Beiträge von O. Meier

    Beispiel: Schüler steht zwischen 3 und 4 (schriftlich) und der Fachlehrer entscheidet sich für die 4 (aufgrund der sonstigen Mitarbeit). Die Schulleitung verlangt jedoch eine 3 zu setzen,

    Wie immer früge ich zunächst den, der mich entsprechend anweist, auf welcher Rechtsgrundlage er das tut. Damit erledigt sich so mancher Fall.

    Redundant kann man die Vorschriften lesen. An einem nordrhein-westfälischen Berufskolleg dürfte der SL das nicht, soweit ich die APO-BK verstanden habe. Keine Ahung, wie's am Gymnasium ist. Aber auch dort dürfte es eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung geben.

    wie ist es eigentlich, wenn volljährige Schüler im Praktikumsbetrieb die private Telefonnummer vom Lehrer rausgeben

    Interessant. Ich frage mich, wie der Schüler das macht, ohne die Nummer zu kennen.

    Falls der Lehrer diese an den Schüler 'rausgegeben hat, würd' ich meinen "selbst schuld". Falls das noch mit der Ansage, "falls im Praktikum was ist" oder ähnlich gemacht wurde, ist die Weitergabe gerechtfertigt.

    durchaus Geld für die Qualität in die Hand nehmen. Bitte nicht die QUittung für die Steuer vergessen - in der Menge macht das was aus.

    Das wäre Stufe 2. Warum soll denn die Schule so etwas nicht anschaffen? Wer da nicht nachfragt, wird nicht wissen, was im Etat vorgesehen ist bzw. pasend gemacht werden kann. Privat kaufen kann man dann immer noch, wenn die Antwort negativ ausfällt.

    @O.Meier: Das wirkt zickig und kindisch.

    Mission accomplished.

    Ansonsten: Falls es zu schwer zu verstehen war, bitte ich um Entschuldigung. Ich empfahl das Verwenden von größenangepassten Laminiertaschen als Alternative dazu, zu schneiden und dann noch Ecken abrunden zu müssen. "Kärtchen" war für mich der Anlass. Kann sein, dass man nicht erkennt, dass das zum Thema gehört.

    Ich kenne durchaus das Phänomen, dass jemand online einen Tipp haben möchte, wie man das Mikroskop halten muss, um einen Nagel einzuschlagen. Und auch wenn das nicht exakt auf die Frage passt, empfehle ich dann einen Hammer.

    Aber du hast recht, man solte Problemstellungen nicht auch mal von einer anderen Seite betrachten. Das lenkt nur ab. Und um anderer Leuts Luxusprobleme sollte man sich ohnehin keinen Kopp machen.

    Insofern geht die Runde und das Spiel an dich: erster Sieger. Und ich muss mit gebeugtem Haupt vom Platz. Ich habe nicht nur voll verkackt, sondern mich auch des Mitdenkens schuldig gemacht.

    Für Karten verwendete ich damals Laminiertaschen in entsprechendem Format. Wird meist für Visitenkarten geeignet gelabelt. Nach dem Laminieren schnitt ich nicht. Einen Eckenabrunder brauchte ich nie.

    Hättet Ihr genauso viel Verständnis für Eure Schüler, wenn diese Euch ähnliche Fragen stellten

    Überhaupt kein Problem mit. Es gehört zu unserem Job, Schülern Fragen zu beantworten. Die Schüler sind dann schon mal erstaunt, wenn sie meinen, man dürfe ihnen z.B. ihr Handy nicht wegnehmen, man dann aber auf den entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz verweisne kann, der die "Vorrübergehende Wegnahme von Gegenständen" als erzieherischen Eingriff regelt.

    Natürlich kennen wir die Rechtslage, nach der wir handeln. Und die Schüler haben einen Anspruch darauf, dass wir sie nennen können. Ich bin ja kein Streifenpolizist.

    Bin aber gerade noch bei der Unterrichtsvorbereitung, habe also besseres zu tun als einen "Besserwisser-Dialog" fortzusetzen.

    Nein, musste du nicht. Du hast recht. Die Idee, dass blödes 'Rumsitzen von Kollegen ein genehmer Einsatz von Dienstzeit ist, aber nicht, dass die Kollegen nach Hause fahren, um sich z.B. über den Stapel Klausuren herzumachen, der da schon zu lange liegt, ist absurd genug, dass sie mit dem Schulrecht eines oder mehrerer Länder übereinstimmen könnte.

    Für "Arbeitnehmer" (z.B. Lehrkräfte) gibt es solche "Arbeitsausfälle" nicht. Die sind verpflichtet, in der Schule anwesend zu sein und ihre Arbeitskraft anderweitig zur Verfügung zu stellen (z.B. Aufräumen der Sammlung, Fachdienstbesprechung etc.).

    Womöglich kann er seine Arbeitskraft aber außerhalb des Schulgebäudes noch besser einsetzen. Z.b. im heimischen Arbeitszimmer, das in aller Regel besser ausgestattet ist, als die nicht vorhandenen Arbeitsplätze in der Schule. Oder man verlegt eine schon lange fällige Besprechung mit Kollegen zu einem mehrfach verschobenen Theman einfach mal in die angenehme Atmosphäre eines Eiscafes.

    Die Idee, die Arbeit eines Lehrers fände nur in der Schule statt, widerspricht der gängigen Praxis. Angesichts der Weigerung des Dienstherren/Arbeitgebers, uns vernünftige Arbeitsplätze in der cShule einzurichten, ist sie einfach nur absurd. Es stellt sich gar nicht die Frage nach der Rechtslage, sondern nur die, ob ein Schulleiter, der so einen Driss anordnet, überhaupt weiß, was im Job Sache ist.

    Deshalb wäre meine erste Frage immer, was er damit beabsichtigt, wofür das gut sein soll. Und die zweite die nach der Rechtsgrundlage.


    Macht für die Schule als System 100 Minusstunden, die die Lehrkräfte der Schule "schulden".

    Nein. Die Arbeitskraft der Lehrer steht nach wie vor zur Verfügung. Sie können nichts dafür, wenn der SL den Unterricht absagt. Der SL hat den Anspruch an die Lehrer verwirkt.


    Wie gut, dass der Unterricht nicht nur einfach so entfallen ist, sondern dienstlich bedingt (weil ihr noch pädagogische Dienstbesprechungen durchführen musstet).

    Das ist ja offensichtlich gelogen, wenn der SL die Schüler wegschickt und dann die Kollegen die Zeit absitzen lässt.

    Wenn der SL möchte die, dass die so entstandenen Zeit sinnvol genutzt wird, dann sollen er die Kolllegen etwas sinnvolles machen lassem. Und wenn es nur zwei Stunden Chillen ist, auf das man am nächsten Tag etwas erholter zum Dienst erscheint. In einem system, in dem sich die Lehrer große Teile ihrer Arbeitszeit selbst einteilen und außerhalb des Schulgebäudes leisten, macht eine solche Zeitabsitztpflicht einfach keinen Sinn.

    Dankt eurer Schulleitung, dass die für sowas einen Blick hat.

    Das tue ich dann auf meine Weise. Wenn der SL mir eindringlich erklärt, dass es wichtiger ist, wo ich meine Dienstzeit verbringe als wie, danke ich es ihm, indem ich ihn nicht mit einem hohen Wirkungsgrad meiner Tätigkeit erschrecke.

    Ehrlich gesagt, ich fand es als Schülerin superätzend, wenn sich die überwiegende Mehrzahl der Lehrer beim Abistreich aus dem Staub gemacht hat.

    Das ist nicht so wirklich ein rechtlicher Aspekt, aber sei's drum: Richtig Stimmung kommt natürlich nur auf, wenn man die Lehrer zur Anwesenheit verpflichtet. Nee, is klaa. Wenn man die Lehrer einbeziehen will, muss man halt was Witziges machen. Oder man will eh ur den Unterricht sprengen, dann ist's egal, wo die Lehrer sind.

    So oder so, geht das Anarchistische am Abi-Streich wohl verloren, wenn der SL etwas anordnet. Was sich aber so gar nixcht verstehe: die Schüler werden nach Hause geschickt, die Kollegen müssen bleiben. Was für 'ne Art von Streich ist das? Und ist daran witzig?

    Wenn es bei uns hitzefrei gibt, haben die Lehrer auch trotzdem Anwesenheitspflicht bis zu ihren jeweiligen regulären Unterrichtsende.

    Wozu soll das dienen? Zeit absitzen ist doch Stuss. Wenn in der Schule etwas zu erledigen ist, macht man es odrt. Was zu hause besser geht, macht man besser da.

    Die Schulleitung ordnet aber an, dass keine Lehrkraft die Schule verlassen dürfe. Für alle gelte Anwesenheitspflicht wenigstens für die Zeit, in der ihr Unterricht regulär stattgefunden hätte.

    Auch hier fragt man sich, wozu?

    Wenn ihr rechtlich Klarheit haben wollte, geht ihr nach Hause und kuckt, was passiert.

    Beispiel: Wir haben einmal jährlich einen Beratungstag. An dem soll man beraten, Unterricht findet nicht statt. Der zeitlich Umfang ist das sehr unterschiedlich. Die SL möchte, dass wir uns mindestens im Umfang von 4 Stunden in der Schule aufhalten, wir sollen einen Zeitraum benennen. Wenn ich weniger als 4 Stunden Beratungsermine abgemacht haben, gebe ich nur diese Zeiten an. Wenn die Termine 'rum sind, gehe ich. Gemeckert hat noch keiner, so dringend kann es nicht sein, dass ich im Lehrerzimmer die Polster durchsitze.

    In dem zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes geht es um Intersexuelle, also Personen, deren Geschlecht biologisch nicht eindeutig Mann oder Frau zugeordnet werden kann.

    Äh, nein. Da steht nämlich, es bezöge aich auf diejenigen, "die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen". Das Wort "biologisch" hast du dazuerfunden.

    Auf der einen Seite ja erfreulich, dass du die Biologie zur Grundlage machen möchtest und wohl die katholische Behauptung, irgendjemand habe Menschen als "Mann und Frau" erschaffen, wohl doch nicht unterstützt. Auf der anderen Seite, verstehe ich nicht, wie du aus der Biologie die Zuordnung eines Geschlechtes ableiten möchtest. Wenn du das mak erläutern könntest? Danke.

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