die Schule und Lehrer? Geld einsammln, buchen (in der Reihenfolge) und fahren. Dann wäre das wohl privat.

    Wenn ein Lehrer mitfährt, wär's wohl dienstlich. Dann Antrag an den Schulleiter. Der genehmigt die Fahrt oder nicht.[1] Auf "Ich bin zwar deren Lehrer, fahre aber privat mit." würde ich mich nicht einlassen. Keine Ahnung, wie die Rechtslage da ist, aber im Zweifelsfall kann man aich da gewaltig ins Knie schießen.

    Ich verstehe nicht, warum junge Menschen immer einen erwachsenen Aufpasser brauchen, um Spaß zu haben.

    [1] Der Schulleiter ist für die Genehmigung der Fahrten zuständig. Die Schulkonferezn beschließt ein Fahrtenkonzept, das der SL seiner Entscheidung zu Grunde legt.

    Probezeit erübrigt sich (göttliche Berufung!), maximale Stellenzulagen und Entlastungsstunden sind zu gewähren.

    Allerdings müsste er dazu seine Berufung nachweisen können. Da reicht für den klassischen Messias ja die Selbsterklärung. Gegenüber dem potentiellen Dienstherren braucht's da schon was Schriftliches. Schade, dass der betreffende Gott sein Dienstsiegel nicht zur hand hatte. Warum hat er eigentlich seinen Erleuchteten nicht erst an die Uni berufen? Dann wäre doch jetzt alles klar.

    Und überhaupt, warum geht denn so ein Macher und Messias nicht an die Uni, und holt sich da denn besser verwertbaren Abschluss, wenn man da doch eh das Gleichen lernt, wie an der FH? Irgendetwas passt doch nicht.

    Davon mal ab, ist der Quereinstieg nur ein Notkonstrukt, mit dem das Land seine Personalfehlplanung ausgleichen will. Zu meinen, dass jemand mit einem Master oder Diplom automatisch zum Lehrer geeignet sei, ist schon ein Irrtum. Ich meien aber, dass jemand der wissenschaftliches Arbeiten gewohnt ist, sich auf wissenschaftlicher Basis eben auch pädagogische und didaktiscje Kenntnisse aneignen kann. Trotzdem ist das nur ein Notbehelf. Dabei die Anforderung nicht beliebig aufzuweichen, halte ich dann schon für vertretbar. Auch auf die Gefahr hin, ein diaktisches Genie zu übersehen. Diese Regeln sind keine Einzelfallentscheidungen.

    Also, wenn das hier eure Prüfungsordnung ist:

    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true

    dann ist doch alles geregelt.


    Zitat

    (3) Die endgültige Note (Punkte) setzt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest. Sie oder er ist berechtigt, zur Beurteilung einer schriftlichen Arbeit selbst ein Gutachten anzufertigen oder eine weitere Lehrkraft mit der Anfertigung eines solchen Gutachtens zu beauftragen. Unter Angaben von Gründen, die schriftlich niedergelegt werden müssen, darf im Benehmen mit den Erstgutachtern von deren Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit abgewichen werden.


    Ist der Fachbereichsleiter zufällig Vorsitzender des PA? Ansonsten hat er mit der Sache nichts zu tun. Ist er's, bedarf es eines Zweitgutachtens und des Benehmens.

    aber nichts über die "Möglichkeit" einer Änderung aussagt, wenn der FBL die Sache, sprich die Note, komisch vorkommt, weil die Schülerin "sonst immer besser" sei.

    Ebend, der Fall ist nämlich nicht vorgesehen.

    Falls das kein Fake ist, bitte etwas genauer. Was heißt jemand habe "die Note angehoben"? Hat der dein Gutachten geschreddert und en Neues geschrieben? Wurde in einer Liste etwas geändert? Wie? Tipp-Ex? Durchstreichen?

    Ansonsten, gibt es denn bei euch keinen Prüfungsauschuss? Dem würde ich das melden.

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