Beiträge von O. Meier

    Auch den Stundenplan können wir seitdem online einsehen: [...] Das ist ebenfalls manchmal sehr hilfreich, bspw. wenn ich eine Mail bekomme, dass ich Montag uuuuuuunbedingt Information xyz an meine Klasse weiterleiten muss, ich montags aber gar keinen Unterricht bei ihnen habe.

    Dann hat wohl der Absender der Mail vorher nicht in den Plan gesehen. Da ist's dann auch egal, ob der elektrisch oder analog vorliegt.

    Meine Erfahrung zeigt, dass der Ordner mit den Plänen im Lehrerzimmer schneller aufgeschlage ist, als online nachzusehen. Ich kann den Ordner auch gerade mit an den Tisch nehmen und dem Kollegen zeigen, der alleine nicht nachsehen kann, wer montags eine bestimmte Klasse unterrichtet.

    Nichts dagegen, dass Pläne redundant auch elektrisch verfügbar sind, aber als tiefgreifende Innovation würde ich das nicht verstehen.

    Habe schonmal Nein bei einer konkreten IT-Aufgabe gesagt, da hatte ich aber direkt die SL da stehen, die mir sagte, dass das meine Aufgabe sei.
    Wie kann man da beim nächsten Mal klug reagieren?

    In NRW sind die Aufgaben von Lehrern im Schulgesetz genannt, Verffeinerungen in der ADO. Da steht nichts von Computer streicheln. Frage deinen SL nach der Rechtsgrundlage bzw. remonstriere die Weisung, diese Aufgaben auszuführen, mit der Begründung der fehlenden Rechtsgrundlage.

    Ansonsten kann man auch anmerken, dass man dieses oder jenes nicht kann. Dafür ist man womöglich auch nicht ausgebildet.

    Von ehrenamtlicher Leistung ist da keine Rede, nur weil ich am Ende des Monats genausoviel Geld überwiesen kriege wie meine Kollegen. Alleinstellungsmerkmale in der Fähigkeitspalette des Kollegiums müssen sich nicht immer zwingend in klingender Münze auszahlen.

    Nö, man kann was daraus machen oder man kann es verschenken. Letztendlich entscheidet das jeder selbst. Damit ist zu diesem Subthread eigentlich alles gesagt. Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, möchte ich anraten vorher einen guten "Tarif" auszuhandeln, wenn man eine solche Aufgabe übernimmt. Man kann auch mal "nein" sagen, wenn einem die Bedingungen nicht gefallen oder nur um die Verhandlungsposition klar zu machen.

    Ehrenamtlich in die Zentrifuge zu klettern, nur weil andere planersiche Fehlentscheidungen getroffen haben, indem sie unbedacht Zeug angeschaftt haben, reizt mich indes nicht sonderlich.

    "Zur Abwechslung"? In welcher Schule unterrichtest du denn? Ist der Prozentsatz deiner Unterrichtsmedien in Papierform noch klein oder schon vernachlässigbar winzig?

    Zur Schule gibt es wenig zu pauschalieren. Mein Unterricht findet fast vollständig ohne digitalen Spökes statt. Es klang allerdings so, als wenn bei dir kein Unterricht möglich wäre, wenn die Computer nicht wollen. Missverständnis?

    nicht noch ein Konzept. Zur Abwechslung nehme ich da mal lieber Rechner in die Hand und mach ihn für mich und meinen Unterricht wieder nutzbar, als noch so ein Papiermonster in die Aktenordnerwelt zu gebären.

    Wenn du dich gründlich an dem Begriff "Konzept" abgearbeitet hast, könntest du die neue Formulierung zur Kenntnis nehmen: "Wenn das wirklich wichtig ist, muss die Verfügbarkeit der Systeme sicher gestellt sein." Das ist es bei euch nicht, weil es davon abhängt, dass du bereit bist, das ehrenamtlich zu erledigen, was in einem professionellen Kontext hauptamtlich erledigt gehört.

    Kinder lernen nichts, wenn sie vor nicht nutzbaren Geräten stehen, die meinen, sie müssen sich nach dem Anschalten erstmal updaten, so dass sie warten müssen.

    Dann lernen sie zumindest, wie wenig zuverlässig der ganze digitale Schrott ist. Ansonsten können sie aber zur Abwechslung die Nase in ein Buch stecken, da sollen auch schon mal jemand was bei gelernt haben.


    Es geht darum, dass Kinder mit funktionierenden Rechnern umgehen lernen und dazu ist es eine notwendige Bedingung, dass Kinder funktionierende Rechner vor sich auf dem Tisch stehen haben

    Wenn das wirklich wichtig ist, braucht's eben ein Konzept, mit dem man die Verfügbarkeit der Systeme sicher stellen kann. Ein solches scheint bei euch zu fehlen. Das ist das Ergebnis von Fehlentscheidungen. Sicherlich kannst du die Fehler anderer ehrenamtlich ausbügeln, wenn dir das Spaß macht.

    Entgegen deiner allgemein bekannten Einstellung dem Lehrerethos bzgl. mache ich mir diese Arbeit, damit ich die Arbeit mit den Rechnern im Unterricht nicht habe. Das hat mit leuchtenden Kinderaugen wenig zu tun.

    Oh, doch. Was meinste, wie die leuchteten, wenn die Kiddies dir 45 Miunten dabie zukucken dürften, wie du die Rechner nicht ans Laufen bekämst.

    Es gibt keinen Dienstleister, der Rechnerwartung in einem Preisrahmen leistet, die Schule bezahlen kann. Die Rechner gehen durch Kinderhände.

    Da stimmt halt, wie fast immer, das Konzept nicht. Wer meint, diesen Mangel beheben zu müssen oder zu wollen, soll das tun. Ich würd's nicht. Ich habe womöglich den Vorteil, für den Unterricht, für meinen Unterricht keinen Computer zu brauchen. Ich mache Rechnerwartung gegen Entlastung. Damit bin ich zufrieden, dei Schulleitung und die Kollegen, die meinen, ohne Bildschirmgeflimmer lerne man gar nichts.

    Fächer gibt es bei uns in NRW ja sowieso nicht mehr

    Ä, doch. Das ist ja eines der Schmankerl in NRW, dass es neben Lernfelder und den anderen Errungenschaften auch noch Fächer gibt. Diese Dualität ist mir zu ersten Mal in der Berufsschule begenet, als es in einem Lehrplan (so hieß das damals) relativ weit vorne eine Übersicht gab, aus welchen Fächern sich die Lernfelder zusammensetzen. Jetzt setzen sich die Fächer aus Lernfeldern zusammen. So oder so, man traut dem Braten nicht und lässt sich eien Hintertür offen.

    Das nur am Rande. Zur Sache der kurzfristigen oder rückwirkenden Einführung von Bildungsplänen: da wäre ich ja so etwas von entspannt. Wer die Entscheidungen trifft, trägt auch die Verantwortung. Auch wenn er das nicht wahrhaben möchte. Wer meint, dass man so etwas mit wenigen Tagen Vorlauf umsetzen kann, wird nur deshalb nicht von der Realität belehrt, weil er sich für die Ergebnisse seiner Entscheidungen nicht interessiert. Warum sollte es uns dann interessieren? In der Aufgabenbeschreibung von Lehrern stehts nichts von Auflösung von Widersprüchen, die durch Fehlentscheidungen anderer entstanden sind.

    D. h., unterrichte so, wie es mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Vertretbar heißt hierbei mit soviel Aufwand, wie du auch ohne den neuen Plan gehabt hättest. Wer möchte, dass da mehr passiert, muss auch zusätzliche Ressourcen bereitstellen ("Entlastung"). Dann lernen die Schüler eben das, was sie lernen. Wie sonst auch.

    Ich möchte einen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Schulkonferenz und Lehrerrat sind in allen Aspekten unterschiedliche Gremien. Das wird mir in diesem Thread zu wenig deutlich, gelegentlich meine ich sogar, beides über einen Kamm geschoren zu sehen.

    Die Schulkonferenz trifft im vorgesehenen Bereich schulweite Entscheidungen, die in Gesetz und Vorschriften offen gelassen wurden. Es handelt sich um eine Ständeversammlung, in der der Lehrerschaft eine absolute Mehrheit eingerichtet wurde. Die gewählten Lehrer sind zur Teilnahme dienstverpflichtet. Ob es das wirklich braucht, sei mal dahin gestellt. Die Konstellation macht es aber leicht, dieses Gremium als nervig und überflüssig zu betrachten. So lässt es sich erklären, dass manche Kollegen jemanden dort 'reinwählen, um ihn zu ärgern. Wenn es doch mal um was Spannendes geht, hat man sich damit vielleicht ins Knie geschossen, aber sei's drum.

    Der Lehrerrat hingegen ist das schulische Äquivalent zu einem Betriebsrat. Den benötigen wir, wenn wir - ganz im Gegensatz zur Schulkonferenz - mal nicht am längeren Hebel sitzen. Also z.B. gegenüber dem Schulleiter oder der Schulaufsicht. Wer da nicht jemanden 'reinwählt, dem er vertraut und den er für fähig hält, ist ein Idiot.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Falls doch, wird die SL sie vorlegen können. Ob der andere ein Bekannter oder Fremder ist, ist doch wurscht. Dessen Geschnarche und sonstiges möchte ich mir nicht anhören. Also würde ich mich zunächst mal weigern.

    Inwiefern ist die Schule für die Unterbringung des Betreuers zuständig? Wer zahlt denn für den? Wer muss denn das Zimmer für den organisieren?

    Ist das vielleicht so, dass die Klassenfahrt schon vorher geplant war, das Kind nebst Betreuer hinzukam und jetzt kein Zimmerchen für den armen Mann mehr frei ist und er jetzt ein Bettchen bei jemand anderes kriegen soll? Da die Fahrt dann unter anderen Bedingungen beantragt und genehmigt worden ist, dürfte die Luft eng werden, nachträglich jemanden ins Zimmer zu quetschen.

    Ich halte das Einzelzimmer für mitreisende Lehrer für so selbstverständlich, dass ich erwarte, dass das nirgends geregelt ist. Allerhöchstens mittelbar, z. B. in der Reisekostenverordnung, die die Erstattung der Kosten für ein Einzelzimmer vorsieht o.ä.

    Ich sage ein Wort und die Kinder zeigen mit dem Körper an, wo im Wort das A sich befindet:
    vorne: Arme hoch
    mitte: Hände vor den Bauch
    hinten: Hände auf den Boden (in die Hocke gehen)

    Da soll dan vorne, Mitte, hinten analysiert werden. Dazu wird oben, Mitte, unten gezeigt. Entspricht das er Schreibrichtung von links nach rechts?


    Verstehe ich nicht. Gut, dass ich kein Grundschullehrer bin.

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