Beiträge von O. Meier

    Ich würde jetzt vielleicht nicht unbedingt direkt böse Absicht vermuten - ich bin mit einem Thema eingestiegen, das mit meiner Tätigkeit in der FOS zu tun hat. Ich bin aber auch in der Fachschule für Sozialpädagogik tätig. Manchmal arbeiten wir auch in drei Bildungsgängen...

    Auch wenn's keine böse Absicht ist, ist's doch unpraktisch. "Schulform" ist übrigens etwas anderes als "Bildungsgang". Hier schreibt auch keiner "5., 7., und 11. Klasse" sondern eher "Gümnasium". Frag' mal nach, wie die berufsbildenden Schulen in deinem Bundesland heißen.

    ufgrund eines Serverumzugs & Co. wird uns Lehrern in wenigen Wochen der Zugang zu unserem 1&1-Portal verwehrt.

    Ich glaube, ich verstehe das nicht so ganz. Was ist das für ein "Portal"?

    Was E-Mails anbetrifft, so bin ich da etwas old-faschioned und hole mir die via POP3 in meine E-Mail-Clients. Das ist dann schon eine Kopie und mich muss nicht interessieren, was mit der Instanz auf dem Server passiert.

    Kann es ein, dass ihr eure Mails über ein Web-Interface ("Portal") verwaltet, also keinerlei lokale Kopien habt? Oder greift iht über IMAP zu?

    Der Papst ist schließlich Christi Stellvertreter auf Erden, wenn der einen Gesandten Gottes nicht eindeutig zu identifizieren weiß, dann kann es keiner. Schwierig wird es, wenn der TE Protestant sein sollte: Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob die evangelischen Landeskirchen über eine analoge Prüfinstanz verfügen und befürchte fast, dass diese am Ende den TE zum nächsten Psychiater senden könnten.

    Du weißt Näheres darüber, vom welchem "Gott" er gesandt wurde?

    An allgemeinbildenden Schulen in NRW gibt es einen Eilausschuss der Schulkonferenz. Der kann Dinge entscheiden,die akut anliegen, und besteht aus der SL und 3 (1je 1 Schüler, Eltern, Lehrer) weiteren Vertretern. Ähnlich wird das am BK wohl auch sein.

    Davon höre ich das erste Mal. Wo ist das codifiziert? Das kann man ja schon brauchen.

    Bei euch klingt es nach jedes Jahr neu beschließen, was in NRW wohl auch explizit vorgesehen ist.

    Nein. Im entsprechenden Erlass steht:

    Die Schulkonferenz legt gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz NRW den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest.

    Da steht weder was von "jährlich neu" noch von "konkret jede Fahrt einzeln", sondern eben "Rahmen".


    Die Schulkonferenz hingegen tagt nur einmal im Jahr, zumeist zu Beginn des Schuljahrs, und beschließt dann nur für das aktuelle Schuljahr.

    Wo ist denn die Grundlage für die zeitlich begrenzte Gültigkeit der Beschlüsse der Schulkonferenz?

    Sind die nicht schon volljährig, wenn die Fahart ansteht? Wozu brauchen die Schule und Lehrer? Geld einsammln, buchen (in der Reihenfolge) und fahren. Dann wäre das wohl privat.

    Wenn ein Lehrer mitfährt, wär's wohl dienstlich. Dann Antrag an den Schulleiter. Der genehmigt die Fahrt oder nicht.[1] Auf "Ich bin zwar deren Lehrer, fahre aber privat mit." würde ich mich nicht einlassen. Keine Ahnung, wie die Rechtslage da ist, aber im Zweifelsfall kann man aich da gewaltig ins Knie schießen.

    Ich verstehe nicht, warum junge Menschen immer einen erwachsenen Aufpasser brauchen, um Spaß zu haben.

    [1] Der Schulleiter ist für die Genehmigung der Fahrten zuständig. Die Schulkonferezn beschließt ein Fahrtenkonzept, das der SL seiner Entscheidung zu Grunde legt.

    Probezeit erübrigt sich (göttliche Berufung!), maximale Stellenzulagen und Entlastungsstunden sind zu gewähren.

    Allerdings müsste er dazu seine Berufung nachweisen können. Da reicht für den klassischen Messias ja die Selbsterklärung. Gegenüber dem potentiellen Dienstherren braucht's da schon was Schriftliches. Schade, dass der betreffende Gott sein Dienstsiegel nicht zur hand hatte. Warum hat er eigentlich seinen Erleuchteten nicht erst an die Uni berufen? Dann wäre doch jetzt alles klar.

    Und überhaupt, warum geht denn so ein Macher und Messias nicht an die Uni, und holt sich da denn besser verwertbaren Abschluss, wenn man da doch eh das Gleichen lernt, wie an der FH? Irgendetwas passt doch nicht.

    Davon mal ab, ist der Quereinstieg nur ein Notkonstrukt, mit dem das Land seine Personalfehlplanung ausgleichen will. Zu meinen, dass jemand mit einem Master oder Diplom automatisch zum Lehrer geeignet sei, ist schon ein Irrtum. Ich meien aber, dass jemand der wissenschaftliches Arbeiten gewohnt ist, sich auf wissenschaftlicher Basis eben auch pädagogische und didaktiscje Kenntnisse aneignen kann. Trotzdem ist das nur ein Notbehelf. Dabei die Anforderung nicht beliebig aufzuweichen, halte ich dann schon für vertretbar. Auch auf die Gefahr hin, ein diaktisches Genie zu übersehen. Diese Regeln sind keine Einzelfallentscheidungen.

    Also, wenn das hier eure Prüfungsordnung ist:

    http://gesetze.berlin.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true

    dann ist doch alles geregelt.


    Zitat

    (3) Die endgültige Note (Punkte) setzt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest. Sie oder er ist berechtigt, zur Beurteilung einer schriftlichen Arbeit selbst ein Gutachten anzufertigen oder eine weitere Lehrkraft mit der Anfertigung eines solchen Gutachtens zu beauftragen. Unter Angaben von Gründen, die schriftlich niedergelegt werden müssen, darf im Benehmen mit den Erstgutachtern von deren Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit abgewichen werden.


    Ist der Fachbereichsleiter zufällig Vorsitzender des PA? Ansonsten hat er mit der Sache nichts zu tun. Ist er's, bedarf es eines Zweitgutachtens und des Benehmens.

    aber nichts über die "Möglichkeit" einer Änderung aussagt, wenn der FBL die Sache, sprich die Note, komisch vorkommt, weil die Schülerin "sonst immer besser" sei.

    Ebend, der Fall ist nämlich nicht vorgesehen.

    Falls das kein Fake ist, bitte etwas genauer. Was heißt jemand habe "die Note angehoben"? Hat der dein Gutachten geschreddert und en Neues geschrieben? Wurde in einer Liste etwas geändert? Wie? Tipp-Ex? Durchstreichen?

    Ansonsten, gibt es denn bei euch keinen Prüfungsauschuss? Dem würde ich das melden.

    Wär´s ok, wenn er ein schlechter Junge wäre?

    Nein, für derartige Folter kenne ich keine Rechtfertigung, danke für's Nachfragen. Wenn es einen Anlass gebe, das Kind zu bestrafen, wäre das immer noch eine übertriebene Strafe. Wenn es aber nichtmal einen solchen Anlass gibt, kann es ja nur eine sadistische Neigung der Eltern zu Grunde liegen.

    [...], da der Junge Kopfschmerzen hatte und nach Hause wollte. Er müsse fasten, darf nichts trinken und nichts essen.
    [...]

    Seit voriger Woche hält der Junge nur bis ca. 11:00 durch, liegt dann mit Kopfschmerzen und knurrenden Magen im Ruheraum. Er weigert sich, dass bereitgestellte Wasser zu trinken.
    [...]

    Schon komisch, was Eltern ihren Kindern zumuten. Warum macht man das, wenn er doch eine guter Junge ist?

    Im Ramadan ist Armenspeisung noch wichtiger als sonst, weil niemand in dieser Zeit hungern soll (Spenden an arme Menschen sind allerdings ganzjährig ein wichtiger Teil des Glaubens). Menschen die infolger z.B.schwerer Erkrankung nicht fasten können sollen stattdessen an jedem Fastentag arme Menschen speisen. Meist erfolgt das mittels einer Geldspende an die Moschee, die das organisiert durch öffentliche Speisungen.

    Können die ja machen. Finde ich jetzt nicht so spannend. Wir müssen auch nicht n+1 Beispiele konstruieren. Mir ging es um deinen Tipp, doch ruhig mal eine Einladung zu einem Fastenbrechen anzunehmen. Bei mir wird das Bedürfnis einer solchen Einladung nicht dadurch erhöht, dass es sich heirbei um eine religiöse handlung handelt. Eher im Gegenteil.

    auf den Charakter des entsprechenden Nachbarn der/die die eigene Religion und deren Werte dann eben voraussichtlich nicht verstanden hat.

    Das vermagst du zu beurteilen? Du möchtest darüber richten, wer seine eigene Religion nicht verstanden hat. Das finde ich ziemlich vermessen. Aus dem Wissen, die einzig richtige Interpretation religiöser Mythen eraknnt zu haben, entstehen gerne mal Konflikte, auch gewalttätige.

    Woher weißt du, wie diese Religion richtig funktioniert, wenn dich diejenigen, die ihr anghören, sich darüber nicht einig sind?

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