Beiträge von O. Meier

    Kinder, Alte und Personen,die körperliche Arbeit verrichten, sind vom Fasten ausgenommen.
    Das verlangt kein Iman.
    In der Schule sollten Kinder essen und trinken dürfen, um leistungsfähig zu sein.
    M.E. sieht der Koran dies als Höherwertig an als das Fastengebot.

    Mag sein. Aber Religionen geben leider keine derart eindeutigen Interpretaionen her. Zumindest scheinen die, die die Kinder fasten lassen, das anders zu sehen. Willst du ihnen erklären, wie deren Religion funktioniert? Da dürfte es innerhalb des Islam genug Konfliktpotenzial geben.

    Viel schlimmer finde ich, dass das Bestehen der Eltern auf dem Einhalten dieser "Regeln" der Religionsfreiheit widerspricht. Auch ein Kind sollte entscheiden können, was es glaubt und welchen Quälereien es sich wegen dieses Glaubens aussetzt.

    Der Kleine hat erzählt, dass er von seinem Vater geweckt wird und dann zwei Mal in der Nacht isst und trinkt, hat aber zugegeben, dass er schon Hunger und Durst hat und sich tagsüber auch nicht konzentrieren kann.

    Wurde ja schon mehrfach diskutiert. Und wird wohl auch immer wieder. Ein Fall wie der obige ist für mich etwas fürs Jugendamt. Leider erfahren derartige Foltereien an Kindern eine ziemliche Toleranz, wenn man "Religion" dranschreibt.


    Der Freund meines Sohnes kam heute auch zum spielen mit und ich Blödfisch hab ihm versehentlich auch noch Gummibären angeboten, weil ich das total vergessen hatte.

    'Ne Scheibe Vollkornbrot hätte vielleicht mehr hergemacht, wenn der Kleine Kohldampf schiebt. Aber ansonsten kann ich nichts Blödes dran finden. Wenn der Junge keine Gummibärchen möchte, wird er das äußern können. Falls doch, nimmt er sie. Ich muss anderen weder ihre Religion erklären, noch statt ihrer auf die Einhaltung irtendwelcher "Regeln" achten. Ich habe auch keine Lust, mir zu merken, was jemand aus welchen nicht nachvollziehbaren Gründen nicht essen möchte.

    Bei Allergikern sollte man etwas aufmerksam sein, da geht's um was. Und natürlich frage ich ab, was jemand nicht isst, wenn ich eine Einladung ausspreche, und schaue nach Alternativen. Falls mal jemand keinen z. B. Spargel mag, wenn ich zum Spargelessen einlade, dann sind entweder Kartoffeln mit Soße OK, oder er kommt ein anderes mal. Schwarzwurzeln mache ich jedenfalls nicht, örgs.

    Auf welcher Stufe man einsteigt, hängt wohl vom prinzipiellen Verhältnis zum SL ab. Ich würde vermutlich nicht unterhalb von 3. einsteigen.

    Bei uns würde wohl Stufe 1.) mit der Vorbemerkung, dass es "ernst" sei, reichen. Allerdings käme bei uns niemand auf die blöde Idee, so einen Mist anzuweisen. Allein das Verlangen von Vertretungsaufgaben gibt es bei uns nicht mehr. Vielmehr sind alle diejenigen, die eine telefonische Krankmeldung entgegennehmen könnten, angewiesen, nicht nach Aufgaben zu fragen.

    Manchmal mekden sich Kollegen per E-Mail krank und schicken gleich Aufgaben mit (können sie ja, sie müssen halt nicht). In der Hektik des Geschäfts werden dann solche Mail ausgedruckt und den vertretenden Kollegen mitgegeben. Dann sit schon blöd, wenn so ein Ausdruck irgendwo liegen bleibt. Einfache Abhilfe schafft da, Krankmeldung und Vertretungsvorschläge in getrennte Mails zu schreiben.

    PS: Stufe 3.) ist eigentlich das Witzigste.

    und anschließend müssen wir per Mail Vertretungsaufgaben ans Sekretariat zur Sekretärin (nicht an den Rektor!) schicken.

    Wer krank ist, ist krank. Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss nicht arbeiten. Insofern gibt es schon keine Verpflichtung Aufgaben einzureichen.

    Der Abwesenheitsgrund ist ganz einfach "Krankheit".

    Allein das ist schon eine Information, die nicht veröffentlicht werden darf. Auf de Vertretungsplan, bei den Vertretungsaufgaben, in den Klassenbüchern darf schon nicht stehen, dass jemand krank ist, sondern nur, dass er abwesend ist.

    Jetzt verlangt aber seit neuestem unser Rektor, dass wir in der Email auch den Abwesenheitsgrund angeben.

    In welcher Form verlangt er das? Hat er euch das gesagt? Hat er das schriftlich oder in Textform angewiesen? So oder so, remonstrieren. Aber zumindest nach der Rechtsgrundlage fragen. Damit müsste der Spuk schon vorüber sein.

    Ansonsten. Einfach wie bisher telefonisch krankmelden. Und nichts weiter machen. Keine Mail, keine Vertretungsaufgaben, kein 'Rumgeeier und kein Hühnerfußball.

    Wer auch immer die Krankmeldung in dienstlicher Funktion entgegennimmt, muss selbstredend mit dieser sorgfältig umgehen. Ich habe schon Kollegen die "Fachlehrer erkrankt" ins Klassenbuch geschrieben haben so richtig angekackt. Mit Drohung rechtlicher Schritte und dem ganzen Programm, wenn sie auch noch meinten 'rumpampen zu müssen. Nachdem sie mitgekriegt haben, dass dienstrechtlich die Luft dünn wird bei derlei Verstößen, haben sie irgendeinen Scheiß erzählt, dass ie das ja nicht bös' gemeint hätten blablabla. Solche Enddarmöffnungen haben nicht das geringste Verständnis für Datenschutz und Privatsphäre.

    Es scheint wie so häufig: um etwas zu bewegen, müssten Kollegen mitziehen. Du schaffst zwar für dich eine Art Präzedenzfall, am Ende können sich aber alle über dich beschweren, die jetzt blödere Bedingungen haben. Dass sie dafür selbst verantwortlich sind, dringt nicht unbedingt in die Schädel durch.

    Deshalb muss man deren Gemecker auch gar nicht ernst nehmen. Man kann versuchen, ihnen die Rechtslage und die Gründe für die eigene Entscheidung darzulegen. Dann verstehen sie's oder nicht. Das eigentliche Problem ist, dass man gegen die Masse von Duckmäusern und Kriechern nie eine grundsätzliche Lösung durchgesetzt kriegt. Der Dienstherr muss ich nach wie vor nicht kümmern. Der eine oder andere, der nicht "privat" fährt, muss ihn nicht interessieren, da die übrigen das auffangen. Und deren Gemecker über deren Entscheidung muss ich auch niemand auf Entscheidungsebene anhören.

    Und so müssen alle wie Frapper für sich allein känpfen und die Diskussion jedesmal von vorne anfangen.

    Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, kann man es zunächst pragmatisch versuchen. Frag den SL, warum er die Noten so früh braucht. Und erklär ihm, warum das schwierig wird. Schulleiter verlieren gern das Maß bie Aufgaben, die sie selbst nicht zu erledigen haben. Die finden sie immer furchtbar einfach und aunaufwändig. Nur der Kram, den sie selbst machen müssen, ist immer voll der Stress. Beißt man beu der inoffiziellen Anfrage auf Granit, kann man immer noch das juritische Besteck auspacken. Man kann auch ganz baiv mal fragen, was denn die Rechtsgrundlage für diese Terminsetzung ist. Hilft manchmal auch.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass es dazu nichts Konkretes gibt, sondern alles irgendwie Abwägungssache ist. Was gibt denn die betreffende APO her?

    Mal wieder ein Update:

    Danke. Der Fall ist nach wie vor interessant. Es ist leider zu selten, dass mal jemand etwas durchzieht.

    Meine Konrektorin fühlte sich unwohl damit, [...] und meine eine Kollegin hätte die ganze Fahrerei am Hals.

    Sie hat auch nur das am Hals, was sie sich anhängen lässt. Kenne ich aber von uns auch so. Einer findet sich immer, der dann wie weit fährt. Manche "fahren gerne", für andere sei es halt sooo wichtig, dass der Praktikumsbesch gemacht werde. Letztendlich diskutiert und verschiebt man da immer Einzelfälle. Zur spannenden Frage, wie der Dienstherr/Arbeitgeber die Fahrten zu organisieren gedenkt, die er anordnet, kommt man gar nicht.

    Manchmal habe ich das Gefühl, die Kollegen nehmen an einem Spiel teil, bei dem der Dienstherr besonders absurde Anforderungen stellt und man nachher stolz ist, wenn man die irgendwie gelöst kriegt. So Ninja Warrior für öffentliche Verwaltungen. Ich weiß nicht, wo die den Ehrgeiz für so etwas hernehmen.

    Ich habe jetzt erst einmal gesagt, dass ich mit dem Auto fahre, denn vom Schulamt habe ich ja bisher nichts zu meiner Anfrage gehört.

    Ja, und? Dann musst du in Vorleistung gehen? Wenn das Schulamt möchte, dass du mit dem Privatwagen fährst, soll es das sagen. Wenn sie nichts sagen, wird es wohl nicht so wichtig sein. Was steht denn bei euch in der Reisekostenverordnung/dem Erlass für Dienstreisen/whatever? Danach würd' ich mal gehen. In NRW gibt es einen expliziten Passus, der in etwa besagt, dass man mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll, es sei den es gibt eine besonderen Grund für eine Ausnahme.

    Du meinst, die mit Leib und Seele agierenden Grundschullehrerinnen werden genau deshalb nicht ernst genommen?

    Genau. Wer seine Arbeitskraft verkauft, hat die Chance, professionell zu handeln. Wer aber "Leib und Seele" in die Waagschale wirft, hat sich vollständig verkauft. Der handelt dann zu recht wie ein Leibeigener. Nein, von denen erwartte man dann nicht mehr viel.

    Ich habe selten ein Frage gelesen, die die Antwort so prominent mitliefert.

    Aber wer bitte soll die Zeugnisse schreiben?

    Is' mir wurscht. Soll sich derjenige überlegen, der den Vertrag so dämlich befristet hat. Wenn es wichtig wäre, dass die TE die Zeugnisse schreibt, liefe der Vertrag länger. Mit der Nichtverlängerung erklärt der Arbeitgeber doch, die Lehrkraft nicht mehr zu benötigen - und dann eben auch nicht für die Zeugnisse.

    Seh' zu, dass die Übergabe anständig dokumentiert wird. Unterlagen quittieren lassen.

    Ich glaube nicht, dass es rechtens ist, dass zu ohne entsprechendes Diensverhältnis noch Zugriff auf sensible, personenbezogene Daten der Schüler hast. Wenn sich dein Chef aber so sicher ist, kann er dir ja schriftlich geben, dass du das tun sollst.

    Beim Schulamt kannst du aber auch nachfragen und dir von denen das schriftlich geben lassen. Auf die E-mail des Chefs kannst du ja verweisen. Lies mal nach, ob das da alles ganz eindeutig formuliert ist oder ob nicht lieber mal nachfragst.

    Behörde:

    Was sit das für ene "Behörde"?

    Entweder auf dem privaten Girokonto einsammeln oder ein Lehrertreuhandkonto anlegen und verwalten.

    Dann kannst du eine der beiden Möglichkeiten wählen oder du fährst nicht. Von der Möglichkeit "privat" möchte ich dir dringend abraten. Die Möglichkeit "Treuhand" kann ich nicht beurteilen (s.o.).

    Ein Unterkonto steht mir nicht zu

    Was soll das denn heißen? Du willst doch kein Unterkonto, um dich wichtig zu machen. Es geht um ein dienstliches Konto für dienstliche Zwecke.


    bzw man sieht da keinen Handlungsbedarf.

    Ich auch nicht. Wenn man nicht fährt, gibt es kein Bedarf für ein Konto. So schnell kann man sich einig werden.

    Zunächst mal scheint sich jemand etwas überlegt zu haben. Irgendeine "Behörde" hat ja wohl eine Vereinbarung mit der Sparkasse getroffen. Das ist also nicht so ein Wildwuchs, wo ein Lehrer das Geld auf dem Unterkonto des Sparbuches der verstorbenen Tante einrichtet.

    Auf der anderen Seite würde es mich doch arg stören, dass ich die Rechtslage bei eiem solchen "Treuhandkonto" denn nun ist. Wer ist der Kontoinhaber? Wem gehört das Geld? Wer haftet für was? "Treuhand" ist für mich mit Leuten konnotiert, die sich professionel um Geld und Angelegenheiten anderer kümmern. Das könnte mal noch irgendwo stehen, damit man entscheiden kann, ob man sich auf die Nummer einlässt.

    Bis dahin würde ich es bevorzugen, wenn es ein Schulkonto gäbe. Außerdem muss man dann nicht für jede Fahrt ein eigenes Konto eröffnen mit all dem Brimborium.

    Das wären meine zwei Hunderstel Euro als Unbeteiligter.

    Ich würde jetzt vielleicht nicht unbedingt direkt böse Absicht vermuten - ich bin mit einem Thema eingestiegen, das mit meiner Tätigkeit in der FOS zu tun hat. Ich bin aber auch in der Fachschule für Sozialpädagogik tätig. Manchmal arbeiten wir auch in drei Bildungsgängen...

    Auch wenn's keine böse Absicht ist, ist's doch unpraktisch. "Schulform" ist übrigens etwas anderes als "Bildungsgang". Hier schreibt auch keiner "5., 7., und 11. Klasse" sondern eher "Gümnasium". Frag' mal nach, wie die berufsbildenden Schulen in deinem Bundesland heißen.

    ufgrund eines Serverumzugs & Co. wird uns Lehrern in wenigen Wochen der Zugang zu unserem 1&1-Portal verwehrt.

    Ich glaube, ich verstehe das nicht so ganz. Was ist das für ein "Portal"?

    Was E-Mails anbetrifft, so bin ich da etwas old-faschioned und hole mir die via POP3 in meine E-Mail-Clients. Das ist dann schon eine Kopie und mich muss nicht interessieren, was mit der Instanz auf dem Server passiert.

    Kann es ein, dass ihr eure Mails über ein Web-Interface ("Portal") verwaltet, also keinerlei lokale Kopien habt? Oder greift iht über IMAP zu?

    Der Papst ist schließlich Christi Stellvertreter auf Erden, wenn der einen Gesandten Gottes nicht eindeutig zu identifizieren weiß, dann kann es keiner. Schwierig wird es, wenn der TE Protestant sein sollte: Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob die evangelischen Landeskirchen über eine analoge Prüfinstanz verfügen und befürchte fast, dass diese am Ende den TE zum nächsten Psychiater senden könnten.

    Du weißt Näheres darüber, vom welchem "Gott" er gesandt wurde?

    An allgemeinbildenden Schulen in NRW gibt es einen Eilausschuss der Schulkonferenz. Der kann Dinge entscheiden,die akut anliegen, und besteht aus der SL und 3 (1je 1 Schüler, Eltern, Lehrer) weiteren Vertretern. Ähnlich wird das am BK wohl auch sein.

    Davon höre ich das erste Mal. Wo ist das codifiziert? Das kann man ja schon brauchen.

    Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.

    Nein. Im entsprechenden Erlass steht:

    Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz NRW den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.

    Da steht weder was von "jährlich neu" noch von "konkret jede Fahrt einzeln", sondern eben "Rahmen".


    Die Schulkonferenz hingegen tagt nur einmal im Jahr, zumeist zu Beginn des Schuljahrs, und beschließt dann nur für das aktuelle Schuljahr.

    Wo ist denn die Grundlage für die zeitlich begrenzte Gültigkeit der Beschlüsse der Schulkonferenz?

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