zu 1: Hat er doch gemacht! 35 ct pro km plus die Schadenregulierung im Schadensfall.
zu 2: Macht er doch jetzt schon. Der Schaden wird doch gedeckt, wenn man einen Antrag stellt.
Keine Ahnung, worauf sich die Nummerirung bezieht. Vielleicht nur ein Symbol, um zu zeigen, dass es einem egal ist, dass man aneinander vorbeiredet.
In der Sache: Ja, so lange der Fahrzeughalter mit den Konditionen einverstanden ist, kann er ja zu diesen fahren und dann kann der Auftraggeber der Fahrten auch mit diesen Kosten rechnen.
Allerdings betonst du immer wieder, dass diese Lösung für den Dienstheren die günstigste sei. Zahlen ahst du zwar nicht geliefert, aber als Arbeitshypothese soll's mir recht sein. Wenn nun eine Fahrzeughalter mit den Konditionen nicht einverstanden ist (oder nicht mehr, wie Frapper), dann muss der Dienstherr eben schauen, was er sonst macht und ob die dann anfallenden Kosten noch durch den Nutzen gerechtfertigt sind. Sehr wohl sind das öffentliche Gelder, die man sorgfältig verwalten sollte. Wenn der Dienstherr zu dem Schluss kommt, dass der ökologische und wirtschaftliche Aufwand für eine solche Fahrt nicht gerechtfertigt ist, fahre ich halt nicht. Dann gibt es aber auch keinen Grund, mit dem Privatwagen zzu fahren. Case closed, Kater gekämmt.
Ich muss mir aber als mit der Fahrt beauftragter keinen Kopp darum machen, wie Dienstherr (bzw. der gegenüber mir auftretende Vertreter des Dienstherren das löst).
In NRW, so habe ich mal gehört, ist das mit den Unfällen wohl anders geregelt. Zumindest berichteten mir Kollegen, die auf einer Dienstfahrt verunfallten, dass dasLand NTW wohl so argumentiert, dass in er Km-Pauschale anteilig die Kostenerstattung für eine Vollkaskoversicherung enthalten sei. Sie gehen also davon aus, dass das Privatfahrzeug während der Fahrt vollkaskoversichert sei, es gibt also nichts vom Land, wenn man einen Unfall hat. Keine Ahnung, ob das so (noch) stimmt, aber es klingt verdächtig nrw-mäßig.
Bei der Überlegung, ob man mit dem Privatwagen fährt, wird dieser Pukt meist nicht beachtet. Irgendwie hat man ja auch nicht vor einen Unfall zu haben, da denkt man halt nicht drüber nach. Den Ärger, den man dann hat, muss man aber genau so einkalkulieren wie die Bequemlichkeit, die der Privatwagen mit sich bringt.
zu 4: Ach so. Ja dann. Dann ist es natülich erlaubt?! Was hat denn das eine Recht/Unrecht mit dem anderen Recht/Unrecht zu tun? Mit deiner Argumentation müsste dann alles immer bezahlt werden und es dürfte nie einer bestraft werden, weil sich für beide Dinge immer Beispiele finden lassen.
Nein, darum ging's nicht. Es ging darum, dass genug Geld für die Anschaffung und den Betrieb von Dienstfahrzeugen vorhanden wäre, wenn es nicht für Driss aufgegeben würde. Eswäre auch genug Geld für einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr vorhanden.
Das Horromärchen von implodieren öffentlichen Kassen, wenn für die Schulen Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen, kann man sich angesichts er realen ständigen Geldverschwendung jedenfalls sparen. Die Frage ist nicht, wieviel Geld wir haben. Es geht um die politische Entscheidung, wofür man bereit ist, es auszugeben.
Die Implikation, dass die Anschaffung und der Unterhalt von Dienstfahrzeugen "Unrecht" wäre ist noch mal absurder.