Probezeit erübrigt sich (göttliche Berufung!), maximale Stellenzulagen und Entlastungsstunden sind zu gewähren.
Allerdings müsste er dazu seine Berufung nachweisen können. Da reicht für den klassischen Messias ja die Selbsterklärung. Gegenüber dem potentiellen Dienstherren braucht's da schon was Schriftliches. Schade, dass der betreffende Gott sein Dienstsiegel nicht zur hand hatte. Warum hat er eigentlich seinen Erleuchteten nicht erst an die Uni berufen? Dann wäre doch jetzt alles klar.
Und überhaupt, warum geht denn so ein Macher und Messias nicht an die Uni, und holt sich da denn besser verwertbaren Abschluss, wenn man da doch eh das Gleichen lernt, wie an der FH? Irgendetwas passt doch nicht.
Davon mal ab, ist der Quereinstieg nur ein Notkonstrukt, mit dem das Land seine Personalfehlplanung ausgleichen will. Zu meinen, dass jemand mit einem Master oder Diplom automatisch zum Lehrer geeignet sei, ist schon ein Irrtum. Ich meien aber, dass jemand der wissenschaftliches Arbeiten gewohnt ist, sich auf wissenschaftlicher Basis eben auch pädagogische und didaktiscje Kenntnisse aneignen kann. Trotzdem ist das nur ein Notbehelf. Dabei die Anforderung nicht beliebig aufzuweichen, halte ich dann schon für vertretbar. Auch auf die Gefahr hin, ein diaktisches Genie zu übersehen. Diese Regeln sind keine Einzelfallentscheidungen.