Sorry, aber Klassenfahrten gehören nun mal zur Dienstpflicht von Lehrern.
Nicht alles, was der Dienstherr in die Vorschriften schreibt, ist auch rechtens. Ich weiß nicht, ob schon mal jemand die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gerichtlich hat überprüfen lassen.
Es gibt viele Gründe, die in einer Rechtsgüterabwägung die Dienstpflicht schlagen könnten. Einen Nonsense wie 18 Stunden im Bus zu sitzen, halte ich z.B. nicht für zumutbar. Das kann man auch nicht mehr mit Dienstpflicht begründen, sondern nur mit kognitiver Derivation.
Aber allein schon die mehrtägige Abwesenheit von zu Hause halte ich für nicht zu vernachlässigen.
Wenn man nicht krank ist, kann man nun mal auch auf Klassenfahrt fahren.
In dem von dir zitierten Beitrag werden auch kranke Kollegen genötigt.